Veloweggesetz

Details

ID
20210046
Title
Veloweggesetz
Description
Botschaft vom 19. Mai 2021 zum Veloweggesetz
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.05.2021</b></p><p><b>Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Veloweggesetz </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Velowege (Veloweggesetz) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit sorgt er für bessere und sicherere Velowege. Im Zentrum stehen dabei eine Planungspflicht für Velowegnetze, die Definition von übergeordneten Planungsgrundsätzen, der Ersatz bei der Aufhebung von Velowegen und die Information über Velowegnetze. </b></p><p>Mit dem Ja zum Bundesbeschluss über die Velowege hat sich die Stimmbevölkerung im Herbst 2018 dafür ausgesprochen, dass der Bund die Kantone bei den Velowegen unterstützt. Ein gutes und sicheres Velowegnetz hilft, den Verkehr zu entflechten und die Mobilität besser zu bewältigen. Auto-, Velo- und Fussverkehr kommen sich weniger ins Gehege. Dies hilft, Unfälle zu vermeiden. </p><p>Kernstück des neuen Veloweggesetzes ist die Verpflichtung der Kantone zur Planung und Verwirklichung von Velowegnetzen. Damit die gewünschte Netzwirkung erzielt wird, müssen die Pläne behördenverbindlich sein. Das neue Gesetz enthält Qualitätsziele (zusammenhängend, direkt, sicher, homogen, attraktiv) im Sinne von übergeordneten Planungsgrundsätzen, ohne den Umsetzungsspielraum der Kantone einzuschränken.</p><p>Das Veloweggesetz sieht vor, dass Velowegnetze oder Teile davon ersetzt werden müssen, wenn sie die Anforderungen an die Sicherheit und die Attraktivität nicht mehr erfüllen und aufgehoben werden müssen. Es lässt aber den Kantonen die Möglichkeit offen, Ausnahmen vorzusehen, falls ihnen eine allgemeine Ersatzpflicht zu weit geht. </p><p>Der Bund informiert die Öffentlichkeit über die Bedeutung und über grundlegende Aspekte für Planung, Anlage und Erhaltung von Velowegnetzen. Dazu publiziert er unter anderem Geobasisdaten über die Qualität und die Benutzbarkeit von Veloinfrastrukturen. Harmonisierte Geobasisdaten über die Veloinfrastruktur erleichtern die Planung und Erhaltung von Velowegnetzen und sind für die Kantone und Gemeinden eine wichtige Vollzugsunterstützung. Zudem sind sie Voraussetzung für Echtzeitinformationen, die vor dem Hintergrund multimodaler Mobilitätsangebote und des automatisierten Fahrens an Bedeutung gewinnen.</p><p>Der Entwurf des Veloweggesetzes orientiert sich am Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG) und berücksichtigt die spezifischen Anforderungen des Veloverkehrs. Das FWG wird im Rahmen dieser Vorlage wo nötig angepasst.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 19. Mai 2021 zum Veloweggesetz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.12.2021 1 Abweichung
    28.02.2022 2 Abweichung
    02.03.2022 1 Zustimmung
    18.03.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.09.2021</b></p><p><b>Ständerat nimmt nach langer Diskussion Veloweggesetz an</b></p><p><b>Der Ständerat hat am Dienstag als Erstrat das neue Veloweggesetz angenommen. Gestritten wurde lange - vor allem um die Planungsgrundsätze. Eine Minderheit befürchtete zu viele neue Verpflichtungen für die Kantone.</b></p><p>Die Stimmbevölkerung hat 2018 das Bundesgesetz zu einem Veloweggesetz mit 74 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der Bund erhält neu die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure subsidiär zu unterstützen und zu koordinieren.</p><p>Mit dem Gesetz wird der Bundesbeschluss nun umgesetzt. Der Ständerat hat mit 38 zu 4 Stimmen der Vorlage zugestimmt.</p><p></p><p>SVP wollte Vorlage zurückweisen</p><p>Die SVP-Ständeräte Werner Salzmann (BE) und Hansjörg Knecht (AG) verlangten mit einem Minderheitsantrag, dass das Gesetz an den Bundesrat zurückgewiesen wird.</p><p>"Laut dem Abstimmungstext kann der Bund Aufgaben in diesem Bereich übernehmen, er muss aber nicht", sagte Salzmann. Die nun vorliegende Vorlage greife zu stark in die Autonomie der Kantone ein. Es dürfe keine weiteren Eingriffe in die Autonomie der Kantone geben oder eine weitere Subventionierung von Fachverbänden und Kampagnen durch den Bund.</p><p>Stefan Engler (Mitte/GR) sagte für die vorberatende Kommission, die Vorlage habe zum Ziel, ein qualitativ gutes Velowegnetz in der Schweiz zu erstellen. Es bleibt aber den Kantonen und Gemeinden überlassen, wie viel Geld sie für das Velowegnetz ausgeben wollen.</p><p></p><p>Verkehrsmittel der Stunde</p><p>"Das Velo ist das Verkehrsmittel der Stunde", erklärte SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG). Die Corona-Zeit habe erneut gezeigt, wie wichtig das Fahrrad sei. Auch klimapolitisch sei das Velo ein wichtiges Verkehrsmittel. </p><p>"Bei der Förderung dieses Verkehrsmittels ist die Schweiz aber im internationalen Vergleich zurückgefallen." Die Schweiz müsse dafür sorgen, dass sie den Anschluss nicht verpasse. "Dieses Gesetz kann nur der Anfang von einer weiteren Förderung dieses Verkehrsmittels sein. Dafür braucht es auch mehr Geld".</p><p>Die Kantone und Gemeinden müssten die Umsetzung selber finanzieren - das sei ein starker Auftrag des Bundes, sagte SVP-Ständerat Hannes Germann (SH). "Es gibt noch viel Korrekturbedarf in der Vorlage", aber "die Stossrichtung stimmt".</p><p>Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga erklärte im Rat, dass in der Vorlage bei der Abstimmung festgehalten worden sei, dass es keine neuen Subventionen geben soll. Es handle sich um Unterstützungsmassnahmen, aber nicht um neue Subventionen. Mit dem Velogesetz solle auch mehr Sicherheit geschaffen werden. "Eine Verpflichtung zum Bau von Velowegnetzen besteht aber mit diesem Gesetz nicht."</p><p>Der Rückweisungsantrag wurde schliesslich mit 33 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.</p><p></p><p>Umstrittene Grundsätze</p><p>In der Detailberatung wurde vor allem darum gestritten, welche Planungsgrundsätze die Kantone bei den Velowegen einzuhalten haben.</p><p>Der Bundesrat schlug vor, dass die Netze "eine direkte Streckenführung aufweisen". Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission schlug vor, dass die Velowege eine "möglichst direkte" Streckenführung aufweisen. FDP, Mitte und SVP war auch diese Version zu verpflichtend für die Gemeinden. Sie wollten, dass die Velowege "zusammenhängend und möglichst durchgehend" sein sollten.</p><p>Sommaruga erklärte, es handle sich hier um einen Grundsatz, dieser beinhalte schon die Verhältnismässigkeit. Der Kern dieses Gesetzes dürfe nicht "ausgehöhlt" werden, "sonst fällt das Gesetz in sich zusammen". Sie argumentierte für die Version der Kommissionsmehrheit. Diese setzte sich schliesslich durch - mit 26 zu 18 Stimmen.</p><p>Der Ständerat möchte den Kantonen und Gemeinden auch in anderen Bereichen mehr Handlungsspielraum einräumen. So sollen Velowege nur ersetzt werden müssen, wenn ein "ausgewiesenes öffentliches Interesse" besteht. Diese Änderung wurde mit 22 zu 17 Stimmen angenommen - gegen den Willen von SP und Grünen.</p><p>Eine Minderheit wollte zudem den Absatz aus dem Gesetz streichen, der es dem Bund ermöglichen würde, private Fachorganisationen finanziell zu unterstützen. Dieser Minderheitsantrag wurde schliesslich mit 24 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2021</b></p><p><b>Nationalrat will dem Velo-Boom mit neuem Gesetz Rechnung tragen</b></p><p><b>Drei Jahre nach dem Ja von Volk und Ständen zu einem Velo-Verfassungsartikel treibt das Parlament die gesetzliche Umsetzung voran. Der Nationalrat will dabei bei den Planungsgrundsätzen weitergehen als der Ständerat.</b></p><p>Volk und Stände hatten im Herbst 2018 den Bundesbeschluss über die Velowege mit 73,6 Prozent der Stimmen angenommen. Der Bund erhielt mit dem neuen Verfassungsartikel die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure subsidiär zu unterstützen und zu koordinieren. Wo Wege aufgehoben werden, soll zudem Ersatz geschaffen werden müssen.</p><p>Das neue Veloweggesetz soll diese Grundsätze nun umsetzen, dem Fahrrad Schub verleihen und das Velofahren sicherer machen. Es sei höchste Zeit dazu, sagten am Donnerstag verschiedene Rednerinnen und Redner im Nationalrat.</p><p>"Verglichen mit den Niederlanden sind wir nicht dort, wo wir sein sollten", hielt Michael Töngi (Grüne/LU) fest. "Schalten wir einen Gang höher und treten in die Pedale", appellierte Philipp Kutter (Mitte/ZH) an den Rat. "Die Infrastruktur muss dem Velo-Boom Rechnung tragen", gab Barbara Schaffner (GLP/ZH) zu bedenken. Und auch Kurt Fluri (FDP/SO) sagte für seine Fraktion: "Wir wollen den Volkswillen umsetzen."</p><p></p><p>Nationalrat greift korrigierend ein</p><p>Matthias Aebischer (SP/BE), Präsident des Verbands Pro Velo, warnte davor, das Gesetz zu verwässern - und erinnerte an die Abmachung zwischen den Urhebern der Veloinitiative mit der damaligen CVP-Verkehrsministerin Doris Leuthard, welche die Initianten dazu veranlasst hatte, ihr Volksbegehren zurückzuziehen.</p><p>Der Ständerat hatte als Erstrat das Gesetz abgeschwächt. So sollen die Kantone Velowege beispielsweise nur ersetzen müssen, wenn ein "ausgewiesenes öffentliches Interesse" besteht. Zudem sollen Velowegnetze "eine möglichst direkte Streckenführung" aufweisen - und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen "eine direkte".</p><p>"Der Deal wurde verwässert", kommentierte Aebischer die Entscheide des Ständerats. Vielerorts fehlten grosse zusammenhängende Velowege, pflichtete ihm Töngi bei. "Velowege müssen durchgehend und zusammenhängend sein", sagte auch Kutter. Die grosse Kammer korrigierte daraufhin die Entscheide des Ständerats.</p><p></p><p>Gegen Beschwerderecht</p><p>Umstritten in der grossen Kammer war die Frage der Zusammenarbeit mit privaten Fachorganisationen des Veloverkehrs. Schliesslich beschloss der Nationalrat mit 94 zu 92 Stimmen, dass die Kantone solche Fachorganisationen für die Planung der Velowegnetze beiziehen und ihnen Aufgaben übertragen können. Das entspricht dem Entscheid des Ständerats.</p><p>Einigkeit mit der kleinen Kammer herrscht auch beim Beschwerderecht. Auch der Nationalrat will darauf verzichten, Fachorganisationen ein Beschwerderecht einzuräumen. Die Mehrheit war der Ansicht, dass es im Bereich des Veloverkehrs verschiedene Interessensgruppen gebe und beim Beschwerderecht nicht bestimmte Organisationen privilegiert behandelt werden sollten. Dieser Entscheid fiel mit 102 zu 84 Stimmen - gegen den Willen des Bundesrats.</p><p>Schliesslich gaben die Fristen für die Erstellung und Umsetzung der kantonalen Pläne zu reden. Töngi bezeichnete die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat bestätigte Umsetzungsrist von zwanzig Jahren als "nicht wirklich fortschrittlich". Die grosse Kammer drückte jedoch nicht aufs Tempo und liess die Fristen unverändert.</p><p></p><p>SVP kritisiert "Veloluxusvariante"</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 135 zu 50 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Grundsätzliche Kritik gab es nur von der SVP. Das neue Gesetz verursache "mehr Bürokratie und enorme Kosten für Kantone und Gemeinden", sagte Nadja Umbricht Pieren (SVP/BE). Bei der Vorlage handle es sich um eine "Veloluxusvariante, die Auto- und Lastwagenfahrer berappen müssen".</p><p>Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga hielt dagegen, dass sich der Bundesrat am direkten Gegenvorschlag orientiert habe. "Weder mehr Verpflichtungen noch weniger Massnahmen sind gerechtfertigt." Es handle sich keineswegs um einen Angriff auf das Auto, im Gegenteil: Eine gute Infrastruktur ermögliche es, den Verkehr zu entflechten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.02.2022</b></p><p><b>Veloweggesetz bereits auf der Zielgeraden</b></p><p><b>Nach der Annahme des Bundesbeschlusses über die Velowege im Herbst 2018 steht das neue Veloweggesetz schon fast. National- und Ständerat sind sich im Grundsatz einig. Eine kleine Differenz gibt es noch bei der Frage, in welchen Fällen Velowege ersetzt werden müssen, wenn die Wege oder Teile davon aufgehoben werden.</b></p><p>Der Ständerat will, dass beim Ersatz von ganz oder teilweise aufgehobenen Velowegen auch das öffentliche Interesse berücksichtigt werden muss. Er sprach sich am Montag oppositionslos und erneut dafür aus. Der Nationalrat will, dass lediglich die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen. Er muss nun nochmals darüber befinden.</p><p>In einem anderen offenen Punkt kam der Ständerat dem Nationalrat am Montag indes entgegen. Es handelt sich dabei um den Kern der Vorlage, nämlich um die Frage, wie die Velowege geplant werden sollen. In entsprechenden Artikel wird festgehalten, welche Kriterien die Behörden, die für die Planung der Velowege zuständig sind, berücksichtigen müssen. Als Kriterium gilt etwa, dass die Velonetze eine "angemessene Dichte und die Velowege eine direkte Streckenführung aufweisen", die Wege "möglichst sicher sind" und sie einen "homogenen Ausbaustandard aufweisen" sollen.</p><p></p><p>"Weder Fisch noch Vogel"</p><p>Der Nationalrat hatte diesen Artikel um den Wortlaut "im Grundsatz" ergänzt, um in der Folge bei einzelnen Bestimmungen die Relativierung wie etwa "möglichst" weglassen zu können. Damit zeigte sich der Ständerat am Montag mit 24 zu 18 Stimmen einverstanden. Das schwäche den absoluten Charakter ab, sagte Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR). Damit werde der Umsetzungsspielraum der Kantone gewahrt.</p><p>Auch der Bundesrat sei einverstanden damit, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Der Antrag des Nationalrats sei ein guter Kompromiss. Anders sah dies der Urner FDP-Ständerat Josef Dittli. Die Formulierung sei "weder Fisch noch Vogel" und wirke nicht mehr bindend, sagte er. Der Nationalrat schaffe damit zwar einen theoretischen Grundsatz, er bleibe aber in der Absolutheit.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2022</b></p><p><b>Parlament bringt neues Veloweggesetz ins Ziel</b></p><p><b>Dreieinhalb Jahre nach der Annahme des Bundesbeschlusses über die Velowege durch Volk und Stände steht das neue Veloweggesetz. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte kleine Differenz bereinigt. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen.</b></p><p>Volk und Stände hatten im Herbst 2018 den Bundesbeschluss über die Velowege mit 73,6 Prozent der Stimmen angenommen. Der Bund erhielt mit dem neuen Verfassungsartikel die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure subsidiär zu unterstützen und zu koordinieren.</p><p>Das neue Veloweggesetz soll diese Grundsätze nun umsetzen, dem Fahrrad Schub verleihen und das Velofahren sicherer machen. Das Endprodukt ist wie so oft ein Kompromiss zwischen den Räten.</p><p>Der Ständerat hatte als Erstrat das Gesetz zunächst abgeschwächt. Die grosse Kammer korrigierte daraufhin die Entscheide des Ständerats. In der Differenzbereinigung fand man sich dann in der Mitte.</p><p></p><p>Dichtes und direktes Velowegnetz</p><p>Zuletzt ging es noch um die Frage, in welchen Fällen Velowege ersetzt werden müssen, wenn diese ganz oder teilweise aufgehoben werden. Der Nationalrat folgte bei dieser Bestimmung dem Ständerat. Demnach muss beim Ersatz auch das öffentliche Interesse berücksichtigt werden. Ursprünglich hatte der Rat dafür plädiert, dass lediglich die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen.</p><p>In einem anderen offenen Punkt war am Montag der Ständerat dem Nationalrat entgegengekommen. Es handelte sich dabei um den Kern der Vorlage, nämlich um die Frage, wie die Velowege geplant werden sollen.</p><p>Im entsprechenden Artikel wird festgehalten, welche Kriterien die Behörden, die für die Planung der Velowege zuständig sind, berücksichtigen müssen. Als Kriterium gilt etwa, dass die Velowegnetze eine "angemessene Dichte" und die Velowege eine "direkte Streckenführung" aufweisen, die Wege "möglichst sicher" sind und sie einen "homogenen Ausbaustandard" aufweisen sollen.</p><p></p><p>"Die letzte Kurve gekriegt"</p><p>Der Nationalrat hatte diesen Artikel um den Wortlaut "im Grundsatz" ergänzt, um in der Folge bei einzelnen Bestimmungen die vom Ständerat eingefügte Relativierung wie etwa "möglichst" weglassen zu können. Damit zeigte sich die kleine Kammer einverstanden. Damit werde der Umsetzungsspielraum der Kantone gewahrt, lautete der Tenor.</p><p>Auch der Bundesrat war einverstanden damit. Bei der Lösung handle es sich um einen guten Kompromiss. "Sie haben die letzte Kurve gekriegt", kommentierte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga das Endergebnis der Beratungen. Das neue Gesetz werde Schwung bringen in die Infrastruktur für die Velos.</p><p>Umgesetzt werden müssen die kantonalen Pläne innerhalb von zwanzig Jahren. Die Kantone können dabei private Fachorganisationen des Veloverkehrs für die Planung der Velowegnetze beiziehen und ihnen Aufgaben übertragen. Jedoch verzichteten die Räte darauf, diesen Fachorganisationen ein Beschwerderecht einzuräumen.</p>
Updated
10.04.2024 16:01

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