Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten

Details

ID
20210050
Title
Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten
Description
Botschaft vom 11. August 2021 zur Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (Freigabe der Rahmenkredite Kohäsion und Migration)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.08.2021</b></p><p><b>Europapolitik: Bundesrat überweist Botschaft zur Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags</b></p><p><b>Die Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten ist Teil der europapolitischen Agenda des Bundesrats mit Blick auf die Fortführung des bilateralen Wegs. An seiner Sitzung vom 11. August hat der Bundesrat eine entsprechende Botschaft verabschiedet, die vom Parlament so rasch wie möglich behandelt werden soll.</b></p><p>Der zweite Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten wurde am 3. Dezember 2019 mit zwei Bundesbeschlüssen (Rahmenkredite Kohäsion und Migration) vom Parlament genehmigt. Diese Genehmigung erfolgte allerdings unter der Bedingung, dass keine Verpflichtungen eingegangen werden, solange diskriminierende Massnahmen der EU gegen die Schweiz in Kraft sind. Dies hat die Umsetzung des Beitrags bisher blockiert.</p><p>Anlässlich seiner europapolitischen Entscheide vom 26. Mai 2021 befasste sich der Bundesrat auch mit dem zweiten Schweizer Beitrag. So hielt er in seinem Brief an die EU-Kommissionspräsidentin vom gleichen Tag fest, dass er sich für eine rasche Freigabe des zweiten Beitrags durch das Parlament einsetzen werde, und erteilte am 4. Juni 2021 den Auftrag zur Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft.</p><p>Heute hat der Bundesrat die Botschaft zur Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten verabschiedet. Damit beantragt er dem Parlament, die Bedingung aufzuheben, die das Parlament im Dezember 2019 beschlossen hatte, und den Beitrag freizugeben. Die Botschaft soll so rasch wie möglich von den eidgenössischen Räten behandelt werden.</p><p>Mit der raschen Umsetzung des Beitrags will der Bundesrat der Dynamik in den Beziehungen zur EU nach der Beendigung der Verhandlungen eines institutionellen Abkommens einen neuen Impuls geben. Er möchte damit einen Prozess anstossen, der mit Blick auf die Fortführung des bilateralen Wegs auch Fortschritte in weiteren Dossiers mit der EU ermöglichen soll. Schliesslich unterstreicht die Freigabe des Beitrags, dass die Schweiz eine zuverlässige Partnerin der EU bleibt. Gleichzeitig wird sich der Bundesrat weiterhin dafür einsetzen, dass die Schweiz von der EU nicht diskriminiert und im Rahmen von Äquivalenzverfahren nicht anders behandelt wird als andere Drittstaaten.</p><p>Eine rasche Freigabe des Beitrags ist auch deshalb wichtig, weil die Mittel des Rahmenkredits Kohäsion innerhalb von fünf Jahren, d.h. bis zum 3. Dezember 2024, verpflichtet werden müssen. Dies auch deshalb, weil die gesetzliche Grundlage für den Rahmenkredit bis Ende 2024 befristet ist (Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas). Die Erfahrungen beim ersten Beitrag der Schweiz, dem Erweiterungsbeitrag, haben gezeigt, dass für die Verpflichtungen mindestens drei Jahre benötigt wurden. Je später die Freigabe erfolgt, desto weniger Zeit bleibt für eine vollständige Verpflichtung. Die Umsetzung des Beitrags gemäss den vorgesehenen Eckwerten wäre dadurch wesentlich erschwert.</p><p>Für die effiziente Umsetzung des Schweizer Beitrags strebt der Bundesrat zudem den Abschluss eines (rechtlich nicht verbindlichen) Memorandum of Understanding zum zweiten Schweizer Beitrag mit der EU an. Dieses soll inhaltlich als Grundlage für den Abschluss der bilateralen Umsetzungsabkommen mit den Partnerstaaten dienen, in welchen u.a. die länderspezifischen Schwerpunkte für die Umsetzung des Beitrags vereinbart werden.</p><p>Der zweite Schweizer Beitrag soll mit Schweizer Expertise zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten beitragen.Der Rahmenkredit Kohäsion in der Höhe von 1047 Millionen Franken unterstützt die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den 13 Ländern, welche der EU seit 2004 beigetreten sind (EU-13). Der Rahmenkredit Migration in der Höhe von 190 Millionen Franken ist vorgesehen für Massnahmen im Bereich Migration auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13. Zusammen mit dem Eigenaufwand der Bundesverwaltung von 65 Millionen Franken (5%) bilden die Rahmenkredite den zweiten Schweizer Beitrag im Umfang von 1302 Millionen Franken über 10 Jahre.Wie beim Erweiterungsbeitrag fliesst der Beitrag in ausgewählte Projekte und Programme in den Partnerländern und wird nicht direkt in deren Haushalte oder an die EU überwiesen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 11. August 2021 zur Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (Freigabe der Rahmenkredite Kohäsion und Migration)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss zur Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (Freigabe der Rahmenkredite Kohäsion und Migration)
    Resolutions
    Date Council Text
    30.09.2021 2 Beschluss gemäss Entwurf
    30.09.2021 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><strong>Debatte im Nationalrat, 30.09.2021</strong></p><p><strong>Parlament gibt Kohäsionsgelder frei und hofft auf Zeichen der EU</strong></p><p><strong>Die Schweiz kann den seit zwei Jahren ausstehenden Kohäsionsbeitrag in Höhe von 1,3 Milliarden Franken an die EU auszahlen. Die beiden Räte haben am Donnerstag entschieden, die Rahmenkredite ohne neue Bedingungen freizugeben. Die EU begrüsste den Entscheid.</strong></p><p>Zwei Stunden debattierten die Ständerätinnen und Ständeräte am Vormittag über die Vorlage. Der Nationalrat stritt am Abend während anderthalb Stunden. Am Ende war das Verdikt deutlich: Mit 131 zu 55 Stimmen bei einer Enthaltung (Nationalrat) und 30 zu 9 Stimmen (Ständerat) stimmten die zwei Parlamentskammern am gleichen Tag der Freigabe der Kohäsionsmilliarde zu. Der Bundesrat kann nun entsprechend handeln.</p><p>Die Räte hatten den zweiten Schweizer Beitrag an die östlichen EU-Mitgliedstaaten in Höhe von 1,3 Milliarden Franken bereits im Jahr 2019 im Grundsatz verabschiedet. Das Parlament entschied dabei aber, dass die Gelder erst gesprochen werden sollen, wenn die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegenüber der Schweiz erlässt. Das bezog sich insbesondere auf die von der EU Ende Juni 2019 nicht verlängerte Anerkennung der Börsenäquivalenz. Die EU machte seither keinen Schritt auf die Schweiz zu.</p><p>&nbsp;</p><p>"Ein neues Kapitel aufschlagen"</p><p>Trotzdem will das Parlament in der Beziehung zu ihrem wichtigsten Handelspartner nun "ein neues Kapitel aufschlagen", wie es Eric Nussbaumer (SP/BL) im Namen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) ausdrückte. Eine Seite müsse mit der Deeskalation beginnen.</p><p>"Die gegenseitige Blockadepolitik hat auf keiner Seite die gewünschten Ziele erreicht, deshalb müssen wir sie beenden", sagte Ständerat Matthias Michel (FDP/ZG) im Namen der APK-S. Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) konstatierte, dass die Hauptdossiers mit der EU praktisch ausnahmslos blockiert seien.</p><p>Die Kohäsionszahlungen seien geschuldet, gab ihr Rats- und Parteikollege Pirmin Bischof (Mitte/SO) zu bedenken. Die Schweiz gehöre zu den Ländern, die am meisten vom europäischen Binnenmarkt profitierten, erklärte Roland Fischer (LU) für die Grünliberalen.</p><p>Es könne zwar niemand versprechen, dass die EU nach der Freigabe der Gelder einen Schritt auf die Schweiz zukomme, gab Ständerat Daniel Jositsch (SP/ZH) zu. Klar sei aber: "Ohne Freigabe werden wir definitiv nichts erreichen."</p><p>Unter dem Strich warben die Befürworter der Freigabe für ein "pragmatisches Ja" zur Vorlage. Nun müsse auch die EU Zugeständnisse machen. Viele verbinden mit der Freigabe der Gelder die Hoffnung, dass Brüssel danach bereit ist, der Schweiz bei der Forschungszusammenarbeit entgegenzukommen. Im Sommer stufte die EU die Schweiz beim EU-Forschungsprogramm Horizon Europe bis auf weiteres nur noch als nicht assoziierter Drittstaat ein.</p><p>&nbsp;</p><p>"Kolonialistische Politik der EU"</p><p>"Hoffnung ist in der Politik ein schlechter Ratgeber", konterte Thomas Minder (parteilos/SH), der sich im Ständerat im Namen der Kommissionsminderheit gegen die Vorlage starkmachte. Er bezeichnete die bedingungslose Freigabe der Gelder als "falsch und grobfahrlässig".</p><p>Der Tessiner Ständerat und SVP-Präsident Marco Chiesa kritisierte die "kolonialistische Politik" der EU. Parteikollege Roger Köppel (ZH) sprach im Nationalrat von einer "offenkundig erpresserischen Schwitzkastenmentalität" der Union. "Ein Dialog ohne Vertrauensbasis ist zum Scheitern verurteilt", konstatierte Jakob Stark (SVP/TG).</p><p>Die Gegner der Vorlage im Parlament - neben der SVP auch einzelne Vertreterinnen und Vertreter der Mitte - monierten weiter, dass die Freigabe im Eilzugtempo erfolgte. "Wir wären gut beraten, auch die Stimmung in der Bevölkerung miteinzubeziehen", sagte Ständerat Minder. Ihm ging wie der ganzen SVP-Fraktion gegen den Strich, dass gegen den Parlamentsentscheid kein Referendum ergriffen werden kann.</p><p>Sämtliche Änderungs-, Rückweisungs- und Nichteintretensanträge der SVP scheiterten schliesslich deutlich.</p><p>&nbsp;</p><p>Bundesrat will Zeichen setzen</p><p>Aussenminister Ignazio Cassis stand im Namen des Bundesrats für eine rasche Deblockierung der Gelder ein. "Wir müssen den Blick nun nach vorne richten." Der Bundesrat wolle auch ohne das institutionelle Abkommen eine zuverlässige und engagierte Partnerin der EU bleiben.</p><p>Cassis machte jedoch klar: "Eine Freigabe ist keine Garantie dafür, dass die Schweiz künftig bei Horizon Europe oder Erasmus plus mitmachen kann." Es gelte nun aber, ein Zeichen zu setzen.</p><p>Die Zeit bei der Kohäsionsmilliarde dränge, sagte Cassis weiter. So könnten Verpflichtungen auf der Grundlage des Rahmenkredits Kohäsion nur bis Dezember 2024 eingegangen werden. Für eine ordnungsgemässe Verteilung der Gelder brauche es sorgfältige Vorbereitungsarbeiten, die erfahrungsgemäss mindestens drei Jahre dauerten.</p><p>Das Parlament stellte der Regierung im Lauf der Debatte kein gutes Zeugnis aus. Es fehle ihr noch immer an einer europapolitischen Strategie. "Die Schweizer Europapolitik gleicht einem Scherbenhaufen", sagte Sibel Arslan (Grüne/BS). Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL) kritisierte die "Hauruckübung".</p><p>&nbsp;</p><p>Kohäsion und Migration</p><p>Zur raschen Freigabe der Gelder an die EU kommt es nun, weil die Räte der Vorlage ohne Differenzen zustimmten - und auf eine neue Verknüpfung der Kohäsionsbeiträge mit weiteren Dossiers verzichteten.</p><p>Zwar hatte die Mehrheit der APK-N im Vorfeld der Beratungen entschieden, dass Verpflichtungen erst eingegangen werden sollen, nachdem der Bundesrat die Finanzierungsbotschaft zur Teilnahme der Schweiz an Erasmus plus vorgelegt hat. Am Donnerstagvormittag stimmte der Nationalrat dann aber einer Motion mit diesem Anliegen zu. Die Bedingung wurde in der Folge aus der Vorlage über die Kohäsionsmilliarde gestrichen. Damit war der Weg für eine rasche Deblockierung der Gelder frei.</p><p>Die Schweiz kann deshalb in den nächsten Jahren Entwicklungsprojekte in dreizehn EU-Ländern mit 1,1 Milliarden Franken unterstützen. Weitere 200 Millionen Franken sind für Projekte im Bereich Migration und Asyl in einzelnen EU-Staaten vorgesehen.</p><p>&nbsp;</p><p>EU-Kommission ist zufrieden</p><p>Die EU-Kommission begrüsste am Donnerstagabend den Entscheid des National- und Ständerates, den zweiten Kohäsionsbeitrag bedingungslos freizugeben. Damit das Geld auch ausbezahlt werden könne, brauche es nun noch die Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding zwischen der EU und der Schweiz.</p><p>Brüssel erinnerte daran, dass dieser Beitrag eine "natürliche, logische Gegenleistung für die Schweizer Teilnahme am wichtigsten Binnenmarkt der Welt" sei. Man dürfte nicht vergessen, dass die letzte Tranche des ersten Kohäsionsbeitrags 2012 ausbezahlt worden sei. Für die Zukunft brauche es einen Mechanismus, der sicherstelle, dass die Schweiz einen finanziellen Beitrag leiste, der den Standards der EU und der EWR-Staaten entspreche, heisst es weiter.</p>
Updated
23.07.2024 19:20

Back to List