PUBLICA-Gesetz. Ă„nderung

Details

ID
20210054
Title
PUBLICA-Gesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 30. Juni 2021 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.06.2021</b></p><p><b>Sicherung der finanziellen Stabilität bei den geschlossenen Vorsorgewerken von PUBLICA </b></p><p><b>Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) verabschiedet. Mit der Gesetzesanpassung soll die finanzielle Stabilität der geschlossenen Vorsorgewerke von PUBLICA gesichert werden. </b></p><p>Um die Jahrtausendwende verselbstständigte der Bund zahlreiche seiner Betriebe (z. B. Swisscom, RUAG) sowie angeschlossene Organisationen wie die SRG. Dabei beliessen diese Unternehmen ihre ehemaligen Mitarbeitenden, d. h. Rentnerinnen und Rentner, in der Pensionskasse des Bundes (heute PUBLICA). Damit entstanden sogenannte geschlossene Vorsorgewerke mit ausschliesslich pensionierten Personen, d. h. ohne laufend einzahlenden Mitarbeitenden.</p><p>Am 1. Juli 2008 trat das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2006 über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz; SR 172.222.1) in Kraft. In den Übergangsbestimmungen wurde der technische Zinssatz für die geschlossenen Vorsorgewerke von 4,0 auf 3,0 Prozent gesenkt. Mit dieser Senkung wurde zum damaligen Zeitpunkt das verbleibende Sanierungsrisiko als gering eingeschätzt. </p><p>Seither ist der technische Zinssatz aufgrund des anhaltenden tiefen Zinsniveaus und der gestiegenen Lebenserwartung in mehreren Schritten angepasst worden. Die bisher letzte Senkung erfolgte am 31. Dezember 2019. Die Kassenkommission von PUBLICA senkte den technischen Zinssatz der geschlossenen Vorsorgewerke von 1,25 auf 0,5 Prozent. Mit dieser Senkung fielen Ende 2019 vier von sieben geschlossenen Vorsorgewerke in eine Unterdeckung. Drei davon haben sich seither wieder erholt (Stand Ende 2020), doch das Risiko einer erneuten Unterdeckung bleibt bestehen.</p><p>Daher soll mit der Änderung des PUBLICA-Gesetzes der rechtliche Rahmen geschaffen werden, so dass der Bundesrat im Sanierungsfall reagieren kann und die Renten dauerhaft gesichert werden können. </p><p>Die neu geschaffene gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Bund eine Sanierungseinlage leistet, sobald die Vorsorgewerke eine Unterdeckung von fünf Prozentpunkten oder mehr aufweisen. </p><p>Die Botschaft zur Gesetzesanpassung ist heute den eidgenössischen Räten zugestellt worden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 30. Juni 2021 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    09.12.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    03.03.2022 2 Zustimmung
    18.03.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2021</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Sanierungsbeiträgen an Bundespensionskasse zu</b></p><p><b>Der Bundesrat soll nach dem Willen des Nationalrats Geld in gewisse Bereiche der Bundespensionskasse Publica einschiessen dürfen. Er hat am Donnerstag einer Gesetzesänderung zugestimmt, welche die Stabilität der sogenannten geschlossenen Vorsorgewerke der Publica sicherstellen soll.</b></p><p>Die grosse Kammer folgte mit 187 zu einer Stimme dem Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N).</p><p>Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Verselbständigung von Bundesbetrieben wie der Swisscom oder der Ruag um die Jahrtausendwende. Damals beliessen diese Betriebe ihre pensionierten Mitarbeiter in der Publica. So entstanden sieben Vorsorgewerke ausschliesslich mit Rentnern. Einige drohen in finanzielle Schieflage zu geraten, weil das Zinsniveau tief und die Lebenserwartung gestiegen ist.</p><p>Es gehe zunächst nicht um eine Zahlung, sondern lediglich um eine Rechtsgrundlage, betonte der Aargauer FDP-Nationalrat Matthias Jauslin namens der Kommission. Die Situation habe sich in der Zeit seit 2019 sogar etwas entspannt.</p><p>Die Änderung sieht vor, dass der Bund bei einer Unterdeckung von fünf Prozent oder mehr eine Sanierungseinlage in die betroffene Vorsorgeeinrichtung leistet.</p><p>Abweichend vom bundesrätlichen Vorschlag und gegen den Willen der Ratslinken stimmte der Nationalrat einem Antrag zu, der ursprünglich von der nationalrätlichen Finanzkommission stammt. Demnach fliessen allenfalls verbleibende Mittel aus Sanierungsbeiträgen in den Bundeshaushalt zurück, wenn keine Rentnerinnen und Rentner mehr im Vorsorgewerk sind.</p><p>Die Landesregierung hatte vorgeschlagen, die Mittel dem Vorsorgewerk des Bundes zuzuweisen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.03.2022</b></p><p><b>Parlament stimmt Sanierungsbeiträgen an Bundespensionskasse zu</b></p><p><b>Der Bund kann Geld in gewisse Bereiche der Bundespensionskasse Publica einschiessen. Der Ständerat hat am Donnerstag als Zweitrat einer Gesetzesänderung zugestimmt. Ziel ist, die Stabilität der sogenannten geschlossenen Vorsorgewerke der Publica sicherzustellen.</b></p><p>Der Ständerat folgte ohne Gegenstimmen dem einstimmigen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Der Nationalrat hatte der Gesetzesänderung in der Wintersession zugestimmt. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Verselbständigung von Bundesbetrieben wie der Swisscom oder der Ruag um die Jahrtausendwende. Damals beliessen diese Betriebe ihre pensionierten Mitarbeiter in der Publica. So entstanden sieben Vorsorgewerke ausschliesslich mit Rentnern. Einige drohen in finanzielle Schieflage zu geraten, weil das Zinsniveau tief und die Lebenserwartung gestiegen ist.</p><p>Zunächst ging es jedoch nicht um konkrete Zahlungen, sondern lediglich um die Rechtsgrundlage dafür. Die Änderung sieht vor, dass der Bund bei einer Unterdeckung von fünf Prozent oder mehr eine Sanierungseinlage in die betroffene Vorsorgeeinrichtung leistet.</p><p>Obwohl derzeit keine Unterdeckung vorliege, bestehe Handlungsbedarf, sagte Mathias Zopfi (Grüne/GL) namens der Kommission. Denn im Bedarfsfall könnten sich die Pensionskassen nicht selbst sanieren.</p><p>Wie zuvor der Nationalrat beschloss der Ständerat, dass allenfalls verbleibende Mittel aus Sanierungsbeiträgen in den Bundeshaushalt zurückfliessen, wenn keine Rentnerinnen und Rentner mehr im Vorsorgewerk sind. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Mittel dem Vorsorgewerk des Bundes zuzuweisen.</p>
Updated
10.04.2024 15:19

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