Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen. Abkommen mit Italien

Details

ID
20210056
Title
Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen. Abkommen mit Italien
Description
Botschaft vom 11. August 2021 zur Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.08.2021</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen mit Italien</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2021 die Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien verabschiedet. Das Abkommen verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern deutlich und trägt zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei.</b></p><p>Das neue Abkommen war im Dezember 2020 unterzeichnet worden. Nach jahrelangen Verhandlungen war es gelungen, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.</p><p>Mit dem neuen Abkommen behält die Schweiz 80 Prozent der regulären Quellensteuer auf dem Einkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die neu in der Schweiz arbeiten. Die neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden auch in Italien ordentlich besteuert, wobei eine Doppelbesteuerung beseitigt wird. Als "neue" Grenzgängerinnen beziehungsweise Grenzgänger gelten Personen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens in den Arbeitsmarkt eintreten.</p><p>Für Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Inkrafttreten des neuen Abkommens in den Kantonen Graubünden, Tessin oder Wallis arbeiten oder gearbeitet haben, gilt eine Übergangsregelung. Diese Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden weiterhin ausschliesslich in der Schweiz besteuert, wobei die Schweiz den italienischen Grenzgemeinden bis zum Ende des Steuerjahres 2033 einen finanziellen Ausgleich in der Höhe von 40 Prozent der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer entrichtet.</p>
Objectives
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    Text
    Botschaft vom 11. August 2021 zur Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
    Resolutions
    Date Council Text
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    Text
    Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger
    Resolutions
    Date Council Text
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    0
    Text
    Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, mit Zusatzprotokoll, unterzeichnet in Rom am 9. März 1976, in der Fassung des Protokolls vom 28. April 1978 und des Protokolls vom 23. Februar 2015
    Resolutions
    Date Council Text
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    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
    Resolutions
    Date Council Text
    13.12.2021 2 Beschluss gemäss Entwurf
    01.03.2022 1 Zustimmung
    18.03.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.12.2021</b></p><p>Der Ständerat hat dem neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien zugestimmt. Damit würde die Schweiz neu 80 Prozent der regulären Quellensteuern auf den Einkommen von neuen Grenzgängerinnen aus Italien behalten. Der Ständerat stimmte dem Abkommen mit 43 Ja zu 1 Nein klar zu. Ein Ordnungsantrag von SVP-Präsident Marco Chiesa (SVP/TI) zur Sistierung des Geschäfts bis Italien die Schweiz von der Schwarzen Liste der Steuerparadies aus dem Jahre 1999 streicht, wurde abgelehnt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2022</b></p><p><b>Parlament stimmt neuem Grenzgängerabkommen mit Italien zu</b></p><p><b>Die Schweiz behält künftig achtzig Prozent der Quellensteuern, die auf das Einkommen von italienischen Grenzgängern erhoben werden. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat grünes Licht gegeben für die Ratifizierung eines entsprechenden Steuerabkommens.</b></p><p>Die Regierungen der beiden Länder hatten das Abkommen im Dezember 2020 nach langjährigen Verhandlungen unterzeichnet. Damit soll hauptsächlich eine Doppelbesteuerung vermieden werden. 23 Prozent der Grenzgängerinnen und Grenzgängern in der Schweiz kommen aus Italien.</p><p>Für Personen, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Inkrafttreten des neuen Abkommens in den Kantonen Graubünden, Tessin oder Wallis arbeiten oder gearbeitet haben, gilt eine Übergangsbestimmung. Diese Grenzgänger unterliegen weiterhin ausschliesslich und bis zum Ende des Steuerjahres 2033 der Besteuerung in der Schweiz.</p><p>Im Gegenzug wird die Schweiz den italienischen Grenzgemeinden einen finanziellen Ausgleich in Höhe von vierzig Prozent der von ihr erhobenen Quellensteuer zahlen. Die Regierungen in Bern und Rom sind überzeugt, dass das neue Abkommen die Regelung, die aus dem Jahr 1974 stammte, deutlich verbessert.</p><p></p><p>Sistierung des Geschäfts abgelehnt</p><p>Im Parlament war das Abkommen weitgehend unbestritten. Der Nationalrat stimmte dem entsprechenden Bundesbeschluss mit 186 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Der Ständerat hatte das Geschäft mit einer Gegenstimme genehmigt. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p>Die SVP versuchte in beiden Räten, die Sistierung des Geschäfts zu erwirken, bis Italien die Schweiz von der Liste der Steuerparadiese aus dem Jahr 1999 streicht. Ein solcher Einzelantrag von Piero Marchesi (SVP/TI) scheiterte in der grossen Kammer mit 136 zu 55 Stimmen.</p><p>Allerdings möchte sich die Wirtschaftskommission zum weiteren Vorgehen bezüglich dieser Liste und des Zugangs der Schweizer Banken zum italienischen Markt näher informieren lassen, wie Sprecher Beat Walti (FDP/ZH) ausführte. Sie hat deshalb beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) eine zusätzliche Roadmap zu diesen Themen in Auftrag gegeben.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer betonte, dass mit dem neuen Abkommen die Grenzgängerinnen und Grenzgänger zugunsten der Schweiz deutlich höher besteuert würden. Damit könne die Schweiz mehr Geld behalten als mit der alten Regelung. Das aktuell gültige Grenzgängerabkommen sieht vor, dass Grenzgänger nur in der Schweiz besteuert werden, wobei Italien 38,8 Prozent der Quellensteuer zustehen.</p><p></p><p>Neue Definition von Grenzgängern</p><p>Im 2015 paraphierten Abkommensentwurf waren siebzig Prozent vorgesehen gewesen. Es sollte indes noch einmal fünf Jahre bis zu einer definitiven Einigung dauern. Im Dezember 2020 unterzeichneten die beiden Staaten das Abkommen schliesslich mit der Achtzig-Prozent-Regelung. Im italienischen Parlament ist laut Maurer keine Opposition zu erwarten, wodurch das Abkommen bald in Kraft treten könnte.</p><p>Im neuen Abkommen wird neu definiert, wer als Grenzgängerin oder Grenzgänger gilt. Es sind Arbeitnehmende, die weniger als zwanzig Kilometer von der Grenze entfernt wohnen und im Prinzip täglich nach Hause zurückkehren. Diese Definition gilt ab dem Inkrafttreten des Abkommens für alle neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger und für diejenigen nach aktueller Regelung.</p><p>Das Abkommen wird alle fünf Jahre überprüft. Eine Bestimmung sieht zudem regelmässige Konsultationen und allfällige Anpassungen in Bezug auf Homeoffice vor. Alle Regeln gelten eins zu eins auch für Schweizerinnen und Schweizer, die die im grenznahen Italien arbeiten.</p>
Updated
10.04.2024 15:28

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