Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag.

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ID
20210063
Title
Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag.
Description
Botschaft vom 17. September 2021 zur Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Krankenversicherungsgesetzes)
InitialSituation
<p class="Standard_d"><strong>In beiden Räten wurde mehrheitlich anerkannt, dass die finanzielle Belastung der Bevölkerung durch die Krankenkassenprämien hoch ist und Handlungsbedarf besteht. Die Volksinitiative, die deutlich mehr Prämienverbilligungen verlangt, wurde jedoch als falscher Weg bezeichnet, da sie zu teuer sei und das Problem der Gesundheitskosten nicht angehe. Schätzungen gehen bei Annahme der Initiative von zusätzlichen 4,5 Milliarden Franken für Prämienverbilligungen aus, wovon der Bund 3 Milliarden zu tragen hätte. Die Initiative wurde von beiden Räten zur Ablehnung empfohlen. Wie der Bundesrat schlug der Nationalrat einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe vor, der von SP, Grünen, Grünliberalen und der Mitte unterstützt wurde. Er sah eine substanzielle zusätzliche Unterstützung von rund 2,2 Milliarden vor (Anteil der Kantone rund 900 Millionen). Nachdem der Ständerat zuerst nicht auf einen Gegenvorschlag eintreten wollte, schlug er in einem zweiten Anlauf eine zusätzliche Unterstützung der Kantone an die Prämienverbilligung von rund 360 Millionen Franken vor. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat mit den Stimmen aus SVP, FDP und Mitte dem Ständerat an.</strong></p><p class="Standard_d">Am 23. Januar 2020 reichte die Sozialdemokratische Partei der Schweiz die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» mit rund 118’00 Unterschriften ein. Die Initiative will, dass Bund und Kantone die Versicherten bei den Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung entlasten.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat beantragt, die Initiative abzulehnen und – als indirekten Gegenvorschlag – mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung die Kantone zu verpflichten, die Prämienverbilligung so zu regeln, dass diese jährlich einem Mindestanteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Die Prämienverbilligung soll zu mindestens zwei Drittel durch den Bund und zum verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert werden.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Heute verpflichtet das Bundesgesetz über die Krankenversicherung die Kantone, die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen. Der Bund gewährt den Kantonen dazu einen Beitrag. Im Jahr 2020 haben der Bund die Prämien mit 2,9 Milliarden Franken und die Kantone mit 2,6 Milliarden Franken verbilligt.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat kann das Anliegen der Initiative, die Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu entlasten, nachvollziehen. Er erachtet es als problematisch, dass mehrere Kantone ihren Anteil an der Finanzierung der Prämienverbilligung in den letzten Jahren gesenkt haben.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der Bund müsste jedoch bedeutend mehr Mittel zur Verfügung stellen als bisher, da er mindestens zwei Drittel der Prämienverbilligung finanzieren müsste. Damit müsste er auch für Kosten aufkommen, die von den Kantonen beeinflusst werden können. Die Kantone beeinflussen über ihre Spitalplanung die Spitalkosten und über die Steuerung der Zulassung von Leistungserbringern die ambulanten Kosten. Weil die Prämien zudem stärker steigen als die Einkommen, führt die Initiative rasch zu hohen Mehrkosten für Bund und Kantone. Die Initiative konzentriert sich weiter ausschliesslich auf die Finanzierung. Die Kosten müssen jedoch auch gedämpft werden.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat beantragt, die Prämien-Entlastungs-Initiative abzulehnen und einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung als indirektem Gegenvorschlag zuzustimmen. Die Kantone sollen verpflichtet werden, die Prämienverbilligung so zu regeln, dass sie einem Mindestanteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im betreffenden Kanton entspricht. Damit erhalten die Kantone einen Anreiz, ihre Bruttokosten zu dämpfen. Die Höhe des Anteils soll davon&nbsp;abhängen, wie stark die verbilligten Prämien die Versicherten mit den untersten Einkommen im betreffenden Kanton belasten. Die Kantone sollen weiterhin bestimmen können, wie sie die Prämienverbilligung ausgestalten.</p><p class="Standard_d">Gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in der Botschaft belaufen sich die Mehrkosten zulasten der Kantone mit dem Gegenvorschlag im Jahr 2024 rund 600 Millionen Franken. Bei Annahme der Initiative würden sich die Mehrkosten zulasten der Kantone auf 1,1 Milliarde Franken belaufen.</p><p class="Standard_d">(Quelle: Botschaft und Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.9.2021)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. September 2021 zur Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Krankenversicherungsgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    16.06.2022 1 Fristverlängerung
    16.06.2022 1 Bis zum 03.10.2023.
    26.09.2022 2 Fristverlängerung
    26.09.2022 2 Bis zum 03.10.2023.
    13.09.2023 2 Zustimmung
    13.09.2023 2 Zustimmung
    29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Prämienverbilligung)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    30.11.2022 2 Nichteintreten
    28.02.2023 1 Eintreten
    30.05.2023 2 Abweichung
    12.09.2023 1 Zustimmung
    12.09.2023 1 Zustimmung
    29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p class="Standard_d">In der mehrstündigen Debatte im <strong>Nationalrat</strong> anerkannten viele Rednerinnen und Redner, dass die Krankenkassenprämien die Schweizer Haushalte zunehmend belasten. Tiefere und zunehmend auch mittlere Einkommen könnten sich die Prämien nicht mehr oder kaum noch leisten, gab Mattea Meyer (S, ZH) zu bedenken. Die durchschnittliche Prämienbelastung liege heute bei 14 Prozent des Einkommens, bei bestimmten Personengruppen sogar bis zu zwanzig Prozent, rechnete Barbara Gysi (S, SG) vor. Beide warben für die Volksinitiative, die verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Dieser fixe Wert soll in die Verfassung geschrieben werden. Unterstützung erhielt die Initiative auch von grüner Seite. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission lehnte die Initiative jedoch zugunsten eines weniger weit gehenden indirekten Gegenvorschlags ab. Die Gegner monierten, dass das Volksbegehren lediglich die Prämienfinanzierung berücksichtige und keine Anreize zur Eindämmung der Gesundheitskosten enthalte. Mit 121 zu 67 empfahl der Nationalrat die Initiative zur Ablehnung.</p><p class="Standard_d">Eine Kommissionsmehrheit sah aber in der Frage der Krankenkassenprämien und der Prämienverbilligung Handlungsbedarf. Sie sprach sich für einen Ausbau der bestehenden Prämienverbilligung und einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative aus. Sie SVP-Fraktion lehnte sowohl die Initiative als auch die Erarbeitung eines Gegenvorschlags ab. Die Prämienverbilligung habe ausser massiven Kosten nichts gebracht, argumentierte Andreas Glarner (V, AG). Der Rat beschloss mit 134 zu 53 Stimmen Eintreten auf den Gegenvorschlag.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecher Thomas de Courten (V, BL) führte aus, dass es bei den&nbsp;Fragen, ob die Verlustscheine der Kantone für nicht bezahlte Prämien und die Prämienverbilligung für die Ergänzungsleistungsbeziehenden in die Berechnung einzubeziehen seien oder nicht, eine Differenz zum Vorschlag des Bundesrates gibt. Der Bundesrat schlägt vor, die Verlustscheine nicht einzubeziehen, die Prämienverbilligung für Ergänzungsleistungen aber einzubeziehen. Die Mehrheit der Kommission will aber gerade umgekehrt, dass die Kantone beim Gesamtbetrag für die Prämienverbilligungen die Verlustscheine für nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen anrechnen dürfen, die Prämienverbilligung für EL-Bezüger jedoch nicht. Diese sollen gemäss EL-Gesetz von Bund und Kantonen separat finanziert werden. Das würde insgesamt 2,2 Milliarden Franken zusätzlich ausmachen, 1,3 Milliarden Franken zusätzliche Kosten beim Bund und 920 Millionen bei den Kantonen. Derzeit würden sich die Kosten für die Prämienverbilligungen auf rund fünf Milliarden Franken jährlich belaufen.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die Kommissionsmehrheit unterstützte das Konzept des Bundesrates, wonach die Prämienverbilligung eines Kantons pro Kalenderjahr gesamthaft einem b<span style="color:#221E1F;">estimmten Mindestanteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Versicherten ihres Kantons entsprechen soll.&nbsp;</span><span style="color:black;">Machen die Prämien weniger als&nbsp;</span><span style="color:#221E1F;">10 Prozent des Einkommens aus, so beträgt dieser Mindestanteil 5 Prozent der Bruttokosten, bei 18,5 Prozent des Einkommens oder mehr beträgt der Mindestanteil 7,5 Prozent der Bruttokosten, so der Vorschlag. Zusätzlich schlug die Kommission vor, dass jeder Kanton selber festlegen soll, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten im Kanton höchstens ausmachen darf.</span></p><p class="Standard_d">Dieser Alternativvorschlag auf Gesetzesebene sei zwar teuer, hielt Ruth Humbel (M-E, AG) fest. Die Prämienverbilligung sei jedoch eine wichtige Massnahme für den sozialen Ausgleich. Zudem würde die Initiative noch viel mehr kosten. Ruth Humbel rechnete hier mit zusätzlich rund 4,5 Milliarden Franken für die Prämienverbilligung, wovon der Bund 3 Milliarden zu tragen hätte. Jörg Mäder (GL, ZH) bezeichnete den Gegenvorschlag der vorberatenden Nationalratskommission als "in sich stimmig" und als "echte Alternative zur Volksinitiative". Für Pierre-Yves Maillard (S, VD) ist der Gegenvorschlag ein "guter Kompromiss" und ein "Schritt in die richtige Richtung".&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat unterstützte schliesslich die Anträge der Kommission (Anrechnung der Verlustscheine, Nichteinbezug der Prämienverbilligung für EL-Bezüger) und stimmte dem Gegenvorschlag mit 119 zu 66 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu. Unterstützung fand der Gegenvorschlag bei der SP, den Grünen, den Grünliberalen, der Mitte und einem Teil der FDP. Die SVP-Fraktion und eine Mehrheit der FDP-Liberalen lehnten den Vorschlag ab.</p><p class="Standard_d">Der <strong>Ständerat </strong>behandelte vorerst den Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Kommissionssprecher Erich Ettlin (M-E, OW) führte aus, dass die Kommission einen Gegenvorschlag erarbeitet habe, der «nahe beim Entwurf des Bundesrates» sei und empfahl, auf diesen einzutreten. Benedikt Würth (M-E, SG) beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Er bezeichnete den Gegenvorschlag als unerwünschten «Paradigmenwechsel» in Form von Bundesvorgaben für die Kantone. Die Prämienverbilligung solle in der Verantwortung der Kantone liegen, diese wüssten selbst am besten, was für ihre Verhältnisse angemessen sei. Genau dies aber stellten die Befürworter des indirekten Gegenvorschlages in Frage. Zumindest hätten einige Kantone in den letzten Jahren massiv zurückgesteckt mit ihrer Unterstützung. Der Föderalismus bleibe auch mit dem Gegenvorschlag zur Initiative weiter gewährleistet, sagte Marina Carobbio (S, TI): "Sonst passiert in den nächsten paar Jahren wieder nichts." Der Nichteintretensantrag fand mit 22 zu 20 Stimmen eine Mehrheit. Neben den Vertretern und Vertreterinnen von FDP und SVP stimmte auch ein Teil der Mitte für Nichteintreten.</p><p class="Standard_d">In der Folge hatte der <strong>Nationalrat</strong> erneut über die Frage des Eintretens auf die Vorlage zu entscheiden. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte auf die Vorlage einzutreten und damit einen Gegenvorschlag zu erarbeiten. Eine Kommissionsminderheit aus Vertretern und Vertreterinnen von SVP und FDP wollte keinen Gegenvorschlag zur Initiative und empfahl, dem Ständerat zu folgen. Der Nationalrat beschloss mit 106 zu 79 Stimmen bei einer Enthaltung erneutes Eintreten.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Im <strong>Ständerat</strong> beantragte Kommissionssprecher Erich Ettlin (M-E, OW) auf die Vorlage einzutreten. Die Kommissionsmehrheit fände es angesichts steigender Krankenkassenprämien zu gewagt, ohne Gegenvorschlag in den Abstimmungskampf um die Volksinitiative zu ziehen. Für eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Hannes Germann (V, SH) hatte sich seit dem ersten Entscheid des Ständerats nichts Grundlegendes geändert. Die Bedenken der kantonalen Finanzdirektoren seien gross. Der Ständerat trat aber diesmal mit 24 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf das Geschäft ein. In der Detailberatung hielt Peter Hegglin (M-E, ZG) fest, dass die Gesundheitskommission die Vorlage «entschlackt» habe. Entgegen dem Vorschlag des Bundesrates, der Ausgaben für die Kantone von 493 Millionen Franken vorsah, sehe der jetzige Vorschlag der Kommission rund 350 Millionen Franken für die Kantone vor. Für Hans Stöckli (S, BE) war das zu wenig. Er rief seine Kolleginnen und Kollegen dazu auf, nicht so «schmörzelig» zu sein. Der Entwurf des Nationalrates sei ein gangbarer Weg. Hans Stöckli erinnerte auch daran, dass die Prämienverbilligungen damals eingeführt worden seien, um die negativen Effekte der Kopfprämien abzufedern. Es sei beschämend, wenn sich die Kantone hier aus der Verantwortung ziehen wollten. Zehn von ihnen hätten in den letzten Jahren ihre Beiträge gekürzt.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Für die Fälle, in denen die Prämien weniger als 11 Prozent des Einkommens ausmachen, senkte der Ständerat auf Antrag der Kommission und gegen den Widerstand von linksgrüner Seite den Mindestanteil der Prämienverbilligung an den Bruttokosten der Krankenversicherung auf 3,5 Prozent. Bundesrat und Nationalrat hatten 5 Prozent vorgeschlagen. Entgegen dem Beschluss des Nationalrates und gegen den Antrag einer Kommissionsminderheit, vertreten durch Hans Stöckli (S, BE), folgte der Ständerat im Weiteren dem Bundesrat und verzichtete auf eine separate Finanzierung der Prämienverbilligung der EL-Bezüger und beschloss, die&nbsp;Verlustscheine für nicht bezahlte Prämien nicht in die Berechnung einzubeziehen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat seinen Gegenvorschlag mit 26 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung an. Dagegen stimmten die SVP und Mitglieder aus der FDP und der Mitte.</p><p class="Standard_d">Im Rahmen der Differenzbereinigung empfahl die vorberatende Kommission des <strong>Nationalrates</strong> betreffend Aufwendungen der Kantone für die Prämienverbilligung dem Ständerat zu folgen. Der Rat folgte diesem Antrag mit 104 zu 86 Stimmen, sodass die Kantone nun je nach Prämienlast für die Versicherten zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufzuwenden haben. Die Ratslinke und die GLP setzten sich vergeblich dafür ein, am leicht modifizierten Vorschlag des Nationalrates für einen höheren Beitrag von Bund und Kantonen für die Prämienverbilligung festzuhalten. Die jetzt vorgeschlagenen zusätzlichen 356 Millionen Franken für die Kantone seien eine ungenügende Lösung, welche dem Problem der Prämienbelastung keine Rechnung trage. Mattea Meyer (S, ZH) sprach von einem «schlechten Witz». Die Ratsmehrheit aus den Fraktionen der SVP, der FDP und einer Mehrheit der Mitte-Fraktion bezeichnete den Vorschlag der Kommission demgegenüber als «grossen Schritt». Der Nationalrat folgte zudem mit 105 zu 86 Stimmen einer Kommissionsminderheit, vertreten durch Thomas de Courten (V, BL), wonach nicht der Bundesrat, sondern wie vom Ständerat vorgeschlagen, jeder Kanton selber festlegen soll, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten ausmachen soll.</p><p class="Standard_d">Im <strong>Ständerat</strong> beantragte Erich Ettlin (M-E, OW) namens der vorberatenden Kommission, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Unterstützt wurde der Vorschlag von den Vertretungen der bürgerlichen Parteien, die auf die hohen Kosten bei einer Umsetzung der Initiative hinwiesen. Der ausgearbeitete Gegenvorschlag sei der einzig machbare Weg. Ansonsten müssten in anderen Bereichen Milliarden eingespart werden. Eine Kommissionsminderheit – Hans Stöckli (S, BE) und Maya Graf (G, BL) – beantragte, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Hans Stöckli erinnerte daran, dass heute die Bevölkerung im Schnitt 14 Prozent ihres Einkommens für die Prämien einsetzen müsse. Der bescheidene Gegenentwurf sei keine gangbare Alternative zur Volksinitiative. Der Ständerat folgte der Kommissionsmehrheit um empfahl die Volksinitiative zur Prämienentlassung mit 33 zu 11 Stimmen zur Ablehnung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>In der Schlussabstimmung wurde der&nbsp;Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)", der diese zur Ablehnung empfiehlt, vom Nationalrat mit 123 zu 70 Stimmen bei 3 Enthaltungen und vom Ständerat mit 32 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Gegenvorschlag «Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung)» wurde vom Nationalrat mit 195 zu null Stimmen bei einer Enthaltung und vom Ständerat mit 41 zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen angenommen.</strong></p><p>&nbsp;</p><p><strong>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 mit 55,5 % Nein-Stimmen sowie 13 ganzen und 5 halben Standesstimmen abgelehnt.</strong></p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d"><strong>siehe auch Geschäft 21.067:&nbsp;</strong>Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung)</p><p>_______________________________________________________________________________________</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 16.06.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will zusätzliche Milliarden für Prämienverbilligungen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Bund und Kantone sollen die Krankenkassenprämien mit über zwei Milliarden Franken zusätzlich verbilligen. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative beschlossen, mit dem auch die Ratslinke leben kann.</strong></p><p class="Standard_d">Nach sechsstündiger Debatte - verteilt über zwei Tage - nahm die grosse Kammer am Donnerstag ein neues Modell zum Ausbau der individuellen Prämienverbilligung an. In der Gesamtabstimmung waren 119 Mitglieder dafür, 66 dagegen, 2 enthielten sich.</p><p class="Standard_d">Grundsätzlichen Widerstand gab es nur von der SVP, die nicht auf den Gegenvorschlag eintreten wollte und ihn auch nach der Detailberatung ablehnte. Die FDP war gespalten. Die Mehrheit von SP, Grünen, Mitteund GLP wollen die bestehende Prämienverbilligung um über zwei Milliarden Franken ausbauen.</p><p class="Standard_d">Demnach sollen die Kantone mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet werden, einen minimalen Gesamtbetrag für die Prämienverbilligung einzusetzen. Sie sollen diesen Anteil selber festlegen können.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ratslinke für Initiative</p><p class="Standard_d">Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP geht weiter. Sie verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen - der Bund zu mindestens zwei Dritteln.</p><p class="Standard_d">Tiefere und zunehmend auch mittlere Einkommen könnten sich die Prämien nicht mehr oder kaum noch leisten, gab Mattea Meyer (SP/ZH) zu bedenken. Die durchschnittliche Prämienbelastung liege heute bei 14 Prozent des Einkommens, bei bestimmten Personengruppen sogar bis zu zwanzig Prozent, rechnete Barbara Gysi (SP/SG) vor. Das Problem verschärfe sich. Sie verlangte, die Volksinitiative mit einem fixen Ziel zu unterstützen.</p><p class="Standard_d">Manuela Weichelt (Grüne/ZG) pflichtete ihr bei. Die Kantone bräuchten festgesetzte Ziele, ansonsten werde der Föderalismus bunte Blüten treiben, befürchtete sie. "Der Gegenvorschlag ist eine Kröte."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gegenvorschlag als "echte Alternative"</p><p class="Standard_d">FDP, Mitte und GLP sehen dies anders. Wie der Bundesrat empfehlen sie die Initiative zugunsten einer Gesetzesänderung zur Ablehnung. Zusammen mit der SVP, die in diesem Bereich gar nicht handeln möchte, war die Allianz gegen die Initiative breit.</p><p class="Standard_d">Schliesslich wurde die Nein-Empfehlung zur Initiative mit 121 zu 67 Stimmen beschlossen. Das Volksbegehren berücksichtige lediglich die Prämienfinanzierung und enthalte keine Anreize zur Eindämmung der Gesundheitskosten, so die Meinung der Initiativgegner.</p><p class="Standard_d">Der Alternativvorschlag auf Gesetzesebene sei noch immer teuer, hielt Ruth Humbel (Mitte/AG) fest. Die Prämienverbilligung sei jedoch eine wichtige Massnahme für den sozialen Ausgleich. Jörg Mäder (GLP/AG) bezeichnete den Gegenvorschlag der vorberatenden Nationalratskommission als "in sich stimmig" und als "echte Alternative zur Volksinitiative".</p><p class="Standard_d">Auch die FDP sprach sich für den Gegenvorschlag aus. Das Problem der steigenden Prämien müsse aber an der Wurzel gepackt werden, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). "Steigende Prämien bedeuten steigende Kosten." Es brauche wirksame Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitsausgaben.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Teure Lösung für Bund und Kantone</p><p class="Standard_d">Anders als vom Bundesrat beantragt, sollen die Kantone gemäss Gegenvorschlag des Nationalrats auch die Verlustscheine anrechnen dürfen, die sie für nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen übernehmen. Zudem sollen die Prämienverbilligungen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) nach den Regeln des EL-Gesetzes von Bund und Kantonen separat finanziert werden.</p><p class="Standard_d">Letzteres würde den Bund zusätzlich 1,3 Milliarden Franken und die Kantone zusätzlich 800 Millionen Franken kosten. In der Summe dürften Bund und Kantone zusammen rund 2,2 Milliarden Franken zusätzlich aufwenden. Aktuell belaufen sich die Kosten für die Prämienverbilligungen auf rund fünf Milliarden Franken.</p><p class="Standard_d">Pierre-Yves Maillard (SP/VD) bezeichnete den Gegenvorschlag als "guten Kompromiss" und "Schritt in die richtige Richtung". Ob dies auch der Ständerat so sehen wird, ist fraglich. Verschiedene Rednerinnen und Redner im Nationalrat zweifelten daran, da die Kantone mit dem Gegenvorschlag finanziell stärker in die Pflicht genommen würden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">SVP spricht von "Placebos"</p><p class="Standard_d">Nichts wissen von all dem will die SVP. Für Andreas Glarner (SVP/AG) ist das Modell der Prämienverbilligung "irreführend", weil es ausser massiven Kosten nichts gebracht habe. Bei der Initiative und dem Gegenvorschlag handle es sich um "Placebos".</p><p class="Standard_d">Die SVP plädierte stattdessen dafür, auch die Prämienzahlenden in die Pflicht zu nehmen. Es gebe "hunderte Möglichkeiten", um den steigenden Kosten im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Eine davon sei Selbstverantwortung.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage geht nun zusammen mit einer zweiten, themenverwandten Volksinitiative an den Ständerat. In der ersten Sessionswoche hatte der Nationalrat fast sechs Stunden über die Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei diskutiert. Er beschloss schliesslich einen indirekten Gegenvorschlag dazu. Eine knappe Mitte-Links-Mehrheit stimmte für gesetzlich festgelegte Kosten- und Qualitätsziele im Gesundheitswesen.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 30.11.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Dämpfer für indirekten Gegenvorschlag zu Prämienverbilligungen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Knall im Ständerat: Er ist am Mittwoch nicht auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Prämienentlastungsinitiative der SP eingetreten. Nun ist erneut der Nationalrat am Zug, der die Vorlage im Juni deutlich angenommen hatte.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer stimmte einem Nichteintretensantrag von Benedikt Würth (Mitte/SG) mit 22 zu 20 Stimmen zu. Definitiv abgelehnt wäre die Vorlage erst, wenn auch der Nationalrat nicht mehr darauf eintreten würde oder ein Rat die Vorlage ein zweites Mal nicht behandeln möchte. In diesem Fall dürften die Chancen der SP-Volksinitiative "Maximal 10&nbsp;Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien" deutlich steigen.</p><p class="Standard_d">Das Volksbegehren der SP verlangt, dass keine versicherte Person mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlen muss. Um dies zu erreichen, sollen Bund und Kantone mehr zur Prämienverbilligung beitragen. Der Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gegenentwurf wegen zu hohen Kosten</p><p class="Standard_d">Das ist dem Bundesrat zu viel, weshalb er in der Folge einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeitete. Dieser sieht vor, dass der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligungen einem Mindestprozentsatz seiner Gesundheitskosten entsprechen soll.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hat den indirekten Gegenentwurf Mitte Juni dieses Jahres in der Gesamtabstimmung deutlich angenommen und eine Fristverlängerung für die Behandlung der Initiative bis zum 3. Oktober 2023 beschlossen. Der Ständerat stimmte der Fristverlängerung im Herbst ebenfalls zu.</p><p class="Standard_d">Nun muss auch der Gegenvorschlag zumindest auf eine Zusatzrunde. Die knappe Mehrheit des Ständerates schloss sich den Bedenken Würths an, bei der Vorlage handle es sich um einen unerwünschten "Paradigmenwechsel". Er stelle keineswegs in Frage, dass die Krankenkassenprämien für immer mehr Haushalte zum Problem würden, betonte Würth. Allerdings wüssten die Kantone am besten, "wie man die Dosierung der individuellen Prämienverbilligung am besten macht".</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Die Kantone schlafen nicht"</p><p class="Standard_d">Weitere Verflechtungen zwischen dem Bund und den Kantonen in diesem Bereich seien der falsche Weg und "finanz- und staatspolitisch verfehlt", so Würth. Die Kantone mit ihren sehr unterschiedlichen Verhältnissen und Voraussetzungen dürften nicht übersteuert werden.</p><p class="Standard_d">Die Kantone würden durchaus bereits auf die Lage reagieren, denn dass es Anpassungen brauche, sei offensichtlich. So habe etwa der Kanton St. Gallen am Dienstag zusätzlich 36 Millionen Franken für die Prämienverbilligungen gesprochen. "Die Kantone schlafen nicht in dieser Frage", betonte Würth.</p><p class="Standard_d">Auch Jakob Stark (SVP/TG) wehrte sich dagegen, auf die "dirigistische und zentralistische Lösung" einzutreten, die den Kantonen ihren Spielraum nehme. "Die Kantone spüren die Verantwortung und werden sie wahrnehmen."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Sonst passiert wieder nichts"</p><p class="Standard_d">Genau dies aber stellten die Befürworter des indirekten Gegenvorschlages in Frage. Zumindest hätten einige Kantone in den letzten Jahren massiv zurückgesteckt mit ihrer Unterstützung. Der Föderalismus bleibe auch mit dem Gegenvorschlag zur Initiative weiter gewährleistet, sagte Marina Carobbio (SP/TI). "Sonst passiert in den nächsten paar Jahren wieder nichts."</p><p class="Standard_d">Der Gegenvorschlag nehme insbesondere jene Kantone in die Pflicht, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen seien, unterstützte sie Peter Hegglin (Mitte/ZG). Müssten sie einen bestimmten Anteil der kantonalen Gesundheitskosten für Prämienverbilligungen aufwenden, hätten die Kantone auch einen Anreiz, Kosten einzusparen.</p><p class="Standard_d">Das System sei mit dem nationalen Finanzausgleich (NFA) dysfunktional geworden, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG). In vielen Familien übersteige die Prämienlast unterdessen die Steuerlast. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sei nationales Recht. Deshalb sei es Aufgabe des Gesetzgebers, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Berset will mehr Symmetrie</p><p class="Standard_d">Gesundheitsminister Alain Berset sieht im Gegenvorschlag des Bundesrates keinen Paradigmenwechsel. Es gehe der Landesregierung nur darum, den ausgehandelten Kompromiss beim NFA zu konkretisieren. Die Vorlage sei ausgewogen und strebe eine bessere Symmetrie zwischen Bund und Kantonen bei den Prämienverbilligungen an. Aktuell übernimmt der Bund rund 53 Prozent der Kosten, die Kantone 47 Prozent.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat möchte über zwei Milliarden Franken für zusätzliche Prämienverbilligungen ausgeben, wie er im Juni beschlossen hat. Die Ständeratskommission hatte ihrem Rat dagegen beantragt, nur rund einen Viertel dieser Summe zu bewilligen und damit dem Gegenvorschlag des Bundesrats zu folgen.</p><p class="Standard_d">Nach Ansicht der Ständeratskommission sollten die Kantone neu einen Mindestbetrag von 5 bis 7,5 Prozent der kantonalen Kosten der Krankenpflegeversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden. Diese neue Vorgabe hat rund 493 Millionen Franken Mehrkosten für die Kantone zur Folge.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 28.02.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat hält am Ausbau des Prämienverbilligungssystems fest</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Anders als der Ständerat will der Nationalrat nichts davon wissen, den Ausbau der Prämienverbilligungen auf die lange Bank zu schieben. Er hat am Dienstag am indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP festgehalten.</strong></p><p class="Standard_d">Der Entscheid fiel mit 106 zu 79 Stimmen bei einer Enthaltung und im Sinne der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Nun liegt der Ball wieder beim Ständerat. Hält dieser an seinem Nichteintretensentscheid vom vergangenen Dezember fest, ist die Vorlage vom Tisch. Die Initiative käme dann ohne Gegenvorschlag an die Urne.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat erachtet es angesichts des Prämienwachstums in diesem Jahr und weiteren drohenden Anstiegen für unerlässlich, das System der Prämienverbilligung zu verbessern. Der Handlungsbedarf sei ausgewiesen, sagte Kommissionssprecher Jörg Mäder (GLP/ZH). Der Entscheid des Ständerats komme einer "Arbeitsverweigerung und Geringschätzung von Betroffenen" gleich.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Reine Symptombekämpfung"</p><p class="Standard_d">Thomas de Courten (SVP/BL) bezeichnete die Vorlage dagegen als "reine Symptombekämpfung". Aus taktischen Überlegungen - weil das Anliegen populär sei - einen Gegenvorschlag zu zimmern, sei falsch. "Wir müssen uns bewusst werden, was wir vom Gesundheitswesen erhalten", hielt Regine Sauter (FDP/ZH) fest. Die SVP, ein Grossteil der FDP sowie vereinzelte Mitte-Mitglieder lehnten den indirekten Gegenvorschlag deshalb im Nationalrat ab.</p><p class="Standard_d">Eine Mitte-Links-Mehrheit appellierte dagegen, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen. Dazu gehörten auch die stetig steigenden Krankenkassenprämien, so Manuela Weichelt (Grüne/ZG). Mit seinem Entscheid politisiere der Ständerat am Volk vorbei.</p><p class="Standard_d">Es bestehe Notstand im Gesundheitswesen, sagte Christian Lohr (Mitte/TG). Die Initiative der SP ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu bringen, sei ein "Spiel mit dem Feuer". Barbara Gysi (SP/SG) appellierte an die Mitte-Fraktion, ihre Mitglieder im Ständerat von einem Ja zum Gegenvorschlag zu überzeugen. Denn bei der ersten Beratung in der kleinen Kammer hatten auch mehrere Mitte-Vertreter den Gegenvorschlag abgelehnt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Zwei Milliarden Franken zusätzlich</p><p class="Standard_d">Der vom Bundesrat ausgearbeitete Gegenvorschlag sieht vor, dass der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligungen einem Mindestprozentsatz seiner Gesundheitskosten entsprechen soll - maximal 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat möchte über zwei Milliarden Franken für zusätzliche Prämienverbilligungen ausgeben, wie er im vergangenen Juni beschlossen hatte. Der Bundesrat schlägt rund ein Viertel dieser Summe vor.</p><p class="Standard_d">Das Volksbegehren der SP verlangt, dass keine versicherte Person mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens für die Prämien der OKP bezahlen muss. Der Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest. Aktuell übernimmt der Bund rund 53 Prozent der Kosten, die Kantone 47 Prozent.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 30.05.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat stimmt Kompromissvorschlag zur Prämienverbilligung zu</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Ständerat sucht beim Ausbau der Prämienverbilligungen den Kompromiss. Er ist einverstanden mit Mindestvorgaben für die Kantone, geht beim Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP aber weniger weit als Bundesrat und Nationalrat.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat hiess am Dienstag einen Vorschlag seiner Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit (SGK-S) gut, mit 26 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung. Das Geschäft geht an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Noch in der Wintersession hatte es der Ständerat abgelehnt, auf das Geschäft einzutreten. Auch am Dienstag beantragte eine Minderheit der vorberatenden Kommission Nichteintreten. Ein entsprechender Antrag scheiterte jedoch mit 24 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p class="Standard_d">Vor allem die Mitte-Partei schwenkte um: Nur zwei von 14 Mitgliedern der Partei im Ständerat votierten für Nichteintreten - gemeinsam mit den Vertretern der SVP. Die FDP war in der Sache gespalten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Tiefere Schwelle</p><p class="Standard_d">Die von der SGK-S erarbeitete Vorlage sieht vor, dass die Kantone neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Der Bundesrat will die Schwelle bei 5 bis 7,5 Prozent setzen.</p><p class="Standard_d">Mit der Variante der SGK-S entstünden den Kantonen Mehrkosten von rund 356 Millionen Franken. Beim Vorschlag des Bundesrates wären es 493 Millionen Franken. Mehrheitssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) warnte, ohne Gegenvorschlag steige die Wahrscheinlichkeit einer Annahme der Initiative. Doch diese wäre nicht finanzierbar.</p><p class="Standard_d">Hannes Germann (SVP/SH) warb dagegen für Nichteintreten. Seit dem ersten Entscheid der kleinen Kammer habe sich nichts geändert. Die Bedenken vonseiten der kantonalen Finanzdirektoren seien gross. Höhere Beiträge an die Prämienverbilligungen führten zum Wegfall von Sparanreizen und dürften das Kostenwachstum weiter befeuern.</p><p class="Standard_d">Unterstützung erhielt Germann von Benedikt Würth (Mitte/SG). Das System der Prämienverbilligungen funktioniere in seiner heutigen Form gut. Die Kernfrage sei, ob man in die Budgethoheit der Kantone eingreifen wolle.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kantone in die Pflicht nehmen</p><p class="Standard_d">Hans Stöckli (SP/BE) rief dagegen in Erinnerung, die Prämienverbilligungen seien eingeführt worden, um die negativen Effekte der Kopfprämien abzufedern. Es sei beschämend, wenn sich die Kantone hier aus der Verantwortung ziehen wollten. Zehn von ihnen hätten in den letzten Jahren ihre Beiträge gekürzt.</p><p class="Standard_d">Auch Gesundheitsminister Alain Berset sagte, die heutige Situation entspreche nicht dem, was man 2008 im Rahmen des Finanzausgleichs beschlossen habe. Die ursprüngliche Idee sei gewesen, dass Bund und Kantone je rund die Hälfte an die Prämienverbilligungen beitrügen. Doch in einem Kanton betrage der Bundesanteil gegenwärtig 85 Prozent, in einem anderen 70 Prozent. Gebe es keinen Gegenvorschlag, fehle es im Abstimmungskampf an Argumenten.</p><p class="Standard_d">Die Prämienentlastungs-Initiative der SP verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen - der Bund zu mindestens zwei Dritteln. Mit der Initiative selbst befasste sich der Ständerat noch nicht.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Nationalrat will Mehrausgaben für Bund</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat seinerseits möchte beim indirekten Gegenvorschlag über den Vorschlag des Bundesrates hinausgehen - und auch mehr Bundesgeld einsetzen als heute. Sein Beschluss sieht vor, über zwei Milliarden Franken von Bund und Kantonen für zusätzliche Prämienverbilligungen auszugeben, davon zusätzliche rund 800 Millionen Franken zu Lasten der Kantone.</p><p class="Standard_d">Die Mehrkosten für den Bund erklären sich im Wesentlichen dadurch, dass der Nationalrat eine separate Finanzierung der Prämienverbilligungen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen in die Vorlage einbaute.</p><p class="Standard_d">Anträge der Ratslinken, dem Nationalrat zu folgen, blieben in der Ständeratsdebatte am Dienstag ohne Erfolg. Stöckli gab ohne Erfolg zu bedenken, nur mit der Lösung der grossen Kammer sei ein Rückzug der Initiative in Griffweite. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisierte den Gegenvorschlag in der Version des Ständerats in einer Stellungnahme umgehend als ungenügend.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte wollen Kantone zu höheren Prämienverbilligungen verpflichten</strong><br><strong>Die Kantone sollen neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Das haben die Räte entschieden. Der indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative steht damit.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat ist am Dienstag beim Ausbau der Prämienverbilligungen auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt. Mit 104 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer für den Antrag ihrer vorberatenden Kommission. Die bürgerliche Mehrheit bezeichnete den Vorschlag als "grossen Schritt". Die Ratslinke sprach zusammen mit der GLP von einer "ungenügenden Lösung".</p><p class="Standard_d">Der nun gefundene Kompromiss beim indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative der SP bedeutet für die Kantone Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken. Ursprünglich hatte der Nationalrat über zwei Milliarden Franken für zusätzliche Prämienverbilligungen verlangt - davon zusätzliche rund 800 Millionen Franken zulasten der Kantone.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Das ist ein schlechter Witz"</p><p class="Standard_d">Die Ratslinke versuchte zusammen mit der GLP vergeblich, mehr Gelder für die Prämienverbilligungen herauszuholen. Manche Kantone nutzten ihren Spielraum seit Jahren zu wenig, um den Prämienschock für ihre Bevölkerung abzufedern, argumentierten sie.</p><p class="Standard_d">Eine vierköpfige Familie zahle im kommenden Jahr voraussichtlich über 1000 Franken mehr für die Krankenkassenprämien, rechnete Mattea Meyer (SP/ZH) vor. "Das ist ein schlechter Witz." Es sei nicht hinnehmbar, noch einmal einen Kompromiss zulasten der tieferen Einkommen zu machen, so Manuela Weichelt (Grüne/ZG). Laut Melanie Mettler (GLP/BE) ist der Vorschlag des Ständerats "kein Anpacken des Problems, sondern nur ein freundliches Zuwinken".</p><p class="Standard_d">Auch Christian Lohr (Mitte/TG) bezeichnete es als "irritierend", dass einige Kantone ihre Beiträge für die Prämienverbilligungen reduziert haben. "Das geht nicht so." Trotzdem gehe es nicht an, die volle finanzielle Verantwortung an die Kantone zu delegieren. Auch aufgrund der schwierigen Lage der öffentlichen Finanzen sei der Kompromiss des Ständerats "der einzige machbare Weg" und "eine austarierte Lösung".</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mitte-Partei schwenkt um</p><p class="Standard_d">Weil die Mitte-Partei dieses Mal nicht mehr mit der Ratslinken, sondern zusammen mit der SVP- und der FDP-Fraktion stimmte, setzte sich schliesslich die Lösung des Ständerats durch. Demgemäss sollen die Kantone neu abhängig von der Prämienlast zwischen 3,5 und 7,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden.</p><p class="Standard_d">Das Konzept sieht weiter vor, dass weiterhin die Kantone die Kompetenz für die Berechnung des genauen Prämienverbilligungsbetrags haben werden. Die Mehrheit der Nationalratskommission sah diese Kompetenz beim Bundesrat, damit die Sozialziele zwischen den Kantonen verglichen werden könnten. Auch in diesem Punkt setzte sich schliesslich aber die bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte-Partei durch.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmungen. Der Ständerat entscheidet am Mittwoch noch über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative. Diese verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, auch im Ständerat ist von einem Nein auszugehen. Dass das Volksbegehren zur Abstimmung kommen wird, ist derweil sicher. Die SP teilte mit, dass sie ihre Initiative nicht zurückziehen werde.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 13.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat empfiehlt SP-Prämienentlastungsinitiative zur Ablehnung</strong><br><strong>Der Ständerat empfiehlt Volk und Ständen die Ablehnung der Prämienentlastungsinitiative der SP. Das hat er am Mittwoch mit 33 zu 11 Stimmen entschieden. Die Mehrheit verwies auf den ausgearbeiteten Gegenvorschlag zum Volksbegehren.</strong></p><p class="Standard_d">Diese Gesetzesvorlage hatte der Nationalrat am Dienstag bereinigt. Er sieht vor, dass die Kantone neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Das Konzept sieht weiter vor, dass weiterhin die Kantone die Kompetenz für die Berechnung des genauen Prämienverbilligungsbetrags haben werden.</p><p class="Standard_d">Der gefundene Kompromiss bedeutet für die Kantone Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken. Ursprünglich hatte der Nationalrat über zwei Milliarden Franken für zusätzliche Prämienverbilligungen verlangt - davon zusätzliche rund 800 Millionen Franken zulasten der Kantone.</p><p class="Standard_d">Die bürgerliche Mehrheit bezeichnete den Gegenvorschlag als "grossen Schritt". Die Ratslinke sprach zusammen mit der GLP von einer "ungenügenden Lösung".</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">SP freut sich auf Abstimmungskampf</p><p class="Standard_d">Der Ständerat hatte nun noch über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative "Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienentlastungsinitiative)" zu entscheiden. Diese verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen.</p><p class="Standard_d">Wie der Bundesrat und der Nationalrat empfiehlt auch der Ständerat die Initiative zur Ablehnung. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p class="Standard_d">Die bürgerliche Mehrheit in der kleinen Kammer verwies auf die hohen Kosten bei einer Umsetzung der Initiative. Der ausgearbeitete Gegenvorschlag sei der einzig machbare Weg. Ansonsten müssten in anderen Bereichen Milliarden eingespart werden.</p><p class="Standard_d">Minderheitssprecher Hans Stöckli (SP/BE) freute sich derweil auf den Abstimmungskampf. Es sei an den Kantonen, der Bevölkerung zu erklären, weshalb sich das Parlament auf Massnahmen beschränkt habe, die nicht mal einen Zehntel des Umfangs hätten, wie sie die Initiative vorschlage.</p>
Updated
22.10.2024 15:00

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