Kantonsverfassungen Zürich, Graubünden und Neuenburg. Gewährleistung

Details

ID
20210075
Title
Kantonsverfassungen Zürich, Graubünden und Neuenburg. Gewährleistung
Description
Botschaft vom 3. Dezember 2021 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Gaubünden und Neuenburg
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.12.2021</b></p><p><b>Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen</b></p><p><b>Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Graubünden und Neuenburg zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 3. Dezember 2021 verabschiedeten Botschaft festhält.</b></p><p>Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:</p><p>im Kanton Zürich:</p><p>- die Grenzwerte des Finanzreferendums und der Finanzbefugnisse des Kantonsrats und des Regierungsrats;</p><p>im Kanton Graubünden:</p><p>- die Einführung des Verhältniswahlrechts zur Wahl des Grossen Rats;</p><p>im Kanton Neuenburg:</p><p>- die Nutzung der Windenergie;</p><p>- die Amtsenthebung von Mitgliedern der Exekutiv- und Gerichtsbehörden;</p><p>- die Transportinfrastrukturen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 3. Dezember 2021 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Gaubünden und Neuenburg
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Graubünden und Neuenburg
    Resolutions
    Date Council Text
    07.03.2022 2 Beschluss gemäss Entwurf
    16.03.2022 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.03.2022</b></p><p>Der Ständerat ist einverstanden mit Verfassungsänderungen der Kantone Zürich, Graubünden und Neuenburg.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.03.2022</b></p><p>Das Bundesparlament ist einverstanden mit Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Graubünden und Neuenburg. Der Nationalrat hat dem Geschäft als Zweitrat zugestimmt. Im Kanton Zürich geht es um die Grenzwerte des Finanzreferendums und der Finanzbefugnisse des Kantons- und des Regierungsrats. In Graubünden betrifft die Änderung die Einführung des Verhältniswahlrechts bei Grossratswahlen. Im Kanton Neuenburg geht es um die Windenenergie, die Amtsenthebung von Mitgliedern der Exekutiv- und Gerichtsbehörden sowie um Transportinfrastrukturen. </p>
Updated
10.04.2024 15:32

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