Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ă„nderung

Details

ID
20210079
Title
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Änderung
Description
Botschaft vom 17. November 2021 zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.11.2021</b></p><p><b>Preisbindungsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben sollen verboten werden</b></p><p><b>Mit einer neuen Regelung im UWG sollen in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben Preisbindungsklauseln verboten werden. Dies hat der Bundesrat am 17. November 2021 entschieden. Gleichzeitig hat er Kenntnis vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) genommen sowie Botschaft und Gesetzesentwurf verabschiedet.</b></p><p>Mit der angestrebten neuen Regelung im UWG soll erreicht werden, dass die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preisgestaltung frei sind. Das Verbot ermöglicht es ihnen, den Direktvertrieb über die betriebseigenen Webseiten zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Vorlage und der Gesetzesentwurf gehen als nächstes ins Parlament.</p><p>Das Verbot von Preisbindungsklauseln wird in einem neuen Artikel 8a E-UWG verankert. Dieser neue Artikel ist rein zivilrechtlicher Natur und beinhaltet keine strafrechtliche Sanktionierung. Mit den im UWG vorgesehenen Klagen können sich die Klageberechtigen zur Wehr setzen. Dazu gehören primär die betroffenen Beherbergungsbetriebe, die Konkurrenten sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände. Wenn Kollektivinteressen auf dem Spiel stehen, d.h. die wirtschaftlichen Interessen einer Vielzahl von Personen betroffen sind, kann auch der Bund klagen.</p><p>Der Bundesrat setzt mit der geplanten Änderung des UWG die Motion Bischof "Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie" (16.3902) um. Diese Motion verlangt vom Bundesrat, Preisparitätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten. </p><p>Der Ergebnisbericht des Vernehmlassungsverfahrens wird auf der Publikationsplattform des Bundesrechts: Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2020 veröffentlicht.</p><p></p><p>Missbräuchlichkeit der Verwendung von Preisbindungsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben</p><p>Wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preissetzung von Beherbergungsbetrieben durch Preisbindungsklauseln einschränken, handelt unlauter. Preisbindungsklauseln stellen den Oberbegriff dar. Dieser beinhaltet Preisparitätsklauseln sowie auch Klauseln, wonach sich ein Beherbergungsbetrieb verpflichtet, einen bestimmten vom Plattformbetreiber vorgegebenen, tieferen Preis nicht zu unterschreiten. Bei Preisparitätsklauseln ist zwischen engen und weiten zu differenzieren. Bei engen Preisparitätsklauseln verpflichtet sich ein Beherbergungsbetrieb gegenüber einer Online-Buchungsplattform, auf seiner eigenen Internetseite keinen tieferen Preis als auf der Online-Buchungsplattform zu fordern. Bei weiten Preisparitätsklauseln verpflichtet sich ein Beherbergungsbetrieb, auf keinem anderen Vertriebskanal, also auch nicht per E-Mail oder am Telefon oder auf einer konkurrierenden Online-Buchungsplattform, tiefere Preise anzubieten als auf der Online-Buchungsplattform.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. November 2021 zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz Entwurf gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.03.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.06.2022 2 Zustimmung
    17.06.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2022</b></p><p><b>Nationalrat geht gegen "Knebelverträge" von Buchungsplattformen vor</b></p><p><b>Hotels sollen Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten dürfen als auf Buchungsplattformen. Der Nationalrat will Preisbindungsklauseln künftig verbieten - und Anbietern wie beispielsweise Booking.com noch engere Grenzen setzen.</b></p><p>Die grosse Kammer hat am Dienstag als Erstrat verschiedene Änderungen im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) gutgeheissen. Der Entscheid fiel mit 109 zu 70 Stimmen bei 13 Enthaltungen.</p><p>Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Mitte-Ständerat Pirmin Bischof (SO) aus dem Jahr 2016 zurück, den das Parlament ein Jahr später an den Bundesrat überwiesen hatte. Obwohl die Regierung dagegen war, in die Praktiken von Buchungsplattformen einzugreifen, musste sie die Forderung umsetzen.</p><p></p><p>Mächtige Plattformen</p><p>Kern der nun vorliegenden Vorlage ist es, dass Booking.com und andere Portale Hotels nicht mehr verbieten dürfen, auf der hoteleigenen Internetseite tiefere Preise anzubieten. Es geht um die sogenannten engen Preisparitätsklauseln. Bereits untersagt sind die weiten Preisparitätsklauseln. Solche verpflichten Hoteliers, auf allen ihren Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf Buchungsplattformen anzubieten.</p><p>Das Thema ist seit längerem aktuell. Bereits vor zehn Jahren hatte der Nationalrat Massnahmen gegen die Marktmacht von Online-Buchungsplattformen diskutiert. Eine Motion, die von Schweiz Tourismus forderte, kostenlose Buchungsplattformen für alle direkt vermarktbaren Hotelzimmer anzubieten, scheiterte damals aber deutlich.</p><p>Inzwischen hat Booking.com seine marktbeherrschende Stellung weiter ausgebaut. Gleichzeitig nimmt auch der politische Druck zu, dieser und anderen Buchungsplattformen engere Fesseln anzulegen.</p><p></p><p>Nachziehen mit dem Ausland</p><p>Geht es nach dem Nationalrat, sollen künftig alle Paritätsklauseln verboten werden, also auch Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln. Mit 98 zu 88 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer einem Antrag ihrer Rechtskommission (RK-N) zu und ging damit weiter als der Bundesrat.</p><p>Grosse Plattformen seien durch ihre Marktmacht in der Lage, gerade kleinen und mittelgrossen Beherbergungsbetrieben ihre Regeln zu diktieren, lautete der Tenor. Die Schweizer Hotels und auch die Konsumentinnen und Konsumenten müssten deshalb geschützt werden.</p><p>Auch in den meisten Nachbarländern seien Paritätsklauseln untersagt, sagte Kommissionssprecherin Florence Brenzikofer (Grüne/BL). Ziehe die Schweiz nicht mit, seien die hiesigen Beherbergungsbetriebe im Nachteil.</p><p></p><p>Nur die Vorteile im Fokus</p><p>SVP, FDP und GLP wollten mehrheitlich vom Preisbindungsverbot nichts wissen. Es werde eine Ausnahmeregelung für eine einzelne Branche geschaffen, machte die Minderheit geltend. Konsequenterweise müsste eine branchenübergreifende Lösung diskutiert werden.</p><p>Judith Bellaiche (GLP/ZH) hob zudem den Nutzen von Buchungsplattformen hervor. Erst dank solcher Plattformen erschienen Schweizer Hotels auf dem Schirm von Kundinnen und Kunden aus dem In- und Ausland. "Alle wollen von den Plattformen profitieren, aber niemand will für die Dienste bezahlen", kritisierte sie.</p><p>Mit Verboten werde der Wettbewerb behindert, befand Pirmin Schwander (SVP/SZ). Das Kartellgesetz schütze den Wettbewerb ausreichend. So könnten die Hoteliers weiterhin auf verschiedenen Onlineplattformen unterschiedliche oder den Kunden per Mail, am Telefon oder an der Rezeption auch günstigere Preise anbieten.</p><p></p><p>Keine strafrechtlichen Konsequenzen</p><p>Booking.com wies in der Vergangenheit den Vorwurf zurück, dass die Hoteliers "Knebelverträge" unterschreiben müssten. Die Plattform verlange etwa keine Grundgebühr, keine Eintrittsgebühr, keine minimale Vertragsdauer, und die Kommission würden nur fällig, wenn ein Kunde buche und im Hotel auch übernachte.</p><p>Trotzdem hat der Nationalrat nun gehandelt. Die neuen Regeln betreffen jedoch nur das Zivilrecht und enthalten keine strafrechtliche Sanktion. Eine linke Minderheit scheiterte mit dem Ansinnen, dass Verstösse gegen das Verbot von Paritätsklauseln auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden sollten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.06.2022</b></p><p><b>Parlament nimmt Online-Buchungsplattformen an die Kandare</b></p><p><b>Hotels sollen Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten dürfen als auf Online-Buchungsplattformen wie beispielsweise Booking.com. Das Parlament verbietet so genannte Preisbindungsklauseln.</b></p><p>Der Ständerat verabschiedete am Mittwoch mit 38 zu 7 Stimmen die entsprechende Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb für die Schlussabstimmung. Ziel der Vorlage ist es, Online-Buchungsplattformen künftig stärker zu regulieren.</p><p>Und das Parlament ging weiter als es der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Wie der Nationalrat beschloss auch der Ständerat, dass nicht nur Preisparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten werden, sondern auch Angebots- und Konditionenparitätsklauseln.</p><p>Der Ständerat folgte mit 36 zu 9 Stimmen der Mehrheit der Rechtskommission (RK-S) und dem Nationalrat. Wirtschaftsminister Guy Parmelin plädierte vergeblich für die Version des Bundesrates, lediglich Preisbindungsklauseln zu verbieten.</p><p></p><p>Stärkung von KMU-Betrieben</p><p>Beat Rieder (Mitte/VS) sprach von einer Stärkung der KMU-Betriebe. Wenn in den beiden Krisenjahren 2020 und 2021 jemand Gewinne gemacht habe, sei es Booking.com. Diese Plattform beherrsche den Markt, stellte Pirmin Bischof (Mitte/SO) fest. Die Politik müsse die internationale Kartellwelt in ihre Betrachtungen einbeziehen.</p><p>Andrea Caroni (FDP/AR) wandte ein, dass das Trittbrett-Fahren sei, wenn man Plattformen und deren Zugang zur Welt als Maklerinnen nutze und ihnen die Kommission verweigere. Ruedi Noser doppelte nach, solche Vorschriften hielten innovative Firmen vom Land fern. Wer sein Hotel füllen wolle, bleibe auf Buchungsplattformen angewiesen.</p><p>Schon verboten sind heute die sogenannten weiten Preisparitätsklauseln. Solche verpflichten Hoteliers, auf allen ihren Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf Buchungsplattformen anzubieten.</p><p></p><p>"Lex Booking"</p><p>Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Pirmin Bischof von 2016 zurück, den das Parlament an den Bundesrat überwiesen hatte. Obwohl die Regierung dagegen war, in die Praktiken von Buchungsplattformen einzugreifen, musste sie die Forderung umsetzen.</p><p>Inzwischen hat Booking.com seine marktbeherrschende Stellung weiter ausgebaut. Gleichzeitig nimmt auch der politische Druck zu, dieser und anderen Buchungsplattformen engere Fesseln anzulegen. Die Vorlage wird deshalb auch als "Lex Booking" bezeichnet.</p><p>Booking.com wies in der Vergangenheit den Vorwurf zurück, dass die Hotels "Knebelverträge" unterschreiben müssten. Chef Glenn Fogel hält nichts nichts von der schärferen Regulierung. Booking.com sei seit über zwanzig Jahren in der Schweiz tätig und habe die Kommission für die Hotels nie erhöht, sagte er am Dienstag in einem Interview mit der "Neuen Zürcher Zeitung".</p><p>Beat Rieder widersprach dieser Aussage: Eine Nachfrage in seinem Hotel habe ergeben, dass die Plattform die Kommissionen sehr wohl erhöht habe, sagte er.</p>
Updated
10.04.2024 15:31

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