Umweltschutzgesetz. Ă„nderung
Details
- ID
- 20220085
- Title
- Umweltschutzgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme, Strafrecht)
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.12.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Altlasten, Lärmschutz und Umweltstrafrecht: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 dem Parlament die Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) überwiesen. Er will damit die Sanierung von belasteten Standorten vorantreiben. Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung sowie die Verschärfung des Umweltstrafrechts bei organisierter Kriminalität.</strong></p><p class="Standard_d">Bei den Altlasten will der Bundesrat Anreize schaffen, damit öffentliche und private Böden möglichst rasch saniert werden. Insbesondere Kinderspielplätze können durch frühere Düngungen der Böden und Luftverschmutzung belastet sein. Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) sollen die Untersuchung und Sanierung öffentlicher Kinderspielplätze und Grünflächen verbindlich geregelt werden. Die Kosten der Sanierung würden zu 60 Prozent durch den Altlasten-Fonds der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) erfolgen. Dieser Fonds wird seit 2001 mit Abgaben auf die deponierten Abfälle gespeist. Die Untersuchung und Sanierung privater Kinderspielplätze und Hausgärten bleibt freiwillig. Bei Privaten ist eine finanzielle Beteiligung des VASA-Fonds von 40 Prozent an den Sanierungskosten vorgesehen.</p><p class="Standard_d">Standorte, welche durch ehemalige Deponien oder frühere industrielle Aktivitäten belastet sind, sollen generell schneller untersucht und saniert werden. Der Bund will die Subventionierung der Untersuchungen bis 2032 und der Sanierung von Altlasten bis 2045 beschränken. Im Gegenzug wird der Bund administrative Aufgaben der Kantone pauschal abgelten. Und bei Sanierungen von Standorten mit unbekannten, nicht mehr existierenden oder zahlungsunfähigen Verursachern übernimmt er die Kosten der Kantone neu zu 60 Prozent, statt wie bisher zu 40 Prozent.</p><p class="Standard_d">300-Meter-Schiessanlagen sind mit Schwermetallen wie Blei belastet. Künftig soll nicht mehr pauschal jede Scheibe abgegolten werden. Der Bund wird neu stattdessen generell 40 Prozent dieser Untersuchungs- und Sanierungskosten übernehmen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Lärmschutz und Siedlungsentwicklung besser aufeinander abstimmen</p><p class="Standard_d">Mit der Gesetzesänderung sollen die Planung und der Bau von Wohnungen besser mit dem Lärmschutz abgestimmt werden. Für Baubewilligungen würden die lärmrechtlichen Kriterien neu bereits im Bundesgesetz aufgelistet. Dies erhöht die Rechtssicherheit. Bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in bereits überbauten Gebieten sollen Freiräume für die Erholung geschaffen und weitere Massnahmen für den Schutz der Ruhe vorgesehen werden. Mit diesen Anpassungen kann die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und ein angemessener Lärmschutz gewährleistet werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Aktualisierung des Umweltstrafrechts</p><p class="Standard_d">Die Umweltkriminalität hat sich im letzten Jahrzehnt zu einem Milliardengeschäft und einem der grössten Tätigkeitsbereiche der organisierten Kriminalität entwickelt. Deshalb sollen die Strafbestimmungen des USG verschärft werden. Vorgesehen ist, das Strafmass für schwere Delikte anzuheben. Zudem soll mit einer neuen Bestimmung über den Informationsaustausch die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Strafverfolgungs- und Umweltbehörden gefördert werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme, Strafrecht)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)
- Resolutions
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Date Council Text 07.12.2023 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 11.03.2024 1 Abweichung 28.05.2024 2 Abweichung 10.09.2024 1 Abweichung 17.09.2024 2 Abweichung 23.09.2024 1 Zustimmung 27.09.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung 27.09.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- Updated
- 08.10.2024 09:47