Massvolle Entwicklung in Weilerzonen
Details
- ID
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20220319
- Title
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Massvolle Entwicklung in Weilerzonen
- Description
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- InitialSituation
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<p class="Standard_d">Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 115 des Parlamentsgesetzes reicht der Kanton St.Gallen folgende Standesinitiative ein:</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Der Kantonsrat lädt die Bundesversammlung ein, Art. 18 des Raumplanungsgesetzes dahingehend zu präzisieren bzw. zu ergänzen, dass Neubauten innerhalb von Weilerzonen zulässig sind, namentlich zur Schliessung von Baulücken.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
18.12.2023 |
2 |
Folge gegeben |
09.04.2024 |
0 |
Folge geben |
09.04.2024 |
0 |
Folge geben |
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- Number
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1
- Text
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- Resolutions
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- Proceedings
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<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.12.2023</strong></h3><p><strong>Ständerat will das Bauen in Weilerzonen landesweit regeln</strong><br><strong>In Weilern sollen Neubauten erstellt werden dürfen, vor allem, wenn diese Gebäude Baulücken schliessen. Der Ständerat ist einverstanden mit einem Begehren des Kantons St. Gallen, dazu landesweite Vorschriften zu erarbeiten.</strong></p><p>Mit 23 zu 17 Stimmen unterstützte die kleine Kammer am Montag eine St. Galler Standesinitiative. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie der kleinen Kammer (Urek-S) hatte mit knappstem Mehr ein Nein beantragt. Das Anliegen stiess in der Kommission auf Zurückhaltung und Verständnis zugleich.</p><p>Einige Kommissionsmitglieder vertraten die Ansicht, Neubauten in Weilern stünden im Widerspruch zum Bild des historisch gewachsenen Weilers. Andere waren der Ansicht, dass die Auflagen für das Bauen in Weilern deren Erhalt und Entwicklung stark einschränke. Es gab in der Urek-S auch Stimmen für mehr Rechtssicherheit.</p><p>Esther Friedli (SVP/SG) beantragte die Zustimmung zur Initiative. Für die Region typische Weiler gebe es in vielen Kantonen, sagte sie, und die Kantone könnten selbst Nutzungszonen für Weiler vorsehen. Allerdings hätten Gerichte Weilerzonen als Nicht-Bauzonen beurteilt, und das blockiere die Entwicklung. Deshalb sei die Politik gefragt.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 09.04.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission gibt der Schwesterkommission grünes Licht, im Rahmen der Standesinitiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220319">22.319</a> «Massvolle Entwicklungen in Weilerzonen» des Kantons St. Gallen eine Änderung des Raumplanungsgesetzes auszuarbeiten. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltung hat die Kommission der Initiative Folge gegeben. Es brauche angemessene Lösungen, damit eine Siedlungsverdichtung von Weilern erfolgen könne, ohne dass der Trennungsgrundsatz in Frage gestellt würde. Kritische Stimmen in der Kommission befürchten, dass mit dem Anliegen die Nutzungskonflikte ausserhalb der Bauzone zunehmen und der Vorrang der Landwirtschaft in Frage gestellt würden.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sébastien Rey, Kommissionssekretär,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 34,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>
- Updated
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03.07.2025 17:03
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