Dringliches Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparkprojekten und von grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft
Details
- ID
- 20220461
- Title
- Dringliches Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparkprojekten und von grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 24.01.2023</b></p><p><b>Die Energiekommission des Nationalrates möchte die Bewilligungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen beschleunigen, um rasch eine zusätzliche Jahresproduktion von 1 TWh erneuerbarer Elektrizität zu realisieren. Dafür sollen die Baubewilligungen für weit fortgeschrittene Windenergieprojekte vom Kanton erteilt und die damit zusammenhängenden juristischen Verfahren abgekürzt werden.</b></p><p>An ihrer Sitzung vom 23. Januar 2023 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) mit 18 zu 7 Stimmen ihren Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220461">22.461</a> verabschiedet. Neu soll die Baubewilligung für Windenergieprojekte im nationalen Interesse, die über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen, vom Kanton erteilt werden. Zudem soll der Instanzenzug für Beschwerden gegen diese Baubewilligung gestrafft werden. Dieses beschleunigte Verfahren soll gelten, bis die zusätzlich realisierten Windenergieanlagen eine Jahresproduktion von 1 TWh Elektrizität liefern. Ein grosser Teil dieser Produktion wird im Winter anfallen, womit diese Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Deckung der Winterstromlücke leisten werden.</p><p>Die Kommission hat im Rahmen einer Anhörung den Kantonen und bestimmten betroffenen Verbänden die Möglichkeit gegeben, zu diesem Vorhaben Stellung zu nehmen. Es war der Kommission ein zentrales Anliegen, dass die Vorlage keinerlei verfassungsrechtliche Zweifel aufkommen lässt. Sie hat eine Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz zur Verfassungsmässigkeit eingeholt und diese in ihren Beratungen berücksichtigt, so dass die Vorlage klar verfassungskonform ist. Angesichts der Umstände, dass die Verfahren zur Bewilligung von Windenergieanlagen heute sehr lange dauern, und der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 von besonderer Bedeutung ist, ist der im Entwurf vorgesehene Eingriff in die kantonale Verfahrens- und Organisationsautonomie gestützt auf die Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes in Sachen Energie und Raumplanung gerechtfertigt.</p><p>Im Gegensatz zu ihrer Grundsatzentscheidung vom 1. November 2022 hat die Kommission darauf verzichtet, eine verbindliche Entscheidungsfrist von 90 Tagen für die Gerichte in den Entwurf aufzunehmen. Damit bleibt die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt, die Gerichte sind jedoch aufgerufen, die Verfahren möglichst schnell abzuwickeln.</p><p>Zudem hat die Kommission die Mitwirkungsmöglichkeiten der Gemeinden diskutiert. Die Mehrheit der Kommission betont, dass die Gemeinden bereits weitgehende Möglichkeiten haben, sich in die Nutzungsplanung für Windenergieprojekte einzubringen. Die Kantone haben betont, dass auch ihnen der Einbezug der Gemeinden ein wichtiges Anliegen ist. Da die Vorlage nur Projekte mit rechtskräftiger Nutzungsplanung betrifft, sieht die Mehrheit keinen Mehrwert in einer zusätzlichen Mitwirkungsmöglichkeit für die Gemeinden. Eine Minderheit beantragt dem Nationalrat hingegen, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen. Sie soll so überarbeitet werden, dass für Windenergieanlagen im beschleunigten Verfahren auch zur Baubewilligung nochmals ein Volksentscheid auf Gemeindeebene ermöglicht wird. Eine weitere Minderheit fordert, dass die regulären Verfahren bereits ab einer zusätzlichen Produktion von 600 GWh (0,6 TWh) wieder angewendet werden, so dass aus heutiger Sicht besser abgeschätzt werden kann, welche Windenergieprojekte vom beschleunigten Verfahren profitieren können. Eine dritte Minderheit möchte die zusätzliche Produktion anhand der installierten Leistung anstelle der Jahresproduktion bemessen, sie fordert eine zusätzlich installierte Leistung von 600 MW.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.03.2023</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. März 2023 seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) zur parlamentarischen Initiative "Dringliches Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparks und von grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft" (22.461) verabschiedet. Er ist mit dem Entwurf zum "Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen" einverstanden, schlägt jedoch Präzisierungen vor. </b></p><p>Der Entwurf der UREK-N zum "Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen" sieht vor, dass für eine beschränkte Anzahl weit fortgeschrittener Windparkprojekte von nationalem Interesse gestraffte Baubewilligungsverfahren zur Anwendung kommen sollen. So soll die Baubewilligung neu nicht mehr durch die Gemeinden, sondern durch den Kanton erteilt werden. Gegen die kantonale Baubewilligung kann nur vor dem obersten kantonalen Gericht Beschwerde eingereicht werden. Der Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Klärung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich. Die beschleunigten Verfahren gelten nur für Anlagen, die über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen und eine Jahresproduktion von 20 Gigawattstunden (GWh) oder mehr erreichen und nur so lange, bis ein Zubau von einer Terawattstunde (TWh) im Vergleich zum Jahr 2021 erreicht ist. </p><p>Der Bundesrat begrüsst den Gesetzesentwurf der UREK-N. Er betont in seiner Stellungnahme, dass es unerlässlich und unbestritten sei, die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen. Mit der Vorlage können schweizweit sechs Projekte mit insgesamt 39 Windenergieanlagen und einer jährlichen Produktion von 250 GWh um zwei bis drei Jahre beschleunigt werden. Diese Anlagen stehen zurzeit im Baubewilligungsverfahren; das vereinfachte Verfahren könnte deshalb direkt angewendet werden. Weitere vier Projekte mit einer Jahresproduktion von 250 GWh könnten je nach Entscheid des Bundesgerichts zu deren Nutzungsplanung noch dazukommen.</p><p>Der Bundesrat schlägt der UREK-N vor, die Gesetzesvorlage zu präzieren. So sollen die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschleunigung nicht nur für die Baubewilligungen, sondern auch für allfällige damit zusammenhängende andere Bewilligungen (zum Beispiel gewässerschutzrechtliche Bewilligungen) gelten, die in der Kompetenz der Kantone liegen. So können unterschiedliche Rechtswege und parallele Verfahren verhindert werden.</p><p>Da das Zubauziel von 1 TWh erreicht werden kann, während noch weitere Projekte in Bewilligungsverfahren stehen, sieht die Vorlage vor, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschleunigung für diese Projekte weiterhin gelten. Voraussetzung ist, dass die Projekte vor der Erreichung des Zubauziels öffentlich aufgelegt worden sind, oder vor dem kantonalen Verwaltungsgericht oder dem Bundesgericht hängig sind, oder bereits bewilligt wurden, jedoch die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist. Der Bundesrat weist darauf hin, dass dadurch das Zubauziel von 1 TWh überschritten werden kann.</p><p>Die parlamentarische Initiative sah ursprünglich eine Anpassung des Energiegesetzes vor, um die Verfahren für die Realisierung von Speicherkraftwerken sowie für Windenergieanlagen von nationalem Interesse zu beschleunigen. Im November 2022 entschied die UREK-N jedoch, die Wasserkraft nicht in die Gesetzesvorlage aufzunehmen. Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Wasserkraft sollen stattdessen in den laufenden Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) diskutiert werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 22.09.2022 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 24.10.2022 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen (Änderung des Energiegesetzes und des Bundesgerichtsgesetzes)
- Resolutions
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Date Council Text 08.03.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 01.06.2023 2 Abweichung 06.06.2023 1 Zustimmung 16.06.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung 16.06.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.03.2023</b></p><p><b>Dringliches Gesetz zugunsten von Windparks schafft erste Hürde</b></p><p><b>Der Nationalrat will nach der Solaroffensive auch eine Windenergieoffensive: Er hat dem dringlichen Bundesgesetz zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windparks zugestimmt. Noch muss das Gesetz vor den Ständerat.</b></p><p>Nur die SVP-Fraktion bekämpfte den Erlass am Mittwoch bei der Beratung, konnte sich aber nicht durchsetzen. Die Vorlage besteht aus einer Änderung des Energiegesetzes und des Bundesgerichtsgesetzes.</p><p>Für eine bestimmte Zeit sollen die Standard-Verfahren für die Bewilligung von Windparkanlagen ausser Kraft gesetzt werden, nämlich bis in der Schweiz im Vergleich zu 2021 Windparks mit einer zusätzlichen Leistung von 600 Megawatt gebaut sind.</p><p>In dieser Zeit sollen die Kantone die Baubewilligung für Windkraftprojekte im nationalen Interesse erteilen. In der Regel tun das heute die Gemeinden. Voraussetzung dafür ist, dass eine rechtskräftige Nutzungsplanung vorliegt. Gegen die Baubewilligung kann dann prinzipiell nur noch vor dem obersten kantonalen Gericht Beschwerde eingereicht werden.</p><p>Der Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Klärung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich. Der Gesetzesentwurf orientiert sich an der Solaroffensive der eidgenössischen Räte. Bundesrat Albert Rösti sagte im Rat, Voraussetzung für die Bewilligung der Turbinen durch die Kantone sei auch, dass die Umweltverträglichkeit der Anlagen bejaht worden sei.</p><p></p><p>SVP sieht Volkswillen missachtet</p><p>SVP-Sprecher Christian Imark (SO) forderte die Rückweisung der Vorlage an die Kommission mit dem Argument, die Schweiz sei kein Windland. Die installierten Windräder stünden hier an über 300 Tagen im Jahr still. Die Bevölkerung sei skeptisch gegenüber den Turbinen. Die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung würden ausgehebelt.</p><p>Der Schweizer Gemeindeverband mache bei der Vorlage eine Missachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinden geltend.</p><p>Aus allen anderen Fraktionen und auch von Bundesrat Rösti erntete Imark aber Widerspruch: Die Bevölkerung könne sehr wohl noch mitreden, nämlich mit Einsprachen gegen die Nutzungsplanungen. Auch die Gemeinden hätten etwas zu sagen.</p><p>Es brauche nach der Solaroffensive zum Ausbau von Fotovoltaikanlagen nun auch eine Offensive zum Ausbau der Windenergie. Denn diese falle vor allem im Winterhalbjahr an und sei sehr wichtig für die Netzstabilität.</p><p>Der Bundesrat sagte vergangene Woche, von der Vorlage könnten schweizweit sechs Projekte profitieren. Diese wiesen insgesamt 39 Windenergieanlagen auf und würden dank der Vorlage um zwei bis drei Jahre beschleunigt. Die Projekte könnten jährlich 250 Gigawattstunden Strom liefern, was 0,25 Terawattstunden entspricht. Sie stünden zurzeit im Bewilligungsverfahren.</p><p>Die Gesetzesvorlage stammt von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N). Sie begründete ihr Vorlage mit der Aussage, in den Wintermonaten sei die Schweiz im grossen Masse auf Stromimporte aus dem europäischen Ausland angewiesen. Die Schweiz müsse unabhängiger werden.</p><p>Da hierzulande rund zwei Drittel der Jahresproduktion von Windenergieanlagen im Winterhalbjahr anfielen, biete die Windkraft ein grosses Potenzial zur Deckung der Winterstromlücke.</p><p>Kommissionssprecherin Priska Wismer-Felder (Mitte/LU) sagte im Rat, heute dauere es 15 bis 20 Jahre, bis ein Windpark realisiert werden könne. Das sei einfach zu lange. In der Gesamtabstimmung passierte der Gesetzesentwurf mit 134 zu 51 Stimmen bei neun Enthaltungen.</p><p></p><p>Referendum angedroht</p><p>Die Urek-N wollte, dass das Spezialverfahren bis zu einer schweizweit zusätzlichen Energieproduktion von einer Terawattstunde im Vergleich zu 2021 gilt. Der Nationalrat entschied sich aber, einem Antrag einer Kommissionsminderheit stattzugeben und stattdessen auf Leistung zu setzen, nicht auf Produktion.</p><p>Der Sprecher der erfolgreichen Kommissionsminderheit, Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG), sagte, Anlagen mit total 600 Megawatt Leistung produzierten etwa eine Terawattstunde Strom und entsprächen 150 bis 200 Turbinen.</p><p></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.06.2023</b></p><p><b>Ständerat will bei Windparkausbau Kantone und Gemeinden mitnehmen</b></p><p><b>Das Parlament will nach der Solaroffensive auch eine Windenergieoffensive: Fortgeschrittene Windkraftprojekte sollen möglichst rasch realisiert werden. Der Ständerat will jedoch die Kompetenzen der Standortgemeinden und -kantone beibehalten.</b></p><p>Ein zentrales Anliegen ist der kleinen Kammer die demokratische Legitimation. Die beschleunigten Verfahren sollen nur angewendet werden dürfen, wenn die Gemeinden der Anlage bereits im Rahmen der Nutzungsplanung bewilligt haben. Ausgenommen davon sollen Kantone sein, welche vor dem Inkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes des Bundes die Kompetenz zur Nutzungsplanung für Windenergieprojekte auf die Kantonsebene verschoben haben.</p><p>Diese von der zuständigen Ständeratskommission beantragten Änderungen an der Vorlage des Nationalrats nahm das Plenum am Donnerstag oppositionslos an. Das Geschäft geht zurück an die grosse Kammer.</p><p></p><p>Projekte jahrzehntelang blockiert</p><p>"Diese neuen Regelungen sollten kein Hindernis für die Verfahrensbeschleunigung darstellen", sagte Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD), die Präsidentin der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S). Es gehe darum, ein gutes Gleichgewicht zwischen der Beschleunigung von Projekten und dem Respekt vor den demokratischen Prozessen zu finden.</p><p>Grundsätzlichen Widerstand gegen die Windkraftoffensive gab es im Ständerat nicht. Besonders in den Wintermonaten könne die Windenergie einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung leisten, lautete der Tenor.</p><p>Das Gesetz soll laut Urek-S-Präsidentin Thorens Goumaz so schnell wie möglich in Kraft treten. "Die Zeit drängt." Es könne nicht sein, dass Projekte über zwanzig Jahre auf ihre Bewilligung warten müssten. "Das ist inakzeptabel."</p><p></p><p>"Ohne starkes Ritzen der Mitspracherechte"</p><p>Energieminister Albert Rösti wies darauf hin, dass die Gefahr einer Strommangellage auch in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen werden könne. Es brauche unter anderem mehr Windparks, um die Stromproduktion im Winter anzukurbeln. Das alles müsse aber "ohne starkes Ritzen der üblichen Mitspracherechte" geschehen.</p><p>Das Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen ist eines von mehreren Projekten, dass den Ausbau einheimischer Energien zum Ziel hat. Das beschleunigte Verfahren soll für Windenergie-Projekte im nationalen Interesse zur Anwendung kommen, bis eine zusätzliche Leistung von 600 Megawatt installiert ist.</p><p>Bei diesen Projekten soll neu der Kanton für die Baubewilligung zuständig sein. Zudem werden die Rechtsmittel gegen diesen Entscheid eingeschränkt: Er soll nur vor dem obersten kantonalen Gericht angefochten werden können. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung zulässig.</p><p></p><p>Unabhängiger vom Ausland</p><p>Energiemister Rösti sagte kürzlich, von der Vorlage könnten schweizweit sechs Projekte profitieren. Diese wiesen insgesamt 39 Windenergieanlagen auf und würden dank der Vorlage um zwei bis drei Jahre beschleunigt. Die Projekte könnten jährlich 250 Gigawattstunden Strom liefern. Sie stünden zurzeit im Bewilligungsverfahren.</p><p>Die Gesetzesvorlage stammt ursprünglich von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N). Sie begründete ihre Initiative mit der Aussage, in den Wintermonaten sei die Schweiz im grossen Masse auf Stromimporte aus dem europäischen Ausland angewiesen. Die Schweiz müsse unabhängiger werden.</p><p>Die Organisation Freie Landschaft Schweiz hatte nach der Beratung im Nationalrat mitgeteilt, dass sie die Ergreifung eines Referendums prüfe. Durch den Eingriff in die kantonale Hoheit in der Raumplanung werde die Verfassung verletzt. Auch vor diesem Hintergrund passte der Ständerat die Vorlage nun an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.06.2023</b></p><p><b>Räte beschliessen nach einer Solar- auch eine Windenergieoffensive</b></p><p><b>Das Parlament will nach der Solaroffensive auch eine Windenergieoffensive: Fortgeschrittene Windkraftprojekte sollen möglichst rasch realisiert werden. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzten Differenzen in der entsprechenden Gesetzesvorlage ausgeräumt.</b></p><p>Grundsätzlichen Widerstand gegen die Windkraftoffensive gab es im Parlament nur von der SVP. "Der Windexpress ist unseriös, in einigen Kantonen hat das Volk zu Windprojekten gar nichts mehr zu sagen", machte Christian Imark (AG) geltend. Er sei sich sicher, dass die "politische Hauruckübung" mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Referendum enden werde.</p><p>Die übrigen Fraktionen sahen das anders. Besonders in den Wintermonaten könne die Windenergie einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung leisten, lautete der Tenor. Es könne nicht sein, dass Projekte über zwanzig Jahre auf ihre Bewilligung warten müssten. Es brauche eine Beschleunigung.</p><p></p><p>"Mit Augenmass vorgehen"</p><p>Das Parlament will beim Bewilligungsverfahren jedoch die Kompetenzen der Standortgemeinden und -kantone beibehalten. Der Ständerat hatte entsprechende Änderungen beschlossen, der Nationalrat folgte ihm nun mit 136 zu 53 Stimmen.</p><p>Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) hielt fest, dass die Windenergie in der Bevölkerung nicht die gleiche Akzeptanz habe wie andere erneuerbare Energien. "Es gilt mit Augenmass und Sorgfältigkeit vorzugehen." Die Lösung des Ständerats sei "gut und in der Praxis umsetzbar".</p><p>Konkret sollen die beschleunigten Verfahren nur angewendet werden dürfen, wenn die Gemeinden die Anlage bereits im Rahmen der Nutzungsplanung bewilligt haben. Ausgenommen davon sollen Kantone sein, welche vor dem Inkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes des Bundes die Kompetenz zur Nutzungsplanung für Windenergieprojekte auf die Kantonsebene verschoben haben.</p><p></p><p>Wichtige Windparks</p><p>Es gehe darum, ein gutes Gleichgewicht zwischen der Beschleunigung von Projekten und dem Respekt vor den demokratischen Prozessen zu finden, sagte Kommissionssprecherin Priska Widmer-Felder (Mitte/LU). Auch der Bundesrat ist mit der Vorlage einverstanden.</p><p>Energieminister Albert Rösti wies vergangene Woche im Ständerat darauf hin, dass die Gefahr einer Strommangellage auch in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen werden könne. Es brauche unter anderem mehr Windparks, um die Stromproduktion im Winter anzukurbeln. Das alles müsse aber "ohne starkes Ritzen der üblichen Mitspracherechte" geschehen.</p><p></p><p>Beschleunigung um ein paar Jahre</p><p>Das Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen ist eines von mehreren Projekten, die den Ausbau einheimischer Energien zum Ziel haben. Das beschleunigte Verfahren soll für Windenergie-Projekte im nationalen Interesse zur Anwendung kommen, bis eine zusätzliche Leistung von 600 Megawatt installiert ist.</p><p>Bei diesen Projekten soll neu der Kanton für die Baubewilligung zuständig sein. Zudem werden die Rechtsmittel gegen diesen Entscheid eingeschränkt: Er soll nur vor dem obersten kantonalen Gericht angefochten werden können. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung zulässig.</p><p>Energiemister Rösti sagte kürzlich, von der Vorlage könnten schweizweit sechs Projekte profitieren. Diese wiesen insgesamt 39 Windenergieanlagen auf und würden dank der Vorlage um zwei bis drei Jahre beschleunigt. Die Projekte könnten jährlich 250 Gigawattstunden Strom liefern. Sie stünden zurzeit im Bewilligungsverfahren.</p>
- Updated
- 10.04.2024 15:30