Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG). Änderung
Details
- ID
- 20230021
- Title
- Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG). Änderung
- Description
- Botschaft vom 17. Mai 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.05.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Fairer Wettbewerb im grenzüberschreitenden Strassentransport</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will im internationalen Gütertransport auf der Strasse den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleisten. Für Unternehmen, die Lieferwagen grenzüberschreitend für den gewerblichen Güterverkehr einsetzen, soll eine Lizenzpflicht eingeführt werden. Gestützt auf das grundsätzlich positive Echo in der Vernehmlassung hat der Bundesrat entsprechende Vorschläge für Gesetzesanpassungen an seiner Sitzung vom 17. Mai 2023 zuhanden des Parlaments verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Die Gesetzesanpassung sieht vor, dass im grenzüberschreitenden Strassentransport neu auch Unternehmen lizenzpflichtig werden, die Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen für den gewerbsmässigen Güterverkehr einsetzen. Bis jetzt brauchen Unternehmen erst eine Lizenz, wenn sie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einsetzen. Mit der neuen Regelung werden für Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse geschaffen. Mit der Lizenzpflicht stellt der Bund sicher, dass im Strassentransport Unternehmen tätig sind, die zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sind. Nicht gewerbsmässige Werkzeug- und Materialtransporte von Handwerkern sind weiterhin von der Lizenzpflicht ausgenommen.</p><p class="Standard_d">Eine weitere Gesetzesanpassung richtet sich gegen "Briefkastenfirmen". Es soll künftig verhindert werden, dass ausländische Transportunternehmen in einem Land Scheinfirmen eröffnen, um auf diese Weise das Kabotageverbot zu umgehen oder von tieferen Sozialstandards für das Fahrpersonal zu profitieren. Um die Kontrollen effizienter zu machen, soll der Informationsfluss zwischen den entsprechenden Behörden der EU-Mitgliedstatten und der Schweiz verbessert werden.</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat auch die Revision des Entsendegesetzes zur Diskussion gestellt. Die Regelung enthielt den Informationsaustausch und die Amtshilfe bei der Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen von schweizerischen Transportunternehmen, die ihre Chauffeure in die EU entsenden. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse und der Rückmeldungen der EU zur schweizerischen Umsetzung verzichtet der Bundesrat darauf, die Vorlage weiter zu verfolgen. Für den Strassentransport zwischen der Schweiz und der EU bleibt somit das bisherige Entsenderecht anwendbar; der Regelungsunterschied mit der EU wirkt in der Praxis nicht gross aus.</p><p class="Standard_d">Mit seiner Gesetzesvorlage geht der Bundesrat in die gleiche Richtung wie die EU mit ihrem "Mobilitätspaket" von 2020. Die Vorlage geht jetzt ins Parlament.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 17. Mai 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG)
- Resolutions
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Date Council Text 12.09.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 19.12.2023 2 Abweichung 26.02.2024 1 Abweichung 27.02.2024 1 Abweichung 29.02.2024 2 Abweichung 03.06.2024 1 Zustimmung 14.06.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung 14.06.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- Updated
- 15.10.2024 13:50