Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG). Änderung

Details

ID
20230021
Title
Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG). Änderung
Description
Botschaft vom 17. Mai 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.05.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Fairer Wettbewerb im grenzüberschreitenden Strassentransport</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will im internationalen Gütertransport auf der Strasse den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleisten. Für Unternehmen, die Lieferwagen grenzüberschreitend für den gewerblichen Güterverkehr einsetzen, soll eine Lizenzpflicht eingeführt werden. Gestützt auf das grundsätzlich positive Echo in der Vernehmlassung hat der Bundesrat entsprechende Vorschläge für Gesetzesanpassungen an seiner Sitzung vom 17. Mai 2023 zuhanden des Parlaments verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Die Gesetzesanpassung sieht vor, dass im grenzüberschreitenden Strassentransport neu auch Unternehmen lizenzpflichtig werden, die Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen für den gewerbsmässigen Güterverkehr einsetzen. Bis jetzt brauchen Unternehmen erst eine Lizenz, wenn sie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einsetzen. Mit der neuen Regelung werden für Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse geschaffen. Mit der Lizenzpflicht stellt der Bund sicher, dass im Strassentransport Unternehmen tätig sind, die zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sind. Nicht gewerbsmässige Werkzeug- und Materialtransporte von Handwerkern sind weiterhin von der Lizenzpflicht ausgenommen.</p><p class="Standard_d">Eine weitere Gesetzesanpassung richtet sich gegen "Briefkastenfirmen". Es soll künftig verhindert werden, dass ausländische Transportunternehmen in einem Land Scheinfirmen eröffnen, um auf diese Weise das Kabotageverbot zu umgehen oder von tieferen Sozialstandards für das Fahrpersonal zu profitieren. Um die Kontrollen effizienter zu machen, soll der Informationsfluss zwischen den entsprechenden Behörden der EU-Mitgliedstatten und der Schweiz verbessert werden.</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat auch die Revision des Entsendegesetzes zur Diskussion gestellt. Die Regelung enthielt den Informationsaustausch und die Amtshilfe bei der Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen von schweizerischen Transportunternehmen, die ihre Chauffeure in die EU entsenden. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse und der Rückmeldungen der EU zur schweizerischen Umsetzung verzichtet der Bundesrat darauf, die Vorlage weiter zu verfolgen. Für den Strassentransport zwischen der Schweiz und der EU bleibt somit das bisherige Entsenderecht anwendbar; der Regelungsunterschied mit der EU wirkt in der Praxis nicht gross aus.</p><p class="Standard_d">Mit seiner Gesetzesvorlage geht der Bundesrat in die gleiche Richtung wie die EU mit ihrem "Mobilitätspaket" von 2020. Die Vorlage geht jetzt ins Parlament.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. Mai 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.09.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    19.12.2023 2 Abweichung
    26.02.2024 1 Abweichung
    27.02.2024 1 Abweichung
    29.02.2024 2 Abweichung
    03.06.2024 1 Zustimmung
    14.06.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    14.06.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat ist für Lizenzpflicht für Lieferwagen im Grenzverkehr</strong><br><strong>Für Lieferwagen ab zweieinhalb Tonnen sollen Strassentransporteure künftig eine Lizenz beantragen müssen. Bisher ist eine Lizenz erst bei Güterfahrzeugen ab dreieinhalb Tonnen nötig. Es soll aber Ausnahmen geben.</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat hat am Dienstag Änderungen des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen in der Gesamtabstimmung mit 191 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.</strong></p><p class="Standard_d">Mit der Revision will der Bundesrat den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Strasse konkurrenzfähiger gestalten und mit der EU in Einklang bringen. Dafür schlägt er eine Lizenzpflicht auch für 2,5-Tonnen-Lieferwagen von Unternehmen vor, welche diese Transporte anbieten. Mit der neuen Regelung würden für Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse geschaffen, argumentiert die Landesregierung.</p><p class="Standard_d">In der Schweiz wären von dem Schritt etwa tausend Firmen zusätzlich betroffen, wie es in der Botschaft zur Gesetzesänderung heisst. Bis anhin brauchen demnach etwas über 7000 Transportunternehmen im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr eine Lizenz.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ausnahmen im Gesetz</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat verankerte explizit im Gesetz, dass Lieferwagen für nicht transportorientierte Tätigkeiten, wie etwa der Transport von Gütern für Servicedienstleistungen oder Ersatzteile, nicht von der Zulassungspflicht betroffen sind. Auch für die gewerbsmässige Güterbeförderung in der Schweiz soll keine Zulassungsbewilligung notwendig sein.</p><p class="Standard_d">Nötig werden die Anpassungen wegen des "Mobilitätspakets" der EU mit neuen Vorschriften für den grenzüberschreitenden Transport von Personen und Gütern. Mit der Lizenzpflicht soll sichergestellt werden, dass im Strassentransport Unternehmen tätig sind, die zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sind.</p><p class="Standard_d">Eine Anpassung bei der Kontrolle von Briefkastenfirmen soll zudem verhindern, dass Unternehmen mit der Gründung solcher Unternehmen das Schweizer Kabotageverbot unterlaufen, also das Verbot des Transports von Ort zu Ort im Inland. Zudem soll sie Dumping bei Sozial- oder Technikstandards den Riegel schieben.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 19.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament ist für Lizenzpflicht für Lieferwagen im Grenzverkehr</strong><br><strong>Für Lieferwagen ab zweieinhalb Tonnen sollen Strassentransporteure künftig eine Lizenz beantragen müssen. Bisher ist eine Lizenz erst bei Güterfahrzeugen ab dreieinhalb Tonnen nötig. Es soll aber Ausnahmen geben.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat hat am Dienstag als Zweitrat mehrere Änderungen des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen in der Gesamtabstimmung mit 40 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Es verbleiben noch kleinere Differenzen.</p><p class="Standard_d">Mit der Revision will der Bundesrat den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Strasse konkurrenzfähiger gestalten und mit der EU in Einklang bringen. Dafür schlägt er eine Lizenzpflicht auch für 2,5-Tonnen-Lieferwagen von Unternehmen vor, die diese Transporte anbieten. Mit der neuen Regelung würden für Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse geschaffen, argumentiert die Landesregierung.</p><p class="Standard_d">In der Schweiz wären von dem Schritt etwa tausend Firmen zusätzlich betroffen, wie es in der Botschaft zur Gesetzesänderung heisst. Bis anhin brauchen demnach etwas über 7000 Transportunternehmen im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr eine Lizenz.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ausnahmen im Gesetz</p><p class="Standard_d">Für Unternehmen, die gewerbsmässig Güter in der Schweiz befördern, soll auch künftig keine Zulassungsbewilligung notwendig sein. Der Nationalrat verankerte explizit im Gesetz, dass Lieferwagen für nicht transportorientierte Tätigkeiten, wie etwa den Transport von Gütern für Servicedienstleistungen oder Ersatzteile, keine Lizenz benötigen.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat präzisierte, dass keine Unternehmen unter die neue Zulassungspflicht fallen sollen, welche die Güter ausschliesslich zur Erbringung der von ihnen angebotenen Dienstleistung befördern. Zusätzlich beschloss die kleine Kammer einstimmig, dass beim Register der Strassentransportunternehmen zwei Erhebungsvorgaben - namentlich die Anzahl der beschäftigten Personen und die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge - gestrichen werden sollen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat wird diese Differenzen im kommenden Jahr erneut diskutieren.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 26.02.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 29.02.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.06.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Revidiertes Gesetz zu Strassentransportunternehmen ist unter Dach</strong><br><strong>Der Bund kann den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Strasse teilweise neu regeln. Stände- und Nationalrat haben die letzten Differenzen bei einer Revision des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen beseitigt.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat schloss sich am Montag bei der Frage, welche Daten in einem Register des Bundes auftauchen sollen, der Position des Ständerats an. Damit ist das mit dem Buchstaben STUG abgekürzte Gesetz bereit für die Schlussabstimmungen in den beiden Räten.</p><p class="Standard_d">Nicht in diesem Register verzeichnet werden nach dieser Einigung die Zahl der am Ende des Jahrs für ein Unternehmen beschäftigten Personen. Das gilt auch für die Kennzeichen der Firmenfahrzeuge. Der Ständerat wollte den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen möglichst tief halten.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der vorberatenden Nationalratskommission machte sich vergeblich für die Aufnahme dieser Daten stark - mit dem Argument, damit lasse sich dereinst ein Anschluss an ein europäisches Strassentransportunternehmsregister sicherstellen.</p><p class="Standard_d">Auch Bundesrat Albert Rösti warb für den Minderheitsantrag. Andernfalls gebe sich die Schweiz ein nicht europakompatibles Strassentransport-Unternehmensregister, und das sei doch schade, so der Verkehrsminister. Mit 116 zu 68 Stimmen wurde der Minderheitsantrag abgelehnt.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Lizenzpflicht für Lieferwagen neu ab 2,5 Tonnen</p><p class="Standard_d">Grund für die STUG-Revision sind neue Vorschriften der EU beim Transport von Personen und Gütern. Mit der Vorlage will der Bundesrat den grenzüberschreitenden Strassen-Güterverkehr aber auch konkurrenzfähiger machen und für Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse schaffen.</p><p class="Standard_d">Das revidierte Gesetz sieht deshalb eine Lizenzpflicht für Lieferwagen ab zweieinhalb Tonnen im internationalen Verkehr vor. Bisher lag die Grenze bei dreieinhalb Tonnen. Es soll Ausnahmen geben.</p><p class="Standard_d">Laut Parlamentsunterlagen sind von dieser Ausweitung der Pflicht etwa tausend Firmen zusätzlich betroffen. Bis anhin brauchen diesen Unterlagen zufolge etwas über 7000 Transportunternehmen im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr eine Lizenz.</p>
Updated
15.05.2025 13:09

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