Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz

Details

ID
20230022
Title
Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz
Description
Botschaft vom 15. Februar 2023 zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Bundesrat verabschiedet Botschaft</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Künftig soll der Rechtsverkehr über eine digitale Kommunikationsplattform erfolgen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Die digitale Kommunikationsplattform soll von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Die Kantone sollen auch eigenständige Plattformen benutzen dürfen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit dem Projekt Justitia 4.0 wollen die Eidgenössischen Gerichte und die kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden den digitalen Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorantreiben. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat die Botschaft zum BEKJ verabschiedet.</p><p class="Standard_d">Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Für professionelle Anwenderinnen und Anwender, wie beispielsweise die Anwaltschaft, Gerichte oder Behörden, soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden.</p><p class="Standard_d">Wegen des raschen technologischen Wandels enthält das BEKJ nur die notwendigsten Bestimmungen, die zwingend auf Gesetzesstufe national geregelt werden müssen, namentlich die Finanzierung, die Gebühren, den Datenschutz und die Haftung. Die Pflicht zur Benutzung einer digitalen Kommunikationsplattform wird in den jeweiligen Prozessgesetzen geregelt.</p><p class="Standard_d">Mehrere Kommunikationsplattformen werden anerkannt</p><p class="Standard_d">Die neue nationale Kommunikationsplattform soll von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Die Kosten für den Aufbau der Plattform werden mit 28 Millionen Franken veranschlagt. Vorgesehen ist, dass sich der Bund daran mit 25 Prozent beteiligt. Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform werden über Gebühren finanziert.</p><p class="Standard_d">Bereits in seinem Richtungsentscheid vom Juni 2022 hat der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zum Vorentwurf beschlossen, dass sich die Kantone nicht zwingend an der neuen nationalen Kommunikationsplattform beteiligen müssen. Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, auch eigene Plattformen aufzubauen und zu betreiben. Das BEKJ regelt für diesen Fall technische Minimalstandards, damit die Interoperabilität zwischen allen Plattformen gewährleistet wird.</p><p class="Standard_d">Die zentrale Kommunikationsplattform wird ausschliesslich in Justizverfahren angewendet. Für die Verwaltungsverfahren vor Bundesbehörden müsste deshalb zu gegebener Zeit eine eigene Plattform entwickelt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. Februar 2023 zum Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)
    Resolutions
    Date Council Text
    25.09.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.09.2024 2 Abweichung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 25.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will sichere Plattform für Justizvollzugsbehörden</strong><br><strong>Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Das hat der Nationalrat am Montag beschlossen. Die grosse Kammer nahm das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) mit 133 zu 53 Stimmen bei 0 Enthaltungen an.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hatte die Vorlage zur verstärkten Digitalisierung im Justizbereich im Vorfeld ebenfalls angenommen. "Die Digitalisierung in der Justiz führt zu einer effizienteren Zusammenarbeit der Verfahrensbeteiligten", sagte Kommissionssprecherin Min Li Marti (SP/ZH).</p><p class="Standard_d">Die eidgenössischen Prozessgesetze sähen seit 2011 vor, dass die Übermittlung von Eingaben und Verfügungen durch Verfahrensbeteiligte auf dem elektronischen Weg erfolgen könne. Aber nur in einigen wenigen Fällen finde die Kommunikation elektronisch statt, so Marti weiter.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der RK-N beantragte dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Gerade wenn es um einen raschen Wandel in der Technologie gehe, müssten extreme Risiken von Beginn weg mitgedacht werden, sagte Minderheitssprecher Pirmin Schwander (SVP/SZ). Dies sei bei dieser Vorlage - z.B. mit Bezug auf einen Totalausfall einer solchen Plattform wegen eines Cyberangriffs - nicht der Fall.</p><p class="Standard_d">Ausserdem bezweifelte die Minderheit, dass es durch die Inbetriebnahme der Plattformen zu grösseren Effizienzgewinnen und tieferen Kosten komme.</p><h4 class="SDA_Meldung_d">&nbsp;</h4><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 10.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament stellt sich hinter Digitalisierung des Justizsystems</strong><br><strong>Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Informationen austauschen können. Damit ist das Parlament im Grundsatz einverstanden.</strong></p><p class="Standard_d">Als Zweitrat nahm der Ständerat am Dienstag das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) an, mit 37 zu 2 Stimmen und mit 3 Enthaltungen.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit der Rechtskommission (RK-S) stellte sich hinter die Vorlage. Von ihr beantragte Änderungen übernahm der Ständerat. Deshalb geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit lehnte die Vorlage ab. Pirmin Schwander (SVP/SZ) kritisierte, dass der Bau paralleler Systeme ermöglicht werde. Da sei Kompatibilität nie sicher. Zudem könnten die Kantone das System allein aufbauen. "Sie sollen das Risiko selber tragen."</p><p class="Standard_d">Es gebe keine Wahlfreiheit zwischen der bewährten Papier- und digitaler Korrespondenz, gab Beat Rieder (Mitte/VS) zu bedenken. Und der Schutz der sensiblen Dokumente vor Hackern müsse sehr hoch sein. Die gemachten Versprechen punkte Datenschutz müssten gehalten werden.</p><p class="Standard_d">Mit dem BEKJ sollen laut der Botschaft des Bundesrats die Grundlagen für durchgängig digitale Justizverfahren geschaffen werden. Für Gerichte, Behörden und Anwaltschaft soll die elektronische Kommunikation zur Pflicht werden. Die Kantone sollen indes die Möglichkeit haben, eigene Plattformen aufzubauen.</p><p class="Standard_d">Der Aufbau der neuen, nationalen Kommunikationsplattform kostet rund 28 Millionen Franken. Das neue digitale Angebot will der Bund mit den Kantonen aufbauen und sich mit 25 Prozent beteiligen. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten von jährlich rund 7,4 Millionen Franken sollen über Gebühren finanziert werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 18.10.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230022">23.022</a>) befasst. Die Kommission hat sich nochmals vertieft mit der Frage der Nichterreichbarkeit der Plattform auseinandergesetzt. Sie schliesst sich mit einigen Präzisierungen im Grundsatz der Lösung des Ständerates an, wonach Anwältinnen und Anwälte am letzten Tag, an dem eine Frist abläuft im Notfall ihre Rechtsschrift ausdrucken und bei der Post physisch einreichen können, ohne dass sie die Nichterreichbarkeit der Plattform glaubhaft machen müssen. Die Eingabe ist anschliessend auf elektronischem Wege innert einer angesetzten angemessenen Frist nachzuholen. Die Kommission hat sich zudem für eine Kompromisslösung bei den Übergangsbestimmungen ausgesprochen, wonach das Datum, ab dem die Verfahren über eine Plattform nach dem BEKJ abgewickelt werden von den Kantonen so festgelegt wird, dass es vor Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten der abschliessenden Inkraftsetzung liegt, frühestens aber ein Jahr nach diesem Zeitpunkt. Im Gegensatz zum Beschluss des Ständerates ist die Kommission der Ansicht, dass die Plattformen keine Metadaten aus den eingereichten Dokumenten entfernen sollten und Anwälte generell mit einer Adresse auf der Plattform eingetragen sein müssen.&nbsp;</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Simone Peter, Kommissionssekretärin,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 47,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
15.11.2024 18:50

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