Bundesgesetz über den Wasserbau

Details

ID
20230030
Title
Bundesgesetz über den Wasserbau
Description
Botschaft vom 10. März 2023 zum Bundesgesetz über den Wasserbau
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 10.03.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Teilrevision des Wasserbaugesetzes</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Hochwasserschutz ist im Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG) geregelt. Der Bundesrat will das WBG überarbeiten und an neue Herausforderungen anpassen. Dazu gehören der Klimawandel und die wachsende Besiedlung der Schweiz. Das in der Praxis bewährte integrale Risikomanagement im Umgang mit Naturgefahren soll im WBG verankert werden. Der Bundesrat will mit dem Gesetz den Lebens- und Wirtschaftraum Schweiz schützen sowie die Sicherheit und damit den Wohlstand garantieren. Er hat am 10. März 2023 die Botschaft zur Teilrevision des WBG verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Das WBG stammt aus dem Jahr 1991. Es genügt den seither gewonnenen Erkenntnissen und Entwicklungen nicht mehr. Da mit dem Klimawandel und der wachsenden Besiedlung die Risiken steigen, wandelte sich der Fokus von der Gefahrenabwehr hin zu einem integralen Risikomanagement. Dabei werden die Hochwasserrisiken mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt. Die Massnahmen werden optimal kombiniert eingesetzt und entsprechend werden alle Verantwortlichen und Beteiligten miteinbezogen. Das integrale Risikomanagement soll nun auf Gesetzesebene verankert werden und so Bund, Kantonen und Gemeinden ermöglichen, die Sicherheit für den Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz langfristig zu erhalten.</p><p class="Standard_d">Der Wasserbau sowie die Naturgefahren sind auf Bundesebene in verschiedenen Gesetzen geregelt. Damit sie auf dem gleichen Stand sind, schlägt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen im Waldgesetz und im Gewässerschutzgesetz vor.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Anstieg der Hochwasserrisiken erwartet</p><p class="Standard_d">Die Hochwasserrisiken sind bereits heute gross und werden mit der fortschreitenden Siedlungsentwicklung und mit dem Klimawandel weiter ansteigen. Heftigere Ereignisse werden die Folge sein. Nebst einer umfassenden Beurteilung der Risikosituation braucht es Schutzbauten, die Pflege des Schutzwaldes sowie raumplanerische und organisatorische Massnahmen wie Notfallplanungen.</p><p class="Standard_d">Die Kantone haben durch die Rechtsanpassung neue Grundlagen zu erstellen wie Risikoübersichten, die zu geringen finanziellen und personellen Mehrkosten führen. Der Bund trägt diese jedoch durch Subventionen mit. Zudem beteiligt sich der Bund neben dem periodischen Instandstellen von Schutzbauten neu auch an regelmässigen Unterhaltsarbeiten, die bisher alleine die Kantone finanzierten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kostengünstigere Massnahmenkombination</p><p class="Standard_d">Dank der optimalen Kombination von Massnahmen im Rahmen des integralen Risikomanagements können teilweise teure Schutzbauten vermieden oder reduziert werden. Die Aufwendungen für Schutzbauten werden somit beim Bund und den Kantonen geringer. Weil jedoch die Risiken trotz Schutzbemühungen ansteigen, dürften sich diese Einsparungen mit der Zeit verringern. Die Revision des WBG schafft die Voraussetzung, um trotz Risikoanstieg das heutige Schutzniveau mittelfristig mit den heutigen Mitteln zu halten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 10. März 2023 zum Bundesgesetz über den Wasserbau
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Wasserbau
    Resolutions
    Date Council Text
    18.09.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    29.02.2024 2 Abweichung
    04.03.2024 1 Zustimmung
    15.03.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.03.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.09.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will wegen steigendem Hochwasserrisiko Gesetz anpassen</strong><br><strong>Der Nationalrat will das Hochwasser-Risikomanagement gesetzlich verankern. Als Erstrat hat er am Montag der Teilrevision des Wasserbaugesetzes zugestimmt. Nach seinem Willen soll sich der Bund finanziell etwas mehr als bis anhin am Hochwasserschutz beteiligen.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer nahm die Vorlage mit 180 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen an. Das Geschäft geht an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will nach eigener Aussage mit der Vorlage neuen Herausforderungen durch den Klimawandel und der immer dichteren Besiedlung der Schweiz Rechnung tragen. Das Wasserbaugesetz in seiner jetzigen Form stammt aus dem Jahr 1991.</p><p class="Standard_d">Der Fokus habe sich seither von der Gefahrenabwehr zum integralen Risikomanagement verschoben, schrieb die Landesregierung im März in seiner Mitteilung zur Botschaft ans Parlament. Hochwasserrisiken würden dabei mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt.</p><p class="Standard_d">Schon heute unterstützt der Bund die Kantone bei der Instandstellung von Schutzbauten finanziell. Neu soll er gemäss Entwurf auch einen Teil der Kosten für regelmässige Unterhaltsarbeiten tragen.</p><p class="Standard_d">In seiner Botschaft schätzte der Bundesrat die Mehrkosten auf 30 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Vorlage würden die Subventionen für den Schutz vor Naturgefahren und die Revitalisierung auf insgesamt 330 Millionen Franken steigen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat wich in einem Punkt vom bundesrätlichen Entwurf ab. Auf einstimmigen Antrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) votierte er dafür, dass der Bund die Pflege neu gestalteter Gewässerräume jeweils während fünf Jahren mitfinanzieren kann.</p><p class="Standard_d">Umweltminister Albert Rösti wandte vergeblich ein, es gebe keinen Grund, die Finanzierung dem Bund aufzubürden. Die Bundesmittel für Revitalisierungen seien heute schon knapp.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 29.02.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will ein integrales Hochwasser-Risikomanagement</strong><br><strong>Die Eidgenössischen Räte reagieren auf den Klimawandel und das Siedlungswachstum in der Schweiz. Nach dem Nationalrat befürwortet auch der Ständerat eine gesetzliche Verankerung des Hochwasser-Risikomanagements im eidgenössischen Wasserbaugesetz.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer stimmte am Donnerstag einer vom Bundesrat eingebrachten Teilrevision dieses Gesetzes einstimmig zu, nachdem der Nationalrat sie schon im September ebenfalls einstimmig gutgeheissen hatte. Noch verbleiben aber Differenzen, weshalb die Vorlage zurück an den Nationalrat geht.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hatte sie im März vor einem Jahr vorgestellt und damals gesagt, der Fokus habe sich von der Gefahrenabwehr zum integralen Risikomanagement verschoben.</p><p class="Standard_d">Im Ständerat sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (Mitte/VS), die eidgenössischen Räte vollzögen mit dieser Vorlage, was im Feld von den Verantwortlichen bereits weitgehend umgesetzt werde. Die Teilrevision werde die Stossrichtung des Wasserbaus nicht im Kern verändern.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat nahm am Donnerstag eine vom Nationalrat eingefügte Bestimmung zu neu gestalteten Gewässerraumabschnitten in den Gesetzesentwurf auf. Er änderte sie aber leicht ab. Die zuständige Ständeratskommission fand die Formulierung des Nationalrats laut ihrem Sprecher Rieder unklar.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 04.03.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d">Zustimmung</p>
Updated
17.10.2024 11:40

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