Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027, Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, Verpflichtungskredit und Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

Details

ID
20230032
Title
Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027, Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, Verpflichtungskredit und Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
Description
Botschaft vom 22. Februar 2023 zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
InitialSituation
<p class="Standard_d"><strong>Die Nationalstrassen leisten einen wichtigen Beitrag zur verkehrlichen Erschliessung der Schweiz. Nach Ansicht des Bundesrates müssen sie in einem guten Zustand erhalten werden. Dazu muss auch weiterhin in ihren Betrieb, ihren Unterhalt und ihre Erweiterung investiert werden. An seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 &nbsp;verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments, welche vier Bundesbeschlüsse umfasst, darunter den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (Entwurf 2) und den Bundesbeschluss über den diesbezüglichen Verpflichtungskredit in Höhe von 4,354 Milliarden Franken (Entwurf 3). Ziel des Bundesrates ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern. Für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen für den Zeitraum 2024–2027 beantragte er zusätzlich einen Zahlungsrahmen von 8,787 Milliarden Franken (Entwurf 1). Das Parlament nahm die vier Bundesbeschlüsse am 29. September 2023 an. Nur der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen unterstand dem fakultativen Referendum. Da das Referendum formell zustande gekommen ist, entscheiden die Stimmberichtigten am 24. November 2024 über diese Vorlage.</strong></p><p class="Standard_d"><br>Ausgangslage&nbsp;</p><p class="Standard_d">Laut den Verkehrsprognosen des Bundes werden bis 2040 rund 450 Kilometer, d. h. etwa 20 Prozent des schweizerischen Nationalstrassennetzes, regelmässig überlastet sein, falls keine Gegenmassnahmen getroffen werden. Auf fast 170 Kilometern wird es täglich während zwei bis vier Stunden Stau oder stockenden Verkehr geben. Die grossen Städte und Agglomerationen sind von diesen Engpässen am stärksten betroffen. Den drohenden Kapazitätsengpässen kann in erster Linie mit einer effizienteren Nutzung der bestehenden Infrastruktur begegnet werden. Dazu gehören neben gesamtverkehrlichen Optimierungen insbesondere die Realisierung von zusätzlichen Geschwindigkeitsharmonisierungs- und Gefahrenwarnanlagen (GHGW), Tropfenzählersysteme an den Anschlüssen und lokale Pannenstreifenumnutzungen. Auch bereits erfolgte Anpassungen der Verkehrsregeln, wie zum Beispiel die Erlaubnis, an Kolonnen rechts vorbeizufahren, oder das Reissverschlussprinzips im Vorfeld eines Fahrstreifenabbaus, gehören dazu. Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes soll zudem rasch das Potenzial des automatisierten Fahrens erschlossen werden. Trotz dieser Massnahmen sind auf den am stärksten belasteten Abschnitten gezielte Kapazitätserweiterungen notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) ausgearbeitet. Dieses wird laufend aktualisiert und in der Regel alle vier Jahre dem Parlament vorgelegt.<br>Die am dringendst benötigten und am weitesten fortgeschrittenen Erweiterungsprojekte werden jeweils einem Ausbauschritt zugeordnet. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, fünf Projekte aus dem Realisierungshorizont 2030 dem Ausbauschritt 2023 zuzuweisen und definitiv zu beschliessen. Folgende fünf Vorhaben mit einem Gesamtumfang von rund 4 Milliarden Franken werden voraussichtlich in den<br>nächsten vier Jahren baureif sein:<br>A1 Wankdorf BE – Schönbühl BE<br>A1 Schönbühl BE – Kirchberg BE<br>A1 Rosenbergtunnel in St. Gallen<br>A2 Rheintunnel in Basel<br>A4 Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen</p><p class="Standard_d">Für die Realisierung dieser Projekte beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 4,002 Milliarden Franken brutto (Kostenstand 2020, ohne MWST und Teuerung). Hinzu kommen noch 52 Millionen Franken für den Trassenabtausch des Bahnprojekts Brüttenertunnel zwischen Bahn<br>und Strasse (Glatttalautobahn) und 300 Millionen Franken für die Planung der übrigen Erweiterungsprojekte.&nbsp;</p><p class="Standard_d">(Quellen: Botschaft und Medienmitteilung des Bundesrates vom 22. Februar 2023)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Februar 2023 zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024-2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen
    Resolutions
    Date Council Text
    30.05.2023 1 Beschluss gemäss Entwurf
    20.09.2023 2 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
    Resolutions
    Date Council Text
    30.05.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    20.09.2023 2 Abweichung
    21.09.2023 1 Zustimmung
    29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten
    Resolutions
    Date Council Text
    30.05.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    20.09.2023 2 Abweichung
    21.09.2023 1 Zustimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss)
    Resolutions
    Date Council Text
    30.05.2023 1 Beschluss gemäss Entwurf
    20.09.2023 2 Zustimmung
Proceedings
<p>Der <strong>Nationalrat</strong> als Erstrat beschäftigte sich mit diesem Geschäft in der Sommersession 2023. Der Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau sowie der Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz waren unumstritten. Diskutiert wur-den insbesondere die Entwürfe 2 und 3 der Botschaft des Bundesrates, d. h. der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (Entwurf 2) und der Bundesbeschluss über den dies-bezüglichen Verpflichtungskredit (Entwurf 3). Da das Referendum ausschliesslich den Entwurf 2 betrifft, konzentriert sich die folgende Zusammenfassung auf die Beratungen über diesen Entwurf.<br>Christian Wasserfallen (RL, BE) erklärte als Berichterstatter der Kommission für Verkehr und Fernmel-dewesen, dass die Kommission dem Entwurf ein vom Bundesrat nicht berücksichtigtes Projekt in der Westschweiz hinzugefügt hat, nämlich den Ausbau der Strecke Le Vengeron–Coppet–Nyon mit zusätz-lichen Kosten von 911 Millionen Franken. Seiner Meinung nach ist dieses Projekt notwendig, da dieser Abschnitt überlastet ist. Er hob auch hervor, dass die Region mit dem Léman Express bereits in den Zugverkehr investiert hat. Ihm zufolge tragen sinnvolle Strassenbauprojekte zur Verringerung des Staus bei. Dem widersprachen die Gegnerinnen und Gegner des Entwurfes, darunter auch Ursula Schneider Schüttel (S, FR). Die Sozialdemokratin entgegnete, dass Erweiterungsprojekte die Nutzung der Natio-nalstrassen attraktiver machen und dadurch zu mehr Verkehr führen. Marco Romano (ME, TI), ebenfalls Berichterstatter der Kommission, argumentierte, dass alle Autobahnprojekte aufgrund der demografi-schen und wirtschaftlichen Entwicklung und zur Verhinderung einer Verkehrsverlagerung auf Kantons- und Gemeindestrassen notwendig sind. Die Vertreterinnen und Vertreter der SP, der Grünen und der Grünliberalen versuchten, den Umfang des Entwurfs mit der Argumentation zu verringern, dass es an-dere Massnahmen zur Bekämpfung von Stau gebe (Homeoffice, Geschwindigkeitsreduktion usw.). Ihrer Ansicht nach stehen diese Projekte im Widerspruch mit den Klimazielen des Bundes, entsprechen oft nicht den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung und verringern die Biodiversitätsflächen. Sie sprachen sich vielmehr für die Förderung des öffentlichen Verkehrs aus. Die Befürworterinnen und Befürworter des Entwurfs entgegneten mehrmals, dass man die Strasse nicht gegen die Schiene (oder den öffent-lichen Verkehr als Ganzes) ausspielen sollte. Das Hinzufügen des Projekts «Le Vengeron–Coppet–Nyon» stiess ebenfalls auf starke Kritik bei den Gegnerinnen und Gegnern des Entwurfs, die in diesem Schritt lediglich politisches Kalkül im Hinblick auf eine allfällige Volksabstimmung sahen.<br>Nachdem der Nationalrat ohne Gegenstimme auf den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt einge-treten war, nahm er mit 108 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch den Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit (Entwurf 3) an. Zwei Anträge auf Rückweisung dieser Bundesbeschlüsse an den Bundesrat lehnte er ab. Der erste forderte den Bundesrat auf, den Entwurf unter Berücksichtigung der Umweltziele des Bundes zu überarbeiten, der zweite verlangte, ein alternatives Konzept zu entwickeln, das keine wesentliche Kapazitätserweiterung erfordert und die Ziele durch eine intelligente und effizi-entere Nutzung der vorhandenen Kapazitäten erreicht. Der Nationalrat lehnte auch alle Minderheitsan-<br>träge zur Streichung und Änderung eines Ausbauschrittes ab und folgte der Kommissionsmehrheit be-züglich der Aufnahme des Westschweizer Projektes «Le Vengeron–Coppet–Nyon». In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt mit 106 zu 84 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.<br>Als Zweitrat beriet der <strong>Ständerat</strong> den Entwurf 2 in der Herbstsession 2023. Die kleine Kammer trat ohne Gegenstimme auf den Entwurf ein. Im Namen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hob Olivier Français (RL, VD) hervor, dass die Nationalstrassen zwar nur 3 Prozent des Strassennetzes ausmachen, aber 50 Prozent des motorisierten Individualverkehrs auf sie entfällt. Deshalb sei der Un-terhalt und die Verbesserung dieses Netzes unerlässlich. Dies umso mehr, als sich der Verkehr immer mehr auf die Nationalstrassen verlagere, da die Städtepolitik darauf abziele, den Verkehr innerhalb der Städte zu beschränken. Er hielt fest, dass die Kommissionsmehrheit den Entwurf angesichts der beste-henden Verkehrsprobleme und der wirtschaftlichen Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur unterstützt und davon ausgeht, dass er zur Verringerung der Verkehrsstaus beitragen wird. Mathias Zopfi (G, GL) sprach sich – allerdings erfolglos – dafür aus, den Ausbau der Abschnitte Wankdorf-Schönbühl und Schönbühl-Kirchberg aus dem Entwurf zu streichen, da diese Vorhaben in Zeiten der Klimakrise nicht mehr zeitgemäss seien. Der Ständerat folgte stillschweigend dem Antrag seiner Kommission, die Auf-nahme des Projektes «Le Vengeron–Nyon–Coppet» davon abhängig zu machen, dass der Bundesrat diesem Schritt bis zum 31. Dezember 2023 zustimmt. Der zuständige Bundesrat Albert Rösti kündigte an, dass dies der Fall sein wird. In der Gesamtabstimmung nahmen die Ständeratsmitglieder den Bun-desbeschluss mit 34 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Die Nein-Stimmen und Enthaltungen stamm-ten von Mitgliedern der Grünen und der Sozialdemokratischen Partei.<br>In der <strong>Differenzbereinigung</strong>, die ebenfalls in der Herbstsession 2023 erfolgte, nahm der Nationalrat die vom Ständerat vorgenommene Änderung zum Projekt «Le Vengeron–Coppet–Nyon» ohne Gegen-stimme an. Diese Änderung sieht vor, dass das Westschweizer Projekt nur aufgenommen werden kann, sofern der Bundesrat das generelle Projekt spätestens bis zum 31. Dezember 2023 genehmigt hat.<br>Am 29. September 2023 nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss in der <strong>Schlussabstimmung</strong> mit 107 zu 87 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Die Mitglieder der SVP-Fraktion, der FDP-Liberalen Fraktion und der Mitte-Fraktion stimmten für den Bundesbeschluss, während ihn die Mitglieder der Grünen Frak-tion, der Sozialdemokratischen Fraktion und der Grünliberalen Fraktion ablehnten. Der Ständerat nahm den Bundesbeschluss ebenfalls an und zwar mit 33 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Nein-Stim-men und Enthaltungen kamen aus den Reihen der Grünen und der Sozialdemokraten.<br>29 in zwei Komitees vereinte Organisationen ergriffen das Referendum, das mit mehr als 65 000 gülti-gen Stimmen zustande kam. Das Volk wird somit am 24. November 2024 über den Bundesbeschluss über die Ausbauschritte abstimmen. Bei einer Ablehnung wird der Bundesbeschluss über den dazuge-hörigen Verpflichtungskredit (Entwurf 3 der Botschaft des Bundesrates) hinfällig. Die Entwürfe 1 und 4 des Geschäfts sind von dieser Volksabstimmung nicht betroffen und werden in jedem Fall in Kraft treten.</p>
Updated
22.10.2024 14:51

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