Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)

Details

ID
20230039
Title
Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)
Description
Botschaft vom 10. Mai 2023 zum Adressdienstgesetz
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 10.05.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will 2025 einen nationalen Adressdienst einführen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Adressverwaltung vereinfachen und zu diesem Zweck einen nationalen Adressdienst (NAD) schaffen. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der nationale Adressdienst ermöglicht bestimmten Verwaltungsstellen sowie Dritten mit gesetzlichem Auftrag, die Adressdaten der Wohnbevölkerung gesamtschweizerisch abzufragen. Gegenwärtig sind Adressabfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich.</strong></p><p class="Standard_d">Durch den nationalen Adressdienst (NAD) können administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter wahrgenommen werden. Das Bundesamt für Statistik (BFS) verwendet für den NAD die adressrelevanten Teile der Personendaten, die im Rahmen des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) aus den kommunalen und kantonalen Einwohnerregistern quartalsweise an das BFS geliefert werden. Im NAD werden die Daten mit tagesaktuellen Mutationsmeldungen ergänzt. Dieser eCH-Meldungstyp kommt bereits beim Austausch zwischen Einwohnerregistern und Bundespersonenregistern zum Einsatz.</p><p class="Standard_d">Der Zugriff auf den NAD wird entsprechend dem Datenschutz und abhängig vom Verwendungszweck eingeschränkt. Die Daten dürfen von den Nutzern ausschliesslich im Rahmen der Erfüllung ihres definierten gesetzlichen Auftrags bezogen werden. Das BFS vergibt die Zugriffsberechtigungen und kontrolliert die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Effizientes, modernes Datenmanagement</p><p class="Standard_d">Der NAD vereinfacht in vielfältiger Weise die Adressverwaltung bei den Verwaltungsstellen auf allen drei Staatsebenen sowie bei den berechtigten Dritten mit gesetzlichem Auftrag. Einige Beispiele sind die Reduktion von Zahlungsverlusten wegen unzustellbarer Rechnungen an nicht mehr auffindbare Personen, die Verminderung von Retouren bei schriftlicher Korrespondenz und die Verringerung des Aufwands für den Aufbau und die Pflege von Schnittstellen sowie für das Datenmanagement. Hinzu kommt ein qualitativer Mehrwert in Form verbesserter Datenqualität, einheitlicherer Verwaltungspraxis sowie besserer Transparenz der Datenverwendung durch die Behörden.</p><p class="Standard_d">Der Aufbau des NAD ist ein Projekt der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) und wird durch diese finanziert. Er soll 2025 starten. Die Betriebskosten des NAD sollen durch Gebühren der Nutzer vollständig gedeckt werden. Die Einwohnerdienste der Gemeinden, die die Adressdaten in den Einwohnerregistern pflegen, können den NAD gebührenfrei nutzen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 10. Mai 2023 zum Adressdienstgesetz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.12.2023 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    29.02.2024 1 Abweichung
    16.09.2024 2 Ablehnung der Rückweisung
    13.03.2025 1 Rückweisung an die Kommission
    10.09.2025 1 Abweichung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat spricht sich für nationalen Adressdienst ab 2025 aus</strong><br><strong>Der Ständerat hat sich am Montag für die Schaffung eines nationalen Adressdienstes (NAD) zur Erfassung der Adressdaten der Schweizer Wohnbevölkerung ausgesprochen. Die kleine Kammer nahm die bundesrätliche Vorlage zum Adressdienstgesetz (ADG) mit einer Änderung mit 40 zu 4 Stimmen an.</strong></p><p class="Standard_d">Mit der neuen Datenbank sollen Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie Dritte Adressen von Personen über die Kantonsgrenzen hinweg suchen können. Die Suche soll laut Parlamentsunterlagen via AHV-Nummer einer Person erfolgen.</p><p class="Standard_d">Erfasst werden sollen die Eckdaten einer Person: Adresse, kompletter Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Niederlassungsgemeinde sowie Daten von Um-, Zu- und Wegzügen. Gegenwärtig seien solche Abfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich, steht in den Unterlagen weiter. Deshalb bestehe Interesse an einem zentralen Register, in dem all diese Informationen gebündelt seien.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat nahm den Gesetzesentwurf des Bundesrats mit einer Änderung an: Nicht nur wie vom Bundesrat vorgeschlagen die Gemeinden sollen von der Gebührenpflicht befreit werden, sondern auch die Kantone. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 29.02.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat muss bei nationalem Adressdienst nachbessern</strong><br><strong>Der Nationalrat will vorläufig keinen nationalen Adressdienst. Er hat am Donnerstag eine entsprechende Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 116 zu 71 Stimmen ohne Enthaltungen - gegen den Willen der Ratslinken, der GLP und der beiden EVP-Vertreter. Der Ständerat hatte das Adressdienstgesetz in der Wintersession mit grosser Mehrheit angenommen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Als unausgereift kritisiert</p><p class="Standard_d">Eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) kritisierte den Gesetzesentwurf dagegen als unausgereift. Es fehle an einer Verfassungsgrundlage, damit der Bund in diesem Bereich tätig werden könne. Zudem sei nicht ersichtlich, welche Vorteile das Vorhaben den Bürgerinnen und Bürgern bringe.</p><p class="Standard_d">Modelle, mit denen das angestrebte Ziel erreicht werde, wobei die Kompetenzen bei den Kantonen blieben, habe der Bundesrat offensichtlich nicht geprüft, sagte Mehrheitssprecher Gregor Rutz (SVP/ZH). Zudem sei nicht gewährleistet, dass es in Zukunft ausreiche, seine Adresse einmal zu melden.</p><p class="Standard_d">Der Entwurf des Bundesrates sah die Schaffung einer zentralen Datenbank mit Adressen natürlicher Personen vor. Aufbauen und verwalten sollte sie das Bundesamt für Statistik (BFS).</p><p class="Standard_d">Zugriff sollten demnach bestimmte Verwaltungsstellen sowie Dritte haben, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Sie sollten Adressdaten der gesamten Wohnbevölkerung neu gesamtschweizerisch abfragen können. Dadurch werde die Arbeit der Verwaltung vereinfacht, begründete der Bundesrat das Vorhaben.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kantone waren dafür</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der Kommission war gegen die Rückweisung. Sie konnte sich im Rat jedoch nicht durchsetzen.</p><p class="Standard_d">Corina Gredig (GLP/ZH) verwies darauf, dass heute die wenigsten Menschen ihr Leben lang an einem Ort wohnten. Dies führe zu administrativem Aufwand und Kosten, wenn jemand sich nicht ordnungsgemäss bei der Wohngemeinde ab- und anmelde.</p><p class="Standard_d">Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider warb vergeblich für die Vorlage. Diese werde auch von den Kantonen breit unterstützt. Es gehe um wichtige Fragen, etwa darum, die Umgehung von Alimentenzahlungen zu erschweren.</p><p class="Standard_d">Was die Verfassungsgrundlage angeht, argumentierte Baume-Schneider, es gehe lediglich um ein Mittel, das dem Bund die Erfüllung seiner in der Bundesverfassung verankerten Aufgaben ermöglichen solle.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Nachdem der Nationalrat am 29. Februar 2024 auf Antrag seiner SPK beschlossen hat, die Vorlage betreffend das Adressdienstgesetz (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230039">23.039</a>) an den Bundesrat zurückzuweisen, beantragt die SPK des Ständerates nun ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, diese Rückweisung abzulehnen. Die Kommission hat vor ihrem Entscheid Verfassungsrechtler und eine Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen angehört. Diese Anhörungen haben zum einen ergeben, dass die Verfassungsmässigkeit vertretbar ist. Durch gezielte Änderungen bestimmter Bestimmungen könnten noch gewisse Unklarheiten beseitigt werden. Zum andern wünschen die Kantone eine rasche Umsetzung dieses Projektes. Die Kantone erachten die Vorlage als wichtiges Projekt im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung. Die Bundesversammlung sollte sich nach Ansicht der Kommission diesen Effizienzbemühungen nicht in den Weg stellen.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat muss sich erneut mit nationalem Adressdienst befassen</strong><br><strong>Der Nationalrat muss sich erneut mit dem von der Landesregierung vorgeschlagenen Bundesgesetz für die Schaffung eines nationalen Adressdienstes auseinandersetzen. Der Ständerat hat eine Rückweisung des Gesetzes an den Bundesrat am Montag mit 31 gegen 11 Stimmen abgelehnt.</strong></p><p class="Standard_d">Damit folgte die kleine Kammer der Mehrheit ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Diese hatte dem Rat mit 9 zu 4 Stimmen beantragt, die Rückweisung abzulehnen.</p><p class="Standard_d">Der Entwurf des Bundesrates sieht die Schaffung einer zentralen Datenbank mit Adressen natürlicher Personen vor. Aufbauen und verwalten sollte sie das Bundesamt für Statistik (BFS). Zugriff sollten demnach bestimmte Verwaltungsstellen sowie Dritte haben, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Sie sollten Adressdaten der gesamten Wohnbevölkerung neu gesamtschweizerisch abfragen können. Dadurch werde die Arbeit der Verwaltung vereinfacht, begründete der Bundesrat das Vorhaben.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat hatte das Adressdienstgesetz (ADG) bereits in der Wintersession des vergangenen Jahres mit grosser Mehrheit angenommen. Eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) kritisierte den bundesrätlichen Gesetzesentwurf dagegen als unausgereift. Es fehle an einer Verfassungsgrundlage, damit der Bund in diesem Bereich tätig werden könne. Die grosse Kammer hatte daraufhin für eine Rückweisung gestimmt - gegen den Willen der Ratslinken, der GLP und der beiden EVP-Vertreter.</p><p class="Standard_d">Die SPK-S habe vor ihrem Entscheid Verfassungsrechtler und eine Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) angehört, sagte Sprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL) am Montag im Rat. Die Anhörungen hätten ergeben, dass die Verfassungsmässigkeit vertretbar sei. Zudem wünschen die Kantone laut der Kommission eine rasche Umsetzung des Projektes. Sie würden die Vorlage als wichtiges Projekt im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung erachten.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 13.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament sagt doch noch Ja zu nationalem Adressdienst</strong><br><strong>In der Schweiz soll nun doch eine zentrale Datenbank mit Adressen natürlicher Personen eingerichtet werden. Die vom Bundesamt für Statistik aufzubauende Datenbank soll Verwaltungsstellen sowie weiteren Organisationen mit gesetzlichem Auftrag die Arbeit vereinfachen. Der Nationalrat hat seine anfängliche Opposition aufgegeben.</strong></p><p class="Standard_d">Bei der Vorstellung des Geschäfts sagte der Bundesrat 2023, mit einem solchen Dienst werde es künftig beispielsweise weniger Zahlungsverluste geben. Dies, weil Menschen für die Verwaltung nicht mehr auffindbar seien und Rechnungen nicht zustellbar seien. Derzeit seien Adressabfragen nur auf Kantons- und Gemeindeebene möglich.</p><p class="Standard_d">Nach einem längeren Hin und Her schloss sich der Nationalrat am Donnerstag dem Ständerat an, welcher die Vorlage von Beginn an für gut befand. Noch im Februar 2024 hatte sie der Nationalrat an den Bundesrat zurückgewiesen.</p><p class="Standard_d">Am Donnerstag lag der grossen Kammer zwar erneut ein Antrag auf Rückweisung vor. Er kam von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N). Doch setzte sich eine Mitte-Links-Minderheit der vorberatenden Kommission mit ihrem Antrag auf Annahme der Vorlage durch.</p><p class="Standard_d">Diese geht nun zur Detailberatung zurück in die SPK-N. Mit 99 zu 96 Stimmen bei einer Enthaltung fiel der Entscheid. Hätte der Nationalrat erneut für Rückweisung gestimmt, wäre die Vorlage vom Tisch gewesen.</p><p class="Standard_d">Die Gegnerinnen und Gegner sagten im Verlauf der Debatten immer wieder, die Vorlage sei nicht verfassungskonform: Es sei Sache der Gemeinden und Kantone, die Einwohnerregister zu führen. Die Gegner wollten mit der Rückweisung den Bundesrat dazu verpflichten, ein Alternativmodell auszuarbeiten.</p><p class="Standard_d">Die SPK des Ständerats war aber nach Anhörungen zum Schluss gekommen, dass, soweit es um die Umsetzung von Bundesrecht gehe, die Verfassungsmässigkeit gegeben sei. Darauf wiesen am Donnerstag im Nationalrat Befürworter hin. Sie sagten auch, die Kantone stünden hinter dem nationalen Adressdienst. Die Gesetzesvorlage stelle ein enormes Potenzial für Effizienzsteigerungen dar.</p><p class="Standard_d">Bei einem Nein zur Vorlage, warnte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, sei ein nationaler Adressdienst zumindest für etliche Jahre vom Tisch.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 10.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationale Adressdatenbank könnte doch noch zum Fliegen kommen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das nationale System zur Abfrage von Adressen von Bürgerinnen und Bürgern kommt langsam voran. Der Nationalrat hat am Mittwoch die entsprechende Vorlage in der Gesamtabstimmung knapp angenommen. Das Hin und Her beim Adressdienstgesetz könnte damit bald vorbei sein.</strong></p><p class="Standard_d">Im Mai 2023 hatte der Bundesrat den Gesetzesentwurf präsentiert. Ein halbes Jahr später stimmte ihm der Ständerat ohne grosse Vorbehalte zu. Anders der Nationalrat, der das Geschäft im Frühjahr 2024 an den Bundesrat zurückweisen wollte. Nachdem der Ständerat dagegen opponiert hatte, beschloss der Nationalrat allerdings in diesem März, das Gesetz dennoch zu diskutieren.</p><p class="Standard_d">Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) diskutierte die Vorlage also nochmals - und lehnte sie dann mit den Stimmen der bürgerlichen Mehrheit in der Gesamtabstimmung ab. Am Mittwoch folgte das Plenum diesem Antrag aber nicht: Mit 100 zu 94 Stimmen bei 2 Enthaltungen sagte die grosse Kammer Ja zum Adressdienstgesetz. Die Fraktionen von SP, Mitte, Grünen und GLP verhalfen dem Geschäft zum Durchbruch.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mehrheit der Kantone für nationalen Dienst</p><p class="Standard_d">Nun ist erneut der Ständerat am Zug. Dieser muss sich nur noch mit zwei kleinen Differenzen befassen, danach ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen. Der nationale Adressdienst könnte also doch noch Tatsache werden.</p><p class="Standard_d">Die Befürwortenden argumentieren, dass damit die Adressverwaltung vereinfacht werde. Mit einem solchen Dienst werde es künftig beispielsweise weniger Zahlungsverluste geben. Dies, weil Menschen für die Verwaltung nicht mehr auffindbar seien und Rechnungen nicht zustellbar seien. Derzeit sind Adressabfragen nur auf Kantons- und Gemeindeebene möglich.</p><p class="Standard_d">Die Gegnerinnen und Gegner sagten im Verlauf der Debatten immer wieder, die Vorlage sei nicht verfassungskonform: Es sei Sache der Gemeinden und Kantone, die Einwohnerregister zu führen. Die Mehrheit der Kantone steht jedoch hinter dem nationalen Adressdienst. Die Gesetzesvorlage stelle ein enormes Potenzial für Effizienzsteigerungen dar, so der Tenor.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:spk.cip@parl.admin.ch">spk.cip@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk">Staatspolitische Kommission (SPK)</a></p>
Updated
01.10.2025 09:56

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