Tabakproduktegesetz (TabPG). Teilrevision
Details
- ID
- 20230049
- Title
- Tabakproduktegesetz (TabPG). Teilrevision
- Description
- Botschaft vom 24. Mai 2023 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.05.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Verbot von Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten, die Minderjährige erreicht</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat möchte Jugendliche vor dem Tabakkonsum schützen. Nach Annahme der Volksinitiative "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung" hat er an seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 beschlossen, die Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten an Orten und in Medien, zu denen Jugendliche Zugang haben, zu verbieten. Betroffen sind insbesondere die Printmedien, unter bestimmten Voraussetzungen die Online-Werbung sowie Festivals. Die entsprechende Botschaft wird an das Parlament überwiesen.</strong></p><p class="Standard_d">In Zukunft darf keine Werbung für Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten mehr in den Printmedien platziert werden. Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Verkaufsstellen und Festivals, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, wird sie untersagt. Darüber hinaus wird das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, nicht mehr möglich sein. Online-Werbung bleibt zulässig, sofern ein System zur Alterskontrolle sicherstellt, dass Minderjährige keine Seiten aufrufen können, die solche Werbung enthalten. Ein solches Alterskontrollsystem wird auch für den Verkauf von Produkten über das Internet oder über Automaten eingeführt. Die Tabakindustrie muss zudem ihre Werbeausgaben offenlegen. Die Unternehmen können die entsprechenden Zahlen gemeinsam ausweisen, um das Geschäftsgeheimnis zu wahren.Im Februar 2022 haben Volk und Stände die Volksinitiative "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung" angenommen. Die neuen Verfassungsartikel verlangen, dass jegliche Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, verboten wird.Jedes Jahr sterben in der Schweiz 9500 Menschen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, der damit zu den grössten Problemen der öffentlichen Gesundheit gehört. Der Tabakkonsum verursacht zahlreiche nichtübertragbare Krankheiten, und die Kosten für deren medizinische Behandlung belaufen sich auf 3 Milliarden Franken pro Jahr. 2022 haben 6,9 Prozent der Jugendlichen im Alter von 11 bis 15 Jahren in der Schweiz in den letzten 30 Tagen Zigaretten geraucht. 5,7 Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren hat mindestens einmal im Monat elektronische Zigaretten konsumiert. Tabakwerbung spielt beim Entscheid, mit dem Rauchen anzufangen, eine bedeutende Rolle.</p><p class="Standard_d">2021 hat das Parlament das Tabakproduktegesetz verabschiedet. Die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) konkretisiert die Bestimmungen dieses Gesetzes. Dazu gehören beispielsweise die Details zu kombinierten Warnhinweisen, zu Testkäufen oder zur Meldung von Produkten an das Bundesamt für Gesundheit. Die Verordnung wird derzeit erarbeitet und im Sommer zur Vernehmlassung vorgelegt. Sowohl Gesetz als auch Verordnung werden voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Die Umsetzung der Initiative wird voraussichtlich 2026 erfolgen.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 24. Mai 2023 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG)
- Resolutions
-
Date Council Text 21.09.2023 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 29.02.2024 1 Ablehnung in der Gesamtabstimmung (= Nichteintreten) 16.09.2024 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 13.03.2025 1 Abweichung 04.06.2025 2 Zustimmung 20.06.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung 20.06.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 21.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Tabakwerbung - Ständerat will striktes Tabakwerbeverbot in gedruckten Medien</strong><br><strong>Im Innenteil von Zeitungen und Zeitschriften soll Tabakwerbung verboten werden. Das fordert der Ständerat. Er will die von Volk und Ständen angenommene Tabakwerbeverbotsinitiative in diesem Punkt strikt umsetzen. Andernorts beschloss er Ausnahmen.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer hat am Donnerstag die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung des Tabakproduktegesetzes in einem zentralen Punkt angenommen. Konkret soll Werbung in Presseerzeugnissen verboten werden - es sei denn, diese sind hauptsächlich für den ausländischenMarkt oder ausschliesslich für die in der Tabakbranche tätigen Personen bestimmt.</p><p class="Standard_d">Das beschloss der Rat mit 22 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Eine Mitte-Links-Mehrheit setzte sich durch. Die vorberatende Kommission hatte das Verbot abschwächen wollen. So sollte Werbung in Publikationen, die mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene verkauft werden, erlaubt bleiben.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Unterschiedliche Interpretation der Verfassung</p><p class="Standard_d">Die Debatte zu diesem Kernpunkt der Vorlage war teilweise hitzig. Laut Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU) wäre bei einer strikten Interpretation des Verfassungsartikels jedes Inserat, das Jugendliche sehen könnten, verfassungswidrig. Die Initianten hätten das Verbot jedoch nicht absolut, sondern relativ ausgelegt. Deshalb gebe es Handlungsspielraum.</p><p class="Standard_d">Esther Friedli (SVP/SG) erinnerte daran, dass auch andere Volksinitiativen nicht umgesetzt worden seien und verwies dabei auf die Diskussionen rund um die SVP-Zuwanderungsinitiative. Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) konterte: Auch wenn das Parlament damals Fehler gemacht habe, gelte es nun, diesen Fehler nicht noch einmal zu machen.</p><p class="Standard_d">"Wenn die Verfassung geändert wird, dann haben wir das gefälligst umzusetzen", gab Pirmin Bischof (Mitte/SO) zu bedenken. Der Wortlaut der Initiative sei absolut unmissverständlich: "Der Bund verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht."</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Initianten für strikte Umsetzung</p><p class="Standard_d">Hans Stöckli (SP/BE), einer der Initianten der Tabakwerbeverbotsinitiative, kritisierte die laschen Tabakwerbebestimmungen in der Schweiz. Wenn die Initiative konsequent umgesetzt werde, würden bald Hunderttausende Menschen weniger rauchen. Damit würden Milliarden an Franken eingespart.</p><p class="Standard_d">"Die meisten beginnen als Jugendliche mit dem Rauchen", so Maya Graf (Grüne/BL). Deshalb gelte es, die Tabakwerbung für die jungen Leute zu verbieten. Auch Gesundheitsminister Alain Berset warb für eine strikte Umsetzung der Initiative.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Verschiedene Ausnahmen</p><p class="Standard_d">Der Ständerat folgte dem Bundesrat nicht in allen Punkten und schwächte die Vorlage teilweise ab. So soll der Verkauf von Tabakprodukten und von elektronischen Zigaretten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten, die von Minderjährigen besucht werden können, nicht verboten werden. Hier setzte sich eine Mitte-Rechts-Mehrheit mit 22 zu 18 Stimmen durch.</p><p class="Standard_d">Auch soll die direkte, persönlich ausgeführte Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos mittels Degustationen und Kundenpromotionen möglich bleiben - auch an Orten, zu denen Minderjährige Zugang haben. Diesen Entscheid fällte der Ständerat mit 23 zu 17 Stimmen.</p><p class="Standard_d">Ausserdem soll Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten weiterhin erlaubt sein, sofern diese für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist. Analog geregelt hat der Ständerat auch das Sponsoring von Veranstaltungen. Er beschloss dies mit 25 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Keine Meldepflicht für Ausgaben</p><p class="Standard_d">Keinen Widerstand gab es in der kleinen Kammer an weiteren Änderungen am Entwurf des Bundesrats. So sollen die Anforderungen an das System zur Alterskontrolle bei Onlineverkäufen und -werbung präziser definiert werden. Zudem wurde die Meldepflicht der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für Tabakproduktehersteller gestrichen, da diese kein Anliegen der Initiative sei.</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Teilrevision des Tabakproduktegesetzes mit 37 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. </p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 29.02.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Striktere Regeln für Tabakwerbung sind derzeit nicht mehrheitsfähig</strong><br><strong>Das Parlament tut sich mit neuen Einschränkungen für die Tabakwerbung weiterhin schwer. Eine Vorlage zur Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Tabakwerbeverbotsinitiative ist am Donnerstag im Nationalrat am Widerstand von SVP, SP und Grünen gescheitert - zumindest vorläufig.</strong></p><p class="Standard_d">Kinder und Jugendliche dürfen künftig keine Werbung für Tabakwaren mehr zu sehen bekommen. Das haben Volk und Stände im Februar 2022 mit der Volksinitiative "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung (Tabakwerbeverbotsinitiative)" in die Verfassung geschrieben.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will die Initiative mit einem umfassenden Werbeverbot umsetzen, für Tabakprodukte und auch für E-Zigaretten. Der Ständerat schwächte die Vorlage im vergangenen Herbst ab - zum Unmut der linken Initianten.</p><p class="Standard_d">Am Donnerstag war nun der Nationalrat am Zug. Die über zweieinhalbstündige Debatte war lebhaft, die Differenzen zwischen den politischen Lagern gross - am Ende zu gross, um eine mehrheitsfähige Lösung zu finden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Parlament und nicht Bundesrat in der Pflicht</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung lehnte die grosse Kammer die Vorlage ab, mit 121 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen. SVP, SP, Grüne sagten fast geschlossen Nein. Die Gründe dafür waren unterschiedlich.</p><p class="Standard_d">Die SVP machte bereits in der Eintretensdebatte deutlich, dass ihr der Entwurf des Bundesrats zu weit gehe. "Wir wollen ein vernünftiges, in der Praxis umsetzbares Gesetz, das die Initiative umsetzt, aber nicht mehr", sagte Fraktionssprecher Andreas Glarner (AG).</p><p class="Standard_d">Glarner und seine Parteikollegen verwiesen auf die freie Marktwirtschaft. Es dürfe nicht sein, dass in Publikationen wie der "Bilanz" oder der "Neuen Zürcher Zeitung" Tabakwerbung künftig verboten sein solle. "Ich kenne keine Minderjährigen, die diese Presseerzeugnisse lesen." Durch das geplante Sponsoringverbot für Tabakunternehmen stünden zudem viele Anlässe vor dem Aus.</p><p class="Standard_d">Mit 126 zu 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte die grosse Kammer den Rückweisungsantrag jedoch ab. Die Mehrheit war der Ansicht, dass das Parlament und nicht der Bundesrat Änderungen am Tabakproduktegesetz vornehmen solle, damit dieses mehrheitsfähig sei.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"So liberal wie möglich und so restriktiv wie nötig"</p><p class="Standard_d">Eine Stunde später war jedoch klar, dass dieses Ziel nicht erreicht werden konnte. Neben der SVP, die das Gesetz mit verschiedenen Anträgen abschwächen wollte, scheiterte auch die Ratslinke mit Vorschlägen, die das Gegenteil bewirken wollten. Am Ende gingen die Werbeeinschränkungen für die Tabakindustrie der SVP zu weit und der SP und den Grünen zu wenig weit.</p><p class="Standard_d">Umstritten sind verschiedene Punkte: Unter anderem gehen die Meinungen auseinander bei der Frage, für welche Presseerzeugnisse ein Tabakwerbeverbot gelten soll. Auch die Regeln für die Verkaufsförderung, der Verkauf von Tabakprodukten durch mobiles Personal an öffentlich zugänglichen Orten und das Sponsoring von Veranstaltungen werden kontrovers diskutiert. Die Bürgerlichen plädieren für mehrere Ausnahmen. Die Linke will ein umfassendes Werbeverbot.</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecher Lorenz Hess (Mitte/BE) plädierte in der Eintretensdebatte für eine "adäquate und möglichst rasche Umsetzung" der Initiative. Mit den Mehrheitsvorschlägen würden die Forderungen des Volksbegehrens weitgehend erfüllt. Eine hundertprozentige Umsetzung der Initiative könne man wohl nie erreichen.</p><p class="Standard_d">Die Initiative sehe kein umfassendes Werbeverbot vor, gab Regine Sauter (FDP/ZH) namens ihrer Fraktion zu bedenken. Tabakwerbung dürfe nur Minderjährige nicht erreichen. Erwachsene könnten Tabakprodukte legal erwerben. Da müsse es auch möglich sein, bei dieser Zielgruppe zu werben. "Legiferieren wir so liberal wie möglich und so restriktiv wie nötig", sagte Sauter.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Frage der Verfassungskonformität</p><p class="Standard_d">Das Parlament sei daran, die Verfassung zu verletzen, hielt dagegen Manuela Weichelt (Grüne/ZG) fest. Das bestätige auch ein vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfasster und durch das Bundesamt für Justiz (BJ) konsolidierter Bericht.</p><p class="Standard_d">Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider nahm ebenfalls Bezug auf dieses Gutachten. Es sei am Parlament, die Initiative verfassungskonform umzusetzen.</p><p class="Standard_d">Melanie Mettler (GLP/BE) wies im Namen ihrer Fraktion darauf hin, dass viele Fragen zur Umsetzung der Initiative nicht klar beantwortet werden könnten. "Es gibt kein Schwarz-Weiss." Unstrittig sei, dass Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung geschützt werden müssten.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat beharrt auf Ausnahmen bei Werbung für Zigaretten</strong><br><strong>Der Ständerat will weiterhin kein umfassendes Werbeverbot zur Umsetzung der Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung". Er hat am Montag an früheren Beschlüssen festgehalten und Ausnahmebestimmungen im Gesetz belassen.</strong></p><p class="Standard_d">In der Schlussabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage mit 28 zu 12 Stimmen bei vier Enthaltungen deutlich an. Die vorangegangenen Entscheidungen fielen teils jedoch jeweils relativ knapp mit wenigen Stimmen Unterschied.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision erreichen, dass Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten Kinder und Jugendliche wie verfassungsrechtlich vorgeschrieben nicht mehr erreicht.</p><p class="Standard_d">Wie schon im Herbst 2023 sprach sich die kleine Kammer dafür aus, Ausnahmen für mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten im Gesetz zu verankern. Zudem sollen Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten und das Sponsoring von Veranstaltungen erlaubt bleiben, sofern die Werbung vor Ort für Minderjährige weder zugänglich noch sichtbar ist.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Keine speziellen Regeln für Zigarren</p><p class="Standard_d">Bei der zweiten Behandlung des Geschäfts verschärfte der Ständerat lediglich die Formulierung einer Ausnahmebestimmung. Minderheitsanträge, der Landesregierung zu folgen und auf die Ausnahmen zu verzichten, lehnte er aber mit einer Ausnahme ab.</p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer wollte ursprünglich die direkte, persönlich ausgeführte Verkaufsförderung von Zigarren und Zigarillos weiterhin zulassen. Bei der zweiten Beratung kam sie mit einer Stimme Mehrheit auf den Entscheid zurück.</p><p class="Standard_d">Matthias Michel wollte eine weitere Ausnahme: Werbung im Innenteil von Zeitschriften und Zeitungen sollte erlaubt bleiben, sofern diese hauptsächlich über Abonnements verkauft werden und die Leserschaft zu mindestens 95 Prozent aus Erwachsenen besteht. Sein Einzelantrag scheiterte mit 23 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"Tabakwerbung omnipräsent"</p><p class="Standard_d">Bei der Debatte ging es auch um Grundsätzliches. "Wir müssen heute hier zeigen, auf welcher Seite wir stehen", warb Flavia Wasserfallen (SP/BE) erfolglos für eine restriktive Regelung. Heute sei Tabakwerbung omnipräsent. Und die Schweiz sei im regulatorischen Bereich das Schlusslicht.</p><p class="Standard_d">Bei der Beratung der Initiative sei nicht bestritten gewesen, dass diese auch auf das Sponsoring von Veranstaltungen und oder den Einsatz mobilen Verkaufspersonals ziele, so Wasserfallen. Die vorgeschlagenen Ausnahmen hinsichtlich Veranstaltungen kritisierte sie als nicht praktikabel.</p><p class="Standard_d">Hannes Germann (SVP/SH) wies den Vorwurf zurück, der Ständerat wolle die Initiative unterlaufen. Er argumentierte, dass Jugendliche auch Cannabis konsumierten, obwohl die Werbung dafür in der Schweiz verboten sei.</p><p> </p><p class="Standard_d">Zurück in den Nationalrat</p><p class="Standard_d">Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte dagegen, die Entwicklung des Raucheranteils beispielsweise in Grossbritannien zeige, dass Einschränkungen bei der Werbung wirkten.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat nähert sich beim Tabakwerbeverbot der kleinen Kammer an</strong><br><strong>Beim Tabakwerbeverbot nähern sich der Nationalrat und der Ständerat einander an. Der Nationalrat liess in der begonnenen Debatte über die Vorlage, mit der die Volksinitiative "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung" umgesetzt werden soll, durchblicken, dass er ein Gesetz auf die Beine bringen will.</strong></p><p class="Standard_d">Ein Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat vonseiten einer SVP-Minderheit scheiterte am Montag im Rat. Zu einer Gesamtabstimmung über die Vorlage kam es aus zeitlichen Gründen nicht mehr.</p><p class="Standard_d">In der Eintretensdebatte wurde klar, dass der Nationalrat Willens ist, die gesetzliche Umsetzung unter Dach und Fach zu bringen. "Die Vorlage, wie sie hier auf dem Tisch liegt, ist die bestmögliche Lösung", sagte Kommissionsberichterstatter Lorenz Hess (Mitte/BE). Sie sei ein Mittelweg zwischen Vorstössen und Anträgen, die eine sehr liberale Haltung verträten und denjenigen, die ein totales Werbeverbot für Tabakprodukte anstrebten. Hier sei demnach nur ein Kompromiss möglich.</p><p class="Standard_d">Der Volkswille solle umgesetzt werden, hiess es denn auch in den Fraktionsvoten. Was damit gemeint ist, darüber waren sich die Nationalrätinnen und Nationalräte weiterhin uneinig: Aus Sicht der Bürgerlichen geht es bei der Vorlage "nicht um ein umfassendes Werbeverbot", aus Sicht der Ratslinken um ein "Gesetz ohne Schlupflöcher".</p><p class="Standard_d">Nachdem die grosse Kammer die Vorlage für ein entsprechendes Tabakwerbeverbot am Ende der ersten Beratung noch abgelehnt hatte, beharrte der Ständerat im Herbst auf mehrere Ausnahmebestimmungen im Gesetz. Eine Mehrheit der zuständigen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) brachte im Vorfeld der neuerlichen Debatte nun in mehreren Punkten Kompromissvorschläge ein.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Kompromissvorschlag für Presse</p><p class="Standard_d">So votierte der Rat im Sinne der kleinen Kammer gegen eine SVP-Minderheit, die "Hinweise auf Verkaufsförderung oder Sponsoring" für Tabakprodukte vom Werbeverbot ausnehmen wollte. Ebenso folgte er dem Ständerat betreffend ein Verbot der Werbung für Tabakprodukte dort, wo die Werbung für Minderjährige sichtbar oder zugänglich ist.</p><p class="Standard_d">In Presseerzeugnissen will der Nationalrat Tabakwerbung zudem nicht verbieten, wenn deren Leserschaft zu mindestens 98 Prozent aus Erwachsenen besteht und die Werbung nur im Innenteil der jeweiligen Publikation erscheint. Hierbei folgte er der Mehrheit der SGK-N, die dem Ständerat damit einen Kompromissvorschlag unterbreitete.</p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer wollte - wie der Bundesrat - Tabakwerbung in Presserzeugnissen im Allgemeinen verbieten. Eine bürgerliche Minderheit wollte die Untergrenze auf 95 Prozent senken, scheiterte aber im Nationalrat. Eine links-grüne Minderheit, welche Tabakwerbung in Presseerzeugnissen allgemein verbieten wollte, scheiterte ebenfalls.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat sehe die Präzisierung bei Presse-Erzeugnissen als einen elementaren Teil der Umsetzung der Initiative an, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.</p><p class="Standard_d">Über einige Anträge zum Tabakproduktegesetz stimmte der Nationalrat aus zeitlichen Gründen nicht ab. Somit kam es denn auch nicht zu einer Gesamtabstimmung über die Vorlage. Die Debatte soll am 13. März weitergeführt werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Annahme der Vorlage bleibt offen</p><p class="Standard_d">Anfang 2022 nahmen Volk und Stände die Initiative "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung" mit 56,6 Prozent Ja-Stimmen an. Sie verlangt, dass "jede Form von Tabakwerbung, die Kindern zugänglich ist, verboten wird". Das Tabakproduktegesetz soll laut dem Bundesrat die Bevölkerung, insbesondere Minderjährige, vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums schützen.</p><p class="Standard_d">Sollte der Nationalrat die Vorlage in der voraussichtlich in der kommenden Woche stattfindenden Gesamtabstimmung ein zweites Mal ablehnen, ist das Geschäft erledigt. Das Parlament müsste dann für die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels auf Feld eins beginnen. Nimmt der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung an, muss erneut der Ständerat darüber befinden.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 13.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte suchen bei Regeln für Tabakwerbung einen Kompromiss</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die eidgenössischen Räte wollen die Tabakwerbeverbotsinitiative nicht wortgetreu umsetzen. Der Nationalrat hat im zweiten Anlauf einem Umsetzungsgesetz zugestimmt, das einen Mittelweg anstrebt zwischen einer sehr liberalen Haltung und einem totalen Werbeverbot.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer hiess am Donnerstag die entsprechende Teilrevision des Tabakproduktegesetzes in der Gesamtabstimmung gut - mit 145 zu 32 Stimmen bei 17 Enthaltungen. Mit der Vorlage soll die Volksinitiative "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung" umgesetzt werden, die im Februar 2022 von Volk und Ständen angenommen wurde.</p><p class="Standard_d">Die Initiative verlangt, dass "jede Form von Tabakwerbung, die Kindern zugänglich ist, verboten wird". Nachdem die grosse Kammer die Vorlage für ein entsprechendes Tabakwerbeverbot am Ende seiner ersten Beratung Ende Februar 2024 abgelehnt hatte, beharrte der Ständerat im vergangenen Herbst auf mehreren Ausnahmebestimmungen im Gesetz.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"Die bestmögliche Lösung"</p><p class="Standard_d">Inzwischen hat der Wind auch im Nationalrat gedreht. Eine Mehrheit der zuständigen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) brachte im Vorfeld der neuerlichen Debatte in mehreren Punkten Kompromissvorschläge ein, die schliesslich auch im Rat durchkamen.</p><p class="Standard_d">Ein Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat vonseiten einer SVP-Minderheit war bereits in der vergangenen Woche gescheitert. Nach dem Abschluss der Detailberatung am Donnerstag zeigte sich, dass nur noch ein Teil der SVP-Fraktion grundsätzlich gegen die Vorlage opponierte. Ein Teil der Ratslinken, die auf schärfere Werberestriktionen pochen, enthielt sich der Stimme.</p><p class="Standard_d">"Die Vorlage, wie sie hier auf dem Tisch liegt, ist die bestmögliche Lösung", sagte Kommissionsberichterstatter Lorenz Hess (Mitte/BE) in der Eintretensdebatte. Sie sei ein Mittelweg zwischen Vorstössen und Anträgen, die eine sehr liberale Haltung verträten, und denjenigen, die ein totales Werbeverbot für Tabakprodukte anstrebten. Es sei demnach nur ein Kompromiss möglich.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Noch keine Lösung für Printmedien</p><p class="Standard_d">Diese Lösung sieht beispielsweise vor, dass Werbung im Innenteil von Zeitungen und Zeitschriften erlaubt bleiben soll, wenn die Erzeugnisse mehrheitlich über Abonnemente verkauft werden und die Leserschaft zu mindestens 98 Prozent aus Erwachsenen besteht. Die kleine Kammer beschloss bisher - im Sinne des Bundesrats -, Tabakwerbung in Presserzeugnissen im Allgemeinen zu verbieten.</p><p class="Standard_d">Auch der Verkauf von Tabakprodukten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlichen Orten soll nach dem Willen des Nationalrats möglich sein. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat sprach sich weiter dafür aus, dass die Förderung des Verkaufs von Zigarren und Zigarillos mittels Degustationen und Kundenpromotionen nur dann erlaubt ist, wenn sie sich ausschliesslich an Erwachsene richtet. Mit diesen Vorschlägen muss sich nun noch einmal der Ständerat befassen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Hohe Folgekosten</p><p class="Standard_d">In weiteren Punkten haben sich die Räte bereits gefunden. Demnach sollen Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten und das Sponsoring von Veranstaltungen erlaubt bleiben, sofern die Werbung vor Ort für Minderjährige weder zugänglich noch sichtbar ist.</p><p class="Standard_d"> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte wollen Tabakwerbeverbotsinitiative nicht wortgetreu umsetzen</strong><br><strong>Das Parlament will die Tabakwerbeverbotsinitiative nicht wortgetreu umsetzen. Das nun bereinigte Umsetzungsgesetz strebt einen Mittelweg zwischen einer sehr liberalen Haltung und einem totalen Werbeverbot an.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat bereinigte im Rahmen der Teilrevision des Tabakproduktegesetzes am Mittwoch alle Differenzen zum Nationalrat. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.</p><p class="Standard_d">Mit der Vorlage soll die Volksinitiative "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung" umgesetzt werden, die im Februar 2022 von Volk und Ständen angenommen wurde. Die Initiative verlangt, dass "jede Form von Tabakwerbung, die Kindern zugänglich ist, verboten wird".</p><p class="Standard_d">Nachdem die grosse Kammer die Vorlage in ihrer ersten Beratung Anfang 2024 abgelehnt hatte, beharrte der Ständerat im letzten Herbst auf mehreren Ausnahmebestimmungen im Gesetz. Zuletzt war der Nationalrat in der Frühlingssession auf mehrere Kompromissvorschläge eingegangen. Nun tat es ihm die kleine Kammer gleich.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Mitte-Rechts setzt sich bei Pressewerbung durch</p><p class="Standard_d">Einerseits einigten sich die Räte in der Frage der Zulassung von Tabakwerbung in Zeitunten und Zeitschriften. Sie wird dort verboten, es sei denn, die Werbung ist im Innenteil von Publikationen, die mehrheitlich über Abonnements verkauft werden und deren Leserschaft zu mindestens 98 Prozent aus Erwachsenen besteht.</p><p class="Standard_d">Damit folgte die kleine Kammer der Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). Und mit der Einigung in diesem Punkt wurde klar, dass das Parlament die Tabakwerbeverbotsinitiative nicht wortgetreu umsetzen umsetzen will.</p><p class="Standard_d">Eine Mitte-Links Minderheit im Rat wollte die Werbung in Presseerzeugnissen vollständig verbieten, da das Bundesamt für Justiz davon ausgehe, dass die Version des Nationalrats "eher nicht verfassungskonform" sei. Tatsächlich geht das Bundesamt davon aus, dass mit der Neuregelung mit 98 Prozent erwachsenen Leserinnen und Lesern rund 50 Zeitungen und 40 Zeitschriften Tabakwerbung in der Schweiz weiterhin publizieren dürften.</p><p class="Standard_d">Im Abstimmungsbüchlein sei aber "glasklar" gewesen, dass Tabakwerbung Minderjährige "nicht mehr erreichen dürfe", sagte Flavia Wasserfallen (SP/BE). "Sie müssen entscheiden, ob sie konsequent und verfassungskonform sein wollen, oder ob eine Ausnahmebestimmung eingeführt werden soll."</p><p class="Standard_d">Matthias Michel (FDP/ZG) erwiderte, die Initianten hätten ihre Initiative "selbst wörtlich nicht so streng ausgelegt". Seine Ansicht setzte sich im Rat am Ende durch - wie schon im Nationalrat.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Werbung bei mobilem Verkauf möglich</p><p class="Standard_d">Auch der Verkauf von Tabakprodukten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlichen Orten soll möglich sein. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist. Hier folgte der Ständerat einer Minderheit, die die Regelung analog zum Nationalrat auslegen wollte.</p><p class="Standard_d">Wie der Nationalrat sprach sich zudem auch der Ständerat dafür aus, dass die Förderung des Verkaufs von Zigarren und Zigarillos mittels Degustationen und Kundenpromotionen nur noch dann erlaubt ist, wenn sie sich ausschliesslich an Erwachsene richtet. Eine links-grüne Minderheit wollte hierbei der Version des Bundesrates folgen, wonach die Verkaufsförderung nur noch dort zulässig ist, wo Minderjährige keinen Zugang haben. Sie unterlag aber im Rat.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Grosses Gesundheitsproblem</p><p class="Standard_d">Die Initiativträgerschaft Kinder ohne Tabak sprach in einer Reaktion auf den Parlamentsbeschluss von einem "in knapp genügender Form umgesetzten Gesetzgebungsauftrag". Werbung für Tabakprodukte sei künftig in den meisten Kanälen, die Kinder und Jugendliche erreichen könnten, verboten oder stark eingeschränkt. Nun gehe es an die Umsetzung auf Verordnungsstufe. Die Trägerschaft der Initiative werde sich aktiv dafür einsetzen, "dass auch hier der verfassungsmässige Auftrag konsequent umgesetzt wird", hiess es in einer Mitteilung am Mittwoch.</p>
- Updated
- 01.07.2025 12:00