Asylgesetz (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes). Änderung
Details
- ID
- 20240038
- Title
- Asylgesetz (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes). Änderung
- Description
- Botschaft ...
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.04.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Mehr Sicherheit in Bundesasylzentren: Bundesrat verabschiedet Botschaft</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Sicherheit von Mitarbeitenden und Asylsuchenden in den Bundesasylzentren verbessern. Gestützt auf Empfehlungen von Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer hat er an seiner Sitzung vom 24. April 2024 eine Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. </strong></p><p class="Standard_d">Im Frühjahr 2021 hatten Medien und Nichtregierungsorganisationen den Vorwurf erhoben, in den Zentren des Bundes (BAZ) komme es zu Gewaltanwendung durch die Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste. Im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) untersuchte Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer deshalb die Gewährleistung der Sicherheit in den BAZ. In seinem Bericht vom 30. September 2021 kommt er zum Schluss, dass in den BAZ keine systematische Gewalt angewandt wird und die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Er empfiehlt jedoch Verbesserungen, um die Sicherheit sowohl der Mitarbeitenden als auch der Asylsuchenden zu erhöhen.</p><p class="Standard_d">Einige dieser Empfehlungen konnte das SEM bereits auf betrieblicher Ebene umsetzen. So wurden etwa interne Abläufe angepasst oder die Präsenz des SEM im Sicherheits- und Betreuungsbereich ausgebaut. Mit einer Verordnungsänderung, die am 15. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurden die vorübergehende Festhaltung zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr und die Durchsuchung neu geregelt. Seither hat die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle abgenommen. Weitere Empfehlungen, die eine Änderung des Asylgesetzes (AsylG) erfordern, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. April 2024 zu Handen des Parlaments verabschiedet.</p><p> </p><p class="Standard_d">Klare gesetzliche Grundlage</p><p class="Standard_d">Zur Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage sollen neu die wichtigsten Aufgaben des SEM in den BAZ sowie an den Flughäfen im Asylgesetz geregelt werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden. Auch soll explizit geregelt werden, in welchen Bereichen das SEM zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung polizeilichen Zwang anwenden oder polizeiliche Massnahmen ergreifen kann und wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister oder an die zuständigen kantonalen Polizeibehörden übertragen werden können. Zudem soll das Disziplinarwesen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Schliesslich soll die Möglichkeit der vorübergehenden Festhaltung einer Person während maximal zwei Stunden zur Abwehr einer ernsten und unmittelbaren Gefahr im AsylG geregelt werden.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft ...
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Asylgesetz (AsylG) (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes)
- Resolutions
-
Date Council Text 18.09.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 18.12.2024 2 Abweichung 10.03.2025 1 Abweichung 13.03.2025 2 Abweichung 17.03.2025 1 Abweichung 18.03.2025 2 Zustimmung 21.03.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will mit neuen Regeln Sicherheit um Asylzentren erhöhen</strong><br><strong>Der Nationalrat will nach Sicherheitsvorfällen in und um die Bundesasylzentren handeln. Er hat verschiedene in der Praxis gelebte Disziplinarmassnahmen gesetzlich verankert. Zusätzlich sollen der Anwendungsbereich und die Instrumente der Behörden ausgeweitet werden.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 104 zu 87 Stimmen sagte die grosse Kammer am Mittwoch in der Gesamtabstimmung Ja zu verschiedenen Änderungen im Asylgesetz. Diese sollen klarer regeln, wer auf welcher Grundlage disziplinarische Massnahmen anwenden darf.</p><p class="Standard_d">Ziel ist es, die Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie von den Mitarbeitenden in Bundesasylzentren zu verbessern. Basis für den vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesentwurf waren Empfehlungen von alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer vom Herbst 2021.</p><p class="Standard_d">Zuvor waren Vorwürfe publik geworden, wonach private Sicherheitsleute in den Bundesasylzentren immer wieder Gewalt gegenüber Asylsuchenden angewendet haben sollen. Inzwischen ist in den Asylzentren des Bundes die Zahl von Aggressionen, Drohungen, Belästigungen und weiteren Vorfällen gesunken, wie der Bundesrat in der Botschaft zur Vorlage schreibt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Gelebte Praxis im Gesetz abbilden</p><p class="Standard_d">Trotzdem sollen im Asylgesetz künftig die wichtigsten Aufgaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) in diesen Zentren und an den Flughäfen verankert werden, um klare Grundlagen zu schaffen. Dabei sollen jene Bereiche ausdrücklich genannt werden, in denen das SEM polizeilichen Zwang oder polizeiliche Massnahmen anwenden darf, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.</p><p class="Standard_d">Auch soll geregelt werden, wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister oder an die zuständigen kantonalen Polizeibehörden übertragen werden können. Beispielsweise soll die Möglichkeit der vorübergehenden Festhaltung einer Person während maximal zwei Stunden zur Abwehr einer ernsten und unmittelbaren Gefahr im Asylgesetz verankert werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Handys konfiszieren</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat stimmte als Erstrat allen Vorschlägen zu und ging in zwei Punkten weiter als die Landesregierung. So soll die Zone um die Bundesasylzentren vergrössert werden, in der gegen Asylsuchende Disziplinarmassnahmen ergriffen werden können, wenn ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat will die Ordnung auch "in der Umgebung" von Bundesasylzentren staatlich sicherstellen. Der Bundesrat will dies nur "in unmittelbarer Nähe" der Zentren tun. Laut Justizminister Beat Jans ist der Bund heute für die Sicherheit im Umkreis von wenigen hundert Metern rund um die Zentren zuständig. "Was darüber hinausgeht, liegt klar in der Kompetenz der Kantone."</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat sah dies anders und weitete die Vorlage in einem zweiten Punkt aus: So sollen SEM-Mitarbeitende künftig auch elektronische Geräte wie Handys von Asylsuchenden konfiszieren können zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung. Der Einwand von Bundesrat Jans, wonach diese Bestimmung in Konflikt stehe mit der Bundesverfassung, blieb von einer Mehrheit ungehört.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Rote Linien auf beiden Seiten</p><p class="Standard_d">Insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Polparteien SVP und Grüne stellten Minderheitsanträge, da ihnen der Entwurf unausgeglichen schien - für die SVP zu sehr zugunsten der Asylsuchenden, für die Grünen zu sehr zu deren Ungunsten.</p><p class="Standard_d">Beide Fraktionen waren am Ende der über dreistündigen Debatte unzufrieden mit dem Ergebnis und lehnten die Vorlage ab. Die FDP, Mitte-Partei und die GLP stimmten dafür. Auch die SP-Fraktion sagte schliesslich Ja, obwohl ihre selbstdefinierten "roten Linien" überschritten wurden.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will mit neuen Regeln Sicherheit um Asylzentren erhöhen</strong><br><strong>Das Parlament will nach Sicherheitsvorfällen in und um Bundesasylzentren handeln. Es hat verschiedene in der Praxis gelebte Disziplinarmassnahmen gesetzlich verankert. Zusätzlich sollen der Anwendungsbereich und die Instrumente der Behörden ausgeweitet werden.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 38 zu 0 Stimmen sagte der Ständerat am Mittwoch als Zweitrat Ja zu verschiedenen Änderungen im Asylgesetz. Diese sollen die Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie von Mitarbeitenden in Bundesasylzentren sowie in Unterkünften an Flughäfen verbessern.</p><p class="Standard_d">Basis der Reform sind Empfehlungen von alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer vom Herbst 2021. Zuvor waren Vorwürfe publik geworden, wonach private Sicherheitsleute in den Bundesasylzentren immer wieder Gewalt gegenüber Asylsuchenden angewendet haben sollen. Inzwischen ist in den Asylzentren des Bundes die Zahl von Aggressionen, Drohungen, Belästigungen und weiteren Vorfällen gesunken, wie der Bundesrat in der Botschaft zur Vorlage schreibt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Handys dürfen eingezogen werden</p><p class="Standard_d">Trotzdem sollen im Asylgesetz künftig die wichtigsten Aufgaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) in diesen Zentren und an den Flughäfen verankert werden, um klare Grundlagen zu schaffen. Dabei sollen jene Bereiche ausdrücklich genannt werden, in denen das SEM polizeilichen Zwang oder polizeiliche Massnahmen anwenden darf, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.</p><p class="Standard_d">Auch soll geregelt werden, wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister oder an die zuständigen kantonalen Polizeibehörden übertragen werden können. Beispielsweise soll die Möglichkeit der vorübergehenden Festhaltung einer Person während maximal zwei Stunden zur Abwehr einer ernsten und unmittelbaren Gefahr im Asylgesetz verankert werden.</p><p class="Standard_d">Das Parlament folgte allen Vorschlägen des Bundesrats. In zwei Punkten gehen die Räte weiter. So wird die Zone um die Bundesasylzentren vergrössert, in der gegen Asylsuchende Disziplinarmassnahmen ergriffen werden können, wenn ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Zudem können SEM-Mitarbeitende künftig auch elektronische Geräte wie Handys von Asylsuchenden konfiszieren.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Justizminister Jans kritisiert Verschärfungen</p><p class="Standard_d">Der Ständerat beschloss weitere Verschärfungen. Demnach sollen renitente Asylsuchende nicht nur maximal 72 Stunden von den allgemein zugänglichen Räumen eines Bundesasylzentrums ausgeschlossen werden können, sondern bis zu zehn Tage. Dieser Entscheid fiel mit 25 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p class="Standard_d">Mathias Zopfi (Grüne/GL) sprach von "drakonischen Verschärfungen", die nie Absicht gewesen seien des Erlasses. Laut den Gegnerinnen und Gegnern der Verschärfung ist dabei unklar, wie diese in der Praxis umgesetzt werden soll: Die meisten Asylzentren verfügten aktuell über keine dafür geeigneten Gebäudestrukturen. "Der Schuss geht nach hinten los, das funktioniert nicht", gab Justizminister Beat Jans zu bedenken.</p><p class="Standard_d">Ebenfalls gegen den Willen des Bundesrats und der Ratslinken schränkte die kleine Kammer mit 22 zu 19 Stimmen die Beschwerdemöglichkeiten von Asylsuchenden ein. Gemäss Beschluss des Ständerats können Betroffene nicht mehr beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Zuweisung in ein besonderes Zentrum für renitente Asylsuchende Beschwerde erheben.</p><p class="Standard_d">"Da gehen Sie ans Eingemachte", warnte Bundesrat Jans. Der Zugang zu einem unabhängigen Gericht sei essenziell. Die Zuweisung in ein besonderes Zentrum ist laut Bundesverwaltungsgericht eine erhebliche Einschränkung der persönlichen und der Bewegungsfreiheit.</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 10.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 13.03.2025</strong></h3><p>Abweichung</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.03.2025</strong></h3><p>Abweichung</p><p> </p><h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will mit neuen Regeln Sicherheit um Asylzentren erhöhen</strong><br><strong>Das Parlament will nach Sicherheitsvorfällen in und um Bundesasylzentren handeln. Es hat verschiedene in der Praxis gelebte Disziplinarmassnahmen gesetzlich verankert. Zusätzlich sollen der Anwendungsbereich und die Instrumente der Behörden ausgeweitet werden.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat hat die Änderungen im Asylgesetz am Dienstag bereinigt und für die Schlussabstimmung bereit gemacht. Die Neuerungen sollen die Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie von Mitarbeitenden in Bundesasylzentren sowie in Unterkünften an Flughäfen verbessern.</p><p class="Standard_d">Basis der Reform sind Empfehlungen von alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer vom Herbst 2021. Zuvor waren Vorwürfe publik geworden, wonach private Sicherheitsleute in den Bundesasylzentren immer wieder Gewalt gegenüber Asylsuchenden angewendet haben sollen. Inzwischen ist in den Asylzentren des Bundes die Zahl von Aggressionen, Drohungen, Belästigungen und weiteren Vorfällen gesunken, wie der Bundesrat zur Vorlage schrieb.</p><p class="Standard_d">Trotzdem sollen im Asylgesetz künftig die wichtigsten Aufgaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) in diesen Zentren verankert werden. Dabei soll ausdrücklich genannt werden, in welchen Fällen das SEM polizeilichen Zwang oder polizeiliche Massnahmen anwenden darf, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.</p><p class="Standard_d">Auch soll geregelt werden, wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister oder an die zuständigen kantonalen Polizeibehörden übertragen werden können. Das Parlament folgte durchwegs den Vorschlägen des Bundesrats.</p><p class="Standard_d">In zwei Punkten gehen die Räte aber weiter. Die Zone um die Bundesasylzentren wird vergrössert, in der gegen Asylsuchende Disziplinarmassnahmen ergriffen werden können. Und SEM-Mitarbeitende können für die Verfahren oder die Sicherheit elektronische Geräte wie Handys von Asylsuchenden konfiszieren.</p><p class="Standard_d">Zuletzt umstritten waren Beschwerdemöglichkeiten für Asylsuchende gegen Disziplinarverfügungen des SEM. Der Nationalrat beschloss einen Kompromiss mit differenzierten Beschwerdewegen, je nach Massnahme. Bei einer Zuweisung in ein besonderes Zentrum für Renitente gibt es mehr Beschwerdemöglichkeiten als bei anderen Disziplinarverfahren. Der Ständerat schloss sich dem nun an.</p>
- Updated
- 02.04.2025 10:36