Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause). Änderung
Details
- ID
- 20240070
- Title
- Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause). Änderung
- Description
- Botschaft vom 13. September 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.09.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Ergänzungsleistungen: Bundesrat will betreutes Wohnen fördern</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Deshalb sollen künftig AHV- und IV- Rentnerinnen und -Rentner, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, Anspruch auf bestimmte Leistungen haben, die das selbständige Wohnen ermöglichen. Neu sollen etwa Notrufsysteme oder Mahlzeitendienste in den EL berücksichtigt werden. Die Leistungen sollen als vorschüssige Pauschalen ausbezahlt werden. An seiner Sitzung vom 13. September 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) ans Parlament verabschiedet. </strong></p><p class="Standard_d">Etwa ein Drittel der Personen, die in einem Alters- und Pflegeheim leben, benötigt weniger als eine Stunde Pflege pro Tag. Der Eintritt in ein Pflegeheim lässt sich verzögern oder sogar vermeiden, wenn ältere Menschen in einer altersgerechten Wohnung leben und/oder Spitex-Leistungen beziehen können. Es ist ein Bedürfnis älterer Menschen, dass sie so lange wie möglich selbstbestimmt im eigenen Zuhause wohnen können. Dafür benötigen sie nicht nur gesundheitliche Unterstützung, sondern auch Hilfe und Betreuung im Haushalt, Mahlzeitendienste oder eine sichere Umgebung (Sturzprävention).</p><p class="Standard_d">Inhalt der Botschaft</p><p class="Standard_d">Die neuen Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause sollen nicht nur Altersrentnerinnen und -rentnern mit EL zustehen, sondern auch Bezügerinnen und Bezügern einer IV-Rente mit EL. Damit wird das Gebot der Gleichbehandlung von Alters- und IV-Rentenbeziehenden berücksichtigt. Die Leistungen der EL werden aber erst ausgerichtet, wenn das Leistungsangebot der IV ausgeschöpft ist.</p><p class="Standard_d">Die Leistungen der EL für Hilfe und Betreuung zu Hause, mit welchen das betreute Wohnen unterstützt werden soll, sollen in Form einer Pauschale vorschüssig an die EL beziehende Person ausgerichtet werden, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt worden ist. Diese Auszahlungsmodalität ist für die Versicherten vorteilhaft, weil sie die Leistungen nicht vorfinanzieren müssen. Gleichzeitig bleibt der administrative Aufwand für die Durchführung begrenzt. Die Leistungen umfassen je nach Bedarf:</p><ul><li><p class="Standard_d">Notrufsystem</p></li><li><p class="Standard_d">Haushaltshilfe</p></li><li><p class="Standard_d">Mahlzeitendienst</p></li><li><p class="Standard_d">Fahr- oder Begleitdienst</p></li></ul><p class="Standard_d">Beim Zuschlag für die Miete einer barrierefreien Wohnung und der Kostenvergütung von entsprechenden Wohnungsanpassungen (Schwellen, Handläufe usw.) soll jeweils der effektive Betrag vergütet werden.</p><p class="Standard_d">Die Leistungen kommen Versicherten zugute, die aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Einschränkung eine gezielte Unterstützung benötigen, um selbständig wohnen zu können. Sie sollen, wie auch die Zuschläge fürs Wohnen, den Krankheits- und Behinderungskosten zugeordnet und damit vollständig von den Kantonen getragen werden. Die Kantone hatten dies in der Vernehmlassung bemängelt. In seiner Botschaft hält der Bundesrat daran fest, weil dies den Zuständigkeiten und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen entspricht, die seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs 2008 gelten. Schliesslich trägt der Bundesrat der angespannten finanziellen Lage des Bundes Rechnung.</p><p class="Standard_d">Die zusätzlichen Kosten für die Kantone werden für das Jahr 2030 auf rund 340 bis 730 Millionen Franken bei Einsparungen von 280 Millionen geschätzt. Die Einsparungen ergeben sich durch die verzögerten oder verhinderten Heimeintritte und fallen allein bei den Kantonen an.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 13. September 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG)
- Resolutions
-
Date Council Text 19.12.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 04.06.2025 2 Abweichung 11.06.2025 1 Abweichung 12.06.2025 2 Zustimmung 20.06.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.06.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat spricht sich für Beiträge für betreutes Wohnen aus</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen sollen dank Betreuung vermehrt zuhause wohnen können. Der Nationalrat hiess eine entsprechende Gesetzesanpassung gut. Mit der Vorlage sollen Alters- und Pflegeheime entlastet werden.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 129 Ja- bei 59 Nein-Stimmen nahm die grosse Kammer am Donnerstag die Vorlage in der Gesamtabstimmung an. Ein Antrag auf Nichteintreten der SVP scheiterte zuvor. Grundsätzlich war sich die Mehrheit einig, dass es die Vorlage braucht.</p><p class="Standard_d">"Betreuung zuhause ist heute ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Das verlangt aber Rahmenbedingungen, gerade bei Menschen, die finanziell nicht gut gestellt oder von Invalidität betroffen sind", sagte Christian Lohr (Mitte/TG).</p><p class="Standard_d">Die Schweiz stehe wegen des demografischen Wandels in den kommenden Jahrzehnten vor massiven Herausforderungen, sagte Samira Marti (SP/BS). Bis 2040 würden in der Schweiz 1000 zusätzliche Pflegeheime benötigt. Laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) bräuchten aber rund ein Drittel der gegenwärtig in einem Heim lebenden Personen nur rund eine Stunde Pflege pro Tag.</p><p class="Standard_d">"Menschen mit einer Behinderung sollen so selbstbestimmt leben wie sie möchten", sagte Cyril Aellen (FDP/GE). Das betreute Wohnen entspreche den Bedürfnissen der Menschen mit tiefem Pflegebedarf viel eher. Die Finanzierung der Ergänzungsleistungen müsste daher ausgebaut werden. Der Ausbau müsse aber finanziell tragbar sein.</p><p class="Standard_d">Die SVP stemmte sich gegen die Vorlage: "Es soll nun praktisch alles entschädigt werden, was der autonomen Lebensweise hilft. Damit wird die Sozialindustrie befeuert", sagte Rémy Wyssmann (SVP/SO). Die Ausgleichskassen arbeiteten heute schon am Anschlag. Dies sei auf die ständigen Revisionen der Ergänzungsleistungen zurückzuführen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Hilfen im psychosozialen Bereich einbezogen</p><p class="Standard_d">Mehrheitlich folgte der Nationalrat den Vorschlägen der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Zu reden gaben insbesondere die zu vergütenden Leistungen. Unterstützt werden mit Ergänzungsleistungen sollen je nach Bedarf unter anderem Hilfe im Haushalt und zusätzliche Beiträge für einen Nachtassistenzdienst, ein Mahlzeitendienst, Fahrdienste und Begleitung sowie ein Notrufsystem.</p><p class="Standard_d">Einen rot-grünen Minderheitsantrag für eine Erweiterung der Ergänzungsleistungen auf die Förderung und Begleitung in der Alltagsgestaltung, einen Besuchsdienst sowie Beratung und Koordination lehnte der Rat ab.</p><p class="Standard_d">Ergänzend und gegen den Willen der SVP bewilligte der Rat Hilfen im psychosozialen Bereich. Dies umfasst die Unterstützung der Erhaltung der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit im Alltag, soziale und gesellschaftliche Teilhabe und die Vorbeugung von sozialer Isolation sowie der Immobilität und psychischer Krisen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Pauschalen nicht erhöht</p><p class="Standard_d">Entgegen der Kommissionsmehrheit nahm der Rat auch einen Antrag von Benjamin Roduit (Mitte/VS) an, Personen, die ein Zimmer für einen nächtlichen Assistenzdienst zur Verfügung stellen müssen, mehr Geld zuzusprechen.</p><p class="Standard_d">Gestrichen wurde indes die Erhöhung des Freibetrags auf Erwerbseinkünfte. Die Kommission wollte diesen von pro Person 1000 Franken auf neu 2000 Franken erhöhen. Die bürgerliche Mehrheit befand, dass eine solche Erhöhung Mehrkosten in der Höhe von rund 33 Millionen Franken verursachen würde, die nicht tragbar seien.</p><p class="Standard_d">Auch von Rot-Grün geforderte höhere kantonale Mindestpauschalen fanden keine Mehrheit. Für die Vergütung der Leistungen legt der Kanton jeweils eine Pauschale fest. Die Summe Letzterer darf den Mindestbetrag von 11'160 Franken pro Person und Jahr nicht unterschreiten - so schlägt es der Bundesrat vor. Die beiden Minderheiten beantragten einen Mindestbetrag von 15'000 Franken sowie von 24'000 Franken.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Neue Leistungen sind "Mindestkatalog"</p><p class="Standard_d">"Bei den neuen Leistungen handelt es sich um einen Mindestkatalog", sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider. Der Bundesrat geht laut seiner Botschaft davon aus, dass rund 31'900 Personen im Rentenalter Leistungen in Anspruch nehmen dürften. Hinzu kommen könnten rund 30'000 Menschen, die wegen Invalidität Leistungen beziehen könnten.</p><p class="Standard_d">Die zusätzlichen Kosten für die Kantone werden für 2030 auf rund 340 bis 730 Millionen Franken geschätzt. Demgegenüber könnten die Kantone rund 280 Millionen sparen, weil weniger Menschen in ein Heim müssten.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 06.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat spricht sich für mehr Beiträge für betreutes Wohnen aus</strong><br><strong>Hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentner mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen sollen dank Betreuung vermehrt zuhause wohnen können. Im Rahmen seiner ersten Beratung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung machte der Ständerat am Mittwoch einen Schritt auf den Nationalrat zu. In der Gesamtabstimmung wurde die Änderung mit deutlichem Mehr angenommen.</strong></p><p class="Standard_d">So will auch der Ständerat Personen, die ein Zimmer für einen nächtlichen Assistenzdienst zur Verfügung stellen müssen, mehr Geld zusprechen. Dies entgegen einer Mitte-Rechts-Minderheit der kleinen Kammer und gegen den Willen des Bundesrates. "Der Bundesrat erachtet eine Erhöhung des Zuschlags für die Nachtassistenz als nicht angebracht", sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider am Mittwoch im Rat.</p><p class="Standard_d">Trotzdem folgte Letzterer der Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). "Wir sprechen von einer ganz relevanten Alterspopulation in der Zukunft", sagte etwa Pirmin Bischof (Mitte/SO). Laut Erhebungen würden in der Schweiz 2040 insgesamt 55'000 Pflegeplätze fehlen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Keine doppelten Beiträge</p><p class="Standard_d">Gleichzeitig stellte sich der Ständerat gegen den Beschluss des Nationalrates, dass, wenn in einem Haushalt gleichzeitig mehreren Nachtassistenzpersonen je ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss, die Zusatzbeiträge nicht auf die Pflegebedürftigen aufgeteilt, sondern doppelt ausbezahlt werden.</p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer votierte mit deutlichem Mehr dafür - im Sinne der SGK-S - dass ein entsprechender Beitrag zwischen den Pflegebedürftigen aufgeteilt wird. Eine links-grüne Minderheit votierte im Rat vergeblich für einen doppelten Beitrag. Und dass auch wenn es sich bei der nötigen Anwesenheit mehrerer Nachtassistenzen in einem Haushalt um eine "äusserst seltene Konstellation" handle, wie Maya Graf (Grüne/BL) im Rat sagte.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Neuer Anspruch auf Förderung der Alltagsgestaltung</p><p class="Standard_d">Geht es nach dem Ständerat, haben Bezügerinnen und Bezüger einer jährlichen Ergänzungsleistung für Hilfe und Betreuung zu Hause Anspruch auf die Vergütung der Kosten für ein Notrufsystem, eine Haushaltshilfe, ein Mahlzeitenangebot sowie Begleit- und Fahrdienste.</p><p class="Standard_d">Zudem baute die kleine Kammer zusätzlich den Anspruch auf eine Förderung der Alltagsgestaltung und der sozialen Teilhabe ein. Auch über diese wird der Nationalrat noch entscheiden müssen. Auch die Kantone sprachen sich im Vorfeld für den Einbezug dieses Punktes aus.</p><p class="Standard_d">Eine rechte Minderheit im Rat kritisierte, der ökonomische Wert für die Förderung der Alltagsgestaltung sei nur schwer bezifferbar. Freiwilligenarbeit könne so plötzlich zu einem Businessmodell werden. Es gehe aber darum, persönliche Krisen zu vermeiden, entgegnete Flavia Wasserfallen (SP/BE).</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit, bestehend aus Mitgliedern der FDP und der SP, setzte sich in dem Punkt durch, dass der Anspruch auf die Vergütung pro rata besteht, wenn eine betroffene Person teilweise in einer Institution und teilweise zu Hause wohnt.</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 12.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte bereinigen künftige Unterstützung bei Betreuung zuhause</strong><br><strong>Seniorinnen und Senioren, aber auch Menschen mit Behinderung sollen auch mit Ergänzungsleistungen dank Betreuung in ihrem Zuhause leben können statt in einem Heim. Die Vorlage dazu ist bereit für die Schlussabstimmungen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat schloss sich am Donnerstag beim letzten umstrittenen Punkt stillschweigend dem Nationalrat an. Demnach hat der Bundesrat im einzelnen zu regeln, wie mit den Vergütungen verfahren wird, wenn jemand teilweise zuhause und teilweise daheim wohnt.</p><p class="Standard_d">Ziel der Anpassung des Ergänzungsleistungsgesetzes ist eine Entlastung von Alters- und Pflegeheimen. Der Bundesrat geht davon aus, dass rund 31'900 Personen im Rentenalter diese Leistungen in Anspruch nehmen dürften. Hinzu könnten rund 30'000 Menschen kommen, die wegen Invalidität Leistungen beziehen könnten.</p><p class="Standard_d">Je nach Bedarf werden Pauschalen ausgerichtet, unter anderem für Mahlzeitendienste, Fahrdienste und Begleitung und ein Notrufsystem. Bei IV-Bezügerinnen und -Bezügern soll die Betreuung zu Hause nur mit Ergänzungsleistungen finanziert werden, wenn das Leistungsangebot der IV ausgeschöpft ist.</p><p class="Standard_d">Die Hilfe und Betreuung zu Hause liegt in der Kompetenz der Kantone liegt und wird von diesen finanziert. Die Pauschalen für jede Leistung können sie selber festlegen, die Summe aller Pauschalen soll aber mindestens 11'160 Franken im Jahr betragen müssen. Anträge auf eine höhere Mindestsumme scheiterten im Nationalrat.</p><p class="Standard_d">SP, Grüne und GLP wollten im Nationalrat bis zuletzt ausdrücklich auch psychosoziale Bedürfnisse berücksichtigt haben, unterlagen aber. Es gehe bei der Hilfe zuhause nicht nur um saubere Fenster und Fahrdienste, sagte Islam Alijai (SP/ZH). Die psychische Komponente sei ebenso wichtig.</p><p class="Standard_d">Die Kantone kritisierten die Absicht des Bundesrates in der Vernehmlassung. Sie sind heute unterschiedlich stark engagiert für das Wohnen mit Hilfe und Betreuung zu Hause. Die zusätzlichen Kosten für die Kantone schätzte der Bundesrat für 2030 auf rund 340 bis 730 Millionen Franken.</p><p class="Standard_d">Demgegenüber könnten die Kantone rund 280 Millionen sparen, weil weniger Menschen in ein Heim eintreten müssten, schrieb er zur Botschaft.</p>
- Updated
- 01.07.2025 12:13