Strahlenschutzgesetz (StSG). Änderung
Details
- ID
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20240090
- Title
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Strahlenschutzgesetz (StSG). Änderung
- Description
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Botschaft vom 27. November 2024 zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (StSG)
- InitialSituation
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.11.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Im Strahlenschutzgesetz wird das Verursacherprinzip präzisiert</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Verursacherprinzip im Strahlenschutzgesetz (StSG) muss präzisiert werden. Dies vor allem, um die Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten und für Sanierungen von radiologischen Altlasten zu regeln. So sollen die Betreiber der Kernkraftwerke (KKW) per Gesetz verpflichtet werden, die Kosten für die Verteilung von Jodtabletten im Umkreis von 50 Kilometern rund um ein Kernkraftwerk zu übernehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27.11.2024 die entsprechende Gesetzesvorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet. </strong></p><p class="Standard_d">Das im Strahlenschutzgesetz verankerte Verursacherprinzip steht für den Grundsatz, dass die Kosten für Strahlenschutzmassnahmen von demjenigen übernommen werden müssen, der sie notwendig gemacht hat. Infolge eines Entscheids des Bundesgerichts sind gewisse Präzisierungen und Anpassungen im Gesetz nötig, um die bereits heute geltenden Prinzipien rechtlich zu verankern. <br>Eine Anpassung betrifft die Kosten für die Verteilung der Jodtabletten rund um ein KKW. Durch diese Gesetzesanpassung soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Umkreis um ein KKW festzulegen, in welchem die Betreiber die vollen Kosten tragen sollen. Gegenwärtig liegt dieser Umkreis bei 50 Kilometern. Ausserhalb dieses Umkreises werden die Kosten zur Hälfte von den KKW-Betreibern und zur Hälfte vom Bund, den Kantonen und Gemeinden getragen.<br>Weiter sieht die Gesetzesänderung vor, dass die Kosten für Sanierungsmassnahmen bei radioaktiv kontaminierten Standorten in erster Linie durch die Verursacher und in zweiter Linie durch die Eigentümer der Standorte getragen werden. Diese Regelung betrifft beispielsweise radiologische Altlasten, die durch die Verwendung von Radium-Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie entstanden sind. Der Bund trägt die Kosten nur, wenn die Verursacher nicht mehr ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. Dasselbe gilt bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen. <br>Zudem wird im Gesetz das Verursacherprinzip für diejenigen Kosten präzisiert, die für die Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung von Kernanlagen und Betrieben der Tritium verarbeitenden Industrie anfallen. Darüber hinaus werden Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten geschaffen, zum Beispiel solche, die eine Strahlenschutzbewilligung betreffen. Auch werden die Strafbestimmungen so angepasst, dass in Fällen mit sehr geringem radiologischen Gefährdungspotenzial auf eine Strafanzeige verzichtet werden kann.</p>
- Objectives
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0
- Text
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Botschaft vom 27. November 2024 zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (StSG)
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Strahlenschutzgesetz (StSG)
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
03.06.2025 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
- Proceedings
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<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Finanzierung der Jodtabletten-Verteilung klären</strong><br><strong>Die Schweizer AKW-Betreiber sollen künftig von Gesetzes wegen in einem bestimmten Umkreis um ein Atomkraftwerk die Verteilung von Jodtabletten bezahlen müssen. Dafür hat sich der Nationalrat ausgesprochen.</strong></p><p class="Standard_d">Er hiess am Dienstag mit 125 zu 66 Stimmen eine entsprechende Änderung des Kernenergiegesetzes gut, die noch dem Ständerat vorgelegt wird. Die vom Bundesrat erarbeitete Revisionsvorlage geht auf ein Bundesgerichtsurteil von 2018 zurück.</p><p class="Standard_d">Es hielt damals fest, eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Überwälzung der Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten auf die Betreiber von Kernkraftwerken fehle. Die Jodtabletten-Verteilaktion von 2024 wurde schliesslich dank einer Vereinbarung zwischen den AKW-Betreibern und dem Bund sichergestellt.</p><p class="Standard_d">Das steht in Parlamentsunterlagen. Bundesrat und Nationalrat wollen nun im geänderten Kernenergiegesetz festlegen, dass die AKW-Betreiber in einem bestimmten Umkreis um die Anlage die Jodtabletten finanzieren müssen. Ausserhalb dieses Gebiets sollen die AKW-Betreiber die Hälfte der Kosten übernehmen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Keine Änderung gegenüber 2024</p><p class="Standard_d">2024 bezahlten die AKW-Betreiber innerhalb eines Radius von fünfzig Kilometern alle Kosten und ausserhalb die Hälfte. Das soll gemäss einer Bundesratsmitteilung vom vergangenen Jahr und Aussagen vom Dienstag im Rat so bleiben.</p><p class="Standard_d">Im Nationalrat scheiterte eine Kommissionsminderheit, welche den Radius auf zwanzig Kilometer verringern wollte. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag, wonach die AKW-Betreiber überall die vollen Kosten übernehmen müssten.</p><p class="Standard_d">Jodtabletten werden bei einem schweren AKW-Unfall mit Austritt einer gefährlichen Menge radioaktiven Jods eingesetzt. Durch die rechtzeitige Einnahme der Tablette wird verhindert, dass sich radioaktives Jod via Luft in der Schilddrüse anreichert und Schilddrüsenkrebs entstehen kann.</p><p class="Standard_d">Die Behörden ordnen die Einnahme an. Das Risiko, Schilddrüsenkrebs zu entwickeln, nimmt allerdings mit zunehmendem Alter stark ab. Deshalb rät das Bundesamt für Gesundheit (BAG) laut Angaben von 2023 Personen ab 45 Jahren von der Einnahme dieser Tabletten ab.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Betrifft etwa auch Radium-Sanierungen</p><p class="Standard_d">Die Revisionsvorlage zielt laut Bundesrat ganz allgemein auf die Stärkung des Verursacherprinzips beim Strahlenschutz. Sie sieht auch vor, dass in Zukunft Sanierungen bei radioaktiv kontaminierten Standorten in erster Linie durch die Verursacher und in zweiter Linie durch die Eigentümer der Standorte getragen werden.</p><p class="Standard_d">Diese Regelung betrifft etwa radiologische Altlasten, die durch die Verwendung von Radium-Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie entstanden sind. Der Bund soll die Kosten nur dann tragen, wenn die Verursacher nicht mehr ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. Dasselbe gilt bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen.</p><p class="Standard_d"> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>
- Updated
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06.10.2025 14:51
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