Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen

Details

ID
20250037
Title
Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen
Description
Notenaustausch vom 14. August 2024 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1359 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.03.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum europäischen Migrations- und Asylpakt</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der neue europäische Migrations- und Asylpakt soll das europäische Migrations- und Asylsystem effizienter, krisenresistenter und solidarischer machen. Die Schweiz ist als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat verpflichtet, sich in einigen Bereichen daran zu beteiligen. Dazu muss sie ihr nationales Recht anpassen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2025 die Botschaft zu den entsprechenden rechtlichen Änderungen zuhanden des Parlaments verabschiedet.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die EU hatte am 14. Mai 2024 zehn Verordnungen und Richtlinien verabschiedet, die zusammen den neuen Migrations- und Asylpakt bilden. Ziel der Reform ist es, die irreguläre Migration nach Europa einzudämmen und über harmonisierte und effiziente Asylverfahren die Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums zu verringern. Schliesslich sollen Schengen-Mitgliedstaaten mit hohem Migrationsduck durch die solidarische Verteilung von Asylsuchenden und andere Arten der Unterstützung entlastet werden. Der Bundesrat begrüsst diese Reform. Seiner Ansicht nach hat die Schweiz aufgrund ihrer geografischen Lage ein vitales Interesse an einer funktionierenden und möglichst krisenresistenten europäischen Migrations- und Asylpolitik.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Neue Regeln im Dublin-Bereich</p><p class="Standard_d">Fünf der zehn Rechtstexte sind für die Schweiz ganz oder teilweise verbindlich. Darin wird unter anderem geregelt, welcher Dublin-Staat für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist. Die heutigen Zuständigkeitsregeln bleiben grundsätzlich die gleichen. Es gelten jedoch kürzere Fristen für die Klärung der Zuständigkeit. Dadurch können Asylsuchende rascher an einen anderen Staat überstellt werden. Um Sekundärmigration zu vermeiden, wird der Bezug eines Gesuchstellers zu einem bestimmten Dublin-Staat besser berücksichtigt, gleichzeitig aber auch der Übergang der Verantwortung für ein Asylgesuch von einem an einen anderen Dublin-Staat erschwert. Die neue Krisenverordnung legt fest, wie die Staaten in Ausnahmesituationen vorübergehend von bestimmten Regeln abweichen können, etwa durch längere Dublin-Verfahren.</p><p class="Standard_d">Die revidierte Eurodac-Verordnung stellt die Interoperabilität mit anderen europäischen IT-Systemen sicher. Die Datenbank enthält neu die Gesichtsbilder und Fingerabdrücke aller Personen ab dem sechsten Altersjahr sowie zusätzliche Personenkategorien. Zudem führt der Pakt ein Verfahren für eine schnelle Überprüfung von Personen aus Drittstaaten ein, die in den Schengen-Raum eingereist sind, ohne die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen. Die zuständigen Behörden sollen damit die Identität feststellen, einen Sicherheitscheck durchführen und vor Ort gesundheitliche Probleme erfassen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Freiwillige Unterstützung</p><p class="Standard_d">Mit der Reform führt die EU erstmals einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus ein, um Asylsuchende innerhalb der EU zu verteilen. Der Solidaritätsmechanismus ist für die Schweiz nicht verbindlich, sie kann sich aber freiwillig daran beteiligen. Der Bundesrat sieht im Solidaritätsmechanismus eine Chance, das europäische Migrations- und Asylsystem nachhaltig zu stärken. Der Bundesrat unterstützt im Grundsatz eine Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus der EU. Er hat daher die Verwaltung beauftragt, Vorschläge auszuarbeiten, wie eine Schweizer Beteiligung an diesem Mechanismus konkret aussehen könnte.&nbsp;</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung hatte rund die Hälfte der Teilnehmenden die Übernahme und Umsetzung der fünf EU-Verordnungen grundsätzlich befürwortet, darunter die Mehrheit der Kantone. Einige Kantone befürchten zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand. Andere Vernehmlassungsteilnehmende kritisieren, dass die Reform auf Abschottung und Abschreckung setze. Sie fordern, dass sich die Schweiz systematisch und konkret am neuen Solidaritätsmechanismus beteiligt.</p>
Objectives
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    Text
    Notenaustausch vom 14. August 2024 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1359 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
    Resolutions
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    Notenaustausch vom 14. August 2024 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1358 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten (Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
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    Text
    Notenaustausch vom 14. August 2024 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1349 zur Festlegung des Rückführungsverfahrens an der Grenze und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1148 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
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    Text
    Botschaft vom 21. März 2025 zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Über-nahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
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    Notenaustausch vom 14. August 2024 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1356 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
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    Notenaustausch vom 14. August 2024 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1351 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
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    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1351 über das Asyl- und Migrationsmanagement und der Verordnung (EU) 2024/1359 über die Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.06.2025 1 Nichteintreten
    09.09.2025 2 Abweichung
    16.09.2025 1 Abweichung
    18.09.2025 2 Abweichung
    22.09.2025 1 Zustimmung
    26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1349 zur Festlegung des Rückkehrverfahrens an der Grenze und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1148 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.06.2025 1 Beschluss gemäss Entwurf
    09.09.2025 2 Zustimmung
    26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1358 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten (Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.06.2025 1 Beschluss gemäss Entwurf
    09.09.2025 2 Zustimmung
    26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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    4
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1356 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.06.2025 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.09.2025 2 Zustimmung
    26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Freiwillige Beteiligung an der EU-Asylsolidarität scheitert</strong><br><strong>Die Schweiz soll sich am Solidaritätsmechanismus im EU-Migrationspakt nicht beteiligen. Der Nationalrat hat am Donnerstag den entsprechenden Teil der Anpassungen im Schweizer Recht mit 84 zu 81 Stimmen abgelehnt. Der Entwurf scheiterte an den 20 Stimmenthaltungen der FDP. Die SVP stellte sich gegen alle Vorlagen.</strong></p><p class="Standard_d">FDP-Vertreter Christian Wasserfallen (BE) argumentierte, die Beteiligung der Schweiz sei nicht zwingend. Der EU-Mechanismus sieht die Übernahme von Asylsuchenden bei starkem Andrang, Finanzmittel oder operative Hilfen vor.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hatte im entsprechenden Artikel des Asylgesetzes, welches bisher die Beteiligung an der Harmonisierung der EU-Asylpolitik festschrieb, die freiwillige Teilnahme empfohlen. Die Kommissionsmehrheit fügte die Bedingung ein, dass das Dublin-System zur Übernahme von Asylsuchenden durch den Staat des Erstasylgesuchs für die Schweiz funktioniert.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">SVP vehement gegen Beteiligung</p><p class="Standard_d">Wasserfallen stellte sich gegen beide Varianten. FDP-Fraktionssprecher Peter Schilliger (LU) kündigte an, streiche der Rat nicht beides, enthalte sich die Partei der Stimme. Die SVP widersetzte sich vehement einer Beteiligung.</p><p class="Standard_d">Jeder Asylsuchende sei durch ein EU-Land in die Schweiz gekommen. Für das Versagen des Schengen-Systems müsse man nicht noch aufkommen. Seit dem Beitritt zum Schengen/Dublin-Abkommen 2008 seien 370'000 Asylsuchende ins Land gekommen, sagte Pascal Schmid (SVP/TG). Dem Volk habe die Regierung seinerzeit eine Abnahme der Asylgesuche versprochen.</p><p class="Standard_d">Der Rat hatte über rechtliche Anpassungen an den EU-Pakt in vier Gesetzen zu befinden. Personen in Haft vor der Rückübergabe an einen Dublin-Staat stellte er entgegen der Absicht des Bundesrats auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission und gegen den Willen der SVP einen Rechtsbeistand zur Seite.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Linke und rechte Minderheitsanträge abgelehnt</p><p class="Standard_d">Auch in allen weiteren Punkten folgte der Nationalrat der Kommission oder dem Bundesrat. Anträge der Ratslinken lehnte er ebenso ab wie von der SVP vorgeschlagene Verschärfungen. So wollten etwa Grüne und SP die mögliche Haftdauer vor einer Wegweisung an einen Dublin-Staat von fünf auf drei Wochen verkürzen. Ebenso wollten sie längere Fristen für Einsprachen.</p><p class="Standard_d">Die von Links-Grün geforderte Anhörung durch einen Richter sei ebenfalls überflüssig, denn die Grundrechte seien durch das schriftliche Verfahren gewahrt und ein Antrag auf Haftentlassung jederzeit möglich, befand der Nationalrat weiter. Ziel des EU-Pakts und der Rechtsanpassungen in der Schweiz sei schliesslich die Beschleunigung der Verfahren.</p><p class="Standard_d">Auch lehnte der Rat das Einfügen einer konkreten Fluchtabsicht zur Verhängung einer Haft vor einer Wegweisung im Dublin-Verfahren ab. Hier genügten die bereits aufgeführten Haftgründe, sagte Justizminister Beat Jans.</p><p class="Standard_d">Die SVP scheiterte mit dem Antrag, die Asylsuchenden müssten nicht in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ende der Assoziierung</p><p class="Standard_d">Gegen ihren Willen war der Rat bereits mit 122 zu 64 Stimmen auf die Vorlagen eingetreten. Ein Scheitern würde das Ende der Assoziierung der Schweiz an das Schengen/Dublin-System bedeuten, hielt die Mehrheit fest. Dann würde die Schweiz zur Schengen-Aussengrenze und wäre erst recht mit steigenden Asylgesuchszahlen konfrontiert.</p><p class="Standard_d">Alle im Schengen-Raum Abgewiesenen könnten nämlich in der Schweiz erneut ein Gesuch stellen, warnte Justizminister Jans. Er bezeichnete den EU-Migrations- und -Asylpakt als vorteilhaft für die Schweiz.</p><p class="Standard_d">Auch ein Rückweisungsantrag der SVP mit dem Auftrag, nur die verbindlichen Elemente des Pakts ins Schweizer Recht zu übernehmen, scheiterte. Genauso erging es den Grünen, deren Nationalrat Balthasar Glättli (ZH) Rückweisung im Hinblick auf eine humanere Asylpolitik verlangte. Die Vorlagen gehen an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Der EU-Migrations- und -Asylpakt soll im Juni 2026 in Kraft treten. Ziel ist es, die illegale Einwanderung und die Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums durch harmonisierte und effiziente Asylverfahren zu verringern. Teile des Pakts stellen eine Erweiterung des Schengen-Besitzstandes dar und sind somit teilweise oder vollumfänglich für die Schweiz bindend.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 09.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat ist für eine Teilnahme am EU-Asyl-Solidaritätsmechanismus</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Ständerat ist einverstanden, dass sich die Schweiz am Mechanismus beteiligen kann, um EU-Länder zu entlasten, in denen viele Geflüchtete ankommen. Er fällte den Entscheid im Zusammenhang mit dem EU-Migrations- und Asylpakt.</strong></p><p class="Standard_d">Teile des EU-Migrations- und Asylpakts muss die Schweiz als Schengen-/Dublin-Staat übernehmen. Der Solidaritätsmechanismus unter den EU-Staaten hingegen ist für die Schweiz nicht bindend. Er sieht die Übernahme von Geflüchteten und Migranten bei starkem Andrang, Geldmittel oder auch operative Hilfen vor.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat unterstützte am Mittwoch mit klaren Mehrheiten die Übernahme der neuen Vorschriften durch die Schweiz. Mit 37 zu 6 Stimmen sagte er zudem grundsätzlich Ja zur Beteiligung am EU-Solidaritätsmechanismus. Der Nationalrat hatte sich im Juni dagegen ausgesprochen. Er hat nun erneut darüber zu entscheiden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Eine Brücke für den Nationalrat</p><p class="Standard_d">Der Ständerat folgte der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) und stellte Bedingungen für eine Beteiligung, unter anderem zum Funktionieren des Dublin-Systems. Er tat dies nicht zuletzt, um dem Nationalrat eine Brücke zu bauen.</p><p class="Standard_d">Bedenken, dass sich die Schweiz zu leichtfertig beteiligen könnte, habe die Staatspolitische Kommission mit diesem Kompromiss aufzunehmen versucht, sagte Sprecherin Petra Gössi (FDP/SZ). Auf Antrag einer Minderheit präzisierte der Rat als Voraussetzung, dass sich die für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten an Übernahme- und Rückübernahme-Pflichten halten.</p><p class="Standard_d">Die Schweiz kann sich am Solidaritätsmechanismus zudem nur beteiligen, wenn der Zuwanderungsartikel in der Verfassung eingehalten wird. Zudem sind die Kantone zu konsultieren. Auch die finanziellen Folgen eines Mitmachens müssen im Auge behalten werden.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit um Pirmin Schwander (SVP/SZ) wollte auf den Passus zum Solidaritätsmechanismus verzichten. Er forderte ein Signal an die Schweizer Bevölkerung statt an die EU. Denn trotz Entspannung beim Bund seien die Gemeinden am Anschlag. Eine Vorlage für den Solidaritätsmechanismus sei auch nach geltendem Recht möglich.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die Schweiz profitiert</p><p class="Standard_d">Vom Solidaritätsmechanismus profitiere die Schweiz unmittelbar, sagten die Befürworter im Rat und auch Justizminister Beat Jans. "Ob und wie wir uns beteiligen wollen, entscheiden wir jedes Jahr selbst", führte Jans aus. Ein Lob spendete er der Arbeit in der Kommission. "Sie war geprägt davon, eine Lösung zu finden."</p><p class="Standard_d">Der EU-Migrations- und Asylpakt soll das europäische Migrations- und Asylsystem effizienter und solidarischer machen. Als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat muss sich die Schweiz in gewissen Bereichen daran beteiligen. Fünf der zehn Rechtstexte sind für die Schweiz ganz oder teilweise verbindlich.</p><p class="Standard_d">Ziel der Reform ist es, die irreguläre Migration nach Europa einzudämmen und mit harmonisierten und effizienten Asylverfahren die Sekundärmigration im Schengen-Raum zu verringern. Etwa sollen die Fristen für die Klärung der Zuständigkeit verkürzt werden. Dadurch können Asylsuchende rascher an einen anderen Staat überstellt werden.</p><p class="Standard_d">Eine revidierte Verordnung von Eurodac führt dazu, dass Gesichtsbilder und Fingerabdrücke aller Personen ab dem sechsten Lebensjahr in einer Datenbank erfasst werden. Bisher wurden die Daten von Erwachsenen und Jugendlichen ab 14 Jahren erfasst. Eurodac ist eine zentrale Datenbank der EU für Asylangelegenheiten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Umsetzung ab 2026</p><p class="Standard_d">Die EU will den Migrations- und Asylpakt ab Juni 2026 umsetzen. Mache die Schweiz nicht mit, sei sie nicht mehr Teil des Dublin-Asylsystems, sagte SPK-S-Sprecherin Petra Gössi im Ständerat. Es wäre dann mit mehr Asylgesuchen zu rechnen.</p><p class="Standard_d">Ungleich auf die Länder verteilte Geflüchtete hätten in der EU für Spannungen gesorgt, erinnerte Jans an den Beginn der Verhandlungen für den Migrations- und Asylpakt. "Dass er zustande kam, ist eine grosse europäische Leistung." Er setze neue Massstäbe für den Schutz von Geflüchteten und stärke den Schutz an den Aussengrenzen.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 16.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Schweiz soll an EU-Asyl-Solidaritätsmechanismus teilnehmen können</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Schweiz soll sich grundsätzlich am Asyl-Solidaritätsmechanismus der EU beteiligen können. Nach dem Ständerat hat sich im zweiten Anlauf auch der Nationalrat damit einverstanden erklärt. Ob und wie die Schweiz bei der Entlastung von EU-Mitgliedstaaten mitmacht, entscheidet sie selbst.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hiess die Vorlage zur Übernahme von Bestimmungen aus dem EU-Asyl- und Migrationspakt inklusive der Teilnahme am Solidaritätsmechanismus am Dienstag gut, mit 101 zu 72 Stimmen bei 22 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP und auch aus der FDP-Fraktion, die Enthaltungen von Grünen und FDP.</p><p class="Standard_d">Im Nationalrat war es der zweite Anlauf für die Vorlage. Im Juni hatte er noch nichts davon wissen wollen. Der Ständerat hingegen hatte zugestimmt. Kernstück der Vorlage ist die Teilnahme am Solidaritätsmechanismus.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Entlastung bei grossem Andrang</p><p class="Standard_d">Dieser soll EU-Mitgliedstaaten entlasten, wenn dort viele Geflüchtete und Migranten ankommen. Er sieht die Übernahme von Asylsuchenden vor, aber auch Unterstützung mit Geldmitteln und operative Hilfen. Die Beteiligung daran ist für die Schweiz freiwillig.</p><p class="Standard_d">Im Rat setzte sich die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) durch. Sie wolle mit einer mehrheitsfähigen Lösung verhindern, dass die Schweiz die Schengen-Zusammenarbeit aufs Spiel setze, warb Sprecher Nicolò Paganini (Mitte/SG) für den Kompromiss.</p><p class="Standard_d">Erneut nicht auf die Vorlage eintreten wollte die SVP, unterlag aber deutlich. Entgegen den Versprechen des Bundesrates zu Schengen-/Dublin gebe es in der Schweiz heute mehr Asylsuchende und weniger Sicherheit, sagte Pascal Schmid (SVP/TG) namens der Fraktion. Zusätzliche Geflüchtete einzufliegen, gehe nicht an.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Besseres übernehmen"</p><p class="Standard_d">Der Solidaritätsmechanismus sei eine Kompensation für den verstärkten Schutz der Aussengrenzen, entgegnete Gerhard Pfister (Mitte/ZG). Die Schweiz profitiere vom Asyl- und Migrationspakt, doppelte Céline Weber (GLP/VD) nach und plädierte für den auf die Schweiz zugeschnittenen Mittelweg der Mehrheit.</p><p class="Standard_d">SP und Grüne verlangten vom Bundesrat eine überarbeitete Vorlage. Insbesondere wollten sie anstelle der vorläufigen Aufnahme einen neuen, subsidiären Schutzstatus. Wer ihn erhält, sollte eine Aufenthaltsbewilligung und im Schengen-Raum Reisefreiheit erhalten.</p><p class="Standard_d">"Wenn wir das schon übernehmen müssen, dann nützen wir doch die Möglichkeit, souverän Besseres aus der europäischen Asylpolitik zu übernehmen", sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH) dazu. Rot-Grün konnte sich aber wie zuvor die SVP nicht durchsetzen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Noch nicht einig über Formulierung</p><p class="Standard_d">Beschlossen haben beide Räte, dass für die Teilnahme am Solidaritätsmechanismus Mittel eingesetzt werden können, die bereits als Kohäsionsbeiträge an EU-Staaten vereinbart worden sind. Eine Differenz besteht hingegen noch bei den amtlichen Rechtsvertretern für Menschen, die in einen Dublin-Staat ausreisen müssen.</p><p class="Standard_d">Noch nicht einig sind sich die Kammern auch bei der Formulierung der Voraussetzungen für eine Teilnahme am Mechanismus, auch wenn beide Räte zur Bedingung machen wollen, dass die für die Schweiz wesentlichen Dublin-Staaten sich an ihre Übernahme- und Rückübernahmepflichten halten. Die Dublin-Regel bewirkt die Übernahme von Asylsuchenden durch den Staat des Erstasylgesuchs.</p><p class="Standard_d">Bevor der Bundesrat eine Teilnahme beschliesst, muss er die Kantone konsultieren. Ausserdem muss der Zuwanderungsartikel in der Bundesverfassung eingehalten werden. Laut Justizminister Beat Jans entscheidet die Schweiz jedes Jahr selber, ob und wie sie am Entlastungsmechanismus teilnehmen will.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Element aus EU-Asylpakt</p><p class="Standard_d">Der Solidaritätsmechanismus ist ein Element des EU-Asyl- und Migrationspaktes. Während beim Mechanismus eine Teilnahme der Schweiz nicht Pflicht ist, muss sie als Schengen-/Dublin-Staat andere Teile dieses Paktes zwingend übernehmen. Auf weitere Verordnungen dazu einigten sich die Räte bereits.</p><p class="Standard_d">Ziel des EU-Asyl- und Migrationspaktes ist es, die irreguläre Migration nach Europa einzudämmen und mit harmonisierten und effizienten Asylverfahren die Sekundärmigration im Schengen-Raum zu verringern. Die EU will die Neuerungen ab Juni 2026 umsetzen.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 22.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte einigen sich bei Übernahme des EU-Asyl- und Migrationspakts</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Schweiz kann die für sie zwingenden Elemente des EU-Asyl- und Migrationspaktes übernehmen. Der Nationalrat hat den letzten umstrittenen Punkt bereinigt und die Vorlage damit bereit gemacht für die Schlussabstimmung.</strong></p><p class="Standard_d">Die letzte Differenz betraf die Rechtsvertretung für Menschen, die im Zusammenhang mit der Wegweisung in einen Dublin-Staat in Haft genommen werden. Der Nationalrat hatte zunächst festhalten wollen, dass ihnen eine amtliche Rechtsvertretung zur Verfügung stehen sollte, wenn sie noch keine Rechtsvertretung haben.</p><p class="Standard_d">Weil aber der Ständerat diese Bestimmung mit klarem Mehr abgelehnt hatte, verzichtete nun auch der Nationalrat darauf. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren habe in einem Schreiben an die Zuständigkeit der Kantone erinnert, sagte Nicolò Paganini (Mitte/SG). Die Kantone hielten diesen Artikel für praxisfremd.</p><p class="Standard_d">Die unterlegene, rot-grüne Minderheit hätte an dem Passus festhalten wollen. Das Schweizer Strafrecht sieht den Rechtsbeistand für jede angeklagte Person vor, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH) dazu. Es gehe um Administrativhaft, also nicht um Haft für eine Bestrafung. Der von den Grünen mitgetragene Kompromiss sollte gerettet werden.</p><p class="Standard_d">Ziel des EU-Asyl- und Migrationspaktes ist es, die irreguläre Migration nach Europa einzudämmen und mit harmonisierten und effizienten Asylverfahren die Sekundärmigration im Schengen-Raum zu verringern. Die EU will die Neuerungen ab Juni 2026 umsetzen.</p><p class="Standard_d">Die Schweiz muss jene Punkte des Pakts umsetzen, die die Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes betreffen. Fünf der zehn neu verabschiedeten Rechtsakte sind für die Schweiz - zumindest teilweise - bindend. Freiwillig ist für die Schweiz hingegen die Teilnahme am sogenannten Solidaritätsmechanismus.</p><p class="Standard_d">Dieser soll EU-Staaten entlasten, wenn dort zahlreiche Migranten und Geflüchtete ankommen. Er sieht die Übernahme von Asylsuchenden vor, aber auch Geldbeiträge und operative Hilfeleistungen. In den Ratsdebatten drehten sich die Diskussionen fast nur um diesen Mechanismus. Der Nationalrat stimmte erst im zweiten Anlauf zu.</p><p class="Standard_d">Wie sich die Schweiz konkret beteiligt, kann sie von Jahr zu Jahr jeweils selbst entscheiden, wie Justizminister Beat Jans in den Ratsdebatten sagte. Eine Voraussetzung für eine Teilnahme ist laut Parlamentsbeschluss, dass das Dublin-System aus Schweizer Sicht im Wesentlichen funktioniert.</p><p class="Standard_d">Zudem muss der Zuwanderungsartikel in der Verfassung eingehalten werden, und der Bund muss vor einem Entscheid die Kantone konsultieren. Will der Bundesrat Geld einsetzen, soll er Mittel aus den mit der EU vereinbarten Kohäsionsbeiträgen einsetzen können.</p>
Updated
08.10.2025 09:51

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