Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG). Bundesgesetz

Details

ID
20250049
Title
Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG). Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 14. Mai 2025 zum Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.05.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat schafft Grundlagen für moderne Mobilitätsdateninfrastruktur</strong></p><p>Der Bundesrat will die Nutzung und den Austausch von Mobilitätsdaten verbessern. Damit sollen Infrastruktur und Angebote effizienter geplant, betrieben und genutzt werden. Er schlägt &nbsp;den Aufbau einer nationalen Mobilitätsdateninfrastruktur vor. Die entsprechende Gesetzesvorlage hat er an seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet.</p><p>Ein effizientes Mobilitätssystem braucht gute Daten. Sie ermöglichen heute etwa das Verkehrsmanagement auf Nationalstrassen, Parkleitsysteme in Städten, Fahrplanauskünfte im öffentlichen Verkehr, die Online-Buchung von Sharing-Fahrzeugen, Rufbusangebote in ländlichen Regionen oder die Information über verfügbare Ladestationen für Elektrofahrzeuge.</p><p>&nbsp;</p><p>Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur</p><p>Damit die Daten künftig kompatibel und verknüpft genutzt werden können, schlägt der Bundesrat den Aufbau einer vom Bund betriebenen Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) vor. Die MODI stellt die technische und organisatorische Basis bereit, damit die Akteure Daten sicher und dauerhaft austauschen können – frei von kommerziellen Interessen. Das neue Bundesgesetz über eine verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG) schafft die rechtliche Grundlage dafür.</p><p>&nbsp;</p><p>Grosser Nutzen der MODI</p><p>Die MODI trägt dazu bei, Infrastrukturen und Angebote im Personen- und Güterverkehr gezielter zu planen, besser auszulasten und einfacher zu kombinieren. Damit erfüllt sie die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft. Zudem stärkt sie die digitale Souveränität der Schweiz und fördert die Innovation. Der Betrieb durch den Bund schafft Vertrauen sowie Rechts- und Investitionssicherheit für alle Beteiligten.</p><p>Die MODI besteht aus der Nationalen Datenvernetzungsinfrastruktur Mobilität (NADIM) und dem «Verkehrsnetz CH», der Nationalen Geodateninfrastruktur für die Mobilität. Die NADIM ermöglicht den standardisierten Datenaustausch zwischen privaten und öffentlichen Akteuren. Das «Verkehrsnetz CH» ermöglicht es, das Schweizer Verkehrssystem digital und einheitlich abzubilden.</p><p>&nbsp;</p><p>Schrittweiser Aufbau der MODI</p><p>Die Umsetzung der MODI erfolgt schrittweise entlang von konkreten Anwendungsfällen, die gemeinsam mit den Akteuren definiert wurden. Zuständig ist ein neues Kompetenzzentrum für Mobilitätsdaten, das beim Bundesamt für Verkehr (BAV) angesiedelt wird. Das «Verkehrsnetz CH» wird vom Bundesamt für Landestopografie swisstopo aufgebaut und wird als Teil der MODI auch von diesem betrieben.</p><p>In den ersten zwölf Jahren beträgt der jährliche Finanzierungsbedarf zunächst 17 Millionen Franken und steigt auf 33 Millionen an. Der Personalbestand zum Betrieb der MODI wird anfänglich 15 Stellen umfassen und erhöht sich schrittweise auf 28 Stellen. Finanziert wird die MODI hälftig aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), später ergänzt durch eine Nutzerfinanzierung.</p><p>Mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage hat der Bundesrat drei Berichte publiziert: zwei Berichte des UVEK über Massnahmen zur Nutzung von Daten für ein effizientes Mobilitätssystem und zum automatisierten Fahren sowie einen Bericht des VBS zur Realisierung von «Verkehrsnetz CH».</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. Mai 2025 zum Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die erste Phase der Mobilitätsdateninfrastruktur für die Jahre 2028–2031
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Nationalrates vom 01.07.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Um die Nutzung und den Austausch von Mobilitätsdaten zu verbessern, schlägt der Bundesrat den Aufbau einer nationalen Mobilitätsdateninfrastruktur vor. Die Beratung der entsprechenden Gesetzesvorlage <strong>Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG; </strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250049"><strong>25.049</strong></a><strong>)</strong> hat die KVF-N mit Anhörungen verschiedener Akteure des Mobilitätsbereichs begonnen. Die Kommission begrüsst im Grundsatz das Ziel der Vorlage, ein effizientes Mobilitätssystem sicherzustellen, und ist mit 17 zu 7 Stimmen darauf eingetreten. Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab, da sie den Aufbau der Dateninfrastruktur den betroffenen Mobilitätsanbietern überlassen möchte und weist darauf hin, dass diese von einer solchen Investition dereinst auch finanziell profitieren werden. Mit demselben Argument beantragt eine weitere Minderheit die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine für die drei Staatsebenen kostenneutrale Vorlage auszuarbeiten.</p><p class="Standard_d">Das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen beim Aufbau der Mobilitätsdateninfrastruktur hat nicht zuletzt aufgrund des vorgesehenen Finanzierungsmodells aber auch in Bezug auf die Datenqualität zu verschiedenen Fragen geführt. Aus diesem Grund hat die Kommission die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungen beauftragt. Die KVF-N wird ihre Beratung unter Vorliegen der entsprechenden Antworten an einer ihrer nächsten Sitzungen fortsetzen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen&nbsp;des Nationalrates vom 07.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Nachdem die Kommission im vergangenen Quartal auf die Vorlage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250049"><strong>25.049</strong></a><strong> Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG)</strong> eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung vorgenommen. Nach einer umfassenden Diskussion über den Zweck des Gesetzes unter Art. 1 des Entwurfs beantragt die Kommissionsmehrheit, dem Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen und den Fokus auf die Sicherstellung des Austauschs von Mobilitätsdaten zwecks effizientem Mobilitätssystem zu legen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Ziel des neuen Gesetzes für alle Beteiligten klar ist und nicht durch im Rahmen anderer Gesetze bereits beschlossener Ziele unnötig überladen wird. Eine Minderheit beantragt, als weiteres Ziel die Reduktion der Umweltbelastung durch die Mobilitätsangebote festzulegen (von der Kommissionsmehrheit mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt). Eine weitere Minderheit beantragt, die Zweckbestimmung dahingehend zu ergänzen, dass die modale Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr und die aktive Mobilität gefördert werden (von der Kommissionsmehrheit mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt).<br>Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommissionsmehrheit ihrem Rat, unter Art. 3 Bst.&nbsp;d den Begriff der «effizienten Mobilität» im Gesetz aufzunehmen, um mit der Vorlage eine energieeffiziente und wirtschaftliche Wirkung zu erzielen. Eine Minderheit lehnt diese Ergänzung ab.<br>Um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die vorgesehene Mobilitätsdateninfrastruktur nicht geschwächt wird, beantragt die Kommissionsmehrheit mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten eine Ergänzung von Art. 6 Bst. a. Eine Minderheit bezweifelt die Wirksamkeit dieser Ergänzung und beantragt deren Ablehnung.</p><p class="Standard_d">Des Weiteren beantragt die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen, unter Art. 14 Bst. b die Vernetzung der Akteure als explizite Aufgabe des Kompetenzzentrums Mobilitätsdaten (KOMODA) festzulegen, damit möglichst viele Daten geliefert werden und folglich der Nutzen erhöht wird. Einer Minderheit geht diese Aufgabenausweitung zu weit und sie lehnt es ab, dass das KOMODA derart aktiv im Markt auftritt.<br>Mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Mehrheit ferner, bei der Nutzerfinanzierung die Datenlieferung zu berücksichtigen. Eine Minderheit beantragt, diese Anpassung von Art. 18 Abs.&nbsp;2 abzulehnen, um jene Nutzerinnen und Nutzer nicht zu benachteiligen, die keine Daten liefern.<br>Schliesslich beantragt eine Minderheit, bei der Ausrichtung von Finanzhilfen gemäss Art. 21 Abs.&nbsp;2 zu berücksichtigen, welchen Nutzen die Daten von Datenlieferantinnen und Datenlieferanten für eine klima- und umweltschonende Mobilität bringen. Die Kommissionsmehrheit lehnt diesen Antrag mit 17 zu 8 Stimmen ab, da sie auch diese Anliegen im Rahmen des geltenden Rechts bereits als erfüllt erachtet.</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung hat die KVF-N beiden Entwürfen mit je 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt, womit das Geschäft anlässlich der kommenden Session im Nationalrat beraten werden kann.</p><h2 class="Titel_d">&nbsp;</h2><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:kvf.ctt@parl.admin.ch">kvf.ctt@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-kvf">Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)</a></p>
Updated
14.10.2025 20:59

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