«Ja zur tierversuchsfreien Zukunft». Volksinitiative
Details
- ID
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20250078
- Title
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«Ja zur tierversuchsfreien Zukunft». Volksinitiative
- Description
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- InitialSituation
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft»</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Die Forderung nach einem Verbot von Tierversuchen geht aus Sicht des Bundesrates zu weit und hätte gravierende Folgen für Forschung, Gesundheit und Bildung in der Schweiz. Der Bundesrat betont jedoch, dass er die Förderung des Tierwohls ernst nimmt und den Ersatz, die Reduktion und die Verbesserung von Tierversuchen (3R-Prinzipien) weiterhin gezielt fördert.</strong></p><p class="Standard_d">Am 11. November 2024 hat das Initiativkomitee «IG Tierversuchsverbots-Initiative CH» die Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» eingereicht. Diese fordert ein umfassendes Verbot von Tierversuchen in der Schweiz sowie ein Verbot von Zucht, Haltung und Handel mit Tieren zu diesem Zweck. Ausgenommen sind einzig Massnahmen, die im Interesse des betroffenen Tieres erfolgen. An seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Botschaft an das Parlament überwiesen. Er empfiehlt die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung. Die Initiative sieht ein stufenweises Verbot vor: Unmittelbar nach Annahme wären Tierversuche des Schweregrads 3 sowie Tierversuche in der Grundlagenforschung und in Bildung/Ausbildung verboten; alle übrigen Tierversuche wären spätestens nach sieben Jahren untersagt.</p><p> </p><p class="Standard_d">Auswirkungen auf Forschung, Gesundheit und Ausbildung</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat anerkennt das Anliegen der Initiative, Tierleid in der Forschung zu vermeiden. Ein Verbot von Tierversuchen hätte jedoch weitreichende negative Folgen für den Forschungs- und Bildungsstandort Schweiz sowie für die Gesundheit von Mensch und Tier. Tierversuche sind bei der Entwicklung von Medikamenten und bei der Erforschung von Krankheiten nach wie vor unerlässlich. Insbesondere bei Krankheiten, die noch nicht genügend erforscht sind oder für die es bisher keine wirksame Behandlung gibt, wie zum Beispiel verschiedene Krebsarten. Ein Verbot würde die Entwicklung neuer Therapien und Medikamente erheblich erschweren und den Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Behandlungsmöglichkeiten beeinträchtigen. Auch in der medizinischen und veterinärmedizinischen Ausbildung sind bestimmte Tierversuche notwendig. Zahlreiche laufende Forschungsprojekte müssten abgebrochen werden. Es besteht das Risiko, dass bei einem Verbot Arbeitsplätze oder ganze Forschungsbereiche ins Ausland verlagert würden.</p><p> </p><p class="Standard_d">Tierschutz und 3R-Förderung bleiben zentrale Ziele</p><p class="Standard_d">Der Tierschutz hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Tierversuche unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen und dürfen nur bewilligt werden, wenn es keine geeigneten Alternativen gibt. Seit dem 1. Februar 2025 gelten ausserdem zusätzliche Verschärfungen der Tierschutzverordnung. Sie betreffen die Zucht und Haltung von Versuchstieren sowie die Transparenz und stärken den Schutz der Tiere in der Forschung weiter. Mit der Förderung der 3R-Prinzipien (Replace, Reduce, Refine) setzt sich der Bundesrat seit Jahren für den Ersatz, die Reduktion und die Verbesserung von Tierversuchen ein. Er unterstützt die 3R-Forschung und die Anwendung der 3R mit erheblichen finanziellen Mitteln, unter anderem über das Nationale Forschungsprogramm NFP 79 «Advancing 3R» und das nationale 3R-Kompetenzzentrum (3RCC). Diese Unterstützung der 3R will der Bundesrat weiterführen und damit dazu beitragen, Tierversuche so weit wie möglich zu vermeiden und das Tierwohl zu verbessern. Ein Verbot in der Schweiz könnte dazu führen, dass Tierversuche ins Ausland verlagert werden, teilweise in Länder mit tieferem Tierschutzniveau.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat ist überzeugt, dass das geltende Recht einen wirksamen Tierschutz gewährleistet und gleichzeitig die Forschung zum Wohl von Mensch, Tier und Umwelt ermöglicht. Eine kontinuierliche Förderung des Tierwohls durch strenge Regulierung und Förderung der 3R ist für ihn wirksamer und zielführender als ein Verbot.</p><p> </p><p class="Standard_d">Belastungskategorien bei Tierversuchen<br>Die Tierschutzgesetzgebung unterscheidet zwischen vier Belastungskategorien, sogenannten Schweregraden (0 bis 3): Versuche im Schweregrad 0 gelten als nicht belastend, beispielsweise Beobachtungsstudien. Bei Schweregrad 1 werden den Tieren kurzfristig leichte Schmerzen zugefügt. Bei Schweregrad 2 handelt es sich um Versuche mittlerer Belastung. Versuche im Schweregrad 3 belasten die Tiere schwer.</p>
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- Resolutions
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- Proceedings
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- Updated
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09.10.2025 11:12
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