Opferhilfegesetz. Änderung

Details

ID
20250080
Title
Opferhilfegesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 22. Oktober 2025 zur Änderung des Opferhilfegesetzes
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Teilrevision des Opferhilfegesetzes: Gewaltopfer besser unterstützen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Hilfsangebote für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt sollen ausgebaut werden. An seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) verabschiedet. Die medizinische Versorgung, die rechtsmedizinische Dokumentation und die Unterbringungsangebote sollen verbessert werden. Zudem soll eine Informationspflicht der Kantone sicherstellen, dass die Angebote bekannt und leicht zugänglich sind.</strong></p><p class="Standard_d">Wer Opfer von Gewalt wird, hat Anspruch auf Unterstützung. Das Opferhilfegesetz (OHG) sieht neben finanziellen Leistungen auch medizinische und psychologische Hilfe vor. Insbesondere für Opfer häuslicher und sexueller Gewalt sollen diese Angebote ausgebaut werden. An seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer entsprechenden Teilrevision des OHG zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Verabschiedung der Botschaft ist ein wichtiger Schritt angesichts der besorgniserregenden Zunahme von häuslicher und sexueller Gewalt im letzten Jahr.</p><p class="Standard_d">Verbesserte Hilfsangebote, niederschwelliger Zugang</p><p class="Standard_d">Opfer von Gewalt benötigen nach der Tat oft rasch medizinische Hilfe. Ausserdem ist es wichtig, Verletzungen und Spuren des Übergriffs umgehend forensisch zu dokumentieren. Dabei ist zentral, dass die Hürden für den Zugang zur Erstversorgung durch medizinisches Fachpersonal so niedrig wie möglich gehalten werden. Die Kantone sollen deshalb sicherstellen, dass genügend Angebote zur Verfügung stehen und der Zugang zu einer spezialisierten Behandlung gewährleistet ist. Die rechtsmedizinische Dokumentation soll dabei kostenlos erfolgen – unabhängig davon, ob das Opfer den Täter oder die Täterin anzeigen will. Diese Dokumentation kann später als Beweismittel dienen und damit die Wahrscheinlichkeit von Anzeigen und strafrechtlichen Verurteilungen erhöhen. Darüber hinaus sollen die Kantone Notunterkünfte und vorübergehende Unterbringungsplätze schaffen und sicherstellen, dass genügend Schutzplätze zur Verfügung stehen, damit Opfer schnell eine sichere Unterkunft finden.</p><p class="Standard_d">Damit die Massnahmen Wirkung zeigen, müssen die Opfer ihre Rechte und die verschiedenen Anlaufstellen kennen. Aus diesem Grund sollen die Kantone umfassend über ihre Hilfsangebote informieren und deren Zugang so einfach und niederschwellig wie möglich gestalten.</p><p class="Standard_d">Die Teilrevision des OHG ist ein Bestandteil der Umsetzung der gemeinsamen Roadmap von Bund und Kantonen zur Bekämpfung häuslicher und sexueller Gewalt. Seit 2021 führen Bund und Kantone einen strategischen Dialog mit dem Ziel, wirksame Präventionsmassnahmen zu entwickeln sowie den Schutz und die Betreuung von Opfern nachhaltig zu verbessern. Weiter fügt sich die Teilrevision ein in die Arbeiten zum Nationalen Aktionsplan von Bund, Kantonen und Gemeinden (2022 – 2026) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Oktober 2025 zur Änderung des Opferhilfegesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG)
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
Updated
21.11.2025 12:38

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