Modernisiertes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine. Genehmigung

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ID
20250084
Title
Modernisiertes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine. Genehmigung
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InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.11.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Modernisiertes Freihandelsabkommen mit der Ukraine: Bundesrat überweist Botschaft ans Parlament</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat am 12. November 2025 die Botschaft zum modernisierten Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine verabschiedet. Mit diesem Abkommen beweist die Schweiz in dieser kritischen Zeit ihre Solidarität mit der Ukraine und stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem dortigen Markt.</strong></p><p>Die Ukraine ist ein wichtiger Partner der Schweiz in Osteuropa. Seit das aktuelle Freihandelsabkommen (FHA) 2012 in Kraft getreten ist und bis am 24. Februar 2022 die militärische Aggression Russlands begann, hat der bilaterale Warenverkehr kontinuierlich zugenommen und erreichte 2021 ein Volumen von über 800 Millionen Franken. Ausserdem ist die Ukraine ein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz ist seit den 1990er-Jahren in der Ukraine präsent und unterstützt seither die Reformbemühungen im Land. Mit dem modernisierten FHA, das am 8. April 2025 in Kiew unterzeichnet wurde, beweist die Schweiz ihre Solidarität mit der Ukraine, auch im Hinblick auf ihr humanitäres Engagement und ihre Unterstützung für den Wiederaufbau. Der Bundesrat führt diese Unterstützung mit einer Vielzahl von Instrumenten weiter, darunter ein Abkommen zum Wiederaufbau des Landes, das sich derzeit in der Vernehmlassung befindet.</p><p>Das modernisierte FHA zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) und der Ukraine ersetzt das 2012 in Kraft getretene bestehende Abkommen, um Lücken in mehreren Bereichen zu schliessen. Zu den modernisierten Bereichen zählen der Warenhandel, einschliesslich der technischen Handelshemmnisse, der sanitären und phytosanitären Massnahmen, der Ursprungsregeln und der Handelserleichterungen, sowie die Bestimmungen über den Schutz des geistigen Eigentums und das öffentliche Beschaffungswesen und die allgemeinen Schlussbestimmungen. Daneben wurden neue Bestimmungen zu den Themen elektronischer Handel, Handel und nachhaltige Entwicklung, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie technische Zusammenarbeit hinzugefügt. Lediglich die Kapitel über den Dienstleistungshandel, die Investitionen, den Wettbewerb sowie über die institutionellen Bestimmungen und die Streitbeilegung wurden nicht modernisiert. Sie werden im neuen Abkommen unverändert übernommen.</p><p>Mit der Modernisierung des Abkommens werden künftig nahezu alle Schweizer Exporte (99,9 %) in die Ukraine zollbefreit. Ausserdem erhöht das FHA die Rechtssicherheit, verbessert die Stabilität der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und verstärkt die Behördenzusammenarbeit.</p><p>Die eidgenössischen Räte werden sich voraussichtlich in der Frühlings- oder Sommersession 2026 mit der Botschaft befassen. Somit wäre ein Inkrafttreten des Abkommens Anfang 2027 möglich.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
Updated
14.11.2025 13:14

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