Lohngleichheit für Mann und Frau. Beweislastregel

ShortId
89.249
Id
19890249
Updated
10.04.2024 14:47
Language
de
Title
Lohngleichheit für Mann und Frau. Beweislastregel
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 343 OR sei folgendermassen zu ergänzen:</p><p>Hat im Streitfalle die klagende Partei Tatsachen dargelegt, die die ungleiche Entlöhnung für gleichwertige Arbeit als glaubhaft erscheinen lassen, trifft die beklagte Partei die volle Beweislast für den Gegenbeweis.</p>
  • Lohngleichheit für Mann und Frau. Beweislastregel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 343 OR sei folgendermassen zu ergänzen:</p><p>Hat im Streitfalle die klagende Partei Tatsachen dargelegt, die die ungleiche Entlöhnung für gleichwertige Arbeit als glaubhaft erscheinen lassen, trifft die beklagte Partei die volle Beweislast für den Gegenbeweis.</p>
    • Lohngleichheit für Mann und Frau. Beweislastregel

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