Allgemeinverbindlicherklären von Rahmenmietverträgen

ShortId
90.260
Id
19900260
Updated
10.04.2024 13:30
Language
de
Title
Allgemeinverbindlicherklären von Rahmenmietverträgen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung, die Ausarbeitung eines Gesetzes, das in Anwendung von Artikel 34septies der Bundesverfassung Rahmenmietverträge, paritätische Vereinbarungen und sonstige gemeinsame Vorkehren von Mieter- und Vermieterverbänden für allgemeinverbindlich erklärt:</p><p>Dieses Gesetz soll insbesondere:</p><p>1. die Begriffe Rahmenmietvertrag und paritätische Vereinbarungen definieren;</p><p>2. ein Verfahren einführen, nach dem Rahmenmietverträge und paritätische Vereinbarungen für allgemeinverbindlich erklärt werden können;</p><p>3. Kriterien schaffen, nach denen Mieter- und Vermieterverbände als repräsentativ gelten;</p><p>4. Bedingungen angeben, unter denen Rahmenverträge oder paritätische Vereinbarungen von grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen abweichen können;</p><p>5. die Dauer für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung festsetzen;</p><p>6. den Geltungsbereich für die Allgemeinverbindlicherklärung festlegen;</p><p>7. die Möglichkeit schaffen, das Rahmenmietverträge und paritätische Vereinbarungen auf kantonaler oder regionaler Ebene für allgemeinverbindlich erklärt werden können;</p><p>8. die zuständige Behörde bestimmen, die über das Allgemeinverbindlicherklären entscheidet;</p><p>9. das Verfahren festlegen, nach dem die Aenderung von Rahmenmietverträgen und paritätischen Vereinbarungen, die für allgemeinverbindlich erklärt worden sind, geändert werden können.</p>
  • Allgemeinverbindlicherklären von Rahmenmietverträgen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung, die Ausarbeitung eines Gesetzes, das in Anwendung von Artikel 34septies der Bundesverfassung Rahmenmietverträge, paritätische Vereinbarungen und sonstige gemeinsame Vorkehren von Mieter- und Vermieterverbänden für allgemeinverbindlich erklärt:</p><p>Dieses Gesetz soll insbesondere:</p><p>1. die Begriffe Rahmenmietvertrag und paritätische Vereinbarungen definieren;</p><p>2. ein Verfahren einführen, nach dem Rahmenmietverträge und paritätische Vereinbarungen für allgemeinverbindlich erklärt werden können;</p><p>3. Kriterien schaffen, nach denen Mieter- und Vermieterverbände als repräsentativ gelten;</p><p>4. Bedingungen angeben, unter denen Rahmenverträge oder paritätische Vereinbarungen von grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen abweichen können;</p><p>5. die Dauer für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung festsetzen;</p><p>6. den Geltungsbereich für die Allgemeinverbindlicherklärung festlegen;</p><p>7. die Möglichkeit schaffen, das Rahmenmietverträge und paritätische Vereinbarungen auf kantonaler oder regionaler Ebene für allgemeinverbindlich erklärt werden können;</p><p>8. die zuständige Behörde bestimmen, die über das Allgemeinverbindlicherklären entscheidet;</p><p>9. das Verfahren festlegen, nach dem die Aenderung von Rahmenmietverträgen und paritätischen Vereinbarungen, die für allgemeinverbindlich erklärt worden sind, geändert werden können.</p>
    • Allgemeinverbindlicherklären von Rahmenmietverträgen

Back to List