Dienstrecht der Beamten der Ueberklasse
- ShortId
-
90.271
- Id
-
19900271
- Updated
-
10.04.2024 17:01
- Language
-
de
- Title
-
Dienstrecht der Beamten der Ueberklasse
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative im Sinne der allgemeinen Anregung ein.</p><p>Im Beamtengesetz vom 30. Juni 1927 wird die Rechtsstellung der Beamten der Ueberklasse in einem besonderen Abschnitt umschrieben, der dem Bundesrat flexibleres Handeln erlaubt.</p><p>Dabei sind insbesondere vorzusehen, dass</p><p>1. der Bundesrat Beamte der Ueberklasse entweder beamtenrechtlich oder obligationenrechtlich anstellen kann;</p><p>2. der Bundesrat ermächtigt wird, mit einer Zweidrittels-Mehrheit im Bundesrat das Dienstverhältnis aller Beamten der Ueberklasse jederzeit aufzulösen, ohne vorgängig ein Disziplinarverfahren durchführen oder Dienstuntauglichkeit nachweisen zu müssen.</p>
- Dienstrecht der Beamten der Ueberklasse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative im Sinne der allgemeinen Anregung ein.</p><p>Im Beamtengesetz vom 30. Juni 1927 wird die Rechtsstellung der Beamten der Ueberklasse in einem besonderen Abschnitt umschrieben, der dem Bundesrat flexibleres Handeln erlaubt.</p><p>Dabei sind insbesondere vorzusehen, dass</p><p>1. der Bundesrat Beamte der Ueberklasse entweder beamtenrechtlich oder obligationenrechtlich anstellen kann;</p><p>2. der Bundesrat ermächtigt wird, mit einer Zweidrittels-Mehrheit im Bundesrat das Dienstverhältnis aller Beamten der Ueberklasse jederzeit aufzulösen, ohne vorgängig ein Disziplinarverfahren durchführen oder Dienstuntauglichkeit nachweisen zu müssen.</p>
- Dienstrecht der Beamten der Ueberklasse
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