Neuer Artikel 8bis Bundesverfassung. Beziehungen zum Ausland
- ShortId
-
91.413
- Id
-
19910413
- Updated
-
10.04.2024 17:35
- Language
-
de
- Title
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Neuer Artikel 8bis Bundesverfassung. Beziehungen zum Ausland
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Aussenpolitik;freie Schlagwörter: Recht;freie Schlagwörter: Menschenrecht;freie Schlagwörter: Entwicklungshilfe;freie Schlagwörter: Militär;freie Schlagwörter: Entwicklungszusammenarbeit;freie Schlagwörter: Umwelt;freie Schlagwörter: Ökologie;freie Schlagwörter: Sicherheitspolitik;freie Schlagwörter: Umweltschutz
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>Abs. 1</p><p>Die Schweiz setzt sich ein für einen weltweiten Schutz der Menschenrechte und unterstützt humanitäre Hilfe im Ausland.</p><p>Abs. 2</p><p>Sie fördert weltweite Bestrebungen zur Erhaltung eines ökologischen Gleichgewichts, für die Entwicklungshilfe, für die Friedenssicherung und die Linderung von Kriegs- und Katastrophenfolgen.</p><p>Abs. 3</p><p>Die Schweiz beteiligt sich an der kulturellen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit der europäischen Staaten. Sie setzt sich in allen Bereichen für eine Stärkung der parlamentarischen Institutionen und für die Schaffung demokratischer Entscheidformen ein.</p>
- Neuer Artikel 8bis Bundesverfassung. Beziehungen zum Ausland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Abs. 1</p><p>Die Schweiz setzt sich ein für einen weltweiten Schutz der Menschenrechte und unterstützt humanitäre Hilfe im Ausland.</p><p>Abs. 2</p><p>Sie fördert weltweite Bestrebungen zur Erhaltung eines ökologischen Gleichgewichts, für die Entwicklungshilfe, für die Friedenssicherung und die Linderung von Kriegs- und Katastrophenfolgen.</p><p>Abs. 3</p><p>Die Schweiz beteiligt sich an der kulturellen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit der europäischen Staaten. Sie setzt sich in allen Bereichen für eine Stärkung der parlamentarischen Institutionen und für die Schaffung demokratischer Entscheidformen ein.</p>
- Neuer Artikel 8bis Bundesverfassung. Beziehungen zum Ausland
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