Neuer Artikel 8bis Bundesverfassung. Beziehungen zum Ausland

ShortId
91.413
Id
19910413
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Neuer Artikel 8bis Bundesverfassung. Beziehungen zum Ausland
AdditionalIndexing
Aussenpolitik;Recht;Menschenrecht;Entwicklungshilfe;Militär;Entwicklungszusammenarbeit;Umwelt;Ökologie;Sicherheitspolitik;Umweltschutz
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Abs. 1</p><p>Die Schweiz setzt sich ein für einen weltweiten Schutz der Menschenrechte und unterstützt humanitäre Hilfe im Ausland.</p><p>Abs. 2</p><p>Sie fördert weltweite Bestrebungen zur Erhaltung eines ökologischen Gleichgewichts, für die Entwicklungshilfe, für die Friedenssicherung und die Linderung von Kriegs- und Katastrophenfolgen.</p><p>Abs. 3</p><p>Die Schweiz beteiligt sich an der kulturellen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit der europäischen Staaten. Sie setzt sich in allen Bereichen für eine Stärkung der parlamentarischen Institutionen und für die Schaffung demokratischer Entscheidformen ein.</p>
  • Neuer Artikel 8bis Bundesverfassung. Beziehungen zum Ausland
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Abs. 1</p><p>Die Schweiz setzt sich ein für einen weltweiten Schutz der Menschenrechte und unterstützt humanitäre Hilfe im Ausland.</p><p>Abs. 2</p><p>Sie fördert weltweite Bestrebungen zur Erhaltung eines ökologischen Gleichgewichts, für die Entwicklungshilfe, für die Friedenssicherung und die Linderung von Kriegs- und Katastrophenfolgen.</p><p>Abs. 3</p><p>Die Schweiz beteiligt sich an der kulturellen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit der europäischen Staaten. Sie setzt sich in allen Bereichen für eine Stärkung der parlamentarischen Institutionen und für die Schaffung demokratischer Entscheidformen ein.</p>
    • Neuer Artikel 8bis Bundesverfassung. Beziehungen zum Ausland

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