Schutz der Moorlandschaften
- ShortId
-
92.307
- Id
-
19920307
- Updated
-
10.04.2024 14:04
- Language
-
de
- Title
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Schutz der Moorlandschaften
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Umwelt;freie Schlagwörter: Landschaftschutz;freie Schlagwörter: Moorlandschaft;freie Schlagwörter: Umweltschutz;freie Schlagwörter: Moor
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>Der Kanton Obwalden reicht gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung zur Abänderung von Artikel 24sexies Bundesverfassung folgende Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein.</p><p>Ein angemessener Schutz von Moorbiotopen und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit soll garantiert sein.</p><p>Die Schutzziele sind so festzulegen, dass eine Interessenabwägung zwischen dem Moor- und Moorlandschaftsschutz sowie regionalwirtschaftlichen Aspekten, namentlich Alp- und Forstwirtschaft, Tourismus, Erholung, Militär und für die Region wichtige Gewerbebetriebe, möglich ist. Bauten und Anlagen sowie Bodenveränderungen sollen zulässig sein, soweit sie aus regionalwirtschaftlichen Gründen erforderlich sind und sie den Schutzzielen nicht widersprechen.</p><p>Die Rückwirkungsklausel in der Uebergangsbestimmung ist aufzuheben.</p>
- Schutz der Moorlandschaften
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Kanton Obwalden reicht gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung zur Abänderung von Artikel 24sexies Bundesverfassung folgende Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein.</p><p>Ein angemessener Schutz von Moorbiotopen und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit soll garantiert sein.</p><p>Die Schutzziele sind so festzulegen, dass eine Interessenabwägung zwischen dem Moor- und Moorlandschaftsschutz sowie regionalwirtschaftlichen Aspekten, namentlich Alp- und Forstwirtschaft, Tourismus, Erholung, Militär und für die Region wichtige Gewerbebetriebe, möglich ist. Bauten und Anlagen sowie Bodenveränderungen sollen zulässig sein, soweit sie aus regionalwirtschaftlichen Gründen erforderlich sind und sie den Schutzzielen nicht widersprechen.</p><p>Die Rückwirkungsklausel in der Uebergangsbestimmung ist aufzuheben.</p>
- Schutz der Moorlandschaften
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