Schutz der Moorlandschaften

ShortId
92.307
Id
19920307
Updated
10.04.2024 14:04
Language
de
Title
Schutz der Moorlandschaften
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Umwelt;freie Schlagwörter: Landschaftschutz;freie Schlagwörter: Moorlandschaft;freie Schlagwörter: Umweltschutz;freie Schlagwörter: Moor
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Kanton Obwalden reicht gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung zur Abänderung von Artikel 24sexies Bundesverfassung folgende Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein.</p><p>Ein angemessener Schutz von Moorbiotopen und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit soll garantiert sein.</p><p>Die Schutzziele sind so festzulegen, dass eine Interessenabwägung zwischen dem Moor- und Moorlandschaftsschutz sowie regionalwirtschaftlichen Aspekten, namentlich Alp- und Forstwirtschaft, Tourismus, Erholung, Militär und für die Region wichtige Gewerbebetriebe, möglich ist. Bauten und Anlagen sowie Bodenveränderungen sollen zulässig sein, soweit sie aus regionalwirtschaftlichen Gründen erforderlich sind und sie den Schutzzielen nicht widersprechen.</p><p>Die Rückwirkungsklausel in der Uebergangsbestimmung ist aufzuheben.</p>
  • Schutz der Moorlandschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Kanton Obwalden reicht gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung zur Abänderung von Artikel 24sexies Bundesverfassung folgende Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein.</p><p>Ein angemessener Schutz von Moorbiotopen und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit soll garantiert sein.</p><p>Die Schutzziele sind so festzulegen, dass eine Interessenabwägung zwischen dem Moor- und Moorlandschaftsschutz sowie regionalwirtschaftlichen Aspekten, namentlich Alp- und Forstwirtschaft, Tourismus, Erholung, Militär und für die Region wichtige Gewerbebetriebe, möglich ist. Bauten und Anlagen sowie Bodenveränderungen sollen zulässig sein, soweit sie aus regionalwirtschaftlichen Gründen erforderlich sind und sie den Schutzzielen nicht widersprechen.</p><p>Die Rückwirkungsklausel in der Uebergangsbestimmung ist aufzuheben.</p>
    • Schutz der Moorlandschaften

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