Legalisierung des Drogenkonsums und Betäubungsmittelmonopol
- ShortId
-
92.312
- Id
-
19920312
- Updated
-
10.04.2024 18:28
- Language
-
de
- Title
-
Legalisierung des Drogenkonsums und Betäubungsmittelmonopol
- AdditionalIndexing
-
Suchtprävention;Staatsmonopol;Betäubungsmittel;Drogenlegalisierung;Drogenabhängigkeit
- 1
-
- L05K0101020102, Drogenabhängigkeit
- L05K0105050402, Drogenlegalisierung
- L06K010505070201, Suchtprävention
- L06K010102010201, Betäubungsmittel
- L06K070301010303, Staatsmonopol
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ersucht der Kantonsrat von Solothurn die Bundesversammlung, folgender Standesinitiative in Form einer allgemeinen Anregung Folge zu geben:</p><p>Das Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel (BetmG) ist nach folgenden Vorgaben zu revidieren:</p><p>1. Der Betäubungsmittelkonsum ist zu legalisieren (Art. 19ff. BetmG).</p><p>2. Anbau, Herstellung, Einfuhr, Handel und Vertrieb sogenannt illegaler Betäubungsmittel (Art. 8 BetmG) sind unter dem ausschliesslichen Monopol des Bundes als zulässig zu bezeichnen und ähnlich zu regeln wie die Alkoholgesetzgebung.</p><p>3. Die Prävention ist auszubauen. Betreuung und Behandlung sind sicherzustellen.</p>
- Legalisierung des Drogenkonsums und Betäubungsmittelmonopol
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ersucht der Kantonsrat von Solothurn die Bundesversammlung, folgender Standesinitiative in Form einer allgemeinen Anregung Folge zu geben:</p><p>Das Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel (BetmG) ist nach folgenden Vorgaben zu revidieren:</p><p>1. Der Betäubungsmittelkonsum ist zu legalisieren (Art. 19ff. BetmG).</p><p>2. Anbau, Herstellung, Einfuhr, Handel und Vertrieb sogenannt illegaler Betäubungsmittel (Art. 8 BetmG) sind unter dem ausschliesslichen Monopol des Bundes als zulässig zu bezeichnen und ähnlich zu regeln wie die Alkoholgesetzgebung.</p><p>3. Die Prävention ist auszubauen. Betreuung und Behandlung sind sicherzustellen.</p>
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