Lohngleichheit für Mann und Frau im Arbeitsvertrag

ShortId
92.412
Id
19920412
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Lohngleichheit für Mann und Frau im Arbeitsvertrag
AdditionalIndexing
Recht;Gleichstellungspolitik;Gleichstellung;Frauenfragen;Frau;Kultur;Wirtschaft;Arbeit;OR;Lohngleichheit;Lohn;Mann;Obligationenrecht
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Obligationenrecht wird folgendermassen ergänzt:</p><p>Art. 322e</p><p>Randtitel:</p><p>a. Lohngleichheit für Mann und Frau</p><p>b. Grundsatz</p><p>Der Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.</p><p>Art. 322f</p><p>Randtitel:</p><p>b. Klage auf Lohnfestsetzung</p><p>Macht eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer glaubhaft, dass eine Lohnungleichheit zum eigenen Nachteil besteht, kann sie oder er vom Richter verlangen, den Lohn vom Zeitpunkt der Klage an neu festzusetzen.</p><p>Hat der Arbeitgeber wider Treu und Glauben verstossen, so kann der Lohn auch für das Jahr vor dem Einreichen der Klage neu festgesetzt werden.</p><p>Art. 322g</p><p>Randtitel:</p><p>Verwirkung der Klage</p><p>Die Klage muss spätestens ein Jahr, nachdem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Kenntnis von der Lohnungleichheit erhalten hat, eingereicht werden.</p>
  • Lohngleichheit für Mann und Frau im Arbeitsvertrag
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Obligationenrecht wird folgendermassen ergänzt:</p><p>Art. 322e</p><p>Randtitel:</p><p>a. Lohngleichheit für Mann und Frau</p><p>b. Grundsatz</p><p>Der Arbeitgeber zahlt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.</p><p>Art. 322f</p><p>Randtitel:</p><p>b. Klage auf Lohnfestsetzung</p><p>Macht eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer glaubhaft, dass eine Lohnungleichheit zum eigenen Nachteil besteht, kann sie oder er vom Richter verlangen, den Lohn vom Zeitpunkt der Klage an neu festzusetzen.</p><p>Hat der Arbeitgeber wider Treu und Glauben verstossen, so kann der Lohn auch für das Jahr vor dem Einreichen der Klage neu festgesetzt werden.</p><p>Art. 322g</p><p>Randtitel:</p><p>Verwirkung der Klage</p><p>Die Klage muss spätestens ein Jahr, nachdem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Kenntnis von der Lohnungleichheit erhalten hat, eingereicht werden.</p>
    • Lohngleichheit für Mann und Frau im Arbeitsvertrag

Back to List