Finanzierung der Direktzahlungen

ShortId
92.417
Id
19920417
Updated
10.04.2024 18:18
Language
de
Title
Finanzierung der Direktzahlungen
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Landwirtschaft;freie Schlagwörter: Direktzahlung;freie Schlagwörter: Finanzen;freie Schlagwörter: Finanzhaushalt;freie Schlagwörter: Steuer;freie Schlagwörter: WUST;freie Schlagwörter: Umsatzsteuer;freie Schlagwörter: Warenumsatzsteuer
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 23 des Geschäftsreglementes des Ständerates unterbreiten wir folgende parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung:</p><p>Zur Finanzierung der Direktzahlungen nach revidiertem Landwirtschaftsgesetz werden die gesetzlichen Grundlagen über die Erhebung der Umsatzsteuer dahin geändert, dass Esswaren und nichtalkoholische Getränke der Umsatzsteuer zu einem reduzierten Steuermass unterstellt werden.</p><p>Im Rahmen der geltenden Warenumsatzsteuerordnung ist der Satz von 5,5 Prozent für Detaillieferungen mit einem entsprechend höheren Satz für Engroslieferungen festzusetzen.</p><p>Die Steuer wird erst erhoben, wenn die Bestimmungen über die Direktzahlungen in Kraft treten.</p>
  • Finanzierung der Direktzahlungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 23 des Geschäftsreglementes des Ständerates unterbreiten wir folgende parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung:</p><p>Zur Finanzierung der Direktzahlungen nach revidiertem Landwirtschaftsgesetz werden die gesetzlichen Grundlagen über die Erhebung der Umsatzsteuer dahin geändert, dass Esswaren und nichtalkoholische Getränke der Umsatzsteuer zu einem reduzierten Steuermass unterstellt werden.</p><p>Im Rahmen der geltenden Warenumsatzsteuerordnung ist der Satz von 5,5 Prozent für Detaillieferungen mit einem entsprechend höheren Satz für Engroslieferungen festzusetzen.</p><p>Die Steuer wird erst erhoben, wenn die Bestimmungen über die Direktzahlungen in Kraft treten.</p>
    • Finanzierung der Direktzahlungen

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