Finanzierung der Direktzahlungen
- ShortId
-
92.417
- Id
-
19920417
- Updated
-
10.04.2024 18:18
- Language
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de
- Title
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Finanzierung der Direktzahlungen
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Landwirtschaft;freie Schlagwörter: Direktzahlung;freie Schlagwörter: Finanzen;freie Schlagwörter: Finanzhaushalt;freie Schlagwörter: Steuer;freie Schlagwörter: WUST;freie Schlagwörter: Umsatzsteuer;freie Schlagwörter: Warenumsatzsteuer
- 1
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- PriorityCouncil1
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Ständerat
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 23 des Geschäftsreglementes des Ständerates unterbreiten wir folgende parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung:</p><p>Zur Finanzierung der Direktzahlungen nach revidiertem Landwirtschaftsgesetz werden die gesetzlichen Grundlagen über die Erhebung der Umsatzsteuer dahin geändert, dass Esswaren und nichtalkoholische Getränke der Umsatzsteuer zu einem reduzierten Steuermass unterstellt werden.</p><p>Im Rahmen der geltenden Warenumsatzsteuerordnung ist der Satz von 5,5 Prozent für Detaillieferungen mit einem entsprechend höheren Satz für Engroslieferungen festzusetzen.</p><p>Die Steuer wird erst erhoben, wenn die Bestimmungen über die Direktzahlungen in Kraft treten.</p>
- Finanzierung der Direktzahlungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 23 des Geschäftsreglementes des Ständerates unterbreiten wir folgende parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung:</p><p>Zur Finanzierung der Direktzahlungen nach revidiertem Landwirtschaftsgesetz werden die gesetzlichen Grundlagen über die Erhebung der Umsatzsteuer dahin geändert, dass Esswaren und nichtalkoholische Getränke der Umsatzsteuer zu einem reduzierten Steuermass unterstellt werden.</p><p>Im Rahmen der geltenden Warenumsatzsteuerordnung ist der Satz von 5,5 Prozent für Detaillieferungen mit einem entsprechend höheren Satz für Engroslieferungen festzusetzen.</p><p>Die Steuer wird erst erhoben, wenn die Bestimmungen über die Direktzahlungen in Kraft treten.</p>
- Finanzierung der Direktzahlungen
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