Schutz der Moore und Moorlandschaften

ShortId
92.432
Id
19920432
Updated
10.04.2024 13:20
Language
de
Title
Schutz der Moore und Moorlandschaften
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Umwelt;freie Schlagwörter: Landschaftsschutz;freie Schlagwörter: Moorlandschaft;freie Schlagwörter: Moor;freie Schlagwörter: Umweltschutz
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In der Absicht, den von Volk und Ständen beschlossenen Moor- und Moorlandschaftsschutz sachgerecht zu verwirklichen und die Unzulänglichkeiten der heutigen Verfassungsbestimmung zu beseitigen, reiche ich gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes die folgende Initiative in Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>1. Artikel 24sexies Absatz 5 der Bundesverfassung ist nach folgenden Kriterien neu zu fassen:</p><p>- Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und Bedeutung sind geschützt.</p><p>- Der Bund legt die Schutzziele fest, wobei er den Schutzbedürfnissen der Moore und Moorlandschaften, der schonenden Nutzung, der landschaftstypischen Besiedlung und den regionalwirtschaftlichen Aspekten angemessen Rechnung trägt.</p><p>2. Die Uebergangsbestimmung zu Artikel 24sexies der Bundesverfassung ist aufzuheben.</p>
  • Schutz der Moore und Moorlandschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Absicht, den von Volk und Ständen beschlossenen Moor- und Moorlandschaftsschutz sachgerecht zu verwirklichen und die Unzulänglichkeiten der heutigen Verfassungsbestimmung zu beseitigen, reiche ich gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes die folgende Initiative in Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>1. Artikel 24sexies Absatz 5 der Bundesverfassung ist nach folgenden Kriterien neu zu fassen:</p><p>- Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und Bedeutung sind geschützt.</p><p>- Der Bund legt die Schutzziele fest, wobei er den Schutzbedürfnissen der Moore und Moorlandschaften, der schonenden Nutzung, der landschaftstypischen Besiedlung und den regionalwirtschaftlichen Aspekten angemessen Rechnung trägt.</p><p>2. Die Uebergangsbestimmung zu Artikel 24sexies der Bundesverfassung ist aufzuheben.</p>
    • Schutz der Moore und Moorlandschaften

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