Schutz der Moore und Moorlandschaften
- ShortId
-
92.432
- Id
-
19920432
- Updated
-
10.04.2024 13:20
- Language
-
de
- Title
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Schutz der Moore und Moorlandschaften
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Umwelt;freie Schlagwörter: Landschaftsschutz;freie Schlagwörter: Moorlandschaft;freie Schlagwörter: Moor;freie Schlagwörter: Umweltschutz
- 1
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- PriorityCouncil1
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Ständerat
- Texts
-
- <p>In der Absicht, den von Volk und Ständen beschlossenen Moor- und Moorlandschaftsschutz sachgerecht zu verwirklichen und die Unzulänglichkeiten der heutigen Verfassungsbestimmung zu beseitigen, reiche ich gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes die folgende Initiative in Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>1. Artikel 24sexies Absatz 5 der Bundesverfassung ist nach folgenden Kriterien neu zu fassen:</p><p>- Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und Bedeutung sind geschützt.</p><p>- Der Bund legt die Schutzziele fest, wobei er den Schutzbedürfnissen der Moore und Moorlandschaften, der schonenden Nutzung, der landschaftstypischen Besiedlung und den regionalwirtschaftlichen Aspekten angemessen Rechnung trägt.</p><p>2. Die Uebergangsbestimmung zu Artikel 24sexies der Bundesverfassung ist aufzuheben.</p>
- Schutz der Moore und Moorlandschaften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Absicht, den von Volk und Ständen beschlossenen Moor- und Moorlandschaftsschutz sachgerecht zu verwirklichen und die Unzulänglichkeiten der heutigen Verfassungsbestimmung zu beseitigen, reiche ich gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes die folgende Initiative in Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>1. Artikel 24sexies Absatz 5 der Bundesverfassung ist nach folgenden Kriterien neu zu fassen:</p><p>- Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und Bedeutung sind geschützt.</p><p>- Der Bund legt die Schutzziele fest, wobei er den Schutzbedürfnissen der Moore und Moorlandschaften, der schonenden Nutzung, der landschaftstypischen Besiedlung und den regionalwirtschaftlichen Aspekten angemessen Rechnung trägt.</p><p>2. Die Uebergangsbestimmung zu Artikel 24sexies der Bundesverfassung ist aufzuheben.</p>
- Schutz der Moore und Moorlandschaften
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