Moorlandschaften gemäss Artikel 24sexies der Bundesverfassung

ShortId
92.434
Id
19920434
Updated
10.04.2024 10:37
Language
de
Title
Moorlandschaften gemäss Artikel 24sexies der Bundesverfassung
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Umwelt;freie Schlagwörter: Landschaftsschutz;freie Schlagwörter: Moorlandschaft;freie Schlagwörter: Moor;freie Schlagwörter: Umweltschutz
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Artikel 24sexies Absatz 5 der Bundesverfassung ist so zu ergänzen, dass der volkswirtschaftliche Nutzungsbereich in den Moorlandschaften im bisherigen Umfang auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Dabei wird der Schutz der Flach- und Hochmoore nicht bestritten und er ist sicherzustellen.</p><p>2. Die Uebergangsbestimmungen in Artikel 24sexies der Bundesverfassung verlangen, dass alle Bauten in den Moorlandschaften, die nach dem 1. Juni 1983 erstellt wurden, abgebrochen werden müssen. Diese Bestimmung ist aufzuheben, weil sie unverhältnismässig ist und die Kantone deshalb kaum in der Lage wären, den Vollzug durchzusetzen.</p>
  • Moorlandschaften gemäss Artikel 24sexies der Bundesverfassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Artikel 24sexies Absatz 5 der Bundesverfassung ist so zu ergänzen, dass der volkswirtschaftliche Nutzungsbereich in den Moorlandschaften im bisherigen Umfang auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Dabei wird der Schutz der Flach- und Hochmoore nicht bestritten und er ist sicherzustellen.</p><p>2. Die Uebergangsbestimmungen in Artikel 24sexies der Bundesverfassung verlangen, dass alle Bauten in den Moorlandschaften, die nach dem 1. Juni 1983 erstellt wurden, abgebrochen werden müssen. Diese Bestimmung ist aufzuheben, weil sie unverhältnismässig ist und die Kantone deshalb kaum in der Lage wären, den Vollzug durchzusetzen.</p>
    • Moorlandschaften gemäss Artikel 24sexies der Bundesverfassung

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