Bekämpfung des Drogenkonsums. Verfassungsgrundlage
- ShortId
-
92.452
- Id
-
19920452
- Updated
-
10.04.2024 18:47
- Language
-
de
- Title
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Bekämpfung des Drogenkonsums. Verfassungsgrundlage
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Gesundheit;freie Schlagwörter: Droge;freie Schlagwörter: Drogenpolitik;freie Schlagwörter: Recht;freie Schlagwörter: bürgerliches Strafrecht;freie Schlagwörter: Betäubungsmittelgesetz;freie Schlagwörter: Betäubungsmittel;freie Schlagwörter: BetmG
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:</p><p>Artikel 68bis (neu)</p><p>1. Der Bund bekämpft das Rauschgiftproblem mit einer restriktiven, direkt auf Abstinenz ausgerichteten Drogenpolitik.</p><p>2. Er trifft auf dem Weg der Gesetzgebung alle geeigneten Massnahmen, um die Nachfrage nach Rauschgiften und die Anzahl der Rauschgiftkonsumenten zu verringern, die Rauschgiftabhängigkeit zu heilen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgeschäden des Rauschgiftkonsums zu vermindern sowie den illegalen Rauschgifthandel effektiv zu bekämpfen.</p><p>3. Um die Jugend vor Drogen zu schützen, nimmt der Bund gegen Rauschgiftkonsum Stellung und verfolgt eine aktive Drogenprävention, die die Persönlichkeit des einzelnen stärkt.</p><p>4. Der Bund fördert und unterstützt die Durchführung der Massnahmen, die geeignet sind, den körperlichen Entzug, die dauerhafte Entwöhnung und die Wiedereingliederung der Rauschgiftabhängigen sicherzustellen.</p><p>5. Die Abgabe von Betäubungsmitteln ist verboten. Vorbehalten ist die Verwendung zu rein medizinischen Zwecken. Davon ausgeschlossen ist jedoch die Verwendung von Heroin, Rauchopium, Kokain, Cannabis, Halluzinogenen und analogen Substanzen.</p>
- Bekämpfung des Drogenkonsums. Verfassungsgrundlage
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes ein:</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:</p><p>Artikel 68bis (neu)</p><p>1. Der Bund bekämpft das Rauschgiftproblem mit einer restriktiven, direkt auf Abstinenz ausgerichteten Drogenpolitik.</p><p>2. Er trifft auf dem Weg der Gesetzgebung alle geeigneten Massnahmen, um die Nachfrage nach Rauschgiften und die Anzahl der Rauschgiftkonsumenten zu verringern, die Rauschgiftabhängigkeit zu heilen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgeschäden des Rauschgiftkonsums zu vermindern sowie den illegalen Rauschgifthandel effektiv zu bekämpfen.</p><p>3. Um die Jugend vor Drogen zu schützen, nimmt der Bund gegen Rauschgiftkonsum Stellung und verfolgt eine aktive Drogenprävention, die die Persönlichkeit des einzelnen stärkt.</p><p>4. Der Bund fördert und unterstützt die Durchführung der Massnahmen, die geeignet sind, den körperlichen Entzug, die dauerhafte Entwöhnung und die Wiedereingliederung der Rauschgiftabhängigen sicherzustellen.</p><p>5. Die Abgabe von Betäubungsmitteln ist verboten. Vorbehalten ist die Verwendung zu rein medizinischen Zwecken. Davon ausgeschlossen ist jedoch die Verwendung von Heroin, Rauchopium, Kokain, Cannabis, Halluzinogenen und analogen Substanzen.</p>
- Bekämpfung des Drogenkonsums. Verfassungsgrundlage
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