Entflechtung der Vollzugsaufgaben von Bund und Kantonen (Bloetzer)

ShortId
92.3467
Id
19923467
Updated
28.07.2023 11:04
Language
de
Title
Entflechtung der Vollzugsaufgaben von Bund und Kantonen (Bloetzer)
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Rahmen der bestehenden Verwaltungsorganisation und des geltenden Verfahrensrechtes müssen im Verhältnis zwischen dem Bund und den Kantonen immer wieder Doppelspurigkeiten sowie damit verbundene Erschwernisse und Verzögerungen in der Entscheidungsfindung festgestellt werden.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, die bestehende Organisation und das geltende Verfahren zu überprüfen, dem Parlament darüber zu berichten und Vorschläge zur Entflechtung der Vollzugsaufgaben zu unterbreiten. Dabei sind insbesondere folgende Ziele zu verfolgen:</p><p>1. Erhaltung der politischen Selbständigkeit und fachlichen Verantwortung der vom Gesetzgeber eingesetzten Entscheidungsorgane und ihrer Verwaltung.</p><p>2. Vermeidung der Doppelbesetzung von Stellen gleicher Funktion und Aufgabe beim Bund und bei den Kantonen.</p><p>3. Ausschaltung von Kompetenzvermischungen zwischen Bundes- und Kantonsbehörden im Zusammenhang mit den Koordinationspflichten.</p><p>4. Verankerung und Durchsetzung einer ungeteilten Zuständigkeit für die erstinstanzliche Instruktion und Entscheidung.</p>
  • Entflechtung der Vollzugsaufgaben von Bund und Kantonen (Bloetzer)
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der bestehenden Verwaltungsorganisation und des geltenden Verfahrensrechtes müssen im Verhältnis zwischen dem Bund und den Kantonen immer wieder Doppelspurigkeiten sowie damit verbundene Erschwernisse und Verzögerungen in der Entscheidungsfindung festgestellt werden.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, die bestehende Organisation und das geltende Verfahren zu überprüfen, dem Parlament darüber zu berichten und Vorschläge zur Entflechtung der Vollzugsaufgaben zu unterbreiten. Dabei sind insbesondere folgende Ziele zu verfolgen:</p><p>1. Erhaltung der politischen Selbständigkeit und fachlichen Verantwortung der vom Gesetzgeber eingesetzten Entscheidungsorgane und ihrer Verwaltung.</p><p>2. Vermeidung der Doppelbesetzung von Stellen gleicher Funktion und Aufgabe beim Bund und bei den Kantonen.</p><p>3. Ausschaltung von Kompetenzvermischungen zwischen Bundes- und Kantonsbehörden im Zusammenhang mit den Koordinationspflichten.</p><p>4. Verankerung und Durchsetzung einer ungeteilten Zuständigkeit für die erstinstanzliche Instruktion und Entscheidung.</p>
    • Entflechtung der Vollzugsaufgaben von Bund und Kantonen (Bloetzer)

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