Totalrevision Bundesverfassung

ShortId
92.3498
Id
19923498
Updated
10.04.2024 10:24
Language
de
Title
Totalrevision Bundesverfassung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bundesversammlung hat mit Bundesbeschluss vom 3. Juni 1987 die Totalrevision der Bundesverfassung beschlossen und den Bundesrat beauftragt, ihr einen Verfassungsentwurf zu unterbreiten, der das Verfassungsrecht nachführt; inhaltliche Änderungen oder institutionelle Neuerungen seien in der Form von Varianten zur Diskussion zu stellen.</p><p>Wie der Bundesrat begründeten auch die eidgenössischen Räte die Notwendigkeit einer Totalrevision der Bundesverfassung damit, dass die geltende Bundesverfassung formale und inhaltliche Mängel aufweise, die gesamthaft und kohärent nur mit einer Totalrevision der Bundesverfassung behoben werden könnten. Angesichts der neuen Herausforderungen durch die europäische Integration drängte sich eine Koordination der beiden Vorhaben auf. Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen vom 17. September 1990 zu den Motionen Nabholz (90.503), der sozialdemokratischen Fraktion (90.440) und der grünen Fraktion (90.450) sowie in seiner Legislaturplanung 1991--1995 (BBl 1992 III 1--200) folgendes Vorgehen festgelegt: Zuerst soll das EWR-Abkommen genehmigt und sollen die notwendig damit verbundenen Änderungen der schweizerischen Rechtsordnung vollzogen werden; nach einem positiven Entscheid könnte der Bundesrat eine europagerechte Vorlage für eine neue Bundesverfassung unterbreiten. Das gleiche Vorgehen wäre zu wählen, wenn anstelle des EWR-Abkommens ein Beitritt zur EG erwogen würde.</p><p>Der Bundesrat hat die Auswirkungen des EWR-Rechts auf die schweizerische Rechtsordnung geprüft und die notwendigen Rechtsänderungen dem Souverän zusammen mit dem EWR-Abkommen unterbreitet. Nach dem negativen Ausgang der EWR-Abstimmung ist die Totalrevision der Bundesverfassung zwar nicht mehr auf einen konkreten Integrationsschritt abzustimmen, doch hält der Bundesrat eine Überprüfung des schweizerischen Verfassungsrechts auf die veränderten nationalen, aber auch internationalen Anforderungen weiterhin für sinnvoll: Öffnung nach aussen - Reformen im Innern. Die Totalrevision der Bundesverfassung wird die Gelegenheit bieten, das Verfassungsrecht der Wirklichkeit anzupassen, eine verständliche und systematisch strukturierte, zeitgerechte und für die Zukunft offene Bundesverfassung zu schaffen; die einzelnen Verfassungsbestimmungen und die staatlichen Institutionen auf die neuen nationalen und internationalen Anforderungen abzustimmen, den Gesamtzusammenhang und die Querbezüge zu beachten, die Mängel der geltenden Bundesverfassung zu beheben und Reformen kohärent zu verwirklichen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat gedenkt, bis 1995 einen Entwurf (mit Varianten) zu einer neuen Bundesverfassung zu erarbeiten.</p><p>2. Der Bundesrat beabsichtigt, inhaltliche Neuerungen und institutionelle Reformen in Form von Varianten zum geltenden Verfassungsrecht zur Diskussion zu stellen; er wird dabei berücksichtigen: die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Wahlen, der Expertenkommission Furgler, der Vernehmlassung, der Verfassungsrevisionen in den Kantonen und des wissenschaftlichen Schrifttums.</p><p>3. Der Bundesrat wird die Frage von aussenpolitischen Zielbestimmungen prüfen; im übrigen verweisen wir auf unsere schriftliche Stellungnahme zur Motion der Kommission für auswärtige Angelegenheiten (91.3035) vom 23. Januar 1991 (AB 1991 N 1610--1612).</p><p>4. Der Bundesrat gedenkt, die Vorlage unter Beizug von externen Experten im normalen Verfahren zu erarbeiten, wobei für deren Behandlung durch das Parlament eine frühzeitige Abstimmung erfolgen soll.</p>
  • <p>Mit Bundesbeschluss vom 3. Juni 1987 haben die eidgenössischen Räte beschlossen und den Bundesrat beauftragt, eine Totalrevision der Bundesverfassung in Angriff zu nehmen. Es sollte das geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht sprachlich vereinheitlicht, verständlich dargestellt und systematisch geordnet, aber auch inhaltlich geändert und in Form von Varianten zur Diskussion gestellt werden.</p><p>Im März 1990 wurden im Nationalrat mehrere Motionen zu diesem Thema eingereicht, im Oktober 1991 wurde darüber debattiert, und sie wurden als Postulate überwiesen.</p><p>Im Bericht über die Legislaturplanung 1991--1995 versprach der Bundesrat, die Arbeiten zur Vorbereitung einer Totalrevision weiter voranzutreiben und dem Parlament Entwurf und Botschaft einer neuen Bundesverfassung vorzulegen. Betreffend den Zeitpunkt gelte es, europa- und finanzpolitische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Im Geschäftsbericht 1991 bekräftigte der Bundesrat erneut, wenn über den EWR-Vertrag entschieden sei, werde er eine Vorlage für eine neue Bundesverfassung unterbreiten.</p><p>Nun ist der Entscheid über den EWR gefallen. Auch der negative Ausgang verpflichtet zum Handeln. Der Bundesrat wird um Auskunft gebeten:</p><p>1. Wie rasch gedenkt er die Vorarbeiten für die Totalrevision abzuschliessen und dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten?</p><p>2. Ist der Bundesrat gewillt, die Entwürfe und Vorleistungen der Expertenkommission 1977 sowie der Professoren Kölz und Müller von 1990 als Grundlage für die inhaltlichen Änderungen zu berücksichtigen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, in der revidierten Verfassung eine neue Konzeption der schweizerischen Aussenpolitik zu verankern, die nebst der Unabhängigkeit auch den Frieden, die Menschenrechte, die Solidarität und die Wohlfahrt als Ziele aufweist, wie sie sinngemäss in einer Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates verlangt wurde?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat den Revisionsentwurf mitsamt den vorgesehenen Varianten rein verwaltungsintern oder allenfalls durch eine aus Parlamentariern, Bundesbeamten und externen Fachleuten zusammengesetzte Arbeitsgruppe vorbereiten zu lassen?</p>
  • Totalrevision Bundesverfassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesversammlung hat mit Bundesbeschluss vom 3. Juni 1987 die Totalrevision der Bundesverfassung beschlossen und den Bundesrat beauftragt, ihr einen Verfassungsentwurf zu unterbreiten, der das Verfassungsrecht nachführt; inhaltliche Änderungen oder institutionelle Neuerungen seien in der Form von Varianten zur Diskussion zu stellen.</p><p>Wie der Bundesrat begründeten auch die eidgenössischen Räte die Notwendigkeit einer Totalrevision der Bundesverfassung damit, dass die geltende Bundesverfassung formale und inhaltliche Mängel aufweise, die gesamthaft und kohärent nur mit einer Totalrevision der Bundesverfassung behoben werden könnten. Angesichts der neuen Herausforderungen durch die europäische Integration drängte sich eine Koordination der beiden Vorhaben auf. Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen vom 17. September 1990 zu den Motionen Nabholz (90.503), der sozialdemokratischen Fraktion (90.440) und der grünen Fraktion (90.450) sowie in seiner Legislaturplanung 1991--1995 (BBl 1992 III 1--200) folgendes Vorgehen festgelegt: Zuerst soll das EWR-Abkommen genehmigt und sollen die notwendig damit verbundenen Änderungen der schweizerischen Rechtsordnung vollzogen werden; nach einem positiven Entscheid könnte der Bundesrat eine europagerechte Vorlage für eine neue Bundesverfassung unterbreiten. Das gleiche Vorgehen wäre zu wählen, wenn anstelle des EWR-Abkommens ein Beitritt zur EG erwogen würde.</p><p>Der Bundesrat hat die Auswirkungen des EWR-Rechts auf die schweizerische Rechtsordnung geprüft und die notwendigen Rechtsänderungen dem Souverän zusammen mit dem EWR-Abkommen unterbreitet. Nach dem negativen Ausgang der EWR-Abstimmung ist die Totalrevision der Bundesverfassung zwar nicht mehr auf einen konkreten Integrationsschritt abzustimmen, doch hält der Bundesrat eine Überprüfung des schweizerischen Verfassungsrechts auf die veränderten nationalen, aber auch internationalen Anforderungen weiterhin für sinnvoll: Öffnung nach aussen - Reformen im Innern. Die Totalrevision der Bundesverfassung wird die Gelegenheit bieten, das Verfassungsrecht der Wirklichkeit anzupassen, eine verständliche und systematisch strukturierte, zeitgerechte und für die Zukunft offene Bundesverfassung zu schaffen; die einzelnen Verfassungsbestimmungen und die staatlichen Institutionen auf die neuen nationalen und internationalen Anforderungen abzustimmen, den Gesamtzusammenhang und die Querbezüge zu beachten, die Mängel der geltenden Bundesverfassung zu beheben und Reformen kohärent zu verwirklichen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat gedenkt, bis 1995 einen Entwurf (mit Varianten) zu einer neuen Bundesverfassung zu erarbeiten.</p><p>2. Der Bundesrat beabsichtigt, inhaltliche Neuerungen und institutionelle Reformen in Form von Varianten zum geltenden Verfassungsrecht zur Diskussion zu stellen; er wird dabei berücksichtigen: die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Wahlen, der Expertenkommission Furgler, der Vernehmlassung, der Verfassungsrevisionen in den Kantonen und des wissenschaftlichen Schrifttums.</p><p>3. Der Bundesrat wird die Frage von aussenpolitischen Zielbestimmungen prüfen; im übrigen verweisen wir auf unsere schriftliche Stellungnahme zur Motion der Kommission für auswärtige Angelegenheiten (91.3035) vom 23. Januar 1991 (AB 1991 N 1610--1612).</p><p>4. Der Bundesrat gedenkt, die Vorlage unter Beizug von externen Experten im normalen Verfahren zu erarbeiten, wobei für deren Behandlung durch das Parlament eine frühzeitige Abstimmung erfolgen soll.</p>
    • <p>Mit Bundesbeschluss vom 3. Juni 1987 haben die eidgenössischen Räte beschlossen und den Bundesrat beauftragt, eine Totalrevision der Bundesverfassung in Angriff zu nehmen. Es sollte das geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht sprachlich vereinheitlicht, verständlich dargestellt und systematisch geordnet, aber auch inhaltlich geändert und in Form von Varianten zur Diskussion gestellt werden.</p><p>Im März 1990 wurden im Nationalrat mehrere Motionen zu diesem Thema eingereicht, im Oktober 1991 wurde darüber debattiert, und sie wurden als Postulate überwiesen.</p><p>Im Bericht über die Legislaturplanung 1991--1995 versprach der Bundesrat, die Arbeiten zur Vorbereitung einer Totalrevision weiter voranzutreiben und dem Parlament Entwurf und Botschaft einer neuen Bundesverfassung vorzulegen. Betreffend den Zeitpunkt gelte es, europa- und finanzpolitische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Im Geschäftsbericht 1991 bekräftigte der Bundesrat erneut, wenn über den EWR-Vertrag entschieden sei, werde er eine Vorlage für eine neue Bundesverfassung unterbreiten.</p><p>Nun ist der Entscheid über den EWR gefallen. Auch der negative Ausgang verpflichtet zum Handeln. Der Bundesrat wird um Auskunft gebeten:</p><p>1. Wie rasch gedenkt er die Vorarbeiten für die Totalrevision abzuschliessen und dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten?</p><p>2. Ist der Bundesrat gewillt, die Entwürfe und Vorleistungen der Expertenkommission 1977 sowie der Professoren Kölz und Müller von 1990 als Grundlage für die inhaltlichen Änderungen zu berücksichtigen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, in der revidierten Verfassung eine neue Konzeption der schweizerischen Aussenpolitik zu verankern, die nebst der Unabhängigkeit auch den Frieden, die Menschenrechte, die Solidarität und die Wohlfahrt als Ziele aufweist, wie sie sinngemäss in einer Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates verlangt wurde?</p><p>4. Gedenkt der Bundesrat den Revisionsentwurf mitsamt den vorgesehenen Varianten rein verwaltungsintern oder allenfalls durch eine aus Parlamentariern, Bundesbeamten und externen Fachleuten zusammengesetzte Arbeitsgruppe vorbereiten zu lassen?</p>
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