Sabotage einer Unterschriftensammlung durch Radio DRS

ShortId
92.3517
Id
19923517
Updated
10.04.2024 08:19
Language
de
Title
Sabotage einer Unterschriftensammlung durch Radio DRS
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie jede andere natürliche und juristische Person hat auch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) die allgemeine Rechtsordnung zu respektieren. Wo dies nicht der Fall ist, sind die Verantwortlichen durch die zuständigen Instanzen im Rahmen der dafür vorgesehenen Verfahren zur Rechenschaft zu ziehen. Sollte im vorliegenden Fall eine Telefonleitung des Initiativkomitees absichtlich blockiert worden sein, wäre es Sache der zuständigen Gerichtsbehörden, die betreffenden Mitarbeiter von Radio DRS straf- oder zivilrechtlich zu belangen. Das Initiativkomitee hat mit einem Strafantrag die notwendigen Schritte zur strafrechtlichen Abklärung des Vorfalles eingeleitet.</p><p>2. Der Vorfall in Basel betrifft allenfalls das Straf- und nicht das Medienrecht beziehungsweise die Konzession der SRG. Gemäss dem rechtsstaatlich grundlegenden Prinzip der Gewaltentrennung ist es daher Sache der zuständigen Gerichte, entsprechende Rechtsverletzungen festzustellen. Folglich müssten allfällige Massnahmen gegen Radio DRS oder dessen Mitarbeiter durch den Strafrichter oder durch die zuständigen Organe der SRG veranlasst werden.</p><p>3. Wie unter Punkt 2 dargelegt, liegen beim vorliegenden Sachverhalt allfällige Massnahmen beim Strafrichter oder bei der SRG. Das Radio- und Fernsehgesetz gibt dem Bundesrat als Konzessionsbehörde keine entsprechenden Eingriffsmöglichkeiten.</p>
  • <p>Das Initiativkomitee "für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medien-Monopole" sammelt zurzeit Unterschriften in der ganzen Schweiz. Um eine möglichst effiziente Unterschriftensammlung zu ermöglichen, richtete das Initiativkomitee durch die PTT eine sogenannte 155er Telefonnummer ein, mit welcher Unterschriftenbogen für die Initiative kostenlos bestellt werden können. Seit der Einrichtung dieser Dienstleistung gingen täglich zwischen 40 und 50 Bestellungen für Unterschriftenbogen ein. Nach gut zwei Wochen erfolgreicher Aktion gingen plötzlich nur noch drei bis vier Bestellungen pro Tag ein, obschon die Leitung den ganzen Tag angewählt wurde. Eine Fangschaltung der PTT brachte nun Erstaunliches an den Tag: Die 155er Nummer des Initiativkomitees wurde missbräuchlich durch das Radio DRS, Direktion Basel, blockiert. Die Ermittlung der PTT hat ergeben, dass die manipulierten Anrufe systematisch und abwechslungsweise über zwei Telefonnummern von Radio DRS über eine Computerleitung an die 155er Nummer des Initiativkomitees erfolgten.</p><p>Diese höchst unwürdige Sabotage der Unterschriftensammlung durch das Radio DRS wird nun von deren Direktion mit einer angeblichen Panne bei der Software der Übermittlungsgeräte, die an der Computerleitung angeschlossen sind, erklärt.</p><p>Das Initiativkomitee akzeptiert die von Radio DRS verbreitete Erklärung nicht, es handle sich um eine "technische Störung". Es ist in keiner Weise ersichtlich, weshalb denn Radio DRS Basel zwei Telefonnummern (Tel. 061/352278 und 352304) auf die 155er Nummer des Initiativkomitees programmieren soll, wenn nicht zum Zwecke des Missbrauchs! Das Vergehen von Radio DRS Basel ist unserer Meinung nach aus staatspolitischer Sicht skandalös und bedarf der Intervention des EVED. Wir bitten den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat als Konzessions- und Aufsichtsbehörde der SRG bereit, diesen Fall untersuchen zu lassen?</p><p>2. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus dieser Affäre?</p><p>3. Was gedenkt der Bundesrat als Vorkehrung gegen missbräuchliche Handlungen einer SRG-Institution, wie im vorliegenden Fall, zu unternehmen?</p>
  • Sabotage einer Unterschriftensammlung durch Radio DRS
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie jede andere natürliche und juristische Person hat auch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) die allgemeine Rechtsordnung zu respektieren. Wo dies nicht der Fall ist, sind die Verantwortlichen durch die zuständigen Instanzen im Rahmen der dafür vorgesehenen Verfahren zur Rechenschaft zu ziehen. Sollte im vorliegenden Fall eine Telefonleitung des Initiativkomitees absichtlich blockiert worden sein, wäre es Sache der zuständigen Gerichtsbehörden, die betreffenden Mitarbeiter von Radio DRS straf- oder zivilrechtlich zu belangen. Das Initiativkomitee hat mit einem Strafantrag die notwendigen Schritte zur strafrechtlichen Abklärung des Vorfalles eingeleitet.</p><p>2. Der Vorfall in Basel betrifft allenfalls das Straf- und nicht das Medienrecht beziehungsweise die Konzession der SRG. Gemäss dem rechtsstaatlich grundlegenden Prinzip der Gewaltentrennung ist es daher Sache der zuständigen Gerichte, entsprechende Rechtsverletzungen festzustellen. Folglich müssten allfällige Massnahmen gegen Radio DRS oder dessen Mitarbeiter durch den Strafrichter oder durch die zuständigen Organe der SRG veranlasst werden.</p><p>3. Wie unter Punkt 2 dargelegt, liegen beim vorliegenden Sachverhalt allfällige Massnahmen beim Strafrichter oder bei der SRG. Das Radio- und Fernsehgesetz gibt dem Bundesrat als Konzessionsbehörde keine entsprechenden Eingriffsmöglichkeiten.</p>
    • <p>Das Initiativkomitee "für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medien-Monopole" sammelt zurzeit Unterschriften in der ganzen Schweiz. Um eine möglichst effiziente Unterschriftensammlung zu ermöglichen, richtete das Initiativkomitee durch die PTT eine sogenannte 155er Telefonnummer ein, mit welcher Unterschriftenbogen für die Initiative kostenlos bestellt werden können. Seit der Einrichtung dieser Dienstleistung gingen täglich zwischen 40 und 50 Bestellungen für Unterschriftenbogen ein. Nach gut zwei Wochen erfolgreicher Aktion gingen plötzlich nur noch drei bis vier Bestellungen pro Tag ein, obschon die Leitung den ganzen Tag angewählt wurde. Eine Fangschaltung der PTT brachte nun Erstaunliches an den Tag: Die 155er Nummer des Initiativkomitees wurde missbräuchlich durch das Radio DRS, Direktion Basel, blockiert. Die Ermittlung der PTT hat ergeben, dass die manipulierten Anrufe systematisch und abwechslungsweise über zwei Telefonnummern von Radio DRS über eine Computerleitung an die 155er Nummer des Initiativkomitees erfolgten.</p><p>Diese höchst unwürdige Sabotage der Unterschriftensammlung durch das Radio DRS wird nun von deren Direktion mit einer angeblichen Panne bei der Software der Übermittlungsgeräte, die an der Computerleitung angeschlossen sind, erklärt.</p><p>Das Initiativkomitee akzeptiert die von Radio DRS verbreitete Erklärung nicht, es handle sich um eine "technische Störung". Es ist in keiner Weise ersichtlich, weshalb denn Radio DRS Basel zwei Telefonnummern (Tel. 061/352278 und 352304) auf die 155er Nummer des Initiativkomitees programmieren soll, wenn nicht zum Zwecke des Missbrauchs! Das Vergehen von Radio DRS Basel ist unserer Meinung nach aus staatspolitischer Sicht skandalös und bedarf der Intervention des EVED. Wir bitten den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat als Konzessions- und Aufsichtsbehörde der SRG bereit, diesen Fall untersuchen zu lassen?</p><p>2. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus dieser Affäre?</p><p>3. Was gedenkt der Bundesrat als Vorkehrung gegen missbräuchliche Handlungen einer SRG-Institution, wie im vorliegenden Fall, zu unternehmen?</p>
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