Artikel 96 Absatz 1 BV: Streichung der "Kantonsklausel"

ShortId
93.407
Id
19930407
Updated
10.04.2024 19:09
Language
de
Title
Artikel 96 Absatz 1 BV: Streichung der "Kantonsklausel"
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Staatspolitik;freie Schlagwörter: Regierung;freie Schlagwörter: Bundesrat;freie Schlagwörter: Wählbarkeit;freie Schlagwörter: politisches Recht
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 23 des Geschäftsreglementes des Ständerates verlangen die unterzeichnenden Ratsmitglieder mit einer parlamentarischen Initiative die ersatzlose Streichung von Artikel 96 Absatz 1 letzter Satz der Bundesverfassung, welcher ausschliesst, dass mehr als ein Mitglied des Bundesrates aus dem nämlichen Kanton gewählt werden kann.</p>
  • Artikel 96 Absatz 1 BV: Streichung der "Kantonsklausel"
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19930452
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 23 des Geschäftsreglementes des Ständerates verlangen die unterzeichnenden Ratsmitglieder mit einer parlamentarischen Initiative die ersatzlose Streichung von Artikel 96 Absatz 1 letzter Satz der Bundesverfassung, welcher ausschliesst, dass mehr als ein Mitglied des Bundesrates aus dem nämlichen Kanton gewählt werden kann.</p>
    • Artikel 96 Absatz 1 BV: Streichung der "Kantonsklausel"

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