Recht auf Bildungsförderung
- ShortId
-
93.413
- Id
-
19930413
- Updated
-
10.04.2024 18:05
- Language
-
de
- Title
-
Recht auf Bildungsförderung
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Stipendien;freie Schlagwörter: Finanzierung von Bildungsmassnahmen
- 1
-
- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Aufnahme eines Verfassungsartikels über Stipendien auf Bundesebene von 1963 und das darauffolgende Stipendiengesetz von 1965 regeln die Bundesbeiträge an die kantonalen Stipendienaufwendungen. Diese richten sich nach der Finanzkraft der Kantone. Diese Regelung schafft gravierende Unterschiede von Kanton zu Kanton. Was fehlt, ist eine interkantonale Harmonisierung im Stipendienwesen.</p><p>Der heutige Zustand führt zur Zementierung von bestehenden Chancenungleichheiten im schweizerischen Bildungswesen. Auch die von Bund und Wirtschaft geforderte Weiterbildungsbereitschaft wird ohne die Finanzierung von Aus- und Weiterbildung verunmöglicht. Zu den Benachteiligten gehören vor allem Frauen, denen der Zugang zu Stipendien und anderen Ausbildungsbeiträgen durch Altersbeschränkungen in kantonalen Stipendiengesetzen erschwert wird. Gerade Menschen mit Bildungsdefiziten oder Ungelernte werden daran gehindert, Bildungsmassnahmen überhaupt in Angriff zu nehmen, wenn sie befürchten müssen, dass ihre finanzielle Situation während der Aus- oder Weiterbildung nicht gesichert ist. Die Finanzierung von Bildungsmassnahmen muss gerade für sozial benachteiligte Bildungsinteressierte gewährleistet sein, die keine Erstausbildung vorzuweisen haben, wie das heute verlangt wird.</p><p>Bildungsfinanzierung fällt teilweise auch in den Bereich der Sozialversicherungen (zum Beispiel Arbeitslosen- und Invalidenversicherung). Anspruchsberechtigte werden jedoch oft nicht informiert, kennen ihre Rechte nicht oder werden kaum motiviert, diese wahrzunehmen und schrecken auch vor dem Almosen-Charakter der Sozialversicherungsleistungen zurück.</p><p>Die Verankerung eines sozialen Rechts auf Bildungsförderung in der Bundesverfassung trägt dazu bei, die Missstände in der Bildungsfinanzierung zu beheben.</p>
- <p>In der Bundesverfassung ist ein soziales Recht auf Bildungsförderung zu verankern. Anspruch haben alle bildungsinteressierten Personen, unabhängig von Alter, Vorbildung sowie regionaler und nationaler Herkunft, wenn sie die notwendigen Mittel für ihren Unterhalt und Aus- oder Weiterbildung nicht anderweitig aufbringen können.</p>
- Recht auf Bildungsförderung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Aufnahme eines Verfassungsartikels über Stipendien auf Bundesebene von 1963 und das darauffolgende Stipendiengesetz von 1965 regeln die Bundesbeiträge an die kantonalen Stipendienaufwendungen. Diese richten sich nach der Finanzkraft der Kantone. Diese Regelung schafft gravierende Unterschiede von Kanton zu Kanton. Was fehlt, ist eine interkantonale Harmonisierung im Stipendienwesen.</p><p>Der heutige Zustand führt zur Zementierung von bestehenden Chancenungleichheiten im schweizerischen Bildungswesen. Auch die von Bund und Wirtschaft geforderte Weiterbildungsbereitschaft wird ohne die Finanzierung von Aus- und Weiterbildung verunmöglicht. Zu den Benachteiligten gehören vor allem Frauen, denen der Zugang zu Stipendien und anderen Ausbildungsbeiträgen durch Altersbeschränkungen in kantonalen Stipendiengesetzen erschwert wird. Gerade Menschen mit Bildungsdefiziten oder Ungelernte werden daran gehindert, Bildungsmassnahmen überhaupt in Angriff zu nehmen, wenn sie befürchten müssen, dass ihre finanzielle Situation während der Aus- oder Weiterbildung nicht gesichert ist. Die Finanzierung von Bildungsmassnahmen muss gerade für sozial benachteiligte Bildungsinteressierte gewährleistet sein, die keine Erstausbildung vorzuweisen haben, wie das heute verlangt wird.</p><p>Bildungsfinanzierung fällt teilweise auch in den Bereich der Sozialversicherungen (zum Beispiel Arbeitslosen- und Invalidenversicherung). Anspruchsberechtigte werden jedoch oft nicht informiert, kennen ihre Rechte nicht oder werden kaum motiviert, diese wahrzunehmen und schrecken auch vor dem Almosen-Charakter der Sozialversicherungsleistungen zurück.</p><p>Die Verankerung eines sozialen Rechts auf Bildungsförderung in der Bundesverfassung trägt dazu bei, die Missstände in der Bildungsfinanzierung zu beheben.</p>
- <p>In der Bundesverfassung ist ein soziales Recht auf Bildungsförderung zu verankern. Anspruch haben alle bildungsinteressierten Personen, unabhängig von Alter, Vorbildung sowie regionaler und nationaler Herkunft, wenn sie die notwendigen Mittel für ihren Unterhalt und Aus- oder Weiterbildung nicht anderweitig aufbringen können.</p>
- Recht auf Bildungsförderung
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