Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Bundesgesetz

ShortId
93.424
Id
19930424
Updated
10.04.2024 14:33
Language
de
Title
Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Bundesgesetz
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Wirtschaft;freie Schlagwörter: Gesundeit;freie Schlagwörter: Berufskrankheit;freie Schlagwörter: Berufsunfall;freie Schlagwörter: Arbeitsgesetz;freie Schlagwörter: ArG;freie Schlagwörter: Unfallversicherungsgesetz;freie Schlagwörter: UVG;freie Schlagwörter: Sozialversicherung;freie Schlagwörter: Soziale Fragen
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Gesundheitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Teil der Sozialpolitik. Er umfasst verschiedene Aspekte: Sicherheit am Arbeitsplatz, Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, allgemeine Gesundheitsvorsorge, Arbeitsbedingungen, Vorschriften über die Verwendung bestimmter Stoffe, die Anlagen und Einrichtungen usw., Arbeitsmedizin, Präventiverkennung von Berufskrankheiten, deren Behandlung usw.</p><p>Trotz der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den letzten Jahrzehnten ist die berufliche Tätigkeit immer noch für verschiedene gesundheitliche Störungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verantwortlich. Die technische Entwicklung und die Verwendung neuer Stoffe schaffen sogar neue Gesundheitsrisiken, die manchmal noch schwer zu erfassen sind. </p><p>Die Gesundheitsvorsorge und die Entwicklung einer eigentlichen Arbeitsmedizin erhalten immer grössere Bedeutung. Dies im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch der Betriebe und der Gesellschaft, insofern dadurch die sozialen Kosten der Gesundheitsschäden, die man sich bei der Arbeit zuziehen kann, vermindert werden können. </p><p>Besonders in kleinen und mittleren Betrieben wird die Bedeutung der Vorsorge und der Arbeitsmedizin aber oft nicht erkannt, weil die gesetzlichen Bestimmungen entweder gar nicht oder doch nicht vollständig bekannt sind. Dies hat damit zu tun, dass diese Vorschriften in verschiedenen Gesetzen verstreut sind und dass es ihnen an Einheitlichkeit und Uebersichtlichkeit fehlt.</p><p>So finden sich zum Beispiel die Bestimmungen über die Sicherheit am Arbeitsplatz - die Verhütung von Berufskrankheiten und Berufsunfällen - im Unfallversicherungsgesetz (UVG), jene über die Gesundheitsvorsorge, die keinen unmittelbaren Bezug zur Verhütung von Berufskrankheiten und Berufsunfällen haben, jedoch im Arbeitsgesetz (ArbG). Ausserdem scheinen die Vorschriften über die Arbeitsmedizin und die Gesundheitsvorsorge im Vergleich mit den einschlägigen Bestimmungen unserer Nachbarländer noch recht unzugänglich. </p><p>Deshalb ist es dringend nötig, die ganze Materie strenger zu regeln und sie in einem einzigen Gesetz über den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zusammenzuziehen.</p><p>Es geht darum, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die Betriebe im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz klare, einheitliche und leicht zu handhabende Rahmenbedingungen zu schaffen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 30 des Geschäftsreglementes des Nationalrates reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die Arbeitsmedizin sowie die Sicherheit bei der Arbeit, die bisher entweder im Unfallversicherungsgesetz (soweit es sich um die Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten handelt) oder im Arbeitsgesetz (soweit es sich um die allgemeine Gesundheitsvorsorge ohne direkten Bezug zur Verhütung von Berufskrankheiten oder -unfällen handelt) enthalten sind, werden in einem einzigen Gesetz über den Gesundheitschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zusammengefasst.Gleichzeitig sind die Vorschriften über die Gesundheitsvorsorge und über die Arbeitsmedizin strenger zu fassen.</p>
  • Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Bundesgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19943312
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Gesundheitsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Teil der Sozialpolitik. Er umfasst verschiedene Aspekte: Sicherheit am Arbeitsplatz, Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, allgemeine Gesundheitsvorsorge, Arbeitsbedingungen, Vorschriften über die Verwendung bestimmter Stoffe, die Anlagen und Einrichtungen usw., Arbeitsmedizin, Präventiverkennung von Berufskrankheiten, deren Behandlung usw.</p><p>Trotz der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den letzten Jahrzehnten ist die berufliche Tätigkeit immer noch für verschiedene gesundheitliche Störungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verantwortlich. Die technische Entwicklung und die Verwendung neuer Stoffe schaffen sogar neue Gesundheitsrisiken, die manchmal noch schwer zu erfassen sind. </p><p>Die Gesundheitsvorsorge und die Entwicklung einer eigentlichen Arbeitsmedizin erhalten immer grössere Bedeutung. Dies im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch der Betriebe und der Gesellschaft, insofern dadurch die sozialen Kosten der Gesundheitsschäden, die man sich bei der Arbeit zuziehen kann, vermindert werden können. </p><p>Besonders in kleinen und mittleren Betrieben wird die Bedeutung der Vorsorge und der Arbeitsmedizin aber oft nicht erkannt, weil die gesetzlichen Bestimmungen entweder gar nicht oder doch nicht vollständig bekannt sind. Dies hat damit zu tun, dass diese Vorschriften in verschiedenen Gesetzen verstreut sind und dass es ihnen an Einheitlichkeit und Uebersichtlichkeit fehlt.</p><p>So finden sich zum Beispiel die Bestimmungen über die Sicherheit am Arbeitsplatz - die Verhütung von Berufskrankheiten und Berufsunfällen - im Unfallversicherungsgesetz (UVG), jene über die Gesundheitsvorsorge, die keinen unmittelbaren Bezug zur Verhütung von Berufskrankheiten und Berufsunfällen haben, jedoch im Arbeitsgesetz (ArbG). Ausserdem scheinen die Vorschriften über die Arbeitsmedizin und die Gesundheitsvorsorge im Vergleich mit den einschlägigen Bestimmungen unserer Nachbarländer noch recht unzugänglich. </p><p>Deshalb ist es dringend nötig, die ganze Materie strenger zu regeln und sie in einem einzigen Gesetz über den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zusammenzuziehen.</p><p>Es geht darum, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die Betriebe im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz klare, einheitliche und leicht zu handhabende Rahmenbedingungen zu schaffen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 30 des Geschäftsreglementes des Nationalrates reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die Arbeitsmedizin sowie die Sicherheit bei der Arbeit, die bisher entweder im Unfallversicherungsgesetz (soweit es sich um die Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten handelt) oder im Arbeitsgesetz (soweit es sich um die allgemeine Gesundheitsvorsorge ohne direkten Bezug zur Verhütung von Berufskrankheiten oder -unfällen handelt) enthalten sind, werden in einem einzigen Gesetz über den Gesundheitschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zusammengefasst.Gleichzeitig sind die Vorschriften über die Gesundheitsvorsorge und über die Arbeitsmedizin strenger zu fassen.</p>
    • Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Bundesgesetz

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