Frauenarbeitslosigkeit. Rahmenkredit
- ShortId
-
93.438
- Id
-
19930438
- Updated
-
10.04.2024 17:39
- Language
-
de
- Title
-
Frauenarbeitslosigkeit. Rahmenkredit
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Wirtschaft;freie Schlagwörter: Arbeitslosigkeit;freie Schlagwörter: Frauenfragen;freie Schlagwörter: Gleichstellungspolitik;freie Schlagwörter: Gleichstellung;freie Schlagwörter: Arbeitslosenversicherungsgesetz;freie Schlagwörter: ALV
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>Frauen sind von den Folgen der gegenwärtigen Krise und der damit verbundenen Spar- und Rationalisierungsmassnahmen überproprotional betroffen. Diese betreffen in einem hohen Ausmass Arbeitsbereiche mit einem grossen Frauenanteil wie die Administration, Spitäler und Spitex, Sozialdienste, Schulen, die externe Kinderbetreuung, den Bereich der manuellen Hilfsarbeit etc. Dringend benötigte Stellen werden nicht nur nicht mehr geschaffen, es gehen zudem (Teilzeit-)Arbeitsplätze von Frauen ohne gezielte Massnahmen verloren. Damit verstärkt sich die Ausgrenzung von Frauen aus der Erwerbsarbeitswelt ganz allgemein und ganz besonders während der Familienphase (fehlende Kinderbetreuungsplätze und Teilzeitstellen) sowie nach der Familienphase (potentielle Wiedereinsteigerinnen) - und zwar nicht nur im Moment, sondern auf lange Sicht hin. Dieser Mechanismus wird durch die nach wie vor fehlende Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungs- und Weiterbildungs- sowie im Sozialversicherungsbereich verschärft. Es ist deshalb nötig, dass der Bund sofort Gegensteuer gibt und Projekte fördert, die dieser Entwicklung Einhalt gebieten.</p><p>Der Bund hat am 19. März 1993 zur Förderung der Beschäftigung einen Investitionsbonus von 200 Millionen sowie je 50 Millionen zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaus und des landwirtschaftlichen Hochbaus bewilligt. Entsprechende Projekte werden bereits erfolgreich umgesetzt. Diese verbessern aber den Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt nicht, denn die Projekte, die dabei im Baugewerbe ausgelöst werden, betreffen mehrheitlich Arbeitsplätze, die auf die traditionellen Arbeitsbiographien von Männern ausgerichtet sind.</p>
- <p>Die sozialdemokratische Fraktion fordert einen dringlichen Bundesbeschluss, welcher für die Jahre 1994-1996 die Grundlage zur Gewährung eines Rahmenkredits bietet, der zu Gunsten von kantonalen, kommunalen und weiteren, gegen die Frauenarbeitslosigkeit gerichteten Projekten auszuschöpfen ist, somit auch für jene des Bundes. Der dringliche Bundesbeschluss lautet wie folgt:</p><p>Artikel 1</p><p>Der Bund stellt für die Jahre 1994-1006 einen Rahmenkredit von gesamthaft 200 Millionen Franken bereit, um die von Gemeinden, Kantonen, Bund und anderen Institutionen - auch in ihrer Funktion als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - initiierten Massnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit mitzufinanzieren.</p><p>Artikel 2</p><p>Finanziell unterstützt werden unter anderem:</p><p>- frauenspezifische Beschäftigungs- und Bildungsprogramme</p><p>- Projekte, die konkret auf die Beratung, Schulung und/oder Anstellung von Wiedereinsteigerinnen und arbeitslosen Frauen ausgerichtet sind:</p><p>- Stipendierung von Zweitausbildungen von erwerbslosen Frauen</p><p>- Projekte zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit von Frauen zum Beispiel durch eine Investitionsrisikogarantie</p><p>- betriebliche Projekte zur Erhaltung oder Schaffung von Teilzeitstellen für Frauen, die sozial- und arbeitsrechtlich Vollzeitstellen gleichgestellt sind</p><p>- Projekte zur Erweiterung des Angebots an familienexterner Kinderbetreuung.</p><p>Artikel 3</p><p>Der Beitragssatz beträgt 10 - 25 Prozent der gesamten Projektkosten.</p><p>Die Bundesbeiträge werden ausbezahlt, sobald die Projekte ausführungsbereit sind.</p><p>Uebergangsbestimmungen:</p><p>Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Bundesversammlung in Kraft. Der </p><p>Bundesrat erlässt innert zwei Monate die notwendigen Vollzugsvorschriften.</p><p>Die Gültigkeit des Beschlusses ist auf drei Jahre befristet.</p>
- Frauenarbeitslosigkeit. Rahmenkredit
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Frauen sind von den Folgen der gegenwärtigen Krise und der damit verbundenen Spar- und Rationalisierungsmassnahmen überproprotional betroffen. Diese betreffen in einem hohen Ausmass Arbeitsbereiche mit einem grossen Frauenanteil wie die Administration, Spitäler und Spitex, Sozialdienste, Schulen, die externe Kinderbetreuung, den Bereich der manuellen Hilfsarbeit etc. Dringend benötigte Stellen werden nicht nur nicht mehr geschaffen, es gehen zudem (Teilzeit-)Arbeitsplätze von Frauen ohne gezielte Massnahmen verloren. Damit verstärkt sich die Ausgrenzung von Frauen aus der Erwerbsarbeitswelt ganz allgemein und ganz besonders während der Familienphase (fehlende Kinderbetreuungsplätze und Teilzeitstellen) sowie nach der Familienphase (potentielle Wiedereinsteigerinnen) - und zwar nicht nur im Moment, sondern auf lange Sicht hin. Dieser Mechanismus wird durch die nach wie vor fehlende Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungs- und Weiterbildungs- sowie im Sozialversicherungsbereich verschärft. Es ist deshalb nötig, dass der Bund sofort Gegensteuer gibt und Projekte fördert, die dieser Entwicklung Einhalt gebieten.</p><p>Der Bund hat am 19. März 1993 zur Förderung der Beschäftigung einen Investitionsbonus von 200 Millionen sowie je 50 Millionen zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaus und des landwirtschaftlichen Hochbaus bewilligt. Entsprechende Projekte werden bereits erfolgreich umgesetzt. Diese verbessern aber den Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt nicht, denn die Projekte, die dabei im Baugewerbe ausgelöst werden, betreffen mehrheitlich Arbeitsplätze, die auf die traditionellen Arbeitsbiographien von Männern ausgerichtet sind.</p>
- <p>Die sozialdemokratische Fraktion fordert einen dringlichen Bundesbeschluss, welcher für die Jahre 1994-1996 die Grundlage zur Gewährung eines Rahmenkredits bietet, der zu Gunsten von kantonalen, kommunalen und weiteren, gegen die Frauenarbeitslosigkeit gerichteten Projekten auszuschöpfen ist, somit auch für jene des Bundes. Der dringliche Bundesbeschluss lautet wie folgt:</p><p>Artikel 1</p><p>Der Bund stellt für die Jahre 1994-1006 einen Rahmenkredit von gesamthaft 200 Millionen Franken bereit, um die von Gemeinden, Kantonen, Bund und anderen Institutionen - auch in ihrer Funktion als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - initiierten Massnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Frauenarbeitslosigkeit mitzufinanzieren.</p><p>Artikel 2</p><p>Finanziell unterstützt werden unter anderem:</p><p>- frauenspezifische Beschäftigungs- und Bildungsprogramme</p><p>- Projekte, die konkret auf die Beratung, Schulung und/oder Anstellung von Wiedereinsteigerinnen und arbeitslosen Frauen ausgerichtet sind:</p><p>- Stipendierung von Zweitausbildungen von erwerbslosen Frauen</p><p>- Projekte zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit von Frauen zum Beispiel durch eine Investitionsrisikogarantie</p><p>- betriebliche Projekte zur Erhaltung oder Schaffung von Teilzeitstellen für Frauen, die sozial- und arbeitsrechtlich Vollzeitstellen gleichgestellt sind</p><p>- Projekte zur Erweiterung des Angebots an familienexterner Kinderbetreuung.</p><p>Artikel 3</p><p>Der Beitragssatz beträgt 10 - 25 Prozent der gesamten Projektkosten.</p><p>Die Bundesbeiträge werden ausbezahlt, sobald die Projekte ausführungsbereit sind.</p><p>Uebergangsbestimmungen:</p><p>Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Bundesversammlung in Kraft. Der </p><p>Bundesrat erlässt innert zwei Monate die notwendigen Vollzugsvorschriften.</p><p>Die Gültigkeit des Beschlusses ist auf drei Jahre befristet.</p>
- Frauenarbeitslosigkeit. Rahmenkredit
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