Allgemeinverbindlichkeit interkantonaler Konkordate

ShortId
93.443
Id
19930443
Updated
10.04.2024 18:26
Language
de
Title
Allgemeinverbindlichkeit interkantonaler Konkordate
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Staatspolitik;freie Schlagwörter: Bund und Kantone
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die interkantonalen Konkordate sind für die Lösung zahlreicher Probleme ein flexibles, realitätsbezogenes, pragmatisches und föderalistisches Instrument. Die Kantone, die der Wirklichkeit und den Sorgen ihrer Bürgerinnen und Bürger näher sind als der Bund, sind oftmals besser in der Lage, Fragen zur Organisation des täglichen Lebens zu regeln. Genau dafür gibt es die interkantonalen Konkordate.</p><p>Es genügt jedoch, dass einige Kantone den Beitritt zu einem Konkordat verweigern, damit sich der Bund einschaltet. Der Eingriff des Bundes ist naturgemäss zentralistisch und neigt dazu, Sensibilitäten zu übergehen, die konkret einem Bedürfnis der dem Konkordat beigetretenen Kantone entsprechen. Die Intervention des Bundes ist auch schwerfälliger, weil sie auf die kleinsten Einzelheiten eines Problems eingeht.</p><p>Mit dieser Initiative soll die Bundesversammlung ermächtigt werden, ein Konkordat, das von mindestens zwanzig Kantonen unterzeichnet worden ist, für allgemeinverbindlich zu erklären. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass der Bund gesetzgeberisch interveniert. Dadurch, dass mindestens zwanzig Kantone das Konkordat ratifiziert haben müssen und die Kompetenz, das Konkordat für allgemeinverbindlich zu erklären, bei der Bundesversammlung liegt, ist den Erfordernissen der Demokratie und des Föderalismus in vollem Umfang Genüge getan.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der BV reiche ich die folgende parlamentarische Initiative in Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die interkantonalen Konkordate werden Gegenstand einer Verfassungsbestimmung, die festlegt, dass die Bundesversammlung ein Konkordat, dem mindestens zwanzig Kantone angehören, für das gesamte Gebiet der Schweiz als allgemeinverbindlich erklären kann. Die Bestimmung soll verhindern, dass ein einzelner Kanton oder eine sehr kleine Anzahl von Kantonen ein Konkordat zum Scheitern bringt und dem Bund den Vorwand liefert zu legiferieren, obwohl eine gewichtige, qualifizierte Mehrheit der Kantone ein Problem hat gemeinsam reglen können.</p>
  • Allgemeinverbindlichkeit interkantonaler Konkordate
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die interkantonalen Konkordate sind für die Lösung zahlreicher Probleme ein flexibles, realitätsbezogenes, pragmatisches und föderalistisches Instrument. Die Kantone, die der Wirklichkeit und den Sorgen ihrer Bürgerinnen und Bürger näher sind als der Bund, sind oftmals besser in der Lage, Fragen zur Organisation des täglichen Lebens zu regeln. Genau dafür gibt es die interkantonalen Konkordate.</p><p>Es genügt jedoch, dass einige Kantone den Beitritt zu einem Konkordat verweigern, damit sich der Bund einschaltet. Der Eingriff des Bundes ist naturgemäss zentralistisch und neigt dazu, Sensibilitäten zu übergehen, die konkret einem Bedürfnis der dem Konkordat beigetretenen Kantone entsprechen. Die Intervention des Bundes ist auch schwerfälliger, weil sie auf die kleinsten Einzelheiten eines Problems eingeht.</p><p>Mit dieser Initiative soll die Bundesversammlung ermächtigt werden, ein Konkordat, das von mindestens zwanzig Kantonen unterzeichnet worden ist, für allgemeinverbindlich zu erklären. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass der Bund gesetzgeberisch interveniert. Dadurch, dass mindestens zwanzig Kantone das Konkordat ratifiziert haben müssen und die Kompetenz, das Konkordat für allgemeinverbindlich zu erklären, bei der Bundesversammlung liegt, ist den Erfordernissen der Demokratie und des Föderalismus in vollem Umfang Genüge getan.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der BV reiche ich die folgende parlamentarische Initiative in Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die interkantonalen Konkordate werden Gegenstand einer Verfassungsbestimmung, die festlegt, dass die Bundesversammlung ein Konkordat, dem mindestens zwanzig Kantone angehören, für das gesamte Gebiet der Schweiz als allgemeinverbindlich erklären kann. Die Bestimmung soll verhindern, dass ein einzelner Kanton oder eine sehr kleine Anzahl von Kantonen ein Konkordat zum Scheitern bringt und dem Bund den Vorwand liefert zu legiferieren, obwohl eine gewichtige, qualifizierte Mehrheit der Kantone ein Problem hat gemeinsam reglen können.</p>
    • Allgemeinverbindlichkeit interkantonaler Konkordate

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