Förderung einer dynamischen Landwirtschaft

ShortId
93.444
Id
19930444
Updated
10.04.2024 16:55
Language
de
Title
Förderung einer dynamischen Landwirtschaft
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Aussenwirtschaft;freie Schlagwörter: EU;freie Schlagwörter: EU-Produktionsvorschriften;freie Schlagwörter: Direktzahlungen;freie Schlagwörter: Umwelt;freie Schlagwörter: Finanzen;freie Schlagwörter: Soziale Fragen;freie Schlagwörter: AHV;freie Schlagwörter: Pensionierung
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ausrichtung der Landwirtschaft auf die neuen Anforderungen des Marktes sowie auf die Sicherung und den Gewinn von Exportmärkten, verlangt eine Anpassung der Strukturen. Diese Anpassung muss begleitet werden, damit kontraproduktive Fehlentwicklungen vermieden werden können. Wir verlangen dazu, in der Form einer allgemeinen Anregung, einen Bundesbeschluss zur Förderung einer dynamischen Landwirtschaft. Der Bundesbeschluss soll folgenden Inhalt haben:</p><p>1. Anerkennung der EG-Produktvorschriften bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln</p><p>Ein ansehnlicher Teil landwirtschaftlicher Produktionsmittel wird importiert. Eine Anerkennung der Produktevorschriften der EG hätte eine rasche produktionskostensenkende Wirkung. Zudem könnten einige staatliche Prüfverfahren eingespart werden.</p><p>2. Ausrichten der Marktordnungen auf die Erfordernisse offener Märkte</p><p>Die offeneren Märkte und das Ziel Marktanteile zu sichern oder auch auszuweiten, erfordern eine Revision der geltenden Marktordnungen (insbesondere Milchmarktordnungen, Fleisch- und Getreidemarktordnung). Die Revisionen sollen offensives Marktverhalten unterstützen, aber auch eine Monopolisierung zu Lasten der ländlichen Wirtschaftsstrukturen verhindern. Denn der Markt für die wenig differenzierbaren Agrargüter unterliegt einem starken Konzentrationsdruck.</p><p>3. Finanzierung der Direktzahlungen</p><p>Die Finanzierung der Direktzahlungen nach Artikel 31a und b muss mit fünfjährigen Rahmenkreditverpflichtungen sichergestellt werden. Der erste Rahmenkredit soll die Finanzierung der Direktzahlungen in den Jahren 1994 - 1998 sicherstellen.</p><p>4. Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen aus Massnahmen zum Schutze der Umwelt</p><p>Die Nutzung der Kulturlandschaft ist standortgebunden. Agrargüter können aber weltweit gehandelt werden. Massnahmen zum Schutze der Umwelt sind nach den spezifischen Bedürfnissen eines Landes auszurichten. Sie schränken in der Regel die Anwendung von gewinnmaximierenden Produktionstechniken ein und haben somit eine teurere Produktion zur Folge. Bei offeneren Grenzen entstehen dadurch standortgebundene Wettbewerbsnachteile für die landwirtschaftliche Produktion. Durch Importe von billigeren Agrargütern kann somit das agrarpolitische Ziel der nachhaltigen Nutzung und Pflege unserer natürlichen Lebensgrundlagen untergraben werden. Der Ausgleich aller standortgebundenen Wettbewerbsnachteile der schweizerischen Landwirtschaft über Direktzahlungen wird rasch an die Grenzen der finanzpolitischen Möglichkeiten des Bundes und auch an Grenzen der politischen Akzeptanz kommen. Unter der Beachtung der geringsten Wohlstandsverluste muss der Bund ergänzend zu den Direktzahlungen zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen auch weiterhin über zusätzliche Instrumente verfügen können. Im Vordergrund stehen dafür Zölle, globale Einfuhrkontingente und Quoten.</p><p>5. Investitionspolitik</p><p>Die in der Landwirtschaft ablaufenden Veränderungsprozesse lösen Investitionsvolumen aus. Einerseits werden Infrastrukturen aufgegeben und andererseits müssen neue erstellt werden, damit eine wettbewerbsfähige Bewirtschaftung möglich bleibt. Jungen Landwirten, die entwicklungsfähige Betriebe übernehmen oder Landwirten, die ihre Betriebe erweitern, soll die Finanzierung der Betriebsübernahme oder -erweiterung sowie der Folgeinvestitionen erleichtert werden. Zu den Voraussetzungen für die Gewährung der Finanzierungshilfen (zinslose oder zinsverbilligte Mittel) gehören ausgewiesene unternehmerische Qualitäten des Empfängers sowie eine längerfristig angelegte Investitionsplanung, die sicherstellt, dass die unterstützten Investitionen für den Betrieb nutzbringend und verkraftbar sind.</p><p>6. Alterbedingter Rückzug erleichtern</p><p>Auf rund einem Drittel der Höfe findet sich heute kein Nachfolger. Die finanziellen Verhältnisse führen dazu, dass Bewirtschafter auch nach dem Erreichen des AHV-Alters die Bewirtschaftung des Hofes aufrecht erhalten. Bauern ab dem Alter von 55 Jahren soll es deshalb finanziell ermöglicht werden, freiwillig die Bewirtschaftung ihres Hofes an andere Betriebe zu übergeben.</p><p>7. Weiterbildungsoffensive</p><p>Eine besondere Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft muss Bauern und Bäuerinnen, die in einen anderen Beruf wechseln möchten, sinnvolle Umschulungsmöglichkeiten anbieten. Für Bauern und Bäuerinnen, die ihren Beruf weiter ausüben wollen, muss mit Weiterbildungsmöglichkeiten geholfen werden, mit den Veränderungen besser umgehen zu können.</p><p>8. Effizientere Gestaltung der Bundesausgaben für die Landwirtschaft</p><p>Angesicht der knappen Mittel des Bundes und der übrigen Bundesaufgaben, die ebenfalls zum Ziel haben, den tiefgreifenden Wandel in der übrigen Wirtschaft abzufedern, sind die verfügbaren Mittel beschränkt. Für die Agrarpolitik soll der Umfang des Budgets real gesichert bleiben. Um die neuen Herausforderungen trotzdem angehen zu können, sind bei der Verteilung der Mittel die Prioritäten neu zu bestimmen. Neue Massnahmen sind demzufolge primär über die Verlagerung von bestehenden Mitteln zu finanzieren.</p>
  • Förderung einer dynamischen Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ausrichtung der Landwirtschaft auf die neuen Anforderungen des Marktes sowie auf die Sicherung und den Gewinn von Exportmärkten, verlangt eine Anpassung der Strukturen. Diese Anpassung muss begleitet werden, damit kontraproduktive Fehlentwicklungen vermieden werden können. Wir verlangen dazu, in der Form einer allgemeinen Anregung, einen Bundesbeschluss zur Förderung einer dynamischen Landwirtschaft. Der Bundesbeschluss soll folgenden Inhalt haben:</p><p>1. Anerkennung der EG-Produktvorschriften bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln</p><p>Ein ansehnlicher Teil landwirtschaftlicher Produktionsmittel wird importiert. Eine Anerkennung der Produktevorschriften der EG hätte eine rasche produktionskostensenkende Wirkung. Zudem könnten einige staatliche Prüfverfahren eingespart werden.</p><p>2. Ausrichten der Marktordnungen auf die Erfordernisse offener Märkte</p><p>Die offeneren Märkte und das Ziel Marktanteile zu sichern oder auch auszuweiten, erfordern eine Revision der geltenden Marktordnungen (insbesondere Milchmarktordnungen, Fleisch- und Getreidemarktordnung). Die Revisionen sollen offensives Marktverhalten unterstützen, aber auch eine Monopolisierung zu Lasten der ländlichen Wirtschaftsstrukturen verhindern. Denn der Markt für die wenig differenzierbaren Agrargüter unterliegt einem starken Konzentrationsdruck.</p><p>3. Finanzierung der Direktzahlungen</p><p>Die Finanzierung der Direktzahlungen nach Artikel 31a und b muss mit fünfjährigen Rahmenkreditverpflichtungen sichergestellt werden. Der erste Rahmenkredit soll die Finanzierung der Direktzahlungen in den Jahren 1994 - 1998 sicherstellen.</p><p>4. Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen aus Massnahmen zum Schutze der Umwelt</p><p>Die Nutzung der Kulturlandschaft ist standortgebunden. Agrargüter können aber weltweit gehandelt werden. Massnahmen zum Schutze der Umwelt sind nach den spezifischen Bedürfnissen eines Landes auszurichten. Sie schränken in der Regel die Anwendung von gewinnmaximierenden Produktionstechniken ein und haben somit eine teurere Produktion zur Folge. Bei offeneren Grenzen entstehen dadurch standortgebundene Wettbewerbsnachteile für die landwirtschaftliche Produktion. Durch Importe von billigeren Agrargütern kann somit das agrarpolitische Ziel der nachhaltigen Nutzung und Pflege unserer natürlichen Lebensgrundlagen untergraben werden. Der Ausgleich aller standortgebundenen Wettbewerbsnachteile der schweizerischen Landwirtschaft über Direktzahlungen wird rasch an die Grenzen der finanzpolitischen Möglichkeiten des Bundes und auch an Grenzen der politischen Akzeptanz kommen. Unter der Beachtung der geringsten Wohlstandsverluste muss der Bund ergänzend zu den Direktzahlungen zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen auch weiterhin über zusätzliche Instrumente verfügen können. Im Vordergrund stehen dafür Zölle, globale Einfuhrkontingente und Quoten.</p><p>5. Investitionspolitik</p><p>Die in der Landwirtschaft ablaufenden Veränderungsprozesse lösen Investitionsvolumen aus. Einerseits werden Infrastrukturen aufgegeben und andererseits müssen neue erstellt werden, damit eine wettbewerbsfähige Bewirtschaftung möglich bleibt. Jungen Landwirten, die entwicklungsfähige Betriebe übernehmen oder Landwirten, die ihre Betriebe erweitern, soll die Finanzierung der Betriebsübernahme oder -erweiterung sowie der Folgeinvestitionen erleichtert werden. Zu den Voraussetzungen für die Gewährung der Finanzierungshilfen (zinslose oder zinsverbilligte Mittel) gehören ausgewiesene unternehmerische Qualitäten des Empfängers sowie eine längerfristig angelegte Investitionsplanung, die sicherstellt, dass die unterstützten Investitionen für den Betrieb nutzbringend und verkraftbar sind.</p><p>6. Alterbedingter Rückzug erleichtern</p><p>Auf rund einem Drittel der Höfe findet sich heute kein Nachfolger. Die finanziellen Verhältnisse führen dazu, dass Bewirtschafter auch nach dem Erreichen des AHV-Alters die Bewirtschaftung des Hofes aufrecht erhalten. Bauern ab dem Alter von 55 Jahren soll es deshalb finanziell ermöglicht werden, freiwillig die Bewirtschaftung ihres Hofes an andere Betriebe zu übergeben.</p><p>7. Weiterbildungsoffensive</p><p>Eine besondere Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft muss Bauern und Bäuerinnen, die in einen anderen Beruf wechseln möchten, sinnvolle Umschulungsmöglichkeiten anbieten. Für Bauern und Bäuerinnen, die ihren Beruf weiter ausüben wollen, muss mit Weiterbildungsmöglichkeiten geholfen werden, mit den Veränderungen besser umgehen zu können.</p><p>8. Effizientere Gestaltung der Bundesausgaben für die Landwirtschaft</p><p>Angesicht der knappen Mittel des Bundes und der übrigen Bundesaufgaben, die ebenfalls zum Ziel haben, den tiefgreifenden Wandel in der übrigen Wirtschaft abzufedern, sind die verfügbaren Mittel beschränkt. Für die Agrarpolitik soll der Umfang des Budgets real gesichert bleiben. Um die neuen Herausforderungen trotzdem angehen zu können, sind bei der Verteilung der Mittel die Prioritäten neu zu bestimmen. Neue Massnahmen sind demzufolge primär über die Verlagerung von bestehenden Mitteln zu finanzieren.</p>
    • Förderung einer dynamischen Landwirtschaft

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