Erweiterung des Investitionsbonus
- ShortId
-
93.450
- Id
-
19930450
- Updated
-
10.04.2024 14:56
- Language
-
de
- Title
-
Erweiterung des Investitionsbonus
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Wirtschaft;freie Schlagwörter: Investition;freie Schlagwörter: Bundeshilfe
- 1
-
- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>Formelles</p><p>Diese Begründung betrifft die Parlamentarische Initiative der SP-Fraktion, welche die Aufstockung und Erweiterung des laufenden Investitionsbonus im Rahmen der Beschäftigungsförderung anstrebt. Formell geht es um eine Aenderung des Bundesbeschlusses vom 19. März 1993 über Beiträge zur Förderung der öffentlichen Investitionen.</p><p>Im wesentlichen strebt die Parlamentarische Initiative folgende Massnahmen an:</p><p>1. Der laufende Investitionsbonus soll von 200 auf 400 Millionen Franken aufgestockt und die Geltungsperiode bis Ende 1994 ausgedehnt werden.</p><p>2. Der bisher baulastige Investitionsbonus soll für den Maschinen-, Metall- und Elektrobereich erweitert werden.</p><p>3. Als Rahmenbedingungen sollen zusätzlich die Beschäftigungsförderung im Inland und die Beschäftigung der Frauen verbessert werden.</p><p>Wirtschaftslage</p><p>Die Beschäftigung hat in drei Jahren um rund 200'000 Personen abgenommen, die Zahl der registrierten Arbeitslosen liegt derzeit bei nahezu 170'000 Personen (September 1993). Besonders ausgeprägt fiel der Beschäftigungsrückgang in der Bauwirtschaft aus: In den drei Jahren 1990 bis 1993 hat ein Rückgang der Beschäftigung um mehr als 12 Prozent stattgefunden.</p><p>Die Bautätigkeit hat in den drei Rezessionsjahren um rund 8 Prozent abgenommen, die Bauquote (Anteil der Bauinvestitionen am Bruttoinlandprodukt) sank vom - seit den früher siebziger Jahren nicht mehr gekannten - Höhepunkt von 18 Prozent auf schätzungsweise 14,5 Prozent. Der langfristige Durchschnitt liegt bei 16 Prozent, so dass wir davon ausgehen können, dass zur Zeit Produktionskapazitäten, die später wieder benötigt werden, vernichtet werden. Dies ist volkswirtschaftlich kostspielig und rechtfertigt eine vorübergehende Stützung der Bautätigkeit.</p><p>Die Zinsen haben sich seit dem letzten Herbst markant zurückgebildet, so dass sich die Voraussetzungen für das Ende der Talfahrt in der Bauwirtschaft verbessert haben. Einige Indikatoren lassen denn auch eine baldige Zunahme der Wohnbautätigkeit als wahrscheinlich erscheinen. Die Erholung in der Bauwirtschaft wird im nächsten Jahr insgesamt aber noch zu zaghaft sein, um den Beschäftigungsrückgang in dieser Branche zu stoppen. Dank der ersten Tranche des Investitionsbonus dürfte die Bautätigkeit der öffentlichen Hand 1994 deutlicher zunehmen. Die gesamte Bautätigkeit wird gemäss der Prognose der KOF ETH 1994 um 1,5 Prozent zunehmen. Diese Zunahme genügt jedoch noch nicht, um den Beschäftigungsabbau zu stoppen. Die ETH-Prognostiker erwarten für 1994 in der Bauwirtschaft einen nochmaligen Beschäftigungsrückgang von 2,8 Prozent, 1995 von 1,4 Prozent.</p><p>Auch gesamtwirtschaftlich ist im nächsten Jahr nicht mit einer Trendwende auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen. Die optimistischsten Prognosen erwarten für 1994 ein Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent, was unter Berücksichtigung der Produktivitätsentwicklung einen nochmaligen Beschäftigungsrückgang von 0,5 Prozent (ca. 16'000 Stellen) bedeutet.</p><p>Investitionsbonus in der Praxis</p><p>Im Frühjahr haben die Räte ein Beschäftigungsprogramm von 300 Mio. Franken beschlossen: Ein Kredit von 200 Mio. Franken für den Investitionsbonus und weitere 100 Mio. Franken für Wohnungsbau und landwirtschaftliche Bauten.</p><p>Entgegen aller Voraussagen der Wissenschaft und der Verwaltung und entgegen der politischen Signale (Gerzensee-Konferenz) hat sich der Investitionsbonus als äusserst erfolgreich erwiesen. Von den meisten Kantonen, sowie von Städten und Gemeinden wurde die Gelegenheit unerwartet rasch benützt, zurückgestellte Bauvorhaben zu reaktivieren und Gesuche einzureichen. Vom damals befürchteten, allzugrossen Time lag und von sog. Mitnahmeeffekten kann heute kaum die Rede sein. </p><p>Mehr als 1'000 Gesuche für Beiträge sind beim zuständigen Bundesamt eingegangen. In vielen Kantonen sind die vorgesehenen Kontingente längst ausgeschöpft; die beantragten Bundesbeiträge übersteigen die vorhandenen Mittel um ein Vielfaches!</p><p>Aufgrund der bisherigen Erfahrung und ebenfalls aufgrund von Rückmeldungen aus Kantonen und Gemeinden kann mit Sicherheit vorausgesagt werden, dass eine Aufstockung des Kredites sehr rasch beschäftigungswirksame Investitionen auslösen würde. Insbesondere würden immer noch zurückgestellte, hinausgeschobene Projekte vorgezogen und reaktiviert werden. </p><p>Aufgrund der im nächsten Jahr noch unbefriedigenden Wirtschaftslage, insbesondere in der Bauwirtschaft, und der offensichtlichen Bereitschaft von öffentlichen Körperschaften, Investitionen vorzuziehen, beantragen wir eine Aufstockung des Kredites für den Investitionsbonus um 200 Mio. Franken, ebenso eine Ausdehnung der Geltungsdauer der Inanspruchnahme bis Ende 1994.</p><p>Erweiterung des Investitionsbonus</p><p>Eine Kritik am bestehenden Bundesbeschluss lautete, dass er nur Investitionen im Baubereich begünstige. Diese Kritik ist nur teilweise richtig, da die Bauwirtschaft für jeden Franken an Aufträgen 50 Rappen aus anderen Wirtschaftszweigen, insbesondere aus den Branchen Steine und Erde, Metall, Holz und Möbel, Beratung und Planung bezieht. Zudem ergeben sich aus der zusätzlichen Beschäftigung, die der Bonus auslöst, Multiplikatoreffekte, da die zusätzlichen Einkommen auch wieder ausgegeben werden und in den wirtschaftlichen Kreislauf zurückgehen. Davon profitieren viele konsumorientierte Wirtschaftszweige.</p><p>Um den Wirkungsbereich des Investitionsbonus auszudehnen, schlagen wir vor, dass bei der Aufstockung des Kredites auch öffentliche Beschaffungen im Maschinen- und Metallbereich, sowie im Elektronikbereich, berücksichtigt werden. Wir denken vor allem an Rollmaterial für den öffentlichen Verkehr und Telekommunikationsmittel.</p><p>Wir gehen davon aus, dass bei der Verlängerung und Ausdehnung des Bundesbeschlusses auch die vorgesehenen energietechnischen Sanierungen besser zum Zuge kommen können. Wir denken an die bereits vorgesehenen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Sonne, Holz, Biogas usw.) sowie an Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen. Die energietechnischen Projekte sind angesichts der rasch eingegangenen Bauinvestitionen zeitlich etwas zurückgedrängt worden.</p><p>Weitere Rahmenbedingungen</p><p>Mit der vorgeschlagenen Revision des Bundesbeschlusses sollen auch zwei weitere beschäftigungspolitische Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Sie gelten gewissermassen als Vorgaben für Prioritätenfestlegung bei der Projektwahl. Bei öffentlichen Beschaffungen sollen als Kriterium der Auswahl zwei Gesichtspunkte berücksichtigt werden: Erstens sollen Vorhaben zum Zuge kommen, die überwiegend einen Beschäftigungseffekt im Inland auslösen. Wir denken dabei vor allem an die Beschaffung von Rollmaterial, Kommunikationsmittel usw.. Zweitens sollen vor allem auch Projekte, welche auf eine Verbesserung der Beschäftigungssituation der Frauen abzielen, unbedingt Vorrang erhalten.</p><p>Wir stellen zur Diskussion, den Gemeinden insbesondere auch einmalige Investitionsbeiträge für Projekte im sozialen Bereich zu gewähren. Die Gründung von Tageshorten und Betreuungsstätten für Kinder von berufstätigen Müttern hätten einen doppelten Effekt. Einerseits würden solche Institutionen zusätzliche Beschäftigung namentlich für Frauen schaffen und andrerseits würden auch heute berufstätige Mütter oder Frauen, die sich um den Wiedereinstieg bemühen, eine Betreuungshilfe erhalten.</p><p>Finanzierung</p><p>Im Vergleich zum ausgelösten Nachfrageeffekt von schätzungsweise 1,3 bis 1,5 Mrd. Franken sind die Kosten von 200 Mio. Franken, die beim Bund anfallen, vergleichsweise gering.</p><p>Es kann damit gerechnet werden, dass die Arbeitslosenversicherung dank dem ausgelösten Beschäftigungseffekt rund 400 bis 500 Mio. Franken einspart. Mittelfristig wird ein Teil der Ausgaben wieder der öffentlichen Hand in Form von Steuereinnahmen zufliessen (etwa 20 Prozent des Nachfragevolumens).</p><p>Unter Berücksichtigung dieser positiven Effekte müssen die Kosten der Investitionsbonus-Aufstockung als klein bezeichnet werden.</p><p>Grössere Kosten fallen bei den Kantonen und Gemeinden an. Dies ist durchaus erwünscht, da es diese Körperschaften sind, die sich in ihrer Investitionspolitik prozyklisch verhalten und damit die Rezession vertiefen. Offenbar besteht aber bei diesen Körperschaften die Bereitschaft, Investitionen vorzuziehen, wie die grosse Zahl von Gesuchen für Beiträge im Rahmen der ersten Tranche des Investitionsbonus belegt.</p><p>Antizyklische Wirkung</p><p>Ein Vorteil des Investitionsbonus besteht darin, dass die Ausgaben nur vorübergehend, in wirtschaftlich schlechten Zeiten, erhöht werden. Die Staatsquote wird längerfristig nicht beeinflusst.</p><p>Indem der Bonus zum zeitlichen Vorbezug von Investitionen anhält, trägt er zur konjunkturellen Glättung des Ausgabeverhaltens der öffentlichen Körperschaften bei: In der Rezession soll mehr und in der Hochkonjunktur weniger investiert werden. Die Staatstätigkeit wird dadurch insgesamt, über mehrere Jahre betrachtet, nicht ausgeweitet.</p>
- <p>Aenderung des Bundesbeschlusses vom 19. März 1993 über Beiträge zur Förderung der öffentlichen Investitionen</p><p>Aufgrund des Geschäftsverkehrsgesetzes Artikel 21bis reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:</p><p>Der Bundesbeschluss vom 19. März 1993 über die Beiträge zur Förderung der öffentlichen Investitionen wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 2 Absatz 1</p><p>d. weitere öffentliche Beschaffungen, namentlich Rollmaterial für den öffentlichen Verkehr und Kommunikationsmittel.</p><p>Artikel 4 Absatz 2 (neu)</p><p>Bei öffentlichen Beschaffungen werden vorzugsweise Vorhaben berücksichtigt, die überwiegend einen Beschäftigungseffekt im Inland auslösen.</p><p>Vorrang haben auch Projekte, welche auf eine Verbesserung der Beschäftigungslage der Frauen abzielen.</p><p>Artikel 5 Absatz 1</p><p>1. Der Bund darf in den Jahren 1993 und 1994 Bundeshilfe von gesamthaft höchstens 400 Millionen Franken zusichern.</p>
- Erweiterung des Investitionsbonus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Formelles</p><p>Diese Begründung betrifft die Parlamentarische Initiative der SP-Fraktion, welche die Aufstockung und Erweiterung des laufenden Investitionsbonus im Rahmen der Beschäftigungsförderung anstrebt. Formell geht es um eine Aenderung des Bundesbeschlusses vom 19. März 1993 über Beiträge zur Förderung der öffentlichen Investitionen.</p><p>Im wesentlichen strebt die Parlamentarische Initiative folgende Massnahmen an:</p><p>1. Der laufende Investitionsbonus soll von 200 auf 400 Millionen Franken aufgestockt und die Geltungsperiode bis Ende 1994 ausgedehnt werden.</p><p>2. Der bisher baulastige Investitionsbonus soll für den Maschinen-, Metall- und Elektrobereich erweitert werden.</p><p>3. Als Rahmenbedingungen sollen zusätzlich die Beschäftigungsförderung im Inland und die Beschäftigung der Frauen verbessert werden.</p><p>Wirtschaftslage</p><p>Die Beschäftigung hat in drei Jahren um rund 200'000 Personen abgenommen, die Zahl der registrierten Arbeitslosen liegt derzeit bei nahezu 170'000 Personen (September 1993). Besonders ausgeprägt fiel der Beschäftigungsrückgang in der Bauwirtschaft aus: In den drei Jahren 1990 bis 1993 hat ein Rückgang der Beschäftigung um mehr als 12 Prozent stattgefunden.</p><p>Die Bautätigkeit hat in den drei Rezessionsjahren um rund 8 Prozent abgenommen, die Bauquote (Anteil der Bauinvestitionen am Bruttoinlandprodukt) sank vom - seit den früher siebziger Jahren nicht mehr gekannten - Höhepunkt von 18 Prozent auf schätzungsweise 14,5 Prozent. Der langfristige Durchschnitt liegt bei 16 Prozent, so dass wir davon ausgehen können, dass zur Zeit Produktionskapazitäten, die später wieder benötigt werden, vernichtet werden. Dies ist volkswirtschaftlich kostspielig und rechtfertigt eine vorübergehende Stützung der Bautätigkeit.</p><p>Die Zinsen haben sich seit dem letzten Herbst markant zurückgebildet, so dass sich die Voraussetzungen für das Ende der Talfahrt in der Bauwirtschaft verbessert haben. Einige Indikatoren lassen denn auch eine baldige Zunahme der Wohnbautätigkeit als wahrscheinlich erscheinen. Die Erholung in der Bauwirtschaft wird im nächsten Jahr insgesamt aber noch zu zaghaft sein, um den Beschäftigungsrückgang in dieser Branche zu stoppen. Dank der ersten Tranche des Investitionsbonus dürfte die Bautätigkeit der öffentlichen Hand 1994 deutlicher zunehmen. Die gesamte Bautätigkeit wird gemäss der Prognose der KOF ETH 1994 um 1,5 Prozent zunehmen. Diese Zunahme genügt jedoch noch nicht, um den Beschäftigungsabbau zu stoppen. Die ETH-Prognostiker erwarten für 1994 in der Bauwirtschaft einen nochmaligen Beschäftigungsrückgang von 2,8 Prozent, 1995 von 1,4 Prozent.</p><p>Auch gesamtwirtschaftlich ist im nächsten Jahr nicht mit einer Trendwende auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen. Die optimistischsten Prognosen erwarten für 1994 ein Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent, was unter Berücksichtigung der Produktivitätsentwicklung einen nochmaligen Beschäftigungsrückgang von 0,5 Prozent (ca. 16'000 Stellen) bedeutet.</p><p>Investitionsbonus in der Praxis</p><p>Im Frühjahr haben die Räte ein Beschäftigungsprogramm von 300 Mio. Franken beschlossen: Ein Kredit von 200 Mio. Franken für den Investitionsbonus und weitere 100 Mio. Franken für Wohnungsbau und landwirtschaftliche Bauten.</p><p>Entgegen aller Voraussagen der Wissenschaft und der Verwaltung und entgegen der politischen Signale (Gerzensee-Konferenz) hat sich der Investitionsbonus als äusserst erfolgreich erwiesen. Von den meisten Kantonen, sowie von Städten und Gemeinden wurde die Gelegenheit unerwartet rasch benützt, zurückgestellte Bauvorhaben zu reaktivieren und Gesuche einzureichen. Vom damals befürchteten, allzugrossen Time lag und von sog. Mitnahmeeffekten kann heute kaum die Rede sein. </p><p>Mehr als 1'000 Gesuche für Beiträge sind beim zuständigen Bundesamt eingegangen. In vielen Kantonen sind die vorgesehenen Kontingente längst ausgeschöpft; die beantragten Bundesbeiträge übersteigen die vorhandenen Mittel um ein Vielfaches!</p><p>Aufgrund der bisherigen Erfahrung und ebenfalls aufgrund von Rückmeldungen aus Kantonen und Gemeinden kann mit Sicherheit vorausgesagt werden, dass eine Aufstockung des Kredites sehr rasch beschäftigungswirksame Investitionen auslösen würde. Insbesondere würden immer noch zurückgestellte, hinausgeschobene Projekte vorgezogen und reaktiviert werden. </p><p>Aufgrund der im nächsten Jahr noch unbefriedigenden Wirtschaftslage, insbesondere in der Bauwirtschaft, und der offensichtlichen Bereitschaft von öffentlichen Körperschaften, Investitionen vorzuziehen, beantragen wir eine Aufstockung des Kredites für den Investitionsbonus um 200 Mio. Franken, ebenso eine Ausdehnung der Geltungsdauer der Inanspruchnahme bis Ende 1994.</p><p>Erweiterung des Investitionsbonus</p><p>Eine Kritik am bestehenden Bundesbeschluss lautete, dass er nur Investitionen im Baubereich begünstige. Diese Kritik ist nur teilweise richtig, da die Bauwirtschaft für jeden Franken an Aufträgen 50 Rappen aus anderen Wirtschaftszweigen, insbesondere aus den Branchen Steine und Erde, Metall, Holz und Möbel, Beratung und Planung bezieht. Zudem ergeben sich aus der zusätzlichen Beschäftigung, die der Bonus auslöst, Multiplikatoreffekte, da die zusätzlichen Einkommen auch wieder ausgegeben werden und in den wirtschaftlichen Kreislauf zurückgehen. Davon profitieren viele konsumorientierte Wirtschaftszweige.</p><p>Um den Wirkungsbereich des Investitionsbonus auszudehnen, schlagen wir vor, dass bei der Aufstockung des Kredites auch öffentliche Beschaffungen im Maschinen- und Metallbereich, sowie im Elektronikbereich, berücksichtigt werden. Wir denken vor allem an Rollmaterial für den öffentlichen Verkehr und Telekommunikationsmittel.</p><p>Wir gehen davon aus, dass bei der Verlängerung und Ausdehnung des Bundesbeschlusses auch die vorgesehenen energietechnischen Sanierungen besser zum Zuge kommen können. Wir denken an die bereits vorgesehenen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Sonne, Holz, Biogas usw.) sowie an Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen. Die energietechnischen Projekte sind angesichts der rasch eingegangenen Bauinvestitionen zeitlich etwas zurückgedrängt worden.</p><p>Weitere Rahmenbedingungen</p><p>Mit der vorgeschlagenen Revision des Bundesbeschlusses sollen auch zwei weitere beschäftigungspolitische Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Sie gelten gewissermassen als Vorgaben für Prioritätenfestlegung bei der Projektwahl. Bei öffentlichen Beschaffungen sollen als Kriterium der Auswahl zwei Gesichtspunkte berücksichtigt werden: Erstens sollen Vorhaben zum Zuge kommen, die überwiegend einen Beschäftigungseffekt im Inland auslösen. Wir denken dabei vor allem an die Beschaffung von Rollmaterial, Kommunikationsmittel usw.. Zweitens sollen vor allem auch Projekte, welche auf eine Verbesserung der Beschäftigungssituation der Frauen abzielen, unbedingt Vorrang erhalten.</p><p>Wir stellen zur Diskussion, den Gemeinden insbesondere auch einmalige Investitionsbeiträge für Projekte im sozialen Bereich zu gewähren. Die Gründung von Tageshorten und Betreuungsstätten für Kinder von berufstätigen Müttern hätten einen doppelten Effekt. Einerseits würden solche Institutionen zusätzliche Beschäftigung namentlich für Frauen schaffen und andrerseits würden auch heute berufstätige Mütter oder Frauen, die sich um den Wiedereinstieg bemühen, eine Betreuungshilfe erhalten.</p><p>Finanzierung</p><p>Im Vergleich zum ausgelösten Nachfrageeffekt von schätzungsweise 1,3 bis 1,5 Mrd. Franken sind die Kosten von 200 Mio. Franken, die beim Bund anfallen, vergleichsweise gering.</p><p>Es kann damit gerechnet werden, dass die Arbeitslosenversicherung dank dem ausgelösten Beschäftigungseffekt rund 400 bis 500 Mio. Franken einspart. Mittelfristig wird ein Teil der Ausgaben wieder der öffentlichen Hand in Form von Steuereinnahmen zufliessen (etwa 20 Prozent des Nachfragevolumens).</p><p>Unter Berücksichtigung dieser positiven Effekte müssen die Kosten der Investitionsbonus-Aufstockung als klein bezeichnet werden.</p><p>Grössere Kosten fallen bei den Kantonen und Gemeinden an. Dies ist durchaus erwünscht, da es diese Körperschaften sind, die sich in ihrer Investitionspolitik prozyklisch verhalten und damit die Rezession vertiefen. Offenbar besteht aber bei diesen Körperschaften die Bereitschaft, Investitionen vorzuziehen, wie die grosse Zahl von Gesuchen für Beiträge im Rahmen der ersten Tranche des Investitionsbonus belegt.</p><p>Antizyklische Wirkung</p><p>Ein Vorteil des Investitionsbonus besteht darin, dass die Ausgaben nur vorübergehend, in wirtschaftlich schlechten Zeiten, erhöht werden. Die Staatsquote wird längerfristig nicht beeinflusst.</p><p>Indem der Bonus zum zeitlichen Vorbezug von Investitionen anhält, trägt er zur konjunkturellen Glättung des Ausgabeverhaltens der öffentlichen Körperschaften bei: In der Rezession soll mehr und in der Hochkonjunktur weniger investiert werden. Die Staatstätigkeit wird dadurch insgesamt, über mehrere Jahre betrachtet, nicht ausgeweitet.</p>
- <p>Aenderung des Bundesbeschlusses vom 19. März 1993 über Beiträge zur Förderung der öffentlichen Investitionen</p><p>Aufgrund des Geschäftsverkehrsgesetzes Artikel 21bis reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:</p><p>Der Bundesbeschluss vom 19. März 1993 über die Beiträge zur Förderung der öffentlichen Investitionen wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 2 Absatz 1</p><p>d. weitere öffentliche Beschaffungen, namentlich Rollmaterial für den öffentlichen Verkehr und Kommunikationsmittel.</p><p>Artikel 4 Absatz 2 (neu)</p><p>Bei öffentlichen Beschaffungen werden vorzugsweise Vorhaben berücksichtigt, die überwiegend einen Beschäftigungseffekt im Inland auslösen.</p><p>Vorrang haben auch Projekte, welche auf eine Verbesserung der Beschäftigungslage der Frauen abzielen.</p><p>Artikel 5 Absatz 1</p><p>1. Der Bund darf in den Jahren 1993 und 1994 Bundeshilfe von gesamthaft höchstens 400 Millionen Franken zusichern.</p>
- Erweiterung des Investitionsbonus
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