Verbot der Klonung menschlicher Embryonen
- ShortId
-
93.457
- Id
-
19930457
- Updated
-
10.04.2024 13:59
- Language
-
de
- Title
-
Verbot der Klonung menschlicher Embryonen
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Gentechnologie;freie Schlagwörter: Wissenschaft;freie Schlagwörter: Forschung;freie Schlagwörter: Genetik;freie Schlagwörter: Biotechnologie;freie Schlagwörter: Genmanipulation;freie Schlagwörter: Fortpflanzungstechnologie;freie Schlagwörter: Fortpflanzung;freie Schlagwörter: Gen
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aufgrund der am 17. Mai 1992 angenommenen Verfassungsbestimmung über die Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie ist die Klonung nicht ausgeschlossen. Bei der Klonung wird das Erbgut nicht angetastet.</p><p>Im Herbst 1993 haben amerikanische Aerzte menschliche Embryonen zum erstenmal geklont. Auch wenn die verwendeten Embryonen nicht lebensfähig waren und der Versuch an sich nichts Besonderes darstellte, ist mit diesem Forschungsschritt eine gesellschaftlich nicht akzeptierte Schwelle überschritten worden. Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur völligen Beherrschbarkeit des Menschen ist damit erfolgt.</p><p>Das Europaparlament hat vor kurzem eine Entschliessung im Sinne dieser Initiative einstimmig verabschiedet.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 30 des Geschäftsreglementes des Nationalrates reiche ich folgende Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die Klonung menschlicher Embryonen ist zu verbieten. Das Verbot gilt generell, d.h. es umfasst auch das Klonen auf Versuchsbasis, im Rahmen von Fruchtbarkeitsbehandlungen oder aus sonstigen Gründen. Auch die Forschung im Bereich der Klonung menschlicher Embryonen ist zu verbieten.</p>
- Verbot der Klonung menschlicher Embryonen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Aufgrund der am 17. Mai 1992 angenommenen Verfassungsbestimmung über die Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie ist die Klonung nicht ausgeschlossen. Bei der Klonung wird das Erbgut nicht angetastet.</p><p>Im Herbst 1993 haben amerikanische Aerzte menschliche Embryonen zum erstenmal geklont. Auch wenn die verwendeten Embryonen nicht lebensfähig waren und der Versuch an sich nichts Besonderes darstellte, ist mit diesem Forschungsschritt eine gesellschaftlich nicht akzeptierte Schwelle überschritten worden. Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur völligen Beherrschbarkeit des Menschen ist damit erfolgt.</p><p>Das Europaparlament hat vor kurzem eine Entschliessung im Sinne dieser Initiative einstimmig verabschiedet.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes und Artikel 30 des Geschäftsreglementes des Nationalrates reiche ich folgende Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Die Klonung menschlicher Embryonen ist zu verbieten. Das Verbot gilt generell, d.h. es umfasst auch das Klonen auf Versuchsbasis, im Rahmen von Fruchtbarkeitsbehandlungen oder aus sonstigen Gründen. Auch die Forschung im Bereich der Klonung menschlicher Embryonen ist zu verbieten.</p>
- Verbot der Klonung menschlicher Embryonen
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