Ausbildung für Arbeitlose, die sich selbständig machen wollen
- ShortId
-
93.1064
- Id
-
19931064
- Updated
-
10.04.2024 18:52
- Language
-
de
- Title
-
Ausbildung für Arbeitlose, die sich selbständig machen wollen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Weiterbildungskurse, die von der Arbeitslosenversicherung subventioniert werden, sind im Informatiksystem "Avam" (Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik) gespeichert. Der Bund hat auf diese Weise Kenntnis der gesamten Weiterbildungsangebote, die arbeitslosen Personen zur Verfügung stehen. Die Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, welche sich vor allem an Personen richten, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen, sind dem Bund ebenfalls bekannt.</p><p>2. Eine konkrete Massnahme zur Verbesserung der Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote wurde 1994 durch die Einführung der Weiterbildungsangebotsbörse (WAB) im Informationssystem Avam realisiert. Die Benützung dieser vom Biga konzipierten und unterhaltenen Datenbank ist heute bereits möglich. Diese Datenbank stellt einen weiteren wichtigen Bestandteil im Angebot der gezielten Massnahmen, die vor allem auf die spezifischen Bedürfnisse von zukünftig Selbständigen eingehen, dar. Sie hat dem Bund ebenfalls ermöglicht, die Koordination und Verbreitung der aktuellen Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu verbessern.</p><p>3. Mehrere Kantone und private Organisationen haben spezifische Kurse eingeführt, die vom Bund mit Mitteln des Ausgleichsfonds sowie mit speziellen Massnahmen zugunsten der beruflichen Weiterbildung unterstützt werden. Diese Kurse, die unter anderem in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern, Obwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Zürich, Genf, Neuenburg und Jura organisiert werden, richten sich an Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Ausserdem unterstützt beispielsweise der Kanton Neuenburg die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch eine einmalige Vorauszahlung eines Teils des gesamten Taggeldanspruches in der Höhe von 10 000 Franken. Auch in anderen Kantonen werden zahlreiche von der Arbeitslosenversicherung subventionierte Kurse durchgeführt. Sie enthalten auch spezifische Themen zum Vorgehen bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, sind aber nicht nur für Arbeitslose bestimmt, die selbständig werden wollen.</p><p>In einem Kreisschreiben vom 1. Oktober 1993 hat der Bund den kantonalen Behörden die Möglichkeit eingeräumt, arbeitslosen Personen unter bestimmten Voraussetzungen Einarbeitungszuschüsse zu gewähren. Diese Massnahme wird im Hinblick auf die Inkraftsetzung der soeben verabschiedeten Avig-Revision per 31. Dezember 1995 hinfällig. Im Rahmen der zweiten Teilrevision des Avig werden die neuen Artikel 71a bis 71d Avig per 1. Januar 1996 in Kraft treten.</p><p>Die neuen Bestimmungen sehen folgendes vor:</p><p>- Ausrichtung von maximal 60 besonderen Taggeldern während der Planungsphase eines Projekts;</p><p>- Übernahme von höchstens 20 Prozent des Verlustrisikos für eine gewährte Bürgschaft.</p><p>4. Momentan werden die Weiterbildungskurse, die speziell für Personen bestimmt sind, die eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, zu 100 Prozent von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung finanziert, sofern die Kurse von der kantonalen Behörde gutgeheissen worden sind. In Anwendung des neuen Artikel 72c Avig werden sich die Kantone ab 1. Januar 1996 mit 3000 Franken pro Platz und Jahr an den Weiterbildungsmassnahmen beteiligen. Die finanziellen Unterstützung der Arbeitslosenkasse für diese Kursarten wird somit nicht mehr ganz 100 Prozent betragen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die hohe Zahl der Arbeitslosen in unserem Land ruft neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen nach rascher Ausschöpfung jeder unternehmerischen Initiative. Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Ist dem Bund bekannt, welche Ausbildungsmöglichkeiten für Arbeitslose jeden Alters, die sich selbständig machen wollen, bestehen?</p><p>2. Ist von Seiten des Bundes allenfalls vorgesehen, diese Ausbildungsmöglichkeiten zu erweitern?</p><p>3. Unterstützt der Bund bereits heute solche Ausbildungsmöglichkeiten oder ist vorgesehen, dass der Bund dieses Ausbildungsangebot zukünftig in irgendeiner Art fördern wird?</p><p>4. Erhalten Arbeitslose, die Kurse für die Vorbereitung des Einstieges in die Selbständigkeit besuchen, diese Ausbildung teilweise oder ganz durch die Arbeitslosenkassen vergütet?</p>
- Ausbildung für Arbeitlose, die sich selbständig machen wollen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Weiterbildungskurse, die von der Arbeitslosenversicherung subventioniert werden, sind im Informatiksystem "Avam" (Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik) gespeichert. Der Bund hat auf diese Weise Kenntnis der gesamten Weiterbildungsangebote, die arbeitslosen Personen zur Verfügung stehen. Die Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, welche sich vor allem an Personen richten, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen, sind dem Bund ebenfalls bekannt.</p><p>2. Eine konkrete Massnahme zur Verbesserung der Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote wurde 1994 durch die Einführung der Weiterbildungsangebotsbörse (WAB) im Informationssystem Avam realisiert. Die Benützung dieser vom Biga konzipierten und unterhaltenen Datenbank ist heute bereits möglich. Diese Datenbank stellt einen weiteren wichtigen Bestandteil im Angebot der gezielten Massnahmen, die vor allem auf die spezifischen Bedürfnisse von zukünftig Selbständigen eingehen, dar. Sie hat dem Bund ebenfalls ermöglicht, die Koordination und Verbreitung der aktuellen Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu verbessern.</p><p>3. Mehrere Kantone und private Organisationen haben spezifische Kurse eingeführt, die vom Bund mit Mitteln des Ausgleichsfonds sowie mit speziellen Massnahmen zugunsten der beruflichen Weiterbildung unterstützt werden. Diese Kurse, die unter anderem in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern, Obwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Zürich, Genf, Neuenburg und Jura organisiert werden, richten sich an Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Ausserdem unterstützt beispielsweise der Kanton Neuenburg die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch eine einmalige Vorauszahlung eines Teils des gesamten Taggeldanspruches in der Höhe von 10 000 Franken. Auch in anderen Kantonen werden zahlreiche von der Arbeitslosenversicherung subventionierte Kurse durchgeführt. Sie enthalten auch spezifische Themen zum Vorgehen bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, sind aber nicht nur für Arbeitslose bestimmt, die selbständig werden wollen.</p><p>In einem Kreisschreiben vom 1. Oktober 1993 hat der Bund den kantonalen Behörden die Möglichkeit eingeräumt, arbeitslosen Personen unter bestimmten Voraussetzungen Einarbeitungszuschüsse zu gewähren. Diese Massnahme wird im Hinblick auf die Inkraftsetzung der soeben verabschiedeten Avig-Revision per 31. Dezember 1995 hinfällig. Im Rahmen der zweiten Teilrevision des Avig werden die neuen Artikel 71a bis 71d Avig per 1. Januar 1996 in Kraft treten.</p><p>Die neuen Bestimmungen sehen folgendes vor:</p><p>- Ausrichtung von maximal 60 besonderen Taggeldern während der Planungsphase eines Projekts;</p><p>- Übernahme von höchstens 20 Prozent des Verlustrisikos für eine gewährte Bürgschaft.</p><p>4. Momentan werden die Weiterbildungskurse, die speziell für Personen bestimmt sind, die eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, zu 100 Prozent von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung finanziert, sofern die Kurse von der kantonalen Behörde gutgeheissen worden sind. In Anwendung des neuen Artikel 72c Avig werden sich die Kantone ab 1. Januar 1996 mit 3000 Franken pro Platz und Jahr an den Weiterbildungsmassnahmen beteiligen. Die finanziellen Unterstützung der Arbeitslosenkasse für diese Kursarten wird somit nicht mehr ganz 100 Prozent betragen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die hohe Zahl der Arbeitslosen in unserem Land ruft neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen nach rascher Ausschöpfung jeder unternehmerischen Initiative. Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Ist dem Bund bekannt, welche Ausbildungsmöglichkeiten für Arbeitslose jeden Alters, die sich selbständig machen wollen, bestehen?</p><p>2. Ist von Seiten des Bundes allenfalls vorgesehen, diese Ausbildungsmöglichkeiten zu erweitern?</p><p>3. Unterstützt der Bund bereits heute solche Ausbildungsmöglichkeiten oder ist vorgesehen, dass der Bund dieses Ausbildungsangebot zukünftig in irgendeiner Art fördern wird?</p><p>4. Erhalten Arbeitslose, die Kurse für die Vorbereitung des Einstieges in die Selbständigkeit besuchen, diese Ausbildung teilweise oder ganz durch die Arbeitslosenkassen vergütet?</p>
- Ausbildung für Arbeitlose, die sich selbständig machen wollen
Back to List