Vor der Europäischen Menschenrechtskommission angefochtene Volksabstimmung
- ShortId
-
93.3073
- Id
-
19933073
- Updated
-
10.04.2024 18:11
- Language
-
de
- Title
-
Vor der Europäischen Menschenrechtskommission angefochtene Volksabstimmung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vergleiche französicher Text</p>
- <p>Die "Union contre les grands jeux d'argent" hat zu Recht beanstandet, dass das vom Bundesrat festgesetzte Datum der eidgenössischen Volksabstimmung über die Aufhebung des Spielbankenverbots nicht genügend Zeit für eine wirklich demokratische Meinungsbildung gelassen habe. Sie hat bei der Bundesversammlung deshalb ein Gesuch eingereicht. Darin wurde das Parlament aufgefordert, vom Bundesrat die Verschiebung des Abstimmungsdatums zu verlangen.</p><p>Das Gesuch wurde von der Geschäftsprüfungskommission am 2. Februar 1993 abschlägig beantwortet. Die "Union contre les grands jeux d'argent" hat darauf bei der Europäischen Menschenrechtskommission in Strassburg eine Beschwerde eingereicht.</p><p>1. Kann der Bundesrat die Einreichung dieser Beschwerde bestätigen?</p><p>2. War sich der Bundesrat nicht bewusst, dass dieser Schritt dazu führen könnte, dass die Volksabstimmung für ungültig erklärt wird?</p><p>3. Müsste er künftig nicht alle notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Daten von Volksabstimmungen rechtzeitig festgelegt und die demokratischen Rechte vollumfänglich ausgeübt werden können?</p><p>4. Sollte der Bundesrat nicht Regeln aufstellen, die die Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen transparenter werden liessen?</p>
- Vor der Europäischen Menschenrechtskommission angefochtene Volksabstimmung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Vergleiche französicher Text</p>
- <p>Die "Union contre les grands jeux d'argent" hat zu Recht beanstandet, dass das vom Bundesrat festgesetzte Datum der eidgenössischen Volksabstimmung über die Aufhebung des Spielbankenverbots nicht genügend Zeit für eine wirklich demokratische Meinungsbildung gelassen habe. Sie hat bei der Bundesversammlung deshalb ein Gesuch eingereicht. Darin wurde das Parlament aufgefordert, vom Bundesrat die Verschiebung des Abstimmungsdatums zu verlangen.</p><p>Das Gesuch wurde von der Geschäftsprüfungskommission am 2. Februar 1993 abschlägig beantwortet. Die "Union contre les grands jeux d'argent" hat darauf bei der Europäischen Menschenrechtskommission in Strassburg eine Beschwerde eingereicht.</p><p>1. Kann der Bundesrat die Einreichung dieser Beschwerde bestätigen?</p><p>2. War sich der Bundesrat nicht bewusst, dass dieser Schritt dazu führen könnte, dass die Volksabstimmung für ungültig erklärt wird?</p><p>3. Müsste er künftig nicht alle notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Daten von Volksabstimmungen rechtzeitig festgelegt und die demokratischen Rechte vollumfänglich ausgeübt werden können?</p><p>4. Sollte der Bundesrat nicht Regeln aufstellen, die die Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen transparenter werden liessen?</p>
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