Revision der Lex Friedrich
- ShortId
-
93.3170
- Id
-
19933170
- Updated
-
10.04.2024 13:31
- Language
-
de
- Title
-
Revision der Lex Friedrich
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, den beiden Räten einen Entwurf für die Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Friedrich) zu unterbreiten. Das Gesetz ist in folgenden Punkten zu ändern:</p><p>a. Die Bestimmungen über den Erwerb einer Hauptwohnung sind aufzuheben.</p><p>b. Die Bestimmungen über den Erwerb eines Grundstücks zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind aufzuheben.</p><p>c. Den Kantonen ist das Recht einzuräumen, im Bereich Ferien- und Zweitwohnungen Vorschriften zu erlassen.</p><p>d. Die Bestimmungen über den Immobilienhandel und die Kapitalanlagen sind zu lockern.</p><p>e. Die Lockerungen des BewG, die von den beiden Räten im Rahmen von Eurolex beschlossen wurden, sind generell zu übernehmen, wobei sie auch für alle Ausländer gelten sollen.</p>
- Revision der Lex Friedrich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, den beiden Räten einen Entwurf für die Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Friedrich) zu unterbreiten. Das Gesetz ist in folgenden Punkten zu ändern:</p><p>a. Die Bestimmungen über den Erwerb einer Hauptwohnung sind aufzuheben.</p><p>b. Die Bestimmungen über den Erwerb eines Grundstücks zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind aufzuheben.</p><p>c. Den Kantonen ist das Recht einzuräumen, im Bereich Ferien- und Zweitwohnungen Vorschriften zu erlassen.</p><p>d. Die Bestimmungen über den Immobilienhandel und die Kapitalanlagen sind zu lockern.</p><p>e. Die Lockerungen des BewG, die von den beiden Räten im Rahmen von Eurolex beschlossen wurden, sind generell zu übernehmen, wobei sie auch für alle Ausländer gelten sollen.</p>
- Revision der Lex Friedrich
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