Revision der Lex Friedrich

ShortId
93.3170
Id
19933170
Updated
10.04.2024 13:31
Language
de
Title
Revision der Lex Friedrich
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, den beiden Räten einen Entwurf für die Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Friedrich) zu unterbreiten. Das Gesetz ist in folgenden Punkten zu ändern:</p><p>a. Die Bestimmungen über den Erwerb einer Hauptwohnung sind aufzuheben.</p><p>b. Die Bestimmungen über den Erwerb eines Grundstücks zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind aufzuheben.</p><p>c. Den Kantonen ist das Recht einzuräumen, im Bereich Ferien- und Zweitwohnungen Vorschriften zu erlassen.</p><p>d. Die Bestimmungen über den Immobilienhandel und die Kapitalanlagen sind zu lockern.</p><p>e. Die Lockerungen des BewG, die von den beiden Räten im Rahmen von Eurolex beschlossen wurden, sind generell zu übernehmen, wobei sie auch für alle Ausländer gelten sollen.</p>
  • Revision der Lex Friedrich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, den beiden Räten einen Entwurf für die Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Friedrich) zu unterbreiten. Das Gesetz ist in folgenden Punkten zu ändern:</p><p>a. Die Bestimmungen über den Erwerb einer Hauptwohnung sind aufzuheben.</p><p>b. Die Bestimmungen über den Erwerb eines Grundstücks zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind aufzuheben.</p><p>c. Den Kantonen ist das Recht einzuräumen, im Bereich Ferien- und Zweitwohnungen Vorschriften zu erlassen.</p><p>d. Die Bestimmungen über den Immobilienhandel und die Kapitalanlagen sind zu lockern.</p><p>e. Die Lockerungen des BewG, die von den beiden Räten im Rahmen von Eurolex beschlossen wurden, sind generell zu übernehmen, wobei sie auch für alle Ausländer gelten sollen.</p>
    • Revision der Lex Friedrich

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