Erneuerung des Föderalismus

ShortId
93.3175
Id
19933175
Updated
28.07.2023 10:42
Language
de
Title
Erneuerung des Föderalismus
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Artikel 3 der Bundesverfassung, der die Eigenstaatlichkeit der Kantone garantiert, ist heute weitgehend ausgehöhlt. Die Lebenskraft des Föderalismus ist am Schwinden.</p><p>Die Diskussion über den EWR-Vertrag hat jedoch gezeigt, wie wichtig uns Schweizern Demokratie und Föderalismus sind. Die Diskrepanz der Rechtssysteme der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft hat die Bedeutung unserer dezentralen Staatsordnung erneut ins Bewusstsein gebracht. Sie ist als wichtiger Faktor unserer nationalen Identität erkannt worden.</p><p>Auch innerhalb der EG gewinnt das Prinzip der Subsidiarität zusehends an Kraft. Verschiedene Zeichen deuten auf eine prozesshafte Fortentwicklung der gesamteuropäischen Ordnung hin. Das Föderativprinzip innerstaatlich autonomer Verbände wird künftig einen fester Grundstein beim Aufbau Europas bilden.</p><p>Nach dem Nein zum EWR genügt es nicht, "nur" zu deregulieren. Neben der Revitalisierung der Wirtschaft gilt es vor allem, der staatsrechtlichen Entwurzelung der Kantone entgegenzutreten und ihnen ihre politische Autonomie zurückzugeben. Parlaments- und Regierungsreform bilden erste Schritte dieses institutionellen Erneuerungsprozesses. Ebenso wichtig ist die Erkenntnis, dass dem Föderalismus und damit Kantonen und Gemeinden als Zellen des politischen Eigenlebens wieder gestalterische Bedeutung zukommen muss. Der bestehende Freiraum und die grosse Organisationsautonomie ermöglichen schöpferische Initiativen. Vieles drängt von einer uniformierenden Regelung grösserer staatlicher und internationaler Gebilde hin zu einer komplementären, vielgestaltigen Gegenordnung.</p><p>Aufgabengebiete der Kultur und Bildung, der Ökologie, des Natur- und Heimatschutzes, der Planungs- und Entwicklungspolitik eignen sich dabei besonders als Elemente einer lokal geprägten, regionalen Identität.</p><p>Entflechtung der Aufgaben im Innern, verstärkte Zusammenarbeit nach aussen sind, nebst dem besseren Schutz von Minderheiten, Wege zur Erneuerung des schweizerischen Föderalismus.</p><p>Zahlreiche parlamentarische Vorstösse der letzten Zeit, die wir unterstützen, beleuchten spezifische Aspekte des Föderalismus. In der vorliegenden Motion geht es uns um eine Gesamtbetrachtung der Problematik.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Massnahmen zu verwirklichen:</p><p>1. Aufgabenteilung</p><p>1.1 Die Verteilung der Staatsaufgaben auf Bund und Kantone ist im Sinne des Subsidiaritätsprinzips neu zu ordnen, um eine möglichst bürgernahe und dezentrale Rechts- und Staatsordnung zu schaffen. Es sind abgerundete und geschlossene Kompetenzzuweisungen vorzunehmen, die zu einer Entflechtung und Aufteilung der Verantwortungsbereiche zwischen Bund und Kantonen führen. Dabei darf das Kriterium der eigenständigen Finanzierbarkeit nicht ausschlaggebend sein.</p><p>1.2 Bereiche, die das Gesamtinteresse abdecken und einer einheitlichen Legiferierung bedürfen, sollen zur sinnvollen Koordination und Harmonisierung Gegenstand eines Rahmengesetzes des Bundes werden.</p><p>1.3 Kompetenzen, die eigentlich in den Bereich der Kantone fallen, die zeitlich und sachlich dringend sind und einer anfänglich einheitlichen Regelung bedürfen, sollen in einer befristeten Einführungsphase dem Bund zugeordnet werden.</p><p>2. Stärkung des Minoritätenschutzes</p><p>2.1 Vernehmlassungen der Kantone sind gesondert nach Sprachgruppen auszuwerten und zusammenzufassen.</p><p>2.2 Zur Förderung des Verständnisses für die Probleme der sprachlichen Minderheiten soll eine qualifizierte Mehrheit aller Abgeordneten der lateinischen Sprachgruppe, in beiden Kammern, die Möglichkeit eines suspensiven Vetos erhalten, das ein spezielles Differenzbereinigungsverfahren auslöst.</p><p>2.3 Es ist zu erwägen, ein Behördenreferendum einzuführen, das durch qualifizierte Minderheiten in beiden Räten erhoben werden kann. Dieses führt zwingend zur Volksabstimmung mit einfachem Volksmehr.</p><p>2.4 Die Quoren für das Kantonsreferendum müssen gesenkt werden.</p><p>2.5 Einer bestimmten Anzahl von Kantonen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, der Bundesversammlung ein Begehren mit der Wirkung einer Volksinitiative einzureichen.</p><p>3. Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik des Bundes</p><p>3.1 Es ist ein Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik zu schaffen. Dieses soll die Informationspflicht des Bundes, die Art der Mitwirkung sowie das Anhörungs- und Mitspracherecht der Kantone regeln.</p><p>3.2 Artikel 9 der Bundesverfassung ist so zu ändern, dass die Kantone in ihrem Zuständigkeitsbereich Verträge mit dem Ausland abschliessen können. Sie haben dem Bund von ihren Absichten Kenntnis zu geben. Sie handeln unter der Aufsicht des Bundes und, wenn er es für nötig erachtet, durch seine Vermittlung.</p><p>4. Institutionnelle Verstärkung des Föderalismus</p><p>4.1 Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich die Institution einer nationalen Regierungskonferenz zwischen Bundesrat und Kantonen zu schaffen. Sie soll in regelmässigen Abständen wichtige staats- und regionalpolitische Angelegenheiten behandeln.</p><p>4.2 Auf Bundesstufe ist eine interdepartementale Arbeitsgruppe oder ein Büro für Föderalismus einzusetzen.</p>
  • Erneuerung des Föderalismus
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
  • 19933169
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Artikel 3 der Bundesverfassung, der die Eigenstaatlichkeit der Kantone garantiert, ist heute weitgehend ausgehöhlt. Die Lebenskraft des Föderalismus ist am Schwinden.</p><p>Die Diskussion über den EWR-Vertrag hat jedoch gezeigt, wie wichtig uns Schweizern Demokratie und Föderalismus sind. Die Diskrepanz der Rechtssysteme der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft hat die Bedeutung unserer dezentralen Staatsordnung erneut ins Bewusstsein gebracht. Sie ist als wichtiger Faktor unserer nationalen Identität erkannt worden.</p><p>Auch innerhalb der EG gewinnt das Prinzip der Subsidiarität zusehends an Kraft. Verschiedene Zeichen deuten auf eine prozesshafte Fortentwicklung der gesamteuropäischen Ordnung hin. Das Föderativprinzip innerstaatlich autonomer Verbände wird künftig einen fester Grundstein beim Aufbau Europas bilden.</p><p>Nach dem Nein zum EWR genügt es nicht, "nur" zu deregulieren. Neben der Revitalisierung der Wirtschaft gilt es vor allem, der staatsrechtlichen Entwurzelung der Kantone entgegenzutreten und ihnen ihre politische Autonomie zurückzugeben. Parlaments- und Regierungsreform bilden erste Schritte dieses institutionellen Erneuerungsprozesses. Ebenso wichtig ist die Erkenntnis, dass dem Föderalismus und damit Kantonen und Gemeinden als Zellen des politischen Eigenlebens wieder gestalterische Bedeutung zukommen muss. Der bestehende Freiraum und die grosse Organisationsautonomie ermöglichen schöpferische Initiativen. Vieles drängt von einer uniformierenden Regelung grösserer staatlicher und internationaler Gebilde hin zu einer komplementären, vielgestaltigen Gegenordnung.</p><p>Aufgabengebiete der Kultur und Bildung, der Ökologie, des Natur- und Heimatschutzes, der Planungs- und Entwicklungspolitik eignen sich dabei besonders als Elemente einer lokal geprägten, regionalen Identität.</p><p>Entflechtung der Aufgaben im Innern, verstärkte Zusammenarbeit nach aussen sind, nebst dem besseren Schutz von Minderheiten, Wege zur Erneuerung des schweizerischen Föderalismus.</p><p>Zahlreiche parlamentarische Vorstösse der letzten Zeit, die wir unterstützen, beleuchten spezifische Aspekte des Föderalismus. In der vorliegenden Motion geht es uns um eine Gesamtbetrachtung der Problematik.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Massnahmen zu verwirklichen:</p><p>1. Aufgabenteilung</p><p>1.1 Die Verteilung der Staatsaufgaben auf Bund und Kantone ist im Sinne des Subsidiaritätsprinzips neu zu ordnen, um eine möglichst bürgernahe und dezentrale Rechts- und Staatsordnung zu schaffen. Es sind abgerundete und geschlossene Kompetenzzuweisungen vorzunehmen, die zu einer Entflechtung und Aufteilung der Verantwortungsbereiche zwischen Bund und Kantonen führen. Dabei darf das Kriterium der eigenständigen Finanzierbarkeit nicht ausschlaggebend sein.</p><p>1.2 Bereiche, die das Gesamtinteresse abdecken und einer einheitlichen Legiferierung bedürfen, sollen zur sinnvollen Koordination und Harmonisierung Gegenstand eines Rahmengesetzes des Bundes werden.</p><p>1.3 Kompetenzen, die eigentlich in den Bereich der Kantone fallen, die zeitlich und sachlich dringend sind und einer anfänglich einheitlichen Regelung bedürfen, sollen in einer befristeten Einführungsphase dem Bund zugeordnet werden.</p><p>2. Stärkung des Minoritätenschutzes</p><p>2.1 Vernehmlassungen der Kantone sind gesondert nach Sprachgruppen auszuwerten und zusammenzufassen.</p><p>2.2 Zur Förderung des Verständnisses für die Probleme der sprachlichen Minderheiten soll eine qualifizierte Mehrheit aller Abgeordneten der lateinischen Sprachgruppe, in beiden Kammern, die Möglichkeit eines suspensiven Vetos erhalten, das ein spezielles Differenzbereinigungsverfahren auslöst.</p><p>2.3 Es ist zu erwägen, ein Behördenreferendum einzuführen, das durch qualifizierte Minderheiten in beiden Räten erhoben werden kann. Dieses führt zwingend zur Volksabstimmung mit einfachem Volksmehr.</p><p>2.4 Die Quoren für das Kantonsreferendum müssen gesenkt werden.</p><p>2.5 Einer bestimmten Anzahl von Kantonen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, der Bundesversammlung ein Begehren mit der Wirkung einer Volksinitiative einzureichen.</p><p>3. Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik des Bundes</p><p>3.1 Es ist ein Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik zu schaffen. Dieses soll die Informationspflicht des Bundes, die Art der Mitwirkung sowie das Anhörungs- und Mitspracherecht der Kantone regeln.</p><p>3.2 Artikel 9 der Bundesverfassung ist so zu ändern, dass die Kantone in ihrem Zuständigkeitsbereich Verträge mit dem Ausland abschliessen können. Sie haben dem Bund von ihren Absichten Kenntnis zu geben. Sie handeln unter der Aufsicht des Bundes und, wenn er es für nötig erachtet, durch seine Vermittlung.</p><p>4. Institutionnelle Verstärkung des Föderalismus</p><p>4.1 Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich die Institution einer nationalen Regierungskonferenz zwischen Bundesrat und Kantonen zu schaffen. Sie soll in regelmässigen Abständen wichtige staats- und regionalpolitische Angelegenheiten behandeln.</p><p>4.2 Auf Bundesstufe ist eine interdepartementale Arbeitsgruppe oder ein Büro für Föderalismus einzusetzen.</p>
    • Erneuerung des Föderalismus

Back to List